Utøya-Attentäter vor Gericht: Breivik beantragt Entlassung
Ein Gericht klärt, ob der verurteilte Massenmörder Anders Breivik die Haft frühzeitig verlassen kann. Ein neues Gutachten spielt eine wichtige Rolle.
Sein erster Versuch Anfang 2022 war glatt abgeschmettert worden. Aber seit er die im Urteil festgelegte Mindestzeit von zehn Jahren abgesessen hat, ist es sein Recht, jährlich einmal überprüfen zu lassen, ob er sich weiterentwickelt hat.
„Eine große Belastung für die Betroffenen“ nannte eine Vertreterin der Hinterbliebenen den erneuten Breivik-Auftritt diese Woche. „Aber wir müssen das Rechtssystem respektieren“, sagte sie dem norwegischen Rundfunk NRK.
Am Mittwoch wurde ein neues psychiatrisches Gutachten präsentiert – das erste seit dem Prozess von 2012. Ob Breivik bei seinen Taten psychotisch und damit vermindert schuldfähig war, ob er in die Psychiatrie oder ins Gefängnis geht – das wurde nach den unvorstellbar grausamen Taten zur zentralen Frage, und zwei Gutachten kamen damals zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Das Gericht entschied letztlich, Breivik als zurechnungsfähig einzuschätzen und zu 21 Jahren Verwahrung im Gefängnis zu verurteilen.
Gutachter bestätigen Zurechnungsfähigkeit
Und so sahen es nun auch die neuen Gutachter: „Wir finden keine Anzeichen von Schizophrenie oder anderen psychotischen Zuständen“, erklärten Kåre Nonstad und Pia Jorde Løvgren in einem provisorischen Gerichtssaal in der Turnhalle des Gefängnisses Ringerike, wie der NRK berichtete.
Sie attestierten Breivik, wie eines der früheren Gutachten auch, eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsstörung. Anders als damals unterstrichen die Gutachter aber vor allem die problematische Verbindung mit extremistischen Ideologien. Viele Menschen hätten solche Abweichungen in der Persönlichkeitsstruktur, begingen aber nicht solche Taten. „Deshalb halten wir das als Erklärungsmodell für weniger wichtig als die extremistischen Haltungen selbst“, sagte Løvgren.
Die Ideologie sei bei Breivik seit 2011 unverändert. „Das Rechtsextreme ist seine Identität geworden.“ Das Risiko für neue Gewalttaten bei einer Freilassung oder bei gelockerten Haftbedingungen sei deutlich vorhanden. Und es sei kaum vorstellbar, dass es irgendwann besonders eingegrenzt werden könnte.
Eine Einschätzung der Gutachter hörte Breiviks Anwalt Øystein Storrvik offenkundig gern: Sie meinten, dass eine Veränderung des Gefangenen ohne Kontakt zu anderen Menschen und anderen Haltungen noch unwahrscheinlicher sei.
Kritik an Haftbedingungen
Erst im Januar dieses Jahres war Breivik wegen der Haftbedingungen vor Gericht gezogen – er hat außer zu Gefängnisangestellten, Anwälten und anderen Berufsvertretern keine Kontakte.
Storrvik argumentierte nun gegenüber dem Gericht, Kontakte seien zur De-Radikalisierung seines Mandanten notwendig, das sagte er am Donnerstag der Nachrichtenagentur NTB.
Breiviks Auftritte vor Gericht werden nicht mehr live gestreamt, seit klar wurde, dass er sie für die Zurschaustellung rechtsextremer Gesten und Botschaften nutzt. Medien verbreiten auch nicht mehr jedes seiner Plakate, jedes Handzeichen und jede Geste auf Fotos – sondern beschreiben sie mit Worten.
Dieses Mal hatte Breivik sich den Bildern zufolge ein russlandfreundliches Z in die Frisur rasiert. Er bat eingangs die Hinterbliebenen um Verzeihung, erklärte aber dann, seine Taten seien notwendig gewesen, und schilderte seinen Anteil an der wachsenden Rechtsextremen weltweit.
Schwerstes Verbrechen Norwegens
Staatsanwältin Hulda Olsen Karlsdottir sagte, das Gutachten führe nicht dazu, dass sie die Frage der Entlassung anders bewerte. Sie sehe keine Änderungen bei Breivik, die sie anders auf die Wiederholungsgefahr blicken lasse. Niemand vor ihm habe in Norwegen je ein derartig schweres Verbrechen begangen. Das Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.
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