piwik no script img

Nazi-Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“Anklage fordert hohe Haftstrafen

Im Prozess gegen „Revolution Chemnitz“ haben die Plädoyers begonnen. Die Rechtsterroristen sollen für bis zu fünf Jahre ins Gefängsnis, findet die Staatsanwaltschaft.

Ein Angeklagter im Prozess gegen die „Revolution Chemnitz“ wird in den Verhandlungssaal geführt Foto: Sebastian Kahnert/dpa/picture alliance

Dresden epd | Im Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe „Revolution Chemnitz“ hat die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren für die acht Angeklagten gefordert. In ihrem knapp zweistündigen Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden betonte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, dass die acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren der Ideologie des Nationalsozialismus verhaftet seien. Sie hätten eine terroristische Vereinigung gegründet und seien in dieser Mitglied gewesen.

Fünf der Angeklagten werde zudem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, in einem Fall gefährliche Körperverletzung. Die höchste Freiheitsstrafe wurde für den mutmaßlichen Rädelsführer Christian K. gefordert.

Die Anklagepunkte seien „hieb- und stichfest bewiesen“, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Kai Lohse. Es gebe keinen Raum für Verschwörungstheorien. Das Urteil im Prozess wird am 27. März erwartet. Die Hauptverhandlung hatte am 30. September 2019 in Dresden begonnen. Bisher gab es 32 Verhandlungstage. Während der Beweisaufnahme wurden nach Angaben des OLG Dresden 80 Zeugen sowie zwei Sachverständige gehört. Die Plädoyers der Verteidigung sollen am 17. und 24. März gesprochen werden.

Der kommunikative Austausch und die Planung von Straftaten seien über die Chatgruppe „Revolution Chemnitz“ erfolgt, sagte Lohse. Diese hatte sich laut Anklage am 10. September 2018 gegründet. Rädelsführer Christian K. habe zuvor einen Einführungstext in den Chat gestellt, dem alle mutmaßlichen Mitglieder zugestimmt und damit ihren Gemeinwillen bekundet hätten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Bundesanwaltschaft Kai Lohse hat sehr gute Arbeit abgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden hat nicht gerade einen guten Ruf, in Sachen Bekämpfung von Rechtsradikalismus in Sachsen.