Ziviler Ungehorsam in Ellwangen: Für die Freiheit, gegen Abschiebung
Geflüchtete standen schon häufig füreinander ein – und bekamen oft nachträglich recht. Warum sich Widerstand gegen Abschiebung lohnt.
Die anderen Flüchtlinge im Heim stammen aus der Türkei, Togo, Iran, Kongo, aus vielen Ländern. Sie wollen Igbinoba nicht kampflos aufgeben. Einer weckt ihn, andere sammeln in aller Eile 200 D-Mark und drücken sie ihm in die Hand. Andere stellen sich in den Flur, der zu seinem Zimmer führt. „Warum“ ist eines der wenigen deutschen Wörter, das viele von ihnen kennen. Immer wieder fragen sie das die Polizisten: „Warum wollt ihr ihn holen?“ Es ist ein Vorwand, um sie nicht vorbei zu lassen. Igbinoba kann den Tumult hören, er öffnet das Fenster und springt hinaus. Er läuft durch den Wald, schlägt sich durch in die nächste Stadt. Nach einer Weile versteckt ihn eine befreundete Sozialarbeiterin bei Leuten, die ein autonomes Zentrum in Oldenburg betreiben.
Später stellt sich Osaren den Behörden. Er kämpft um sein Asyl, dass er nach einigen Jahren auch bekommt. Die Nacht in Rothenstein aber hat sein Leben verändert. Sie macht Igbinoba klar, dass die Flüchtlinge verlieren, wenn sie in ihren ethnischen Communitys bleiben und keine Solidarität untereinander zeigen. Er gründet die erste Flüchtlingsorganisation in Deutschland: das bis heute existierende The Voice Refugee Forum, das vor allem darauf setzt, Flüchtlinge bei ihrem Kampf um Rechte zusammen zu bringen. „Die Gesetze betreffen alle Flüchtlinge gleichermaßen“, sagt Igbinoba. Gemeinsam ungehorsam zu sein, das sei „ein Schrei nach Freiheit, aber schon ein Teil der Freiheit selbst“.
Immer wieder wehrten sich Flüchtlinge seitdem gemeinsam, wenn die Polizei in der Nacht zur Abschiebung anrückt. Vorwürfe, dabei sei gegen Polizisten mit Gewalt vorgegangen worden, wie nun in Ellwangen (die sich nicht bestätigten), finden sich auch nach langer Suche in den Archiven kaum. Und das mit gutem Grund: Erstens haben die Flüchtlinge meist große Angst vor der Polizei und können überhaupt nicht einschätzen, wie diese reagiert. Zweitens müssen sie ja im Lager wohnen bleiben – und sind deshalb jederzeit dem Zugriff der Behörden ausgesetzt.
Pfeifen gegen die Polizei
Gewaltlose Formen von Widerstand gibt es aber sehr wohl. Bekannt wurde dafür in der jüngeren Vergangenheit etwa die Aufnahmeeinrichtung in Osnabrück. Hier hatten die BewohnerInnen sich Trillerpfeifen verschafft. Immer dann, wenn morgens die Polizei kam, versammelten sich hunderte Asylsuchende vor den Häusern, sangen und pfiffen. Die Beamten zogen sich zwischenzeitlich zurück. Mehrfach wurden im vergangenen Jahre in Lagern in Niedersachsen so Abschiebungen vereitelt. Im September 2017 bauten die Flüchtlinge einen Umzugswagen im Form einer riesigen Pfeife und zogen damit während der „Welcome United“-Parade durch das Regierungsviertel in Berlin.
Berichtet wurde über die Aktionen kaum. Deutlich mehr öffentliches Aufsehen erregte ein Vorfall im vergangenen Jahr in Nürnberg: Am 31. Mai 2017 waren Polizisten in eine Nürnberger Berufsschule gekommen, um den Afghanen Asef N. in Abschiebehaft zu nehmen. Hunderte MitschülerInnen und UnterstützerInnen stellten sich den Beamten jedoch in den Weg. Der Polizeieinsatz lief aus dem Ruder. Im TV waren Bilder heftiger Auseinandersetzungen zu sehen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob wenige Tage später jedoch die Abschiebehaft gegen N. auf. Am 16. Januar verlängerte die Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgestattung um drei Monate. Das Asylverfahren des 21-Jährigen soll neu aufgerollt werden.
Die Staatsanwaltschaft hat Asef N. allerdings angeklagt – unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs. Weitere 14 Strafbefehle hat die Staatsanwaltschaft nach den Auseinandersetzungen in Nürnberg ausgestellt. Weitere sollen folgen. Unter den Beschuldigten, denen meist gegen die PolizeibeamtInnen Beleidigung vorgeworfen wird, seien drei SchülerInnen, die übrigen seien „hinzugekommene Demonstranten“, berichteten die Nürnberger Nachrichten.
Neun weitere Ermittlungsverfahren seien noch nicht abgeschlossen, doch hier werde aller Voraussicht nach ebenfalls mit einem Strafbefehl gerechnet. Zwei weitere Verfahren seien außerdem an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Ein 22-Jähriger wurde zu einer Bewährungsstrafe wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. „Sie waren auf den richtigen Veranstaltungen, Sie sind aber falsch herangegangen,“ sagte der Richter zum Angeklagten.
Solidarische Aktionen gegen Abschiebung
Bayern hatte zuletzt mehrfach versucht, berufstätige oder sich in Ausbildung befindliche Afghanen abzuschieben oder dies tatsächlich getan. Das hatte auch die Frage aufgeworfen, welche Rolle dabei LehrerInnen zukommt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat deswegen eigens einen Leitfaden erstellt, der Beschäftigten im Bildungsbereich erläutert, welche Rechte und Pflichten sie im Falle einer Abschiebung von Personen aus ihren Einrichtungen haben.
Die Grundaussage des Leitfadens sei, dass nach Bundesaufenthaltsgesetz keine Auskunftspflicht gegenüber der Polizei besteht, sagte der Vorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn. „Keine Kollegin und kein Kollege muss der Polizei mitteilen, an welchem Ort sich eine geflüchtete Person aktuell befindet.“ Bildungseinrichtungen müssten „Schutzräume“ bleiben. Der im Internet bereitgestellte Leitfaden, stelle klar, dass PädagogInnen nicht direkt an Abschiebungen mitwirken müssen.
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Neben Lagern und Schulen sind es vor allem Flughäfen, an denen zuletzt vielfach gegen Abschiebungen protestiert wurden. Teils indirekt, in den Abfertigungshallen, teils direkt im Flugzeug. 2017 scheiterten bis Ende September 222 Abschiebungen, weil Piloten sich weigerten, die Abgeschobenen zu befördern. Das berichtete die Welt mit Bezug auf eine Anfrage der Linkspartei. In vielen Fällen waren Passagiere durch Protestaktionen beim Check-In auf die geplanten Abschiebungen aufmerksam gemacht worden.
Schon 2003 hatte etwa Flughafengesellschaft Frankfurt, die Fraport AG, versucht, dies zu unterbinden und den Aktivisten der „Initiative gegen Abschiebungen“ ein Hausverbot erteilt. Doch diese klagten sich bis nach Karlsruhe durch –und gewannen. Als legitimer Zweck zur Einschränkung der Meinungsfreiheit könne „nicht der Wunsch herangezogen werden, eine ‚Wohlfühlatmosphäre‘ in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt“, schrieben die Richter in ihrem Urteil.
Ausgeschlossen seien auch Verbote, die dem Zweck dienen, bestimmte Meinungsäußerungen „allein deshalb zu unterbinden, weil sie von der Flughafenbetreiberin nicht geteilt, inhaltlich missbilligt oder wegen kritischer Aussagen gegenüber dem betreffenden Unternehmen als geschäftsschädigend beurteilt werden“. Immer wieder protestieren nun AktivistInnen an Flughäfen, wenn von dort abgeschoben wird, zuletzt im März aim Airport Leipzig-Halle, als von dort ein Flugzeug Richtung Kabul starten sollte.
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