Streit um Asylverfahren beim Bamf: Das amtliche Drama von Bremen
Was war los in der Bremer Außenstelle des Bamf? Kollegen schildern die ehemalige Leiterin als eine Frau, die helfen wollte.
Die ehrenamtliche Dorfbürgermeisterin von Kollnburg und FDP-Landtagskandidatin im Wahlkreis Straubing war von Januar an als kommissarische Leiterin aus Deggendorf nach Bremen abgeordnet worden. An Himmelfahrt ging’s für sie dann zurück nach Niederbayern; zu viel war von ihrer Arbeit in die Medien gelangt.
Jetzt ist es an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), sich als Mann der Ordnung zu inszenieren und personelle Konsequenzen anzukündigen, in Reaktion auf das, was als Skandal beschrieben wird. Unter der Leitung von Ulrike B. soll die Bremer Bamf-Außenstelle zwischen 2014 und 2016 eine vierstellige Zahl Asylbescheide ohne ausreichende Prüfung ausgestellt haben – und ohne, dass sie örtlich zuständig gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit 1.167 Akten. Ob hier strafbares Fehlverhalten vorgelegen hat, ist noch offen.
Etwas dünn wirken die Versuche, in den Bremer Unregelmäßigkeiten eine Dimension von persönlicher Bereicherung zu entdecken, mit denen sie erst tatsächlich zum Skandal würden. Als „Unsinn“ bezeichnet nicht nur Ulrike B.s Anwalt Erich Joester die Korruptionsvorwürfe.
Wer die Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle kennt, hält die Idee, sie hätte sich bereichern wollen, für abwegig: „Ulrike?“, sagt jemand, der schon seit Langem mit Frau B. per du ist, „die hätte eher etwas draufgezahlt, als einem Flüchtling Geld abzuknöpfen“. Andere attestieren ihr durchaus „ein gewisses Helfersyndrom“. „Fast schon ein Sendungsbewusstsein“ könne sie an den Tag legen, wenn es um Menschen in Notlagen geht. „Dann kann sie auch mal in ausufernde Vorträge verfallen.“
Und offenbar auch handeln. Zum Verhängnis wurde Ulrike B., so scheint es, dass sie eine Abschiebung torpedierte: Eine im niedersächsischen Lehrte ansässige Jesiden-Familie sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, wo sie bereits anerkannt worden war – aber keine Möglichkeit sah, zu überleben. Gestoppt wurde die Zwangsausreise auf dem Flughafen, durch einen Asylbescheid von Ulrike B. Eine Beschwerde des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) folgte auf dem Fuße. Seither läuft ein Disziplinarverfahren gegen B. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg allerdings hat festgestellt, dass eine menschenwürdige Existenz auch für anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien nicht möglich ist.
„Wir waren im Krisenmodus“
Vergessen werden darf nicht, dass es zu den Unregelmäßigkeiten in der Zeit der vielen Ankünfte kam. Allein im Jahr 2016 hat das Bamf bundesweit 695.733 Entscheidungen gefällt. „Wir waren im Krisenmodus“, schildert ein Mitarbeiter die Situation. Tatsächlich galten besondere Regeln. So reichte laut einer Bamf-Fokusstudie über die „veränderte Fluchtmigration“ im fraglichen Zeitraum „die vorhandene Anzahl der Außenstellen zur Antragsannahme und -bearbeitung bei Weitem nicht aus“. Gängige Lösung dafür war, Antragssteller*innen dorthin zu bringen, wo Kapazitäten gemeldet wurden.
Als Konsequenz aus der Affäre um unrechtmäßige Asylentscheide in Bremen verbietet Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) der dortigen Außenstelle des Flüchtlingsbundesamtes (Bamf) bis auf weiteres, über Anträge von Flüchtlingen zu entscheiden. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit.
Seehofer sagte demnach: „Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen ist massiv geschädigt worden.“ Asylverfahren des Ankunftszentrums Bremen würden ab sofort von anderen Außenstellen übernommen, „bis zum vollständigen Abschluss des Ermittlungsverfahrens und der laufenden Überprüfungen“.
In der Bamf-Außenstelle Bremen sollen zwischen 2013 und 2016 Mitarbeiter mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben. (dpa)
Zugleich hatte man die Möglichkeit vereinfachter Asylverfahren eingeführt. Zulässig war nun die „temporäre Aussetzung der Anhörung von zunächst syrischen und von irakischen Antragstellenden jesidischen oder christlichen Glaubens sowie eritreischen Antragstellenden“.
Der Bamf-Bremen-Insider spricht von erheblichem Druck auf die Mitarbeiter, einen „möglichst schnellen Durchlauf“ zu erreichen. „Aus der Zentrale bekamen damals die Außenstellen Ärger, die zu wenig lieferten, und nicht jene, die Entscheidungen vom Tisch schafften.“ Dass Bremen in diesem Wettlauf auf eine Entscheidungspraxis im Zweifel für die Angekommenen gesetzt hatte, sei auch pragmatisch nachvollziehbar gewesen: „Den Flüchtlingsstatus anzuerkennen macht deutlich weniger Arbeit als eine Ablehnung.“ Denn die müsse eigens begründet werden – und ziehe im Zweifelsfall eine Klage nach sich.
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