Urteil zu Neonazi-Überfall in Thüringen: Justiz von vorgestern
Die Männer, die in Thüringen eine Kirmesgesellschaft niedergeprügelt haben, sind vor Gericht zu billig davon gekommen. Das Urteil ist ein Skandal.
A uch Neonazis haben in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf ein faires Verfahren. Auch für sie ist der Rechtsstaat da und es gilt die Unschuldsvermutung, solange eine Tat nicht erwiesen ist. Und selbstverständlich muss die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt sein.
Umgekehrt allerdings muss die Justiz, müssen Richter auch aushalten können, wenn die Öffentlichkeit ihr Vorgehen kritisch hinterfragt. Und das ist im Fall des Urteils gegen Neonazis, die Mitglieder einer friedlich feiernden Gesellschaft in der thüringischen Kleinstadt Ballstädt krankenhausreif geprügelt haben, mehr als geboten. Das Landgericht Erfurt hat es nämlich im Namen des Volkes für rechtens erklärt, dass diese politisch einschlägig bekannten Männer mit Bewährungsstrafen davonkommen. Die Tat sei nicht rechtsextremistisch motiviert, sondern ein Racheakt gewesen, sprach die Richterin.
Ein merkwürdiges Urteil. Da haben Richter und Staatsanwälte inzwischen bundesweit erkannt, dass rechtsradikal motivierte Straftäter mit Härte verurteilt werden müssen. Da erhalten der Mörder von Walter Lübcke und der Attentäter von Halle lebenslange Strafen. Nur im beschaulichen Erfurt hat man offenbar noch nicht erkannt, dass Neonazis keiner Schonung bedürfen. Ihr brutales Vorgehen wird gewertet wie eine beliebige Kneipenschlägerei. Stattdessen ergeht sich die Richterin in Medienschelte gegen die Öffentlichkeit im Allgemeinen und die Nebenklage im Besonderen.
Sieben Jahre sind seit dem Überfall vergangen. In diesen sieben Jahren hat es das Landgericht geschafft, das erste Urteil mangelhaft zu begründen, weshalb der Bundesgerichtshof eine Neuverhandlung bestimmte, und jetzt ein Urteil zu fällen, das den Opfern Hohn spricht und die Täter fröhlich aus dem Gerichtssaal treten lässt. Gericht und Staatsanwaltschaft haben zuletzt einen Deal mit den Angeklagten geschlossen: milde Strafen gegen Geständnisse. Das erspart ein langwieriges Verfahren und verhindert, dass Schuldige möglicherweise mangels Beweisen freigesprochen werden müssen. Jetzt aber tun sie so, als habe die Strafprozessordnung sie zu einem solchen Vorgehen gezwungen. Das ist erstens falsch und vernebelt zweitens die Verantwortung des Gerichts, das den Angeklagten damit die Möglichkeit eröffnete, glimpflich aus der Sache herauszukommen.
Dieses Urteil ist ein Skandal. Es zeugt von einer bemerkenswerten Ignoranz gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen und blendet die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren aus, indem es die politische Relevanz der Tat unberücksichtigt lässt. Und es gibt ein furchtbares Signal an diejenigen aus, für die Menschlichkeit kein Maßstab ist: Man kann Menschen verprügeln und in Todesangst versetzen – und muss dafür kaum Konsequenzen fürchten. Den Opfern der Gewaltexzesse aber fällt die Erfurter Justiz in den Rücken.
Wir waren da schon mal weiter. Erfurt bleibt hoffentlich ein Einzelfall.
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