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Debatte zum Umgang mit der AfD Der richtige Zeitpunkt für ein Verbot ist nicht jetzt

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Solange sich die AfD zum Grundgesetz bekennt und nicht regiert, wird ein Verbotsverfahren Jahre dauern. Taktisch wäre ein anderer Moment sinnvoller.

W enn ein Verbotsverfahren zu früh beantragt wird, wird es zu lange dauern. Denn solange sich die AfD ausdrücklich zum Grundgesetz bekennt, muss sich ein Verbotsantrag auf Tausende Äußerungen von AfD-Funktionär:innen stützen, die beweisen sollen, dass die AfD eigentlich doch die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft.

Die AfD wird dann bei jedem einzelnen Zitat behaupten, dass es falsch interpretiert wurde. Es werden Tausende Seiten Anträge und Erwiderungen geschrieben. Und natürlich wird auch das Bundesverfassungsgericht viele Fragen haben, bis es irgendwann entscheidet. Das alles wird Jahre dauern.

Selbst wenn ein Verbotsantrag am Ende Erfolg hat, wird bis dahin die Akzeptanz der Demokratie massiv gefährdet. Wie kann man der AfD vorwerfen, dass sie die Demokratie abschaffen will, wenn man doch selbst versucht, die beliebteste Partei zu verbieten? Das werden sich auch viele neutrale Bür­ge­r:in­nen fragen. Dieser Vertrauensverlust wird schwer reparabel sein.

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Klüger und auch weniger demokratiegefährdend ist es daher, zunächst keinen Verbotsantrag zu stellen. Die Demokratie ist schließlich nicht schutzlos. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt regieren und das tun, was ihr unterstellt wird, nämlich verfassungsfeindliche Gesetze beschließen, so könnte gegen jedes einzelne grundgesetzwidrige AfD-Gesetz das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Wenn sie an der Macht ist

Wenn die AfD-Regierung etwa andere Parteien benachteiligt, die Gerichte auf Parteilinie bringt und Deutsche mit Migrationshintergrund diskriminiert, kann in Karlsruhe jeweils eine abstrakte Normenkontrolle beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder jede der anderen Landesregierungen.

Mit einstweiligen Anordnungen kann das Verfassungsgericht sogar verhindern, dass die verfassungswidrigen AfD-Gesetze in Kraft treten. Sollte die AfD-Landesregierung solche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptieren, könnte die Bundesregierung (mit Zustimmung des Bundesrats) den Bundeszwang gemäß Artikel 37 Grundgesetz anordnen. Die Bundesregierung kann dann den Landesbehörden Weisungen erteilen oder eine Staats­kom­mis­sa­r:in mit Weisungsrecht nach Sachsen-Anhalt schicken.

Sollte die AfD-Landesregierung auch gegen den Bundeszwang rebellieren, dann wäre das ihr Ende. Denn nun kann ein Antrag für ein Verbot der AfD gestellt werden, der kein aufwendiges Beweispuzzle mehr benötigt. Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD wäre nun offensichtlich. Das Bundesverfassungsgericht könnte dann sofort ein vorläufiges Betätigungsverbot aussprechen. Und das Verbotsverfahren würde nicht mehr Jahre, sondern Wochen dauern.

Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung wäre in diesem Fall höher. Denn mit dem Parteiverbot würde auf ein manifest verfassungsfeindliches Handeln der AfD reagiert, statt der AfD Ziele zuzuschreiben, die sie offiziell abstreitet.

Sollte die AfD jedoch nach einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt auf verfassungsfeindliche Politik verzichten: Auch gut. Ein AfD-Verbot ist schließlich kein Selbstzweck.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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9 Kommentare

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  • Philipp Lobinger

    Sehr geehrter Herr Dr. Rath,



    ihre Argumente klingen schulbuchmäßig überzeugend. Und sollte alles so kommen, wie sie das prognostizieren: dann haben wir alles richtig gemacht. Ich weiß nicht was der richtige Weg ist. Für mich ist auch denkbar, dass die AFD rasend schnell die gesamte BRD in wenigen Jahren einnimmt und sich ihr Land in ihrem Sinne zurückholt, absolut legal mit allen illegitimen Mitteln. Wie das geht kann man juristisch durchdeklinieren und bei all ihren Argumenten lässt sich dialektisch das Gegenszenario ausbuchstabieren. Der Marsch durch die Institutionen, völlig legal ist sehr wohl vorstellbar und im Graubereich zu agieren (siehe Dobrindt) ist dann eine durchgängige Methode und der Rest wird analog, mit den Methoden lupenreiner Demokratien, schnell erledigt. Ihr Weg scheint mir dennoch momentan der einzig gangbare zu sein, angereichert mit solidarischer guter Politik der Mitte, der Grünen, der Linken und auch der FDP, so diese sich wandelt wie zu Zeiten von Baum.

  • Selbstauslöser

    Wollen wir den Satz: „wehret den Anfängen“ ernst nehmen, haben wir den richtigen Zeitpunkt für ein Verbot längst versäumt. Auch den für einen Prüfantrag auf Verfassungstreue werden wir versäumen.



    Weder die Union noch die marktliberalen Teile anderer Parteien wollen dafür vors Gericht, weil dann zwangsläufig auch ihre eigene Politik auf dem Prüfstand stünde, inhaltlich.



    Sie wären nicht gegen ein AfD-Verbot, im Gegenteil, sie könnten so einen mächtigen Konkurrenten um die Macht loswerden. War es nicht Seehofer, der Passagen aus dem bayrischen Verfassungsschutzbericht vor Veröffentlichung streichen ließ, weil AfD-Zitate zu viel Ähnlichkeit zu eigenen parteipolitischen Aussagen aufwiesen?



    Zudem rechnet sich vor allem die Union gute Chancen aus, verwaiste AfD-Wähler einfangen zu können, was durch einen Verbotsantrag schwieriger würde. Den müssen also andere stellen, und die haben z.Zt. keine Mehrheit.



    Die von Hrn. Rath vorgeschlagene Taktik könnte funktionieren, wenn ... die Wähler weniger konditioniert wären, alle Parteien sich notorisch an Richtersprüche hielten, Medien ihre Hetzkampagnen unterließen, die AfD nicht längst ihre Leute auf Posten hätte, ...

  • Astrid Sehnefeld

    Der richtige Zeitpunkt für ein Verbot ist nie.



    Ein Verbot beseitigt nicht den Ursprung der Unzufriedenheit.



    Das ist wie wenn du einen Patienten hast - und anstatt ihm Medizin zu geben schneidest du ihm die Zehen ab.



    Das hilft kurzfristig, ja, aber als nächstes schneidest du ihm den Fuß ab und dann den Unterschenkel und irgendwann ist der Körperkern betroffen und dann heißt es Exitus.



    Nur politische Reformen die die Gründe für die Unzufriedenheit beseitigen retten langfristig unser politisches System.



    Eine dauerhafte Politik gegen den Wählerwillens ist nur in einer Diktatur durchführbar.



    Statt eines Verbots brauchen wir eine Partei die wie die dänische SPD agiert.



    Klare Kante bei der Migration UND gleichzeitig die innere Sicherheit im Blick durch ihre Zwangsumsiedlungen zur Aufbrechung von Parallelgesellschaften, was in Konsequenz zu einer Erhöhung des sozialen Friedens führt.



    Politik muss führen. In Deutschland wird nur noch diskutiert - und ist endlich mal etwas beschlossen, wird es bis es durch alle Lesungen und den Bundesrat ist komplett zerredet und verwässert.



    Da liegt das Problem.

  • Cl.L.

    Wir fahren auf den Abgrund zu und Herr Rath hat Angst vor der Kurve???



    Er schlägt vor zu warten, ob dort wirklich erst Schotterpiste und unwegsames Gelände kommt, dann können man ja noch immer lenken?







    Die Bundesrepublik hat sozusagen eine Tumordiagnose, z.B. sehr fundiert von der GFF, und Herr Rath schlägt vor zu warten, bis man den Tumor wirklich deutlich sieht??



    Weil eine Behandlung lange dauert???











    Ich weiß, dass es sich gut anfühlt, wenn man sich einredet, man habe ja noch Zeit.



    Ich weiß, dass es seelisch anspruchsvoll sein kann, aufgrund von sachlichen Erkenntnissen neue, bisher unbekannte Schritte einzuleiten, zumal wenn sie Mut erfordern.







    Aber solches Zaudern ist dumm und schädlich - im Krebs-Beispiel oft sogar tödlich.



    Es ist bitter nötig, jetzt zu handeln.











    Alles, was Christian Rath vorschlägt, kann parallel zu einem laufenden Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Art. 21 Abs. 2 GG beim Bundesverfassungsgericht geschehen.



    Neue Erkenntnisse würden in das Verfahren einfließen und es ggf. beschleunigen.







    Mit seinem Vorschlag, zu warten, bis es schlimmer wird, verlieren wir wertvolle Zeit.



    Und es wird eben auch schlimmer.

  • Alex_der_Wunderer

    ⛔️ Was ist denn nun los Herr Rath , die AfD bekennt sich zum Grundgesetz ❓️



    Die AfD achtet doch schon explizit ebend nicht unser Grundgesetz ❗️



    Schon explizit Artikel 1 nicht ❗️



    Die AfD will tausende von Mitmenschen, die teilweise schon jahrzehntelang hier in Deutschland mit uns leben, dieses Land mit aufgebaut haben, einer REMIGRATION aussetzen ❗️



    Deutschland, ein Land was nach dem



    II. Weltkrieg tausenden von Flüchtlingen eine neue Heimat und ein neues Zuhause gegeben hat. Deutschland was bis heute noch Spätaussiedlern aus den Oststaaten eine Chance gegeben hat, sich hier bei uns eine neue Heimat aufzubauen und dabei unterstützt hat. Dieses Land soll unter einer AfD Regierung , nach deren Willen anfangen zu remigrieren ?



    Es geht ja wohl los ‼️



    Für die sofortige Einleitung eines Verbotverfahren haben 1.000 rechtskundige Mitmenschen mit ihrem guten Namen eine schriftliche Aufforderung an unseren Bundestag versendet und Millionen, von Millionen demokratische Demokraten von den Mitbürgern, der deutschen Bevölkerung erwarten augenblicklich die Einleitung des Verbotsverfahren, bezüglich der AfD ❗️

  • Christian Koch

    Das ist sehr viel Spekulation: wenn das sich so entwickelt, ok, ist aber sehr taktisch gedacht. Ich finde es besser, dann zu versuchen, eine Partei zu verbieten, wenn man erkannt hat, dass sie rechtsradikal ist, aber wenn die Beweise in ausreichender Anzahl vorliegen, sollte es losgehen. Und dass jede einzelne Äußerung gerichtlich überprüft werden müsste, halte ich für nicht stichhaltig. Selbst wenn einzelne Beweise angreifbar sind, so sollte doch die Summe und Tendenz der gesammelten Beweise entscheidend sein.



    Allerdings ist die AfD ist inzwischen zu groß um einfach verboten werden zu können. Die Folge wäre wahrscheinlich eine enorme Politisierung, gesellschaftliche Spaltung, ausufernde Gewalt. Aber je länger man wartet, umso schwerwiegender sind wahrscheinlich auch die Auswirkungen.



    Kurz gesagt: den Antrag hätte man schon viel früher stellen müssen, jetzt gerade ist das äußerst schwierig vor den Landtagswahlen und auch anschließend. Dann ist die Taktik des Verfassers vielleicht doch klüger.

  • Frank N. Stein

    Wir warten so lange au den richtigen Moment bis es 1933 ist.



    Es kommt der Moment in dem die AfD genug Mandate bekommt um Verfassungsrichter einzusetzen, genau wie Trump es in den USA tut und dann ist der schöne Plan Asche.

    • Thomas Böttcher

      @Frank N. Stein:

      Verfassungsrichter werden in Deutschland für 12 Jahre gewählt und nicht ernannt.



      Sie werden vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Für jede Wahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgeschrieben.

    • Arne Babenhauserheide

      @Frank N. Stein:

      Genau das ☹

      Wir können immer auf "nicht jetzt" warten. Dann bleibt immer "nicht jetzt".

      Die Annahme, ein Verbotsverfahren ginge schneller, wenn die AfD denn mal an der Macht ist und dadurch noch viel mehr Störaktionen starten kann, halte ich für falsch.