Nazi-Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: Anklage fordert hohe Haftstrafen

Im Prozess gegen „Revolution Chemnitz“ haben die Plädoyers begonnen. Die Rechtsterroristen sollen für bis zu fünf Jahre ins Gefängsnis, findet die Staatsanwaltschaft.

Eine Hand in Handschellen

Ein Angeklagter im Prozess gegen die „Revolution Chemnitz“ wird in den Verhandlungssaal geführt Foto: Sebastian Kahnert/dpa/picture alliance

DRESDEN epd | Im Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe „Revolution Chemnitz“ hat die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren für die acht Angeklagten gefordert. In ihrem knapp zweistündigen Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden betonte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, dass die acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren der Ideologie des Nationalsozialismus verhaftet seien. Sie hätten eine terroristische Vereinigung gegründet und seien in dieser Mitglied gewesen.

Fünf der Angeklagten werde zudem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, in einem Fall gefährliche Körperverletzung. Die höchste Freiheitsstrafe wurde für den mutmaßlichen Rädelsführer Christian K. gefordert.

Die Anklagepunkte seien „hieb- und stichfest bewiesen“, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Kai Lohse. Es gebe keinen Raum für Verschwörungstheorien. Das Urteil im Prozess wird am 27. März erwartet. Die Hauptverhandlung hatte am 30. September 2019 in Dresden begonnen. Bisher gab es 32 Verhandlungstage. Während der Beweisaufnahme wurden nach Angaben des OLG Dresden 80 Zeugen sowie zwei Sachverständige gehört. Die Plädoyers der Verteidigung sollen am 17. und 24. März gesprochen werden.

Der kommunikative Austausch und die Planung von Straftaten seien über die Chatgruppe „Revolution Chemnitz“ erfolgt, sagte Lohse. Diese hatte sich laut Anklage am 10. September 2018 gegründet. Rädelsführer Christian K. habe zuvor einen Einführungstext in den Chat gestellt, dem alle mutmaßlichen Mitglieder zugestimmt und damit ihren Gemeinwillen bekundet hätten.

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