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„Zeit“-Podcast „House of Block“ Lasst die Kinder sprechen, aber schützt sie

Rahel Bueb

Kommentar von

Rahel Bueb

Im Zeit-Podcast spricht eine der Block-Töchter über ihre Entführung. Wie kann man Kinder erzählen lassen – und sie doch vor der Öffentlichkeit schützen?

E s ist ein Prozess, wie ihn Deutschland noch nie gesehen hat“, schreibt die Bild in einem Artikel im Februar 2026 zum Fall der Familie Block. Gemeint ist ein Sorgerechtsstreit, der in einer Kindesentführung mündet, dessen Hintergründe nun vor Gericht verhandelt werden. Nachdem die Boulevardpresse den Fall seit Langem als Skandalgeschichte inszeniert hat, befasst sich auch Anne Kunze im achtteiligen Zeit-Verbrechenspodcast „House of Block“ damit.

In der ersten Folge des Podcasts kommt auch Tochter Klara zu Wort. Sie war bei der Entführung 13 Jahre alt, heute ist sie 15. Das wirft die Frage auf: Wenn schutzbedürftige Kinder im Zentrum stehen, soll das überhaupt für eine mediale Öffentlichkeit erzählt werden?

Ja, denn denen, über die ständig berichtet wird, sollte man die Möglichkeit geben, sich selbst zu äußern, wenn sie das möchten. Aber nicht unter beliebigen Bedingungen. Dazu gehört ein Schutzraum: Die Sprechenden, vor allem wenn es Kinder sind, müssen aufgeklärt werden und die Kontrolle über ihre Aussagen behalten.

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Um noch mal kurz zu rekapitulieren: In der Silvesternacht von 2023 auf 2024 wurden in Dänemark zwei Kinder des dort lebenden Vaters Stephan Hensel entführt. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block, Hensels Ex-Ehefrau und Steakhouse-Erbin, vor, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben. Block bestreitet das und sagt, sie sei von der Firma selbst getäuscht worden. Der Prozess läuft seit Juli 2025, ein Urteil wurde bis heute nicht gefällt.

„Alles auf den Tisch“

Anne Kunze sprach in den ersten Podcastfolgen auf Einladung des Vaters mit ihm, seiner neuen Ehefrau und zwei der Töchter. Christina Block lehnte das Gespräch ab. Im Podcast sind daher bloß Ausschnitte ihrer Gerichtsaussagen zu hören.

Am 12. Oktober ordnete das Landgericht Hamburg die Beschlagnahmung von Interviewmitschnitten des Zeit-Podcasts an, unter anderem zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen im Fall Block. Der Zeitverlag wehrt sich, zu Recht: Wenn Betroffene mit Jour­na­lis­t:in­nen sprechen, müssen sie darauf vertrauen können, dass diese Gespräche nicht in einer Gerichtsakte landen.

Boulevardmedien wie die Bild berichten seit Beginn effekthascherisch über den Fall. Klara sagt deshalb gleich am Anfang des Podcasts, sie wolle sprechen und, dass endlich die Wahrheit erzählt wird: „Alles soll auf den Tisch kommen“ – zumindest ihre Wahrheit.

Wenn die Tochter selbst die Dringlichkeit verspürt, ihre Perspektive zu zeigen, und ein seriöses Medium ihr dafür einen geschützten Raum bieten will, ist das im Interesse derer, deren Wohl im Mittelpunkt stehen sollte: der Kinder und damit auch der Hauptbetroffenen des Falls.

Die eigentliche Ambivalenz

Doch das entbindet die Redaktion nicht von ihrer Verantwortung. Minderjährige Kinder können die Reichweite einer öffentlichen Erzählung über ihr eigenes Leben kaum vollständig überblicken – deshalb sagt auch der Pressekodex, dass sie besonders schützenswert sind.

Es braucht also einen Rahmen, in dem Betroffene nicht als Objekte einer Skandalgeschichte auftreten. Ein Qualitätsmedium wie die Zeit kann einen solchen bieten, weil sie über die nötigen Ressourcen verfügt, einem so heiklen Fall die notwendige Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen.

Klara wollte, dass ihre Wahrheit endlich erzählt wird, sie wollte sich dadurch selbst ermächtigen

Hier liegt die eigentliche Ambivalenz: Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden, und zugleich ein Recht darauf, geschützt zu werden. Beides lässt sich nicht gegeneinander aufrechnen. Wer Klara schweigen lässt, um sie zu schützen, nimmt ihr eine Stimme, die sie ausdrücklich haben will. Wer sie sprechen lässt, weil sie es will, überlässt ihr eine Entscheidung, deren Folgen sie mit 15 kaum absehen kann. Was heute Selbstermächtigung ist, kann in zehn Jahren als Last empfunden werden.

Dazu kommt, dass in diesem Fall ausgerechnet die Menschen, die sonst für das Kind einwilligen würden, selbst Streitpartei sind. Gerade deshalb liegt es in der Verantwortung der Redaktion, dass die Kinder die Kontrolle über ihre Aussagen behalten. Umso gravierender ist, dass das Landgericht mit der Beschlagnahmung der Aussagen diesen verletzlichen Rahmen und obendrein die Pressefreiheit nun angegriffen hat.

Klara wollte, dass ihre Wahrheit endlich erzählt wird, sie wollte sich dadurch selbst ermächtigen. Redaktion und Gericht müssen sie und ihre eigene Verantwortung ernst nehmen.

Rahel Bueb

Rahel Bueb

Rahel Bueb hat Sozialwissenschaften (BA) und Globalgeschichte (MA) studiert. Sie ist Co-Gründerin und Herausgeberin des DISPUT-Magazins, in dem sich einige ihrer zentralen Interessen vereinen: Journalismus, Fotografie und Literatur mit Fokus auf gesellschaftspolitische Themen.
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14 Kommentare

  • Saile

    Es wird mir hier zu oft der Begriff „Kinder“ verwendet: Sofern damit die Kinder der Eltern gemeint sind ist das okay, aber Klara ist fast sechzehn Jahre alt und damit eine Jugendliche, sie darf immerhin bald in den meisten Bundesländern wählen und den Führerschein für 125ccm-Motorräder machen.

    • Volker Scheunert

      @Saile:

      Da ls was dran - ich selbst hätte mich mit 15 aber sowas von dagegen verwahrt, als Kind bezeichnet zu werden ...

  • Kristina Vera

    Ich würde "Zeit-online" schon länger nicht mehr als seriöses Qualitätsmedium bezeichnen. Und spätestens mit diesem True-Crime Format, das nun eine traumatisierte Minderjährige (manipulativ?) vermarktet, ist eine rote Linie überschritten. Eine Minderjährige (Pressekodex !), die mit der Begründung "Traumatisierung" ihre Zeugenaussage vor Gericht verweigert hat. Was ist, wenn es zur Regel wird, dass (traumatisierte) Minderjährige zu Medienhäusern gehen, unter möglichem Einfluss des Vaters? Und in einer Art Paralleljustiz ihre Geschichte erzählen, Hinweise liefern, Gerichte aber dürfen nur an der Seitenlinie stehen.



    "Zeit-Verbrechen" wurde von Sabine Rückert initiiert bzw. war der host. Damit ging es dann auf Deutschland-Tournee. Sie hat u. a. Werbepsychologie studiert und war u.a. zwei Jahre bei "Bild" tätig.



    Anne Kunze hat nun erstmals eine Minderjährige in diesem Podcast präsentiert, mit community- Kommentaren samt Emojis. Der wird auch noch während des laufenden Verfahrens veröffentlicht. Aber jetzt ganz empört einen "Angriff auf die Pressefreiheit" reklamieren, während die Einnahmen fließen.



    Hat einen ganz schlechten Beigeschmack nach Sensationspresse. Safe Space geht anders.

  • Matt763

    Die Tochter ist zum Zeitpunkt der Aufnahmen 13 Jahre alt gewesen, also minderjährig und beide Eltern hatten zum damaligen Zeitpunkt das Sorgerecht. Das bedeutet, sofern die Mutter den Aufnahmen nicht zugestimmt hat – was ich bezweifeln möchte – sind die Aufnahemn illegal entstanden und die ZEIT-Journalistin hat sich rechtswidrig verhalten und strafbar gemacht. Das allerdings steht in der Pressmitteilung des ZEIT-Unternehmens nicht; dass eigene Mitarbeiter selbst gegen geltende Gesetze verstoßen haben.



    Weiterhin hat der Vater bereits kurz nach dem Verschwinden der Kinder die Presse informiert, unnötig früh, aktuell läuft das Verfahren und die Frage, ob womöglich der Vater selbst die Entführung inszeniert hat, um seiner Frau zu schaden, ebenso wie die nachfolgenden Gespräche mit der Presse, die blauäugig einem möglichen Verdächtigen vertraut und dessen minderjährige Tochter interviewt, bleibt hier völlig außen vor. Das verstehe ich nicht unter unabhängiger Berichterstattung und all diese Tatsachen bleiben in der Debatte außen vor.

  • Altbayer

    Gegenfrage: Wann hat man aufgehört, die Rechte eines Kindes unter 14 bzw. 16 Jahren, in der Öffentlichkeit zu schützen?!? Was geht es die Öffentlichkeit an, wie die damals 13-jährige die Situation erlebt und betrachtet hat ? Ihr eine Stimme geben "ja" - aus journalistischer Sicht sicher verständlich - die Beschlagnahme ist aus juristischer Sicht aber ebenso nachvollziehbar!

  • ja wirklich?

    Von wem ist diese zur Zeit der Aufnahme des Podcasts gerade mal Jugendliche aufgeklärt worden über die Tragweite dessen, was sie da tut? Üblicherweise würden das die Sorgeberechtigten machen, würden- als Menschen, zu denen sie eine tragfähige Beziehung hat, denen sie vertraut - mit ihr ins intensive Gespräch gehen und ausleuchten, welche Folgen eine solche Ausbreitung intimster Empfindungen vor einer Journalistin haben kann. Kann sie - gerade aus ihrer gefühsmäßigen Betroffenheit und Involviertheit ebenso wie ihrernur begrenzten Macht in der Situation- überblicken, was sie da tut? - Nnicht umsonst sind Familienverfahren, in denen es um Umgang und Sorgerecht geht, NICHT öffentlich. Damit das ganz Nahe auch nahe bleibt und nicht auf dem Markt landet, wie es hier geschehen ist. Wer weiß, wie sie mit zwanzig oder mehr Jahren darüber denkt?

  • John Grammaticus

    "seiner neuen Ehefrau".

    Neue Ehefrau klingt ein bisschen herabwürdigend. Sie ist einfach "seine Ehefrau" oder bestenfalls "die jetzige Ehefrau", wenn man meint, unbedingt ein Unterscheidungsmerkmal zu brauchen.

  • Tim Landscheidt

    Der Kommentar beleuchtet einen Webfehler des modernen Journalismus und lässt einen Aspekt völlig unter den Tisch fallen: Die Presse solle Menschen die Möglichkeit bieten, „ihre Wahrheit“ zu erzählen. Das ist nicht Aufgabe von Journalisten, sondern etwas für Instagram & Co. Journalisten sollen berichten und dazu gehören kritische Fragen. Wer diese vorher ausschließt, indem er den Befragten einen „geschützten Raum“ bietet, betreibt keinen Journalismus, sondern arbeitet als Pressesprecher.

    Desweiteren lässt er die Pflicht des Gerichts für die Angeklagten völlig außer acht: Soll man Block, Delling & Co. für fünfzehn Jahre wegsperren, weil es sie eventuell entlastende Beweismittel ignoriert? Das kann man fordern, dann sollte man aber auch die Redlichkeit haben, das so zu formulieren.

    • Horst Sörens

      @Tim Landscheidt:

      Ich würde empfehlen, sich den Podcast zunächst anzuhören

    • nihilist

      @Tim Landscheidt:

      Ihr Kommentar lässt unter den Tisch fallen, dass es hier um die minderjährige Betroffene einer mutmaßlichen Entführung geht. Ein eventueller Mangel an kritischen Fragen ist gar nicht Thema.



      Desweiteren lässt er außer Acht, dass Gerichte durchaus keine Pflicht haben, im Interesse von Angeklagten Grundprinzipien der Pressefreiheit zu ignorieren.



      Man kann fordern, Journalisten zu Hilfsermittlern der Justiz zu machen, aber dann sollte man auch die Redlichkeit haben, das so zu formulieren.

  • guzman

    Auch der Zeit geht’s um das Ausschlachten eines Prominenz-Falls, nicht um irgendwelche Kindesrechte. Man geht für Quote auch da über Leichen. Dass das Kind gehört werden will, hat ja wenig mit dem Prozess zu tun (da dürfe es ja zu Wort kommen), sondern mit der inzwischen jahrzehntelangen Presseschlacht um den Prozess herum.

    • Barnie

      @guzman:

      Man merkt deutlich, dass Sie sich mit dem Prozess nicht dauerhaft beschäftigt haben - was auch nicht so einfach ist bei der Dauer.

      Klara hat zu Beginn des Prozesses bekräftigt Aussagen zu wollen, dass dann aber zurückgezogen. Was man einer 15 jährigen auch nicht verübeln kann, so wie es besonders bei diesem Prozess zugeht.



      Nach einiger Zeit wollte sie trotzdem ihre Version erzählen, aber eben in anderem Rahmen. Und dass hat durchaus mit dem Prozess zu tun, was denn sonst?

      Dass die Zeit das nicht aus Wohlgefallen gemacht ist aber auch klar, da gebe ich Ihnen Recht.

    • nihilist

      @guzman:

      Das finde ich auch drollig, wie hier die Rolle der ZEIT ständig als völlig unterschiedlich zu den Boulevardmedien hingestellt wird.



      Die sind seit Anfang voll in der Geschichte drin und Taktgeber für den Boulevard.

  • Friderike Graebert

    dieser Artikel ist eine wichtige Einordnung.



    Die Autorin regt die Leser*in zum Nachdenken an.

    Ich halte die Beschlagnahme der (Erst-)Gesprächsprotokolle für eine Katastrophe.

    Die betroffene Jugendliche hat selbstverständlich vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht.



    Dieses wird ihr mit dem Einblick in ihre PRIVATE Komunikation de fakto genommen.



    Ich hoffe, dass es nicht dazu kommt.