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Pflichtübungen für Re­ser­vis­t:in­nenVerweigern kann man immer

Pascal Beucker

Kommentar von

Pascal Beucker

CDU-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp will die Freiwilligkeit bei Wehrübungen abschaffen. Das wäre zumutbar – doch einen Ausweg gibt es noch.

Ausbildung von Reservisten der Bundeswehr, am 20.11.2025 in Rotenburg/Wümme Foto: Maurizio Gambarini/imago

S eit der von Olaf Scholz diagnostizierten „Zeitenwende“ vergeht kaum ein Tag ohne Vorschläge zur inneren Mobilmachung. Nun fordert der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp, Pflichtwehrübungen für Re­ser­vis­t:in­nen. In der aktuellen sicherheitspolitischen Lage könne sich Deutschland keine Reserve mehr leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniere, argumentiert der CDU-Mann. Deshalb will er das geltende doppelte Freiwilligkeitsprinzip abschaffen, also dass sowohl die betroffenen Re­ser­vis­t:in­nen als auch deren Arbeitgeber ihre Zustimmung zu einer Wehrübung geben müssen.

Bei den Arbeitgebern dürfte der Vorstoß ausgerechnet aus den Reihen der sonst so wirtschaftsfreundlichen Union auf wenig Gegenliebe stoßen, schließlich kann eine Wehrübung von einzelnen Tagen bis hin zu drei Monaten dauern. In der Logik der deutschen Militarisierungsdiskussion ist er aber eigentlich nur konsequent. Wer es mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, als Wehr­dienst­leis­ten­de:r oder als Zeit- oder Be­rufs­sol­da­t:in zur Bundeswehr zu gehen, der oder dem sind auch verpflichtende Wehrübungen zuzumuten.

Schließlich spielen in den Regierungsplänen, die Bundeswehr „konventionell zur stärksten Armee Europas“ (Friedrich Merz) zu machen, die Re­ser­vis­t:in­nen eine gewichtige Rolle. Deren Anzahl soll von derzeit etwas mehr als 60.000 auf 200.000 ansteigen. Doch was nützt es, wenn sie im Fall der Fälle längst ihre militärische Grundausbildung wieder vergessen haben, weil sie keinen Bock hatten, regelmäßig an Wehrübungen teilzunehmen?

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Problematisch wäre es hingegen, wenn auch all jene herangezogen werden sollten, die zu Zeiten der Wehrpflicht eingezogen wurden. Formal wären das wohl noch etwa 900.000 Reservisten. Allerdings hat die Bundeswehr nicht einmal mehr deren Adressen. Die sind also zum Glück schon mal außen vor. Im Übrigen können auch die anderen Re­ser­vis­t:in­nen immer noch den Kriegsdienst verweigern. Dann bräuchten sie auch nicht mehr an irgendwelchen Wehrübungen teilzunehmen.

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Pascal Beucker
Inlandsredakteur
Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft. Sein neues Buch "Pazifismus - ein Irrweg?" ist Mitte vergangenen Jahres im Kohlhammer Verlag erschienen.
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26 Kommentare

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  • Das ist alles sehr theoretisch, solange man nicht offen im Krieg ist und es irgendwann an Kanonenfutter mangelt (so wie etwa in der Ukraine).

    Man kann davon ausgehen, daß die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern in der BRD zu jeder Zeit von den Notwendigkeiten der Bundeswehr einerseits und den Pflegediensten andererseits abhing, einfach Quoten halt, der Rest Willkür.

    Und wenn es hart auf hart kommt, gibt es überhaupt keine Grenzen, wer eingezogen wird.

  • Da stürmt es ja wieder ganz schön im Wasserglas... Fakt ist, dass viele Reservisten Interesse an Wehrübungen haben, aber es immer wieder an der Logistik scheitert. Ein riesen Problem ist die Bundeswehr Bürokratie, aber eben auch die Missbilligung des Arbeitgebers. Um nichts anderes geht es hier bei diesem Vorschlag. Wenn der Mitarbeiter per Gesetz zum Reservedienst herangezogen wird und nicht beim Chef betteln muss, wäre die ganz Sache viel entspannter. Und ganz ehrlich, die Bundeswehr wird Jahre brauchen, um überhaupt die Ressourcen zur Aufstockung der aktiven Truppe sicherzustellen. Da ist es völlig absurd zu glauben, dass zigtausende ehemaliger Wehrpflichtige plötzlich irgendwo auf dem Übungsplatz bespasst werden sollen. Fokus ist bei diesem Vorschlag klar die Arbeitgeberseite, und wie viele schon richtig bemerkt haben, war die Reserveübungspflicht schon früher Teil der Wehrpflicht.

    • @Tränentier:

      "Fakt ist, dass viele Reservisten Interesse an Wehrübungen haben, aber es immer wieder an der Logistik scheitert..."



      Auch eine Frage der Kosten und der Effizienz, angeblich schlussendlich mit Turbotempo ans Ziel:



      www.bundeswehr.de/...eschaffung-5935994



      Noch 2023 b. sueddeutsche.de



      "Besonders eklatant ist der Mangel bei Schutzwesten



      Ein zentrales politisches Versprechen im Zuge der sicherheitspolitischen Zeitenwende an die Bundeswehr lautete, die Soldatinnen und Soldaten zügig besser mit persönlicher Ausrüstung zu versorgen. Im April vergangenen Jahres hatte die damalige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) angekündigt: "Wir statten die gesamte aktive Truppe bis 2025 mit dem vollen Umfang an persönlicher Einsatzbekleidung und persönlicher Ausrüstung aus." 181 000 Soldatinnen und Soldaten dienen in der Bundeswehr. 2,4 Milliarden Euro stellt das Ministerium für dieses Vorhaben zur Verfügung."



      b. dbwv.de 2023



      "So ist das mit der Reserve in anderen Ländern



      Ob Europa, Amerika oder auch Asien, ob freiwillig oder als Pflicht: Weltweit gibt es verschiedene Formen des Reservistendienstes. Eine der bekanntesten..."



      Schweiz: WK o. ...

  • Wer ist eigentlich Reservist?



    Dazu stand 2022 bei morgenpost.de



    "In Deutschland zählen dazu laut einer Schätzung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr rund 6,8 Millionen ehemals Grundwehrdienstleistende, rund 1 Million Absolventinnen und Absolventen des Freiwilligen Wehrdienstes sowie rund 2,4 Millionen ehemalige Zeit- und Berufssoldaten.



    Von diesem 10,2 Millionen ehemaligen Soldatinnen und Soldaten sind allerdings nur noch rund 900.000 Reservistinnen und Reservisten tatsächlich wehrrechtlich verfügbar. Wer das 65 Lebensjahr vollendet hat, zählt nicht mehr zur Reserve. Auch wer früher einmal gedient hat, nun aber gesundheitliche Probleme hat oder aus anderen Gründen ungeeignet ist, kann wehrrechtlich nicht mehr eingezogen werden."



    Ganz sicher wird die "Verfügbarkeit" überprüft werden, mit einem aktualisierten Abgleich von Daten verschiedener "belastbarer" Quellen, da bin ich mir sicher.



    Der übliche Weg der Mitteilung des Erkenntnisstandes für den Einzelnen dürfte aber noch der Postweg sein.

  • Wehrübungen waren während der Zeiten der bestehenden Wehrpflicht nicht freiwillig. Ich war in der sogenannten Mob-Reserve und wurde meines Studiums dreimal zu einer Wehrübung eingezogen. Erst dann durfte ich meine Ausrüstung abgeben. Immerhin wurde ich während der '"Semesterferien'" einberufen. Mein Hinweis, dass ich Hausarbeiten schreiben müsse, wurde damit abgetan, dass ich ja nur 10 bis 14 Tage zur Reserve müsse.

  • Der Grundwehrdienst war zwei Monate kürzer als der Zivildienst, weil die "Soldaten" ja noch Reserveübungen machen mussten. Wenn Reservisten jetzt verweigern, dann sollen sie bitte noch die zwei Monate Zivildienst leisten.

    • @DiMa:

      Super Idee, ich habe allerdings Reserveübungen geleistet, die nicht freiwillig waren. Bekomme ich jetzt einen Zivi als Haushaltshilfe?

    • @DiMa:

      Das war früher tatsächlich so.

  • "Problematisch wäre es hingegen, wenn auch all jene herangezogen werden sollten, die zu Zeiten der Wehrpflicht eingezogen wurden. Formal wären das wohl noch etwa 900.000 Reservisten. Allerdings hat die Bundeswehr nicht einmal mehr deren Adressen. Die sind also zum Glück schon mal außen vor."



    Vorerst vielleicht, ich wäre mir da nicht so sicher.



    "Wer wird im Krieg eingezogen?



    Menschen, die mal in der Bundeswehr gedient haben, sind im Regelfall Teil der Reserve. Im Verteidigungsfall kann die Reserve zum Dienst an der Waffe herangezogen werden. Das gilt sowohl für ehemalige Wehrdienstleistende als auch für ehemalige Berufssoldaten bis zum 60. Lebensjahr. *



    Doch das heißt nicht, dass Menschen, die mal Wehrdienst geleistet haben, direkt an die Front geschickt würden, sagt Kathrin Groh, Professorin an der Bundeswehr-Universität in München. „Da gibt es genügend Berufssoldaten und Zeitsoldatinnen, die da zuerst sein werden.“ Reservisten würden vorrangig in der Logistik und im Heimatschutz eingesetzt. Zum Heimatschutz zählt beispielsweise auch die Unterstützung ziviler Behörden."



    deutschlandfunk.de 11/25



    "nicht von vornherein undenkbar, dass Wehrpflichtige..."



    Offenbar gibt's Klärungsbedarf

  • Der Herr Röwekamp möge sich bitte mal mit der Realität auseinandersetzen.



    Die Reservisten dienen freiwillig und die Zustimmung ihrer Arbeitgeber, sie bei Bedarf freizustellen, wurde auch freiwillig gegeben. Mit der Gewissheit, dass bei Unvereinbarkeit mit der Lage im Betrieb (Saisongeschäft, schwer einzuhaltende Deadline oder was auch immer) an einer Übung auch mal freiwillig nicht teilgenommen werden kann.



    Für diese Zustimmung der Arbeitgeber sehe ich schwarz, wenn jede einzelne Übung zur Pflichtveranstaltung wird. Man hat also die Wahl zwischen einem Reservisten, der vielleicht nur an 6-7 von 8 Übungen im Jahr teilnimmt und einem, der gar nicht teilnehmen darf. Das Ganze darf man sich für Selbstständige auch durchdenken. Ob dieser Plan also die Zahl der Reservisten erhöht oder die Zahl der geleisteten Übungstage insgesamt? Meine Zweifel sind so stark, daß ich mir des Gegenteils recht gewiss bin.



    Ausschussvorsitzender - welch doppeldeutiges Wort.

    • @travellingpete:

      Bei Mitgliedern der Freieilligen Feuerwehr ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, sie für Einsätze freizustellen.

    • @travellingpete:

      Wenn es eine Pflicht zur Teilnahme gibt, dann können die Arbeitgeber so viel schwarz sehen wie sie wollen. Ob jemand Reservist ist, wird bei Einstellungen si wenig eine Rolle spielen wie ob der Arbeitnehmer ein Elternteil ist.

      • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

        Da habe ich einen direkten Einblick und muss korrigieren. Eine Beorderung zur Reserve aufgrund einer freiwilligen Bewerbung bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Ob es bei einer Neueinstellung für einen beorderten Reservisten Pflicht ist, dies anzuzeigen, mögen Arbeitsrechtler erklären. Und ich kenne genug Beispiele, bei denen die Zustimmung nur gewährt wurde, weil nicht jede einzelne Übung verpflichtend ist.



        Ich rede hier von Menschen, die eh schon freiwillig dienen.



        Sollte sich der krude Vorschlag auf eine Reservepflicht analog zur einer Wehrpflicht beziehen für die, die da nur unter Zwang teilnehmen, weil sie bei drei nicht auf dem Baum waren, dann ist das eh erst mal lange Zeit Wunschdenken.



        Bis dahin darf der Tatendrang gerne mal sinnvoll eingesetzt werden. Der freiwillige Dienst wird attraktiver, wenn man sein Wochenende nicht in einer abgerockten Bude oder Sporthalle verbringen darf, weil Infrastruktur und der Wille, sie zu nutzen, fehlt.



        Kurz: statt Freiwilligen neue Knüppel zwischen die Beine zu werfen lieber erst dieses Potential ausschöpfen bevor man über unmotivierten Pflichtdienst nachdenkt.

        • @travellingpete:

          Ja das ist der Status Quo. Aber der kann / soll ja geändert werden.

          • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

            Ok, und meine Aussage war, daß sich das nicht ändern soll, weil das dann eher die gegenteilige Wirkung haben könnte. Wo genau war unser Gespächsbedarf?

  • verweigern geht grundsätzlich immer und überall.und nicht nur aus sogenannten gewissensgründen.sondrn aus den allgem. menschenrechten.denn eine wehrpflicht ist nach wie vor ein zwangsdienst und die sind alle samt egal wo und wann verfassungsrechtlich als menschenrechtswidrig konstatiert worden. spät aber immerhin.eine wehrpflicht besteht nicht.der diesbezügliche gg art. ist daher inkohärent..u. inkonistent.wer will sich de jue und de facto anmassen gewissensgründe zu prüfen..derartiges ist gegen gg art. 1.sowie die freiheitsrechte einer jeden person.



    diese cdu experte ist also kein menschenen und grundrechtsintern argumentierender und fordender. somit eigentlich aus dem amt zu entfernen.denn die brd ist menschenrechtsprioritär verfasst und die prioritären grundrechte können nicht durch nachfolgende aufgehoben oder eingeschränkt werden. diese staatsrechtlichen parteien haben bereits einige grundrechte im wesenskern verändert..was ebenso verfassungswidrig ist.leute glaubt bloß nicht der ganze cducsumist sei legal.gegenteilige ist zutreffender. alle lebewesen sind von geburt an frei,wußten schon die antiken griechen.gehalten haben sie sich auch nicht dran.

  • Vielleicht ist es nicht überflüssig, an Artikel 3 des Zwei-plus-vier-Vertrages (Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990) zu erinnern, nach dem "die Streitkräfte des vereinten Deutschland ... auf eine Personalstärke von 370.000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte)" reduziert wurden.



    Aber dieser Vertrag ist für die Merzregierung wohl auch nur ein Fetzen Papier...

  • "Im Übrigen können auch die anderen Re­ser­vis­t:in­nen immer noch den Kriegsdienst verweigern." Nö. Verweigern geht nur aus Gewissensgründen, nicht weil man gerade keinen Bock hat oder lieber unter Besatzung leben möchte.

    • @PeterArt:

      Aber natürlich geht das. Und es gab doch auch schon genug Artikel darüber, dass das auch einige gemacht haben. So eine Entscheidung ist ja nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt, auch Reservisten können sich ändern und plötzlich ihr Gewissen entdecken.

    • @PeterArt:

      Meinen Sie, dass Reservisten kein Gewissen haben?

      • @Yes:

        Hat nichts mit meinem Punkt zu tun. Hier wurde suggeriert, dass man einfach mal so verweigern kann, ohne Hinweis auf Gewissensgründe.

        • @PeterArt:

          Nein wurde es nicht. Da steht "immer noch" nicht "einfach so". Das kann ja niemand.. Und das ist so. Gewissen ist halt ein weites Feld...

  • Ich habe keinen Zweifel, dass Deutschland ein funktionierendes gut ausgebildetes Militär in ausreichender Personalstärke braucht. Hierzu sind natürlich auch wiederkehrende Übungen nötig.



    Dass junge Menschen keinen Bock auf Militärdienst oder Zivieldienst haben, kann ich verstehen, hatte meine Generation auch nicht, trotzdem haben wir es gemacht.



    Wer soll den Deutschland verteidigen wenn wir beschossen werden? Nicht wir sondern andere, oder keiner ?

    • @Filou:

      Zeiten ändern sich, "Kein Bock" wird ja schon für die Beschreibung einer Generation genutzt, wenn auch realistisch nur für Teile.



      Da ich bei der Bundeswehr eine hochinteressante Tätigkeit hatte, habe ich darum gebeten, Wehrübungen auf dem Gebiet machen zu können.



      Leider ist es am Heiligen Bürokratius gescheitert.

    • @Filou:

      das ist logisch ganz einfach u. naheligend.



      die antwort lautet : die ,die aus freiem willen dazu bereit sind.



      damit ist die militärische frage ob es sich lohnt



      de militärisch zu verteidigen und wenn ,ja wie lang



      nicht geklärt.