Erik Peter über die Expertenkommission zum Volksbegehren: Gute Aussichten für Berlin
Es ist ein Minimalkompromiss, auf den sich SPD, Grüne und Linke in Bezug auf die Umsetzung des Enteignungs-Volksbegehrens geeinigt haben. Und doch ist es ein Kompromiss, mit dem gearbeitet werden kann, denn er bietet Perspektiven. Die Diskussion über die Vergesellschaftung der Bestände der großen privaten Wohnungskonzerne ist jedenfalls nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Sie wird noch an Fahrt gewinnen.
Fast wäre die werdende Koalition geplatzt. Wie hätte es auch anders kommen können angesichts einer SPD-Chefin Franziska Giffey, die Enteignungen als rote Linien bezeichnet hatte, und einer Linken, für die die Umsetzung des Volksentscheids höchste Priorität genießt.
Nun soll also eine Expertenkommission Wege einer verfassungsgemäßen Umsetzung prüfen. Eine Kommission, die in drei Monaten ihre Arbeit aufnimmt, an der die Initiative beteiligt werden soll und die mit eigener Geschäftsstelle auch öffentlich ihre Ergebnisse kommuniziert, wird die Debatte mit Leben und Inhalt füllen – sofern ihre Besetzung überparteilich erfolgt. Wer sich sicher ist, dass Vergesellschaftung rechtssicher möglich ist, kann gelassen auf das Ergebnis warten und muss nicht befürchten, dass sie nur dazu dient, den mehrheitlichen Willen der Berliner:innen versanden zu lassen.
Das Ziel, 240.000 Wohnungen in die öffentliche Hand zu bringen, erstmals unter Zuhilfenahme von Artikel 15 des Grundgesetzes, ist nicht ohne umfangreiche Prüfungen zu erreichen. Die Hoffnung der Initiative, das von ihr erarbeitete Vergesellschaftungsgesetz könnte sofort umgesetzt werden, war überhöht.
Was fehlt, ist die Zusage, dass auch wirklich vergesellschaften wird, wenn es einen rechtssicheren Weg gibt. Der SPD bleibt also die spätere Möglichkeit, sich – etwa mit Verweis auf die Kosten – gegen ein Gesetz zu stellen, was keine große Überraschung wäre. Die Initiative ist aber in dem Fall gerüstet, auf Grundlage der Ergebnisse einen neuen Volksentscheid anzustreben – diesmal gleich mit einem fertigen Gesetz.
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