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Verfahren gegen „Revolution Chemnitz“Haftstrafen im Terror-Prozess

Weil sie Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren, sind acht Männer zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren die „Revolution Chemnitz“.

Einem Angeklagten werden beim Prozessbeginn im September 2019 die Handschellen entfernt Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Dresden epd | Die acht Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ sind zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die Männer zwischen 22 und 32 Jahren einer terroristischen Vereinigung als Mitglied angehört hatten. Rädelsführer Christian K. wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug wegen Gründung und Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung verurteilt.

Mit den Strafmaßen folgte das Dresdner Oberlandesgericht zum Teil den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.

Fünf der Angeklagten mussten sich auch wegen schwerem Landfriedensbruch verantworten. Einer von ihnen soll eine schwere Körperverletzung begangen haben, diese konnte aber keiner der Personen eindeutig zugeordnet werden.

Der Prozess war trotz Corona-Krise fortgesetzt und zum Abschluss gebracht worden, da er bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen hätte neu aufgerollt werden müssen. Das Verfahren hatte am 30. September 2019 begonnen.

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