Gesetzentwurf für neue Wehrpflicht: Pistorius legt Kriterien für Pflichteinberufung fest
Verteidigungsminister konkretisiert seine Pläne. Pflichteinberufung wäre laut Spiegel möglich, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert.“
Eine Einberufung solle möglich sein, wenn die verteidigungspolitische Lage „einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist“, zitierte der Spiegel weiter aus dem mehr als 50-seitigen Gesetzentwurf. Damit wäre dem Bericht zufolge die verpflichtende Einziehung nicht länger davon abhängig, dass der Spannungs- oder Konfliktfall ausgerufen wird.
Zunächst basiere der Wehrdienst aber weiter auf Freiwilligkeit. Er enthalte „mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und der Wiedereinführung der Musterung von vorneherein aber auch verpflichtende Elemente“. Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge nun möglichst Ende August ins Kabinett, damit der neue Wehrdienst nach der Parlamentsbefassung 2026 starten könne.
Für Frauen freiwillig
Pistorius’ Pläne für den neuen Wehrdienst sehen vor, dass zunächst an alle jungen Männer und Frauen ein Fragebogen versandt wird. Männer müssen ihn ausfüllen, für Frauen ist das freiwillig. Dabei soll das Interesse am Dienst in der Bundeswehr abgefragt werden. Geeignete Kandidaten werden dann zur Musterung eingeladen.
Im Konfliktfall bräuchte die Bundeswehr vor dem Hintergrund neuer Nato-Vorgaben eine Gesamtstärke von 460.000 Soldatinnen und Soldaten. Derzeit gibt es nur gut 182.000 aktive Soldaten sowie gut 49.000 aktive Reservisten. Pistorius strebt nun mindestens 60.000 zusätzliche aktive Soldatinnen und Soldaten an sowie eine Gesamtzahl von 200.000 Reservisten.
Pistorius’ Wehrdienstpläne waren auch in der eigenen Partei auf Vorbehalte gestoßen. Auf dem SPD-Parteitag Ende Juni einigte sich der Minister dann auf eine Formulierung, nach der durch die Steigerung der Attraktivität des Wehrdienstes „wir den notwendigen Aufwuchs der Reserve und der Bundeswehr insgesamt erreichen“.
Alle Wehrdienstleistenden sollen laut Spiegel künftig als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit berufen werden. Damit gehe eine Bezahlung nach dem Bundesbesoldungsgesetz einher, die deutlich besser ist als die bisherigen Bezüge der sogenannten freiwillig Wehrdienstleistenden, berichtete das Magazin. Die Rede sei von Steigerungen um die 80 Prozent. Der Sold im neuen Wehrdienst würde demnach dann bei über 2.000 Euro netto liegen.
Zur Länge des Grundwehrdienstes heiße es im Gesetzentwurf nur, diese sei „einheitlich festzusetzen“, berichtete der Spiegel weiter. Dem Vernehmen nach solle sie aber zunächst sechs Monate betragen.
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