Pestizide mit Glyphosat bleiben erlaubt: Özdemir befürchtet sonst Klagen
Agrarminister Özdemir stoppt das ab 1. Januar vorgesehene Verbot von glyphosathaltigen Pestiziden. Dabei hatte das der Koalitionsvertrag vorgesehen.
Glyphosat ist der weltweit meistverkaufte Pestizidwirkstoff. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte ihn 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein – mit Glyphosat gefütterte Säugetiere hatten Tumore entwickelt. In den USA verurteilten daraufhin mehrere Gerichte einen der Hersteller, den Chemiekonzern Bayer, zu hohen Schadenersatzzahlungen an KlägerInnen, die ihre Krebserkrankung auf den Unkrautvernichter zurückführen.
Bayer beruft sich dagegen auf verschiedene Zulassungsbehörden, die Glyphosat als sicher einstufen. Das Gift tötet so gut wie alle Pflanzen und damit auch Nahrung für Vögel und Insekten. Deshalb gilt es Umweltschützern als Gefahr für die Artenvielfalt.
Aus diesem Grund gibt es verschiedene Einschränkungen für den Einsatz. Deutschland untersagt zum Beispiel, glyphosathaltige Pestizide in Wasserschutzgebieten zu verwenden. Diese Beschränkungen würden jetzt weiter gelten, erklärte Özdemir. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken“, so der Grüne.
Veto der FDP
Sein Ministerium nimmt dabei nach eigenen Angaben „die Anwendung durch nicht professionelle Nutzer in Klein- und Hausgärten“ und „die flächige Anwendung“ auf Wiesen und Weiden in den Blick. Die neue Regelung soll die nun bis 30. Juni 2024 geltende Verordnung ablösen. Dann soll es eine längerfristige Regelung geben.
Özdemir verwies auf die im Ampel-Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. „Ich will unserer Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen“, sagte der Minister. Glyphosat schade „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt.
Die FDP sieht das jedoch anders. Deshalb habe sich Deutschland bei der entscheidenden EU-Abstimmung im November nicht gegen eine weitere Zulassung des Wirkstoffs stimmen können, sondern sich enthalten müssen, verteidigte sich Özdemir. Das trug dazu bei, dass es keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten gab, um den Zulassungsvorschlag der EU-Kommission zu stoppen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Grundsatzpapier des Finanzministers
Lindner setzt die Säge an die Ampel und an die Klimapolitik
Höfliche Anrede
Siez mich nicht so an
Bundestag reagiert spät auf Hamas-Terror
Durchbruch bei Verhandlungen zu Antisemitismusresolution
US-Präsidentschaftswahl
50 Gründe, die USA zu lieben
Kritik an Antisemitismus-Resolution
So kann man Antisemitismus nicht bekämpfen
Klimaziele der EU in weiter Ferne
Neue Klimaklage gegen Bundesregierung