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Die Berliner Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen strebt einen Volksentscheid an, um über die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne abzustimmen.
Die Berliner:innen stimmten 2021 für die Enteignung großer Wohnkonzerne. Der Senat setzt das nicht um. Nun planen Aktivist:innen einen Gesetzentscheid.
Aktivist Achim Lindemann verrät, wie Deutsche Wohnen Enteignen zu einem wasserdichten Gesetz kommen will – und was die großen Knackpunkte sind.
Weil der Senat nicht vergesellschaftet, plant DW Enteignen einen Gesetzesvolksentscheid. Das Gesetz dafür soll binnen eines Jahres erarbeitet werden.
Weil der Senat nicht enteignen will, fordern Mieterverein und Grüne, den Marktzugang für börsennotierte Wohnungskonzerne zu beschränken. Der Senat hat da Zweifel.
Großer Wohnungsbaustopp bei Vonovia und ein mutmaßliches neues Enteignungsvolksbegehren bilden den Hintergrund für eine hitzige Wohnungsnot-Debatte.
Auf die Immobilienkrise reagieren Wohnungskonzerne mit Mieterhöhungen. Dagegen könnte Vergesellschaftung helfen, Finanzsenator Evers (CDU) schließt das aber aus.
Im Abgeordnetenhaus wird über den Bericht der Expertenkommission diskutiert. Scharfe Kritik gibt es an den Senatsplänen für ein Rahmengesetz.
Die Investitionen der Wohnungsunternehmen sind drastisch eingebrochen, sagt der Verband BBU. Stabile Mieten seien nicht gut für die Vermieter.
Berlins Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) sieht Vergesellschaftung mit Skepsis. Gegen hohe Mieten will er vor allem auf Neubau setzen.
„Hamburg enteignet“ freut sich: Die Berliner Senatskommission kommt zum Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen rechtens ist.
Ein AfD-Mann als Landrat und keiner weiß, was der macht. In Frankreich hat die Polizei den Jugendlichen Nahel M. erschossen und es gibt Proteste.
Enteignen ist möglich, das hat der Senat nun schwarz auf weiß. Die Frage ist: Will die Politik dicke Bretter bohren oder den Bohrer verstecken?
Die jetzige Empfehlung ändert nichts am Dauerzustand: Dem langwierigen Warten auf eine abschließende Entscheidung bei Wohnungsenteignungen.
Nach Einschätzung der Enteignungskommission können Wohnungen in Berlin vergesellschaftet werden. Die schwarz-rote Koalition bleibt skeptisch.
Vergesellschaftung von Wohnraum ist nicht nur machbar, sondern auch geboten – will man leistbare Mieten für Einkommensschwächere garantieren.
Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die Expert:innenkommission, die darüber nach dem Volksentscheid in Berlin beraten hat.
Mit Ampeln, die anzeigen, wie viel Zeit bis zur Rotphase bleibt, will der Senat den Verkehr verbessern. Solches Runterzählen eignet sich auch gut für andere Politikfelder.
Noch im Juni wird die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vorstellen. Verweigert sich der Senat weiter, könnte ein neues Volksbegehren folgen.
Der Künstler Jakob Wirth bespielt noch bis zum Wochenende verschiedene Parkplätze in Berlin: „Parasite Parking“ will sich die Stadt von unten aneignen