Wohngeld soll steigen: 30 Euro mehr Zuschuss zur Miete

Das Wohngeld soll im nächsten Jahr um durchschnittlich 15 Prozent erhöht werden. Grund ist der Preisanstieg bei Mieten und Energiekosten.

Ein Balkon mit zwei blau-weiß-gestreiften Sonnenschirmen

Die letzte Wohngeldreform gab es im Jahr 2023 Foto: Schöning/imago

BERLIN dpa/Reuters | Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sollen im nächsten Jahr einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Grund ist der Preisanstieg nicht nur im Supermarkt, sondern auch bei Mieten und Energiekosten. Das monatliche Wohngeld solle zum 1. Januar 2025 deshalb um durchschnittlich 30 Euro oder 15 Prozent erhöht werden, teilte das Bauministerium mit. „Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten zum Beispiel zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss“, sagte Ministerin Klara Geywitz (SPD).

Die Höhe des Wohngelds wird laut Gesetz alle zwei Jahre überprüft. Die letzte Reform gab es 2023. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. Ziel des Wohngelds ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld so zu entlasten, dass sie nicht wegen hoher Mieten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab.

Das Ministerium rechnet damit, dass im nächsten Jahr bundesweit rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können. Darunter seien rund 255.000 Haushalte, die durch die Fortschreibung des Wohngeldes erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch hätten.

Bund und Länder kostet die Erhöhung laut Entwurf der Verordnung 2025 voraussichtlich jeweils 390 Millionen Euro zusätzlich. Da zugleich geringe Einsparungen beim Bürgergeld angenommen werden, belaufen sich die zusätzlichen Ausgaben für die öffentlichen Haushalte demnach auf 630 Millionen Euro. Die Erhöhung wird von der Ministerin per Verordnung festgelegt, die nun zur Abstimmung an die Länder verschickt wurde.

Die Erhöhung wird gerade in der Bundesregierung abgestimmt. Damit sie in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat zustimmen.

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