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Hinweisgeberschutzgesetz zieht nichtWhistleblower unterliegen VW

Zwei Manager glauben, wegen ihrer Hinweise auf Giftstoffe in VW-Campern kalt gestellt worden zu sein. Das Landesarbeitsgericht sieht das anders.

Es ist schon die zweite Instanz, in der sie jetzt gegen den VW-Konzern gescheitert sind: Zwei ehemalige VW-Manager haben versucht, den Konzern auf zusammen rund 8 Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen.

Sie glauben, der Wolfsburger Konzern habe gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen. Weil sie – erst intern, dann extern – immer wieder auf Probleme mit Schadstoffen in VW-Campern des Typs Grand California hingewiesen haben, sei ihre Abteilung erst kaltgestellt, ihnen dann Beförderungen versagt und schließlich gekündigt worden.

Es ist nicht das einzige Gerichtsverfahren, was aus dieser Affäre resultiert. Gegen ihre Kündigungen sind die beiden Männer noch einmal gesondert vorgegangen.

Außerdem gab die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer vor wenigen Tagen bekannt, dass sie Klagen von geschädigten VW-Kunden sammeln. Die ersten 20 Klagen haben man an Gerichten bundesweit schon eingereicht, weitere 85 sind in Vorbereitung.

Das Problem mit dem Camper „Grand California“

Der riecht nicht nur neu, der verursacht Kopfschmerzen und Übelkeit: So schildern es zumindest einige der Kunden, die zwischen 2019 und 2022 einen Camper des Typs Grand California kauften. Das Freizeitgefährt beruht auf dem Modell „Crafter“, der vor allem für Handwerker und Transportunternehmer gedacht ist.

Die beiden klagenden Manager arbeiteten für VW in einer Abteilung, die nach dem Dieselskandal eingerichtet wurde, um zu verhindern, dass sich ein ähnliches Desaster wiederholt

Das Problem war VW lange bekannt, wie später enthüllt wurde. Schon im Dezember 2018 stellte ein interner Revisionsbericht fest, dass das Kunststoffhochdach bedenkliche Mengen an Schadstoffen ausdünstet, darunter Benzol, Styrol und Formaldehyd. Trotzdem ging das Modell im April 2019 in die Serienproduktion und wurde unverändert auf den Markt gebracht. Erst als sich die Kundenbeschwerden häuften, besserte man nach.

In den Handbüchern zu Fahrzeugen aus den ersten Baujahren wird nun umfangreiches Lüften empfohlen. Bei den nach Juni 2022 produzierten Fahrzeugen ist das Dach mit einer Versiegelung versehen, die das Austreten der Schadstoffe so weit verzögert und vermindert, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

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Im Sommer 2025 berichteten ZDF und Braunschweiger Zeitung über den Vorgang – und zitierten dabei aus den internen Prüfberichten.

Die Hinweisgeber werden ausgebootet

Die beiden klagenden Manager arbeiteten für VW in einer Abteilung, die nach dem Dieselskandal eingerichtet wurde, um zu verhindern, dass sich ein ähnliches Desaster wiederholt. Sie stießen nicht nur auf die Grenzwertüberschreitungen beim VW Grand California, sondern auch auf zahlreiche lückenhafte Materialdatenblätter.

In ihren Augen ergeben sich daraus Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Reach-Verordnung. Außerdem kritisieren sie den Umgang mit den Erstkäufern, deren Gesundheitsgefährdung man hätte vermeiden können, wenn man auf die ersten Hinweise reagiert hätte.

Zwischen 2022 und April 2023 – also zu einem Zeitpunkt, an dem das Problem zumindest für die weitere Produktion als gelöst galt – versuchten sie zunächst diese Missstände intern zu adressieren.

Sie wandten sich an ihren direkten Vorgesetzten und den Vorstand. Doch dort bissen sie auf Granit. Stattdessen wurde ihre Abteilung – so empfinden sie es – Stück für Stück kaltgestellt: Sie verschwand aus dem Telefonverzeichnis und bekommt keine Aufgaben mehr zugewiesen.

Der Konzern sagt, das sei von vorneherein so geplant gewesen – die Abteilung diente der Aufarbeitung und sollte dann wieder aufgelöst werden. Die klagenden Manager interpretieren das aber als Repression.

Hinweisgeberschutz noch nicht in Kraft

Sie wenden sich im Sommer 2024 über ihren Anwalt nun an externe Stellen, vor allem an das Bundesamt für Justiz. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das LKA Niedersachsen und das Kraftfahrtbundesamt erhalten Meldungen.

Im November 2024 werden die Kläger endgültig und vollständig aus dem SAP-System von Volkswagen ausgeschlossen. Daraufhin reichen sie eine Schadensersatzklage beim Arbeitsgericht Braunschweig ein.

Ihre Schadensersatzforderung von rund 4 Millionen pro Kopf ergibt sich aus den entgangenen Einkünften (nach einer von ihnen erwarteten Beförderung) bis zur Rente, der entgangenen Altersvorsorge und Schmerzensgeld.

Das Arbeitsgericht Braunschweig lehnt diese Klage ab und argumentiert, das Hinweisgeberschutzgesetz könne hier nicht zu Grunde gelegt werden, weil es erst im Juli 2023 in Kraft getreten sei – also nach den ersten internen Meldungen.

Das Problem mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

Der Anwalt der klagenden Manager argumentiert dagegen, dass das Gesetz vor Repressalien schützen solle – und die kamen später. Außerdem seien auch nach Juli 2023 noch Meldungen gemacht worden. VW hält dagegen, dass hier wohl das Hinweisgeberschutzgesetz genutzt werden solle, um eine möglichst hohe Abfindung herauszuschlagen – was wiederum die Kläger empört.

In den Verhandlungen durch zwei Instanzen zeigt sich aber auch, das beim – gerade einmal drei Jahre alten -Hinweisgeberschutzgesetz eben noch vieles unklar ist. Da geht es unter anderem darum, welche Meldewege einzuhalten sind und wie Repressalien eigentlich nachgewiesen werden können. Die Arbeitsgerichte halten nämlich die entgangene Beförderung für gar nicht so sicher wie die Kläger.

Die hohe Schadensersatzforderung sorgt jedenfalls zum ersten Mal dafür, dass der Fall mediale Aufmerksamkeit bekommt. Kurz darauf erscheinen im ZDF, unter anderem bei Frontal, die großen Berichte über die Schadstoffe im Camper. VW geht davon aus, dass die beiden Manager Informationen durchgestochen haben und kündigt ihnen.

Weitere Klagen

Eine Kündigung hat das Arbeitsgericht Braunschweig schon als rechtmäßig anerkannt, bei der anderen will man noch Beweise erheben. Drei Kollegen behaupten, sie hätten die Visitenkarte eines ZDF-Redakteurs, handschriftliche Notizen und interne Revisionsberichte auf dem Schreibtisch des Klägers gefunden. Wann dieses Verfahren weitergeht, steht noch nicht fest.

Und dann sind da ja auch noch die Schadensersatzklagen der Käufer, die gerade erst anfangen. Es sieht so aus, als würde der Grand California nicht nur den Campern noch eine Weile Kopfschmerzen bereiten, sondern auch VW.

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