Kein Verdacht gegen Scholz

Cum-Ex-Beschwerde gegen Olaf Scholz zurückgewiesen

In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschent­scher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat im März bereits davon abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie einen strafprozessualen Anfangsverdacht verneint habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die dazu einen Anlass geboten hätten. Diese Entscheidung sei auch durch Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt gewesen.

„Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.“ In Ihrer Entscheidung vom 14. März 2022 erkannte die Staatsanwaltschaft auch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss. (dpa)