Flucht vor Krieg in der Ukraine: Schutz für Deserteure gefordert

Wer nicht kämpfen will, soll Asyl erhalten, fordern NGOs. Vor allem Russen könnten sonst unbeabsichtigt in Verbrechen verstrickt werden.

Hand hält eine Waffe mit Knoten, Illustration

Nicht schießen: Gewehr mit Knoten Illustration: Malte Müller/imago

FREIBURG taz | Zahlreiche Organisationen der Flüchtlings- und Friedensbewegung fordern die Bundespolitik auf, sich für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine einzusetzen. Diese sollen in Deutschland Asyl und damit ein gesichertes Aufenthaltsrecht erhalten. Initiiert wurde der Appell von Connection e. V., einer Initiative, die sich seit 1993 für Deserteure einsetzt.

Der Appell kann sich dabei vor allem auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs stützen. 2015 urteilte der EuGH im Fall des US-Hubschrauber-Mechanikers Andre Shepherd, der nicht am Irakkrieg teilnehmen wollte. Ein Kriegsdienstverweigerer könne in Europa Asyl erhalten, so der EuGH, wenn er sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit an Kriegsverbrechen teilnehmen müsste und die Desertion die einzige Möglichkeit war, sich dem zu entziehen. Im Fall Shepherd sah die deutsche Justiz zwar die Kriterien nicht erfüllt, aber die Maßstäbe können nun auch im Fall des Ukrainekriegs genutzt werden.

Im zweiten EuGH-Urteil von 2020 ging es um syrische Kriegsdienstverweigerer. Diese können in der EU den Flüchtlingsstatus (und nicht nur subsidiären Schutz) erhalten. Denn bei ihnen könne als Fluchtgrund vermutet werden, dass sie nicht an Kriegsverbrechen teilnehmen wollten.

Im Fall von russischen Deserteuren scheint ein Asylanspruch damit sehr nahe zu liegen. Schließlich bestreitet kein seriöser Beobachter, dass die russische Invasion in die Ukraine ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg ist, der mit zahlreichen Kriegsverbrechen an der ukrainischen Zivilbevölkerung einhergeht.

Schwierig wird es für Ukrainer

Rudi Friedrich von Connection sieht trotzdem mögliche Probleme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). „Viele junge Männer, die Russland jetzt verlassen, um nicht in den Krieg ziehen zu müssen, tun dies, bevor sie einberufen werden, denn anschließend dürfen sie nicht mehr ausreisen.“ Das Bamf könnte daher bezweifeln, ob überhaupt eine konkrete Gefahr bestand, in der Ukraine eingesetzt zu werden.

„Hier wäre ein klares politisches Signal des Bundestags oder eine Anweisung von Innenministerin Nancy Faeser an das Bamf sehr hilfreich“, sagt Friedrich. Bisher sind ihm aber noch keine Asylanträge von russischen Verweigerern in Deutschland bekannt. Diese befänden sich derzeit noch in Ländern wie Georgien, Armenien, Serbien oder der Türkei, wohin sie visumsfrei ausreisen konnten.

Für junge Männer aus Belarus, die sich dem Krieg entziehen wollen, wäre die Lage noch prekärer, wenn sie in Deutschland Asyl beantragen. Denn bisher ist Belarus offiziell noch nicht Kriegspartei an der Seite Russlands. „Es ist aber sehr sinnvoll zu fliehen, bevor die Mobilmachung beginnt“, betont Friedensaktivist Friedrich.

Asylrechtlich am schwierigsten ist die Position ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Denn bei der ukrainischen Armee geht es nicht um einen illegalen Angriffskrieg, sondern um eine gerechtfertigte militärische Verteidigung. Und ein generelles Asylrecht für Kriegsdienstverweigerer ist bislang weder in der EU noch in internationalen Verträgen anerkannt.

Nach der ukrainischen Mobilmachung von 2014 im Krieg um den Donbass flohen laut Connection Tausende Ukrainer nach Deutschland, erhielten aber kein Asyl. Ihre Begründung, dass sie nicht in einem Krieg kämpfen wollten, bei dem ihre Familien auf beiden Seiten der Front leben, galt nicht als asylrelevant.

Tatsächlich ist die rechtliche Position ukrainischer Deserteure aber gut – wenn es ihnen gelingt, das Land zu verlassen. Wie alle Ukrai­ne­r:in­nen können sie visumsfrei in die EU einreisen und erhalten ein dreijähriges Aufenthaltsrecht.

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