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Mutter über Gefängnis wegen Sorgestreit„Die Haft war für mich ein totaler Schock“

Wegen eines Sorgerechtsstreits war Anette W. fünf Monate im Frauengefängnis Hildesheim. Nun kam sie frei und hofft auf ein Leben mit ihrer Tochter.

Anette W. saß mehr als fünf Monate im Frauengefängnis in Hildesheim: keine guten Umstände Foto: Andreas Kiesselbach
Kaija Kutter

Interview von

Kaija Kutter

taz: Anette W., Sie wurden Freitagfrüh nach fünf Monaten aus dem Frauengefängnis Hildesheim entlassen. Wie geht es Ihnen?

Anette W.: Ja, ich bin sehr froh, dass ich jetzt frei bin. Das ist wirklich ein tolles Gefühl. Ich hatte gleich Freitagfrüh ein vielversprechendes Gespräch mit dem Jugendamt. Sie sind der Meinung, dass meine Tochter ab sofort bei mir leben soll. Das haben sie ganz klar geäußert. Ich soll eine ambulante Hilfe akzeptieren, aber ansonsten spreche überhaupt nichts dagegen.

taz: Sie wurden im November 2025 in Frankfurt verhaftet, wo Sie mit Ihrer Tochter lebten. Wie erging es Ihnen in Haft?

Anette W.: Die Haft war für mich ein totaler Schock. Die ersten Tage verbrachte ich im Polizeigewahrsam in einer Zelle, wo es nichts gab außer einer gefliesten Pritsche, einem Waschbecken und einer Toilette. Ich hatte nichts zu tun, nicht mal eine Uhr. Da wird einem die Zeit wirklich lang.

Bild: privat
Im Interview: Anette W.

38, ist studierte Wirtschaftswissenschaftlerin und Psychologin und Mutter zweier Töchter.

taz: Wie ging es weiter?

Anette W.: Dann kam ich in die Anstalt Hildesheim. Da waren die Umstände auch nicht gut. Es gibt Schimmel an den Wänden, es mangelt chronisch an Personal, sodass man häufiger eingeschlossen wurde als vorgesehen. Es gibt kein Programm dort. Arbeiten durfte ich auch nicht. Das heißt: Man hat viel Zeit, mit der man nichts anzufangen weiß.

taz: Sie waren gar nicht strafrechtlich verurteilt. haben Sie verstanden, warum das Gericht Sie so lange einsperrte?

Anette W.: Das Gericht wollte mich offensichtlich sanktionieren für das, was vorher geschehen ist. Schlimm ist, dass dabei meine Tochter zu Schaden kam. Sie musste ins Heim, weil ich ins Gefängnis kam, und war dort unter sehr belastenden Bedingungen. Das finde ich schlimm. Und ich finde es nach wie vor unverhältnismäßig, dass ich zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt wurde für etwas, was strafrechtlich nicht zu einer Freiheitsstrafe führt.

taz: Ihre Tochter lief 2021 von ihrem Vater zu Ihnen. Sie zogen mit ihr von Hannover nach Frankfurt und tauchten quasi unter. War das der Grund für die Haft?

Anette W.: Untergetaucht und nach Frankfurt gezogen sind wir erst 2023 nach zwei Jahren Versuch einer gerichtlichen Klärung. Der Grund war, dass meine Tochter nicht zu ihrem Vater zurückwollte. Es wurde behauptet, ich hätte sie nicht herausgegeben. Ich bot aber dem Vater mehrfach an, er möge sein Kind abholen. Aber das wollte er nicht. Er wollte sie unbedingt mit Polizeigewalt zu sich zwingen. Es gab dann auch einen Polizeieinsatz, den diese abbrach. Und auch das Jugendamt war in unserem Haushalt und entschied, sie bei mir zu lassen. Und trotz allem wurde ich zu einer Haft verurteilt, weil ich sie angeblich nicht herausgab.

Mutter in Haft

Anette W. wurde im Januar 2025 vom Amtsgericht Hannover zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt. Das passierte nach Familienrecht. Dem ging kein Strafverfahren voraus, in dem sie sich hätte verteidigen können. Ein Gnadengesuch vor Weihnachten wurde durch die niedersächsischen Justizministerin abgelehnt.

Das Sorgerecht für ihre zwei Töchter verlor sie 2020 an den Vater. Grundlage war ein Gutachten, an dem weder die Mutter noch die Kinder teilnahmen, dem zufolge sie die Kinder gegen den Vater beeinflusse.

Ihre ältere Tochter begab sich 2021 zu ihr und weigerte sich zum Vater zu gehen. Die Mutter beantragte Rückübertragung der Sorge, das forderte auch die Anwältin des Kindes. Das OLG Celle lehnte dies ab und verfügte 2023 eine Ordnungshaft von zunächst 30 Tagen. Daraufhin tauchten Mutter und Tochter unter.

Verhaftet wurde Anette W. im November 2025, entlassen wurde sie im April 2026. Die Tochter wurde in Heimen untergebracht. Das Jugendamt kam derweil zu der Einschätzung, dass es dem Mädchen dort nicht gut geht und seine Perspektive bei der Mutter sein muss.

Das Gericht entzog daraufhin im März dem Vater das Sorgerecht und übertrug es auf eine Amtsvormundin. Aktuell beantragten sowohl die Vordmundin als auch das Mündel, die Vormundschaft zu wechseln. Der Ausgang ist offen.

taz: Sie hätten sie unter dem Arm klemmen und zum Vater bringen müssen?

Anette W.: Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man sich das vorstellen muss. Weil, auch während ich im Gefängnis war, hat es kein anderer Beteiligter geschafft, das Kind wieder zu dem Vater zu bekommen.

taz: In Frankfurt hatte Ihre Tochter Online-Unterricht. Warum ging sie nicht zur Schule?

Anette W.: Ich habe ja verzweifelt versucht, sie an der Schule anzumelden. Ich wollte sie damals in Hannover für die 5. Klasse anmelden. Dafür stellte ich einen Antrag beim Gericht, bekam aber keine Zustimmung. Das Gericht fand es besser, das Kind weiter nicht beschulen zu lassen und die Schulsorge beim Vater zu belassen.

taz: Ihre Tochter möchte bei Ihnen leben und Sie möchten das auch. Wie stehen jetzt die Chancen dafür?

Anette W.: Das Gespräch beim Jugendamt stimmt mich optimistisch. Nur wurde das Sorgerecht für meine Tochter kürzlich vom Vater auf eine Amtsvormündin in Hannover übertragen. Und die ist im Moment noch dagegen, dass meine Tochter bei mir leben darf. Sie hat aber selber beantragt, die Vormundschaft wieder abzugeben. Und auch meine Tochter hat beantragt, einen anderen Vormund zu bekommen. Das muss jetzt zügig das Gericht entscheiden.

taz: Sie haben noch eine jüngere Tochter. Wie ist da die Situation?

Anette W.: Die darf ich aktuell nicht sehen. Da gab es gerade einen neuen Beschluss. Das ist schlimm, weil wir uns schon die letzten fünf Jahre nicht sahen. Das Jugendamt sagte jetzt in dem Gespräch, dass sie sich für begleiteten Umgang und eine Umgangsanbahnung mit meiner kleinen Tochter einsetzen will. Und da hoffe ich sehr, dass das Amt sein Wort hält.

taz: Ihre lange Haftzeit wurde von vielen Seiten als Skandal empfunden. Der Verband Alleinerziehender fordert, die Ordnungshaft aus dem Familienrecht zu streichen. Teilen Sie diese Forderung?

Anette W.: Ja, absolut. Die Bedingungen, unter denen ich zu dieser Haft verurteilt wurde, grenzen an Willkür. Ich wurde nicht mal persönlich angehört. In einem Strafverfahren wäre das gar nicht zulässig gewesen. Das Gericht stellte einfach falsche Tatsachenbehauptungen in den Raum. Es wurde bestritten, dass meine Tochter diesen Willen überhaupt hat, bei mir zu leben. Dann wurde behauptet, ich hätte sie geschädigt durch soziale Isolation. Auch das erwies sich als falsch, denn sie war sozial bestens integriert. Nachweislich. Und dass sie nicht beschult wurde, ließ sich auch widerlegen. Doch auch nachdem sich erwies, dass diese Behauptungen falsch waren, wurde die Ordnungshaft nicht aufgehoben. Denn dazu gibt es bei dieser familienrechtlichen Regelung keine Möglichkeit. Und damit saß ich fünfeinhalb Monate im Gefängnis, ohne dass es einen wirklichen Prozess gab.

taz: Die Haft hat Sie auch existenziell geschädigt, etwa durch Wohnungsverlust. Können Sie im Nachhinein noch was gegen die Haft unternehmen?

Anette W.: Das weiß ich noch nicht. Mein Fokus liegt derzeit darauf, dass meine große Tochter wieder bei mir lebt und ich Kontakt zu meiner kleinen Tochter haben darf. Aber generell finde ich es falsch, bei Fragen, wo ein Kind leben will, ein Elternteil mit Haft zu sanktionieren. Denn darunter leidet immer das Kind.

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14 Kommentare

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  • Um es klar zu sagen, ich finde es nicht nur nachvollziehbar, sondern auch richtig, dass die jüngere Tochter von dem Einfluss dieser Mutter entzogen wurde, die offenbar weiterhin keinerlei Fehler bei sich erkennt, dass zum Beispiel die beiden Schwestern seit Jahren getrennt sind und die ältere Tochter komplett aus ihrem alten Leben gerissen wurde.

  • Das Urteil, mit dem die Ordnungshaft vom OLG bestätigt wurde, ist veröffentlicht. Nach dem lesen ist das ganze kein Skandal mehr, jedenfalls für mich.

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  • Es ist selten, dass ein Mensch sich durch Haft verbessert. Die Mutter hier stellt sich als Opfer eines Systems willkürlicher Inhaftierung dar. Das ist eine schwierige Ausgangslage, weil diese Haft nur dann angeordnet wird, wenn vorher keine Einigung, keine Einsicht stattfindet. Das bedeutet - im Normalfall - mehrere Versuche und Vermittlung. Davon steht hier nichts.



    Ich halte allerdings nicht viel von Ordnungshaft im Kontext des Familiengerichts. Gleichwohl schaffen es Eltern, sich komplett zu zerstreiten, sich gar nicht mehr sagen zu können und da werden die Gerichte ratlos. Aber die Haft bewirkt hier auch nichts Positives. Aber dauerhaftes nicht-mitwirken, nicht-kommen und nicht-bezahlen etc. da müssen die Gerichte auch sanktionieren können.

  • Leider gibt es viele Fälle, in den Mütter mit unwahren Behauptungen belastet werden und ein Gerechtigkeitsgefühl des Vaters wichtiger als das Wohl des Kindes ist. U.a. der Verein Mütterlobby berichtet von einigen Betroffenen.

  • "Und auch das Jugendamt war in unserem Haushalt und entschied, sie bei mir zu lassen. "

    Beim besten Willen, das kan das Jugendamt gar nicht entscheiden. Es gab ein Gerichtsurteil und daran hat sich die Frau nicht gehalten. Das kann man jetzt richtig finden, spielt aber keine Rolle. Und mit der Ordnungshaft wollte man sie zwingen das Urteil einzuhalten. Wer Zb. sein Bußgeld von 50 € nicht zahlt kann 6 Monate in Ordnungshaft genommen werden. Und das bis zu 4 Mal. Kann man auch kritisieren, nutzt aber nichts.

    "Das Jugendamt hat kein direktes, generelles Aufenthaltsrecht, kann aber bei Kindeswohlgefährdung intervenieren. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt primär bei den sorgeberechtigten Eltern [§ 1631 BGB]. Bei Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht, oft unter Einbeziehung des Jugendamts. Das Amt kann Kinder in Obhut nehmen (§ 42 SGB VIII), um sie zu schützen."

    • @Martin Sauer:

      Da haben sie recht. Die Kindesmutter lässt sehr gekonnt eine Sequenz weg, um die es aber im Kern geht, stattdessen vergleicht sie sich mit Menschen in Verfahren nach dem Strafgesetzbuch und reklamiert, dass sie ihrer Meinung nach schlechter behandelt wurde. Aber das Jugendamt (ASD) gibt schon eine Stellungnahme ab, die meist im Urteil landet, selten dass das Gericht anders entscheidet.

    • @Martin Sauer:

      Sie haben vielleicht übersehen, dass das Jugendamt inzwischen die Vormundschaft übernommen hat. Somit kann es das durchaus entscheiden.

  • Was müsste denn jetzt familienrechtlich geändert werden, abgesehen davon, dass es Haft ohne Gerichtsverfahren und rechtliche Vertretung/Begleitung von Beklagten nicht geben dürfte.



    Was sagen denn die Juristen unter den Foristen dazu?

    • @Axel Schäfer:

      Die Frau kam nach einem richterlichen Beschluss in Ordnungshaft. Nicht in Strafhaft. Und mit Familienrecht hat das auch nichts zu tun. Und es gibt überhaupt keine Vorschrift das man nur jemand der eine rechtliche Vertretung bei sich hat zu Ordnungshaft verurteilt werden kann.

      Wen Zb. ein Zuhörer im Geichtssaal den Anordnungen des Richters nicht folgt, kommt er ggf. unverzüglich in Oordnungshaft, ohne rechtliche Vertretung. Zb. sind im Gericht während der Verhandlung Tonaufnahme oder fotografieren verboten.

      www.justiz.nrw.de/...a_z/O/Ordnungshaft

      • @Martin Sauer:

        150 Tage einfach mal so?



        Bei 1-5 Tagen könnte ich das noch verstehen, als Denkzettel, aber ob es sich nun Straf- oder Ordnungshaft nennt.



        Könnte denn jetzt in einem Verfahren gegen die Regierung ein Richter Minister für Monate wegsperren lassen, weil sie den Vollzug von Gesetzen verweigern?

      • @Martin Sauer:

        Das stimmt.



        Es gibt aber auch den "Rechtsgrundsatz der Angemessenheit".



        Der Rechtsgrundsatz der Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) ist der letzte Schritt der Verhältnismäßigkeitsprüfung im deutschen Recht. Er besagt, dass eine staatliche Maßnahme nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen darf, wobei das Gewicht des Eingriffs gegen die Dringlichkeit der Gründe abgewogen wird, um die Zumutbarkeit zu wahren.

        www.bmjv.de/DE/rec...ssigkeit_node.html

        Das ist eine kafkaeske Situation. Der "Prozess" beginnt. " Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet."

        So stellt das Interview die Ereignisse dar.

        Meinen Eindruck dazu habe ich gestern abgesendet , das ist aber nicht veröffentlicht worden.

        Gemessen daran, dass es sich um sehr sensibles Thema handelt, kann ich mich den Einschätzungen anderer Diskussionsteilnehmer, dass das Interview in den Sachaspekten oberflächlich geführt wurde anschließen.

        Es ist trotzdem ein Verdienst der Autorin auf den Vorgang hingewiesen zu haben.

  • Ich hätte mir mehr zum Hintergrund gewünscht, gerne auch chronologisch. Warum z. B. die Sache mit der jüngeren Tochter? So ist es irgendwie nur Betroffenheitsbericht. Aus Sicht von Anette W. nachvollziehbar, aber was ist das Ziel des Artikels? Was soll da verstanden werden?

    • @HanM:

      Das Ziel des Artikels ist, zu kritisieren, dass ein Familiengericht Ordnungshaft anordnet gegen eine Kindesmutter. Und Sie haben Recht, es fehlt viel an Informationen. Ich kann mir keine Familienrichterin vorstellen, die nach zwei Sitzungen sagt, das reicht jetzt, sondern da gab es sicherlich einige Dinge, etwa nicht im Gericht erscheinen, eine Auflage nicht beachten. Kruz: Diese Eltern gehören zu den 10 Prozent, wo alles scheitert und da muss die Richterin auch überlegen, wie sie solche Eltern zurückholt. Nur: Haft verbessert in der Regel keinen Menschen.

  • Unvorstellbar.



    Ein Justiz-Skandal in Niedersachsen.



    Eine Gesetzeslücke oder unverantwortliche Willkür aufgrund der löchrigen Gesetzeslage bis einschließlich der Justizministerin?



    Wo ist der Fehler - was wurde im Artikel unterschlagen? Oder ist das wirklich Realität in unserem Land.



    Da schwindet doch jegliches Vertrauen an unserer Justiz.