Rechter Terrorverdacht im Norden: Ordner voller Namen

Im Fall zweier rechter Terrorverdächtiger aus Mecklenburg-Vorpommern bestätigt das Justizministerium: Es gab eine Feindesliste.

Polizisten einer Spezialeinheit zwischen Fahrzeugen

Ermittler bei einer Razzia in Mecklenburg-Vorpommern am 28. August Foto: dpa

BERLIN taz | Es gab tatsächlich eine Feindesliste. Im Fall zweier Rechtsterrorverdächtiger aus Mecklenburg-Vorpommern – ein Polizist und Rechtsanwalt – bestätigt das Bundesjustizministerium, dass bei den Durchsuchungen Ende August Ordner mit Namen, Anschriften und Lichtbildern gefunden wurden. Das geht aus einer aktuellen Antwort auf eine Linken-Anfrage hervor.

Nach den Razzien hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, auf der Liste hätten „Vertreter des politisch linken Spektrums“ gestanden, die von den Verdächtigen in einem „Krisenfall“ festgesetzt und getötet werden sollten. Die Beschuldigten hätten bereits legal Waffen beschafft. Ermittelt werde wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Einer der Verdächtigen, der Anwalt Jan Hendrik H., sagte dagegen, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. „In keiner Weise existiert eine sogenannte und wie auch immer geartete ‚Todesliste‘.“

Betroffene bis heute nicht informiert

Laut Justizministerium hatte das Bundeskriminalamt aber bereits am 29. Juni Hinweise auf die Ordner mit den Steckbriefen erhalten. Diese sollen ein Beifang aus dem Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. sein, gegen den ebenfalls wegen möglicher rechtsextremer Anschlagspläne ermittelt wird.

Welche Personen in den Ordnern vermerkt waren, teilte das Bundesjustizministerium nicht mit. Die Unterlagen würden noch ausgewertet, heißt es nur. Nach taz-Informationen handelt es sich um eine eher lose Blattsammlung. Konkrete Ausspähungen der Personen erfolgten offenbar nicht. Deshalb sehen die Ermittler bisher auch noch keinen dringenden Tatverdacht: Die beiden Verdächtigen sind weiter auf freiem Fuß.

Eine Sprecherin des Innenministeriums in Mecklenburg-Vorpommern sagte am Dienstag, ihr sei weiterhin nichts zu der Feindesliste bekannt. Ein angeforderter „aussagefähiger“ Sachstandsbericht dazu wurde seitens der Bundesanwaltschaft bisher nicht übermittelt. Die Landesbehörden wollen mit den auf der Liste verzeichneten Personen Kontakt aufnehmen und gefahrenabwehrende Maßnahmen besprechen. Die Linken-Innenexpertin Martina Renner kritisierte am Dienstag, dass dies nicht längst geschehen ist.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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