Urteil gegen acht Rechtsextreme: Ein Fanal des Staates

Das Terror-Urteil gegen „Revolution Chemnitz“ setzt ein nötiges Zeichen. Denn der rechte Hass ist wieder entfesselt.

Eine Anti-Nazi-Demo wird von zwei Polizisten begleitet

Der Staat greift jetzt endlich härter gegen Rechtsextreme durch – nicht nur auf der Straße Foto: Jan Woitas/dpa

Die Bilder scheinen wie ferne Vergangenheit. Chemnitz, Sommer 2018, Rechte aus dem ganzen Bundesgebiet marschieren in Chemnitz auf. Zuvor war dort ein 35-Jähriger erstochen worden. Nun gibt es Hitlergrüße, Angriffe auf Migranten, auch Pegida und AfD mischen mit. Es ist ein Fanal, bald zwei Jahre her. Eines, das in Wirklichkeit aber gar nicht so fern ist – weil es bis heute nachwirkt.

Am Mittwoch nun wurden acht Rechtsextreme, die damals in Chemnitz mitmarschierten, vor dem Oberlandesgericht Dresden zu Strafen von bis zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihnen reichte das Fanal damals nicht. In Chats sinnierten sie über Anschläge auf Politiker, „Linksparasiten“ und „Kanacken“. Der NSU sollte dagegen aussehen wie eine „Kindergartenvorschulgruppe“. Das Dresdner Gericht benannte dies als das, was es war: geplanter Rechtsterror.

Doch auch das Urteil ist eine Art Fanal. Eines des Staates. Er will nicht mehr zuschauen, wenn sich Rechtsextreme formieren, wenn sie Gewalt planen, Terror. Er schreitet jetzt ein, und zwar früh. 24 Rechtsterror-Verfahren leitete die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr ein, eines davon gegen die jüngst festgenommene „Gruppe S.“ – im Jahr zuvor waren es sechs. Es ist ein Kurswechsel, der nach dem NSU-Versagen begann. Langsam zunächst, zuletzt aber mit Nachdruck. Das Dresdner Urteil fügt sich hier nun ein.

Es braucht dieses Signal dringend. Denn seit den Chemnitzer Unruhen ist eine neue Serie des Hasses losgetreten, sehen Rechtsextreme wieder ihre Zeit gekommen. Dieser Hass war nie weg, aber es gibt Ereignisse, in denen er sich wieder in voller Härte zeigt. In Rostock, Mölln oder Hoyerswerda war das so. Beim NSU-Terror. Oder in der Geflüchtetendebatte ab 2015, als Asylheime angezündet wurden und sich die „Gruppe Freital“ und die „Oldschool Society“ bildeten.

Und nun ist es wieder so. Christian K., der jetzt verurteilte Anführer von „Revolution Chemnitz“, sagte einmal, er habe auf eine Zeit wie 1933 gewartet, als das Volk „übelst sauer“ war. Nun sei wieder diese Zeit, nun gelte: „Nicht nur Worte sprechen zu lassen, sondern auch Taten“. Christian K. blieb damit nicht allein. Seit Chemnitz mordeten Rechtsextreme in Kassel, Halle und Hanau. 13 Menschen mussten dabei sterben. Und es ist geradezu sinnbildlich, dass auch der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke einst in Chemnitz mitmarschierte.

Seit Chemnitz mordeten Rechtsextreme in Kassel, Halle und Hanau. 13 Menschen mussten dabei sterben

Das Dresdner Gericht setzt hier nun ein Stoppzeichen. Es ist richtig, dass es sich der Staat nicht zu leicht machen darf, wenn er mit Terrorvorwürfen hantiert. Noch dazu, wenn es nur um Angedachtes geht. Aber: Im Fall „Revolution Chemnitz“ waren es eben mehr als „Hirngespinste“. Die Gruppe war durch die Aufmärsche aufgeputscht, versicherte sich wiederholt, wie ernst man es meine, griff bereits eine Gruppe Iraner an und suchte aktiv nach Schusswaffen. Wären die Neonazis nicht gestoppt worden, wäre daraus sicher keine Revolution entstanden – tödliche Gewalt aber womöglich schon.

Deshalb ist das Stoppzeichen des Rechtsstaats wichtig. Das nun genauere Hinschauen, das frühere Eingreifen, die härteren Urteile. Dieser Kurswechsel ist indes nicht nur überfällig. Er ist auch alternativlos.

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Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort, seit 2014. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Bis 2014 vier Jahre lang Teil des Berlin-Ressorts der taz. Studium der Publizistik und Soziologie.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

Am 19. Februar 2020 erschoss der Rechtsextremist Tobias R. an drei verschiedenen Tatorten in der Hanauer Innenstadt neun Menschen:

Kaloyan Velkov, ermordet mit 33 Jahren.

Fatih Saraçoğlu, ermordet mit 34 Jahren.

Sedat Gürbüz, ermordet mit 30 Jahren.

Vili Viorel Păun, ermordet mit 22 Jahren.

Gökhan Gültekin, ermordet mit 37 Jahren.

Mercedes Kierpacz, ermordet mit 35 Jahren.

Ferhat Unvar, ermordet mit 22 Jahren.

Hamza Kurtović, ermordet mit 22 Jahren.

Said Nesar Hashemi, ermordet mit 21 Jahren.

Später ermordete der Attentäter seine Mutter Gabriele R., 72 Jahre alt.

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