Klimapolitik seit Willy Brandt: Mehr Mut wagen!

50 Jahre Umwelt-Sofortprogramm der Regierung Brandt/ Genscher: Eine Lehre für den Klimaschutz von heute.

abgestorbener Stadtwald bei Koblenz von oben

Waldsterben: ein alter Begriff aus der Ökobewegung mit trauriger Aktualität Foto: dpa

Willy Brandt ist für vieles bekannt. Aber nicht dafür, dass er mit einem Paukenschlag den Umweltschutz in Deutschland einführte – in einer Zeit, als das Wort „Umwelt“ noch fast unbekannt war. Bekannt war Brandts Formel vom SPD-Wahlkongress in Duisburg 1961: „Der Himmel über dem Ruhrgebiet muss wieder blau werden.“ Zu seinen zentralen Themen gehörte dies aber eher nicht.

Dennoch hat die Regierung Brandt 1970 ein ehrgeiziges „Umwelt-Sofortprogramm“ beschlossen. „Die Bundesregierung“, so heißt es dort, „gibt der Abwehr der Umweltgefahren Vorrang in ihrem Programm innerer Reformen (…). Es ist ein erster Schritt (…), wenn in dem vorliegenden Sofortprogramm zu ausgewählten besonders dringenden Problemen des Umweltschutzes Lösungen in Angriff genommen werden, die der Luft- und Wasserverunreinigung, dem Lärm und den Bioziden entgegenwirken, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltforschung fördern sollen.“

Es lohnt sich, an das Sofortprogramm von vor 50 Jahren zu erinnern. Es markiert den ehrgeizigen Start der „Umweltpolitik“ in Deutschland. Mit ihm eröffnete die sozial-liberale Koalition die zügige Einführung grundlegender Gesetze und Einrichtungen des neuen Politikfelds.

Bereits im Herbst 1970 wurde eine Verfassungsänderung eingeleitet, die dem Bund die Zuständigkeit für ein umfassendes Gesetzgebungsprogramm für alle wichtigen Umweltbereiche einräumen sollte. Eingerichtet wurde auch ein Kabinettsausschuss für Umweltfragen. Umweltbelange sollten in allen Ressorts Berücksichtigung finden. Ein „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ sollte diese Politik kritisch begleiten. Zu den ersten Sofortmaßnahmen gehörten auch Gesetze gegen akute Missstände: den hohen Bleigehalt im Benzin, die hohe Abfallbelastung und den Fluglärm.

Das ausführlichere „Umweltprogramm“ von 1971 (pdf) enthielt eine detaillierte Liste mit insgesamt 148 Einzelmaßnahmen, meist mit Fristsetzungen von nur wenigen Jahren. Diese Planung betraf viele Gesetze, etwa das Abwasserabgabengesetz oder das zentrale Bundesimmissionsschutzgesetz, aber auch institutionelle Neuerungen wie etwa die Planung des Umweltbundesamts.

Dass der Mut des Anfangs in der Folge nachließ und manche Regelung nur abgeschwächt realisiert wurde (nicht zuletzt der Kampf gegen „Biozide“), entspricht der politischen Alltagserfahrung im Allgemeinen und den Problemen seit der Ölkrise 1973/74 im Besonderen. Der Wechsel im Kanzleramt von Willy Brandt auf Helmut Schmidt 1974 war für den Umweltschutz ein weiterer Dämpfer.

Für die Geschichte der deutschen Umweltpolitik ist es aber durchaus erhellend, dass die wichtigsten Erkenntnisse zur Umweltpolitik bereits so früh vorhanden waren. Überdies wurden sie von der Politik initiiert, noch bevor das öffentliche Bewusstsein, die Wissenschaft oder die mobilisierten Bürger die politische Bühne betraten. Es fehlte damals auch nicht an schonungslosen Diagnosen.

Innenminister Genscher beschwor 1970 „ein apokalyptisches Bild von der Zukunft, wenn es uns nicht gelingt, den Umweltschutz als die politische Herausforderung unseres Jahrzehnts zu begreifen und zu betreiben“. Und der Staatssekretär Hartkopf (FDP) kommentierte das Sofortprogramm mit den Worten: „Es wäre tödlich für die Menschheit, wenn die Entscheidung für den Umweltschutz zu spät käme.“

Innenminister Genscher beschwor 1970 ein apokalyptisches Bild von einer Zukunft ohne Umweltpolitik

Die Dringlichkeit der Umweltprobleme sollte hier also in rasch wirksame Maßnahmen übersetzt werden. Dies ist ein weiterer Grund, sich zu erinnern. Denn auch in der heutigen Klimapolitik wird die Dringlichkeit betont – der Handlungshorizont ist aber weit und langfristig. Und die Wirksamkeit der Politik verliert sich offenbar in dieser Langfristigkeit: Seit 30 Jahren hat sich die Klimapolitik immer weiter entwickelt, den immer weiteren Anstieg der Treibhausgase aber nicht verhindert.

Natürlich braucht Klimaschutz langfristige Ziele. Was er aber ebenso braucht, sind kurzfristig sichtbare Maßnahmen, die die Glaubwürdigkeit und Machbarkeit des Programms fördern. Es geht auch um Erfolgserlebnisse. Kurzfristig möglich wären etwa: eine beschleunigte Stilllegung abgeschriebener, kaum noch rentabler Kohlekraftwerke mit großzügiger staatlicher Förderung von Ersatzinvestitionen in erneuerbare Energien. Schnell wirken würde auch eine Beendigung der Subventionen für fossile Energien. Die Mittel wären besser genutzt für Solaranlagen auf Einkaufszentren, Gewerbeanlagen oder Parkplätzen. Ein Tempolimit auf Autobahnen wäre ein symbolisch wichtiger Schritt auf dem Weg zu sichtbaren Verbesserungen bei den CO2-Emissionen.

Die Liste solcher Maßnahmen, welche der Dringlichkeit des Klimaschutzes Rechnung tragen, ließe sich verlängern. Die ungeheure Anstrengung des Klimaschutzes wird nicht mit depressiven Weltbildern erreicht. Nötig ist entschlossenes, ergebnisorientiertes Handeln, das gern auch Spaß machen und gesünder sein darf – wie der sofort reduzierbare Fleischkonsum oder der Umstieg aufs Fahrrad.

Die Klimapolitik hat weltweit viel erreicht – nur keine Sofortwirkungen. Seit der UN-Klima-Rahmenkonvention von 1992 hat sie sich immer weiter entwickelt, immer breitere Resonanz gefunden, immer genauere Ziele formuliert. Aber die Klimagase sind weiter angestiegen. Paradoxerweise werden sie in diesem Jahr erstmals zurückgehen – wegen der Coronakrise.

Und das ist auch hier die entscheidende Lehre: Weitgehende Maßnahmen mit kurzem Zeithorizont sind möglich, heute mehr denn je. Noch nie haben anfangs überforderte Staaten so schnell ihre Handlungsfähigkeit gesteigert wie in dieser anderen Krise. Diese Chance versuchen Klimapolitiker vielerorts zu nutzen. Es sollte aber auch sofort sichtbare Ergebnisse geben. Und so viel Mut wie vor 50 Jahren.

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Der Umwelt­politikforscher und Politik­berater war bis 2007 Professor an der Freien Universität Berlin. Er war Planungs­berater des Bundeskanzleramts von 1974 bis 1976 und Mitglied des Sachverständigenrats von 1999 bis 2008.

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