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Windradverbot in Thürigens WäldernMehr Energie durch Wälder

Windräder im Wald dürfen nicht generell verboten werden – so entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.

Künftig dürfen in Thürigens Waldflächen Windräder stehen Foto: Boris Roessler/dpa

Berlin afp/taz | Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Windräder im Wald nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-Tabu an Standorten in Waldgebieten wie in Thüringen sei verfassungswidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter hervor. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund.

Mehrere Waldeigentümer hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht gewandt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren teilweise von Schädlingen befallen und wurden gefällt. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz aber nicht zuließ. Einer Neuregelung von 2020 zufolge war die Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erlaubt. Gegen diesen Verbotspassus hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt – mit Erfolg.

Der Beschluss der Karlsruher Richter hat Signalwirkung, weil es nach einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auch in mehreren anderen Bundesländern ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen in Forstgebieten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald konfliktgeladen.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife. Zudem fehle es dem Freistaat Thüringen an der Gesetzgebungskompetenz für ein ausschließliches Verbot, weil der Bund in diesem Bereich ebenfalls gesetzliche Regelungen getroffen habe.

Energiekrise bringt Diskussion in Schwung

Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat mit Blick auf ein neues Bundesgesetz Bedeutung, nach dem bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind es erst 0,8 Prozent.

Wegen der Energiekrise war dieses Verbot zuletzt auch politisch wieder in der Diskussion: So plädierte etwa Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) noch am Montag dafür, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu ändern. Das Verfassungsgericht kam neuen politischen Entscheidungen in Thüringen nun zuvor. Auch in einigen anderen Bundesländern ist die Nutzung von Waldflächen für Windenergie bislang nicht erlaubt.

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4 Kommentare

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  • "Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife.". Das ist das eigentliche Problem; das Eigentumsrecht verhindert eben auch einen effektiven Waldschutz bezüglich der Nutzung bzw. Nutzungsbeschränkungen. Im Falle der Windkraft ist es sicher auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu bewerten; z.B. ist in Niedersachsen der Waldanteil so gering, dass man genügend Offenlandbereiche für den Ausbau der Windkraft hätte. Da sollte auch jedes Bundesland eine Entscheidung treffen dürfen.

    • 3G
      31841 (Profil gelöscht)
      @Axel Donning:

      >>Das ist das eigentliche Problem; das Eigentumsrecht verhindert eben auch einen effektiven Waldschutz bezüglich der Nutzung bzw. Nutzungsbeschränkungen.

  • Höchste Zeit dafür. Die Sockelfläche für ein mittelgroßes Windrad beträgt lediglich 20x20 Meter plus Zufahrtswege. Die meisten Wälder sind ohnehin Holzplantagen, die so den Klimawandel nicht überleben werden und umstrukturiert werden müssen.



    Zudem erleichtert das Aufstellen in Wäldern das Einhalten von Abstandsregeln zu Siedlungen und Häusern.



    Den ästhetischen Verlust muss das Publikum halt in Kauf nehmen, ohne erneuerbare Energie gibt es sonst gar keine Wälder mehr - und man kann das auch anders sehen: ich freue mich über Windparks, die sehen wie Science Fiction von Simon Stålenhag aus.

    • @Kabelbrand Höllenfeuer:

      Ob wie bei Simon Stålenhag oder anders, da ist was dran. Die Ästhetik der Windräder muss perspektivisch zum Teil einer Baukultur der Gegenwart werden.



      So wie damals aus der Windmühlentechnik eine reiche Baukultur entsprang, die heute an vielen Stellen sogar von ihrer urspr



      ünglichen Funktionalität als Mühlen getrennt unter Denkmalschutz steht - und in dieser Form auch beliebt ist.