Urteil nach Totprügeln von Schwulem: Rechtes Motiv wird ignoriert
Drei Rechte prügelten im sächsischen Aue einen Homosexuellen tot. Das Gericht verurteilt sie zu hohen Haftstrafen.
Die Tat erregte auch deshalb Aufsehen, weil sie von der Bundesregierung als einziges rechtsextremes Tötungsdelikt 2018 eingestuft wurde. Denn die Anklage hielt fest, dass die Tat auch geschah, weil sich einer der Angeklagten „an der bekannten Homosexualität des Geschädigten störte“. Auch versteckten die Beschuldigten, die mit dem 27-Jährigen eigentlich befreundet waren, ihre Gesinnung nicht: Sie sind teils mit rechten Symbolen tätowiert und posteten im Internet Einschlägiges.
Richterin Simone Herberger sagte, die Angeklagten hätten „in menschenverachtender Weise einen Menschen getötet“. Die Tat sei auch für ihre Kammer „außergewöhnlich“. Christopher W. sei ein fröhlicher Mensch gewesen, der als Opfer in einer Gemeinschaft von Tätern gelebt, sich aber nicht beschwert habe. Die Motivation für die Tat habe der Prozess „nicht erschließen“ können. „Es war ein Motivbündel, das die Kammer nicht aufzuklären vermag.“
Das Gericht verurteilte Terenc H. zu 14 Jahren Haft, weil er die Tat organisiert habe. Stephan H. und Jens H. erhielten jeweils 11 Jahre Haft. Beide kommen in eine Drogenentzugsanstalt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für Terenc H. lebenslängliche Haft wegen Mordes gefordert, für die zwei Mitangeklagten bis zu 13 Jahre Haft wegen Totschlags. „Die Tat überschreitet meinen Verstand“, sagte der Staatsanwalt. Sie lasse ihn darum kämpfen, nicht daran zu verzweifeln, „wozu der Mensch augenscheinlich fähig ist“. Ein politisches Motiv aber benannte auch er nicht.
Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.
Die drei Angeklagten hatten in ihren letzten Worten am Freitag die Tat bedauert. Er sei sich seiner Schuld bewusst und wolle ein besserer Mensch werden, sagte Stephan H. Im Prozess hatte sich das Trio gegenseitig beschuldigt, wer die Gewaltorgie befeuert habe. Ihre Verteidiger hatten Haftstrafen nicht höher als im „niedrigen zweistelligen Bereich“ gefordert. Die rechten Einstellungen seien unstrittig, hätten bei der Tat aber keine Rolle gespielt. Nur ein Anwalt sah bei einem der Beschuldigten auch „Hass“ und Homophobie als Motiv.
André Löscher von der RAA Chemnitz, einer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, kritisierte den Urteilsspruch. „Das Gericht hat ein politisches Motiv augenscheinlich gar nicht wirklich geprüft. Das ist ein Unding.“ Die Angeklagten seien unstrittig rechtsextrem gewesen, Zeugen hätten berichtet, wie mindestens ein Beschuldigter Christoph W. wiederholt schwulenfeindlich beleidigte. „Damit hätte sich das Gericht weit mehr beschäftigen müssen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Kretschmer als MP von Linkes Gnaden
Neuwahlen hätten der Demokratie weniger geschadet
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen