Vor dem Urteil im NSU-Prozess: Die Enttäuschung der Angehörigen

Am Mittwoch soll im NSU-Prozess das Urteil fallen. Die Hinterbliebenen der Opfer fordern die Höchststrafe für Beate Zschäpe.

Aktenordner im Fall Beate Zschäpe stehen aneinandergereiht in einem Regal

Der Fall des NSU: Viele Akten, wenig Aufklärung Foto: reuters

MÜNCHEN taz | 437 Verhandlungstage haben die Angehörigen der Opfer des NSU gewartet. Doch wenn am Mittwoch das Urteil über die Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ fällt, wissen sie immer noch nicht, warum genau ihr Vater, Bruder oder Sohn hingerichtet wurde. „Ich hatte viel Hoffnung in diesen Prozess gesetzt“, sagt Gamze Kubaşık, Tochter des Dortmunder NSU-Mordopfers Mehmet Kubaşık, am Dienstag auf einer Pressekonferenz von Hinterbliebenen in München. Jetzt aber sei sie „total enttäuscht“. Bis heute sei für sie offen, warum gerade ihr Vater sterben musste und ob es weitere Helfer in Dortmund gab.

Zehn Morde hatten die Rechtsterroristen verübt, neun davon an Migranten. Dazu kamen zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Angeklagt sind Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU.

„Wir erwarten die Höchststrafe“, sagte Gamze Kubaşık. Wichtiger aber noch sei, die möglichen NSU-Helfer zu ermitteln und anzuklagen. Bis heute habe sie Angst, dass diese noch frei in Dortmund herumlaufen könnten. Von dem Aufklärungsversprechen, das Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem NSU-Auffliegen einst gab, sei nichts geblieben, kritisierte Kubaşık.

Abdulkerim Şimşeks Vater Enver war das erste NSU-Mordopfer, erschossen im September 2000. „Ich frage mich oft, was mein Vater gefühlt und gedacht haben muss, als er schwer verletzt auf dem Boden lag“, sagte Şimşek. „Ich kann nicht abschließen, weil ich das Gefühl habe, dass nicht alles für die Aufklärung getan wurde.“ Der Verfassungsschutz schreddere Akten oder gebe Dokumente nicht heraus. „Da gibt es offenbar etwas zu vertuschen und ich würde gerne wissen, warum.“ Auch Şimşek ist enttäuscht von dem Prozess. „Es kommt mir vor, als wenn alles umsonst gewesen wäre.“

Sebastian Scharmer, Anwalt von Gamze Kubaşık, warf den Geheimdienstlern einen „Gedächtnisschredder“ vor. Mitarbeiter hätten im Prozess eine „partielle Amnesie“ erlitten – immer dann, wenn es bei Befragungen „an die Substanz“ gegangen sei. Scharmer forderte die Innenminister zu einem weiteren Löschmoratorium für Akten mit NSU-Bezug auf. „Die Aufklärung ist mit dem Urteil längst noch nicht beendet.“

Im Prozess hatten die Ankläger, die Bundesanwaltschaft, den NSU als abgeschottetes Trio um Beate Zschäpe und ihre heute toten Mitstreiter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bezeichnet. Dazu kämen die vier angeklagten Helfer und neun weitere Unterstützer, gegen die noch ermittelt wird. Einige Angehörige und ihre Anwälte sehen den NSU indes viel größer. „Wir wissen, dass der NSU ein Netzwerk war“, sagte Opferanwalt Axel Hoffmann. Im Prozess waren auch 93 Nebenkläger zugelassen, vertreten durch 59 Anwälte. Auch nach dem Prozess, versicherte Scharmer, würden die Angehörigen ihre offenen Fragen weiter stellen.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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