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Urteil im Halle-ProzessTäter weggesperrt, Umfeld unberührt

Pia Stendera
Kommentar von Pia Stendera

Der Attentäter von Halle muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht hat aber zu wenig Interesse am rechtsradikalen Nährboden der Taten gezeigt.

Der Täter bekommt vom Landgericht Magdeburg die Höchststrafe. Aber ist das genug? Foto: Ronny Hartmann/Pool/dpa

D ie Höchststrafe war absehbar. Der Attentäter von Halle hat am 9. Oktober 2019 zwei Menschen ermordet, eine Synagoge zu stürmen versucht und das Leben zahlloser Menschen dauerhaft verletzt. Die Taten gelten strafrechtlich als besonders verachtenswert, die Schwere der Schuld als besonders hoch, die Beweggründe als niedrig. Der Täter wird lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung im Gefängnis sitzen – mehr geht nicht. Und doch bleibt nach dem Urteilsspruch von Magdeburg die Frage: Ist das genug?

Die im Prozess gefallenen Aussagen verdeutlichten eines: Wer bei einer ideologisch motivierten Tat nach Gerechtigkeit sucht, sollte den Blick auch mal vom Täter abwenden. Von Prozessbeginn an plädierte eine Gruppe Betroffener als Nebenklage dafür, über den Mythos des Einzeltäters hinauszuschauen. Wie verbreitet sind die vom Täter vertretenen Ideologien und in welchem Netzwerk, in welcher Gesellschaft konnte er sich ungehindert radikalisieren?

Die Erkenntnisse der zuständigen Ermittler:innen fielen beschämend dünn aus. Relevante Plattformen, auf denen sich der Täter bewegte, schienen nahezu unbekannt, vorhandene Datenträger wurden nur oberflächlich gesichtet. Die Lücke, die durch dürftiges Engagement entstanden war, konnte nur ein wenig durch von der Nebenklage vorgeschlagenen Expert:innen gefüllt werden. Sicher ist es die Aufgabe der Strafjustiz, die Gesellschaft vor dem angeklagten Täter zu schützen. Doch wie nachhaltig ist der Schutz vor einem Täter, dessen ideologisches Umfeld unberührt bleibt?

Beobachter:innen des Prozesses erlebten eine Richterin, die ideologische Ausführungen des Angeklagten abwehrte, seine Worte zumindest im Urteilsspruch nicht wiederholte, über den Gerichtssaal hinaus mit Betroffenen in den Austausch ging und den Nebenkläger:innen Raum gab. Sie stellte sich der Frage, was Strafjustiz leisten kann und was sie leisten sollte. Sie dehnte die Möglichkeiten und bewegte sich dennoch in den Grenzen ihrer Möglichkeiten.

Der Urteilsspruch mag einen Schlusspunkt für den Angeklagten bedeuten. Aber viele Betroffene dürften darin keine Gerechtigkeit finden. Die ideologischen Motive wurden benannt. Was diese bedeuten und über den Verhandlungssaal hinaus an Konsequenzen bedürfen, kommt im Urteil zu kurz.

Rassismus, Antisemitismus und Frauenhass sind keine subjektiven Befindlichkeiten, sondern kollektiver Hass. Solange sich Behörden, aber auch die Gesellschaft insgesamt als unfähig erweisen, diesen zu erkennen und entschieden zu bekämpfen, bleibt die Gefahr für die Betroffenen real. Wenn auch nicht durch diesen Täter.

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Pia Stendera
Autorin
Pia Stendera schreibt frei für die taz zu den Themen Ostdeutschland, Soziale Ungleichheit und Rechte Gewalt.
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28 Kommentare

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  • Ok. Ok. Geb ich noch mal den ollen Cato

    “ Rassismus, Antisemitismus und Frauenhass sind keine subjektiven Befindlichkeiten, sondern kollektiver Hass. Solange sich Behörden, aber auch die Gesellschaft insgesamt als unfähig erweisen, diesen zu erkennen und entschieden zu bekämpfen, bleibt die Gefahr für die Betroffenen real.



    Wenn auch nicht durch diesen Täter.“



    &



    Genau das! Letztere. Frau Autorin und ins around - Ist in unserer Republik - dem Rechtsstaat nach dem Grundgesetz!



    Aufgabe und Funktion eines Strafverfahrens & einem daraus & darauf resultierenden Urteil •

    & genau deshalb & dazu bitter passend!



    Habe ich einem via “Sühne“ vor sich hinfaselnden Herrn Rudolf Balmer - Auslandskorrespondent Frankreich - das folgende ins Stammbuch geschrieben:



    “ “… die Sühne aber wurde durch den Tod der Terroristen verunmöglicht.…“



    Mit Verlaub. Darf ich mal fragen - Herr Rudolf Balmer -

    In welchem Jahrhundert Sie leben?



    unterm—— ein Dr. jur.

    “ Glaub ja nicht, dass du oder die Richter die Aufgabe hätten, eine Untat zu sühnen – das überlaß den himmlischen Instanzen. Du hast nur, nur, nur die Gesellschaft zu schützen. Die Absperrung des Täters von der Gesellschaft ist ein zeitlicher Schutz.“ •

    & Däh! Schöffenbrevier in Hessen!

    www.schoeffen-hess...urt-tucholsky-1929

    unterm———- unfaßbar -



    taz.de/Prozess-um-...ie-Hebdo/!5739403/



    Im Land der Aufklärung “ Er hat Germanistik, Philosophie und Publizistik studiert.“ Hat scheint’s nich viel geholfen. Gellewelle.

    • @Lowandorder:

      Der Autorin dieses Artikels ging es - nach meinem Verständnis - doch gar nicht um „Sühne“, sondern um Prävention. Ich übertreibe wohl nicht, wenn ich behaupte, dass man hinter jedem gefassten rassistischen Straftäter noch mindestens einen weiteren im Stand-By-Modus finden kann. Die Frage ist, ob man weiterhin abwarten will und darf, bis es zur nächsten Straftat gekommen ist, oder ob man vielleicht doch besser Transparenz und Zuständigkeit für dieses Feld schafft, um die nächste Straftat möglicherweise auch mal zu verhindern, was im übrigen im Interesse aller sein dürfte. Ich persönlich habe jedenfalls überhaupt keinen Badarf mehr an Schweigeminuten, Kerzenteppichen, warmen Worten für Angehörige und Freunde und weiteren nicht gehaltenen Versprechen für die Zukunft. Wenn man weiterhin immer nur zur Tagesordnung übergeht und praktisch gar nichts macht, dann macht das auf Dauer auch was mit den Menschen, was man gar nicht wollen kann.

      • @Rainer B.:

        Damit haben Sie sowas von Recht.

      • @Rainer B.:

        Hola - Geschätzter.

        Vorab. Das mit der “Sühne“ ging gegen eine Hirnrissigkeit bzgl. der Aufgabe/Funktion eines Strafverfahrens



        Wie sie im Hirn eines Herr Rudolf Balmer rumgeistert.

        Gleichwohl & das gilt für die Autorin - & wie ich befürchte auch für. Wird hier eine Funktions“erweiterung“ eines Strafverfahrens eingefodert.



        Das ist - erneut - abzulehnen. Ja - ich will jetzt nicht in die - teilweise ja fatale - Rechtshistorie von Strafverfahren einsteigen, um vor solchen “Erweiterungen“ zu warnen.

        Die heutige Rechtslage ist aber - anders als von der Autorin & Ihnen insinuiert -



        eindeutig auf die rechtsstaatlichen Aufgaben & Funktionen beschränkt.



        Alles andere - sorry - obliegt den Ordnungskräften - den Staatsanwaltschaften & ja auch der Öffentlichkeit/Medien etc.

        • @Lowandorder:

          Nöö - von Strafverfahren ist tatsächlich noch nie etwas Sinnvolles zu erwarten gewesen. Dazu sind Gerichte auch viel zu sehr mit sich selbst und für sich selbst beschäftigt. Die Ordnungskräfte stecken nicht selten ohnehin schon knietief in der braunen, rassistischen Suppe und die Staatsanwaltschaften sind nunmal weisungsgebunden, weshalb sie tunlichst nicht allzu viel Staub aufwirbeln dürfen. Bleibt also nur eine Öffentlichkeit, die im Machtgefüge funktional lediglich als imaginiertes Feigenblatt vorkommt. Dass Prävention also aus juristischer Sicht „eindeutig“ keine „rechtsstaaliche Aufgabe & Funktion“ sein darf, sollte doch nicht allein den kommenden Opfern sehr zu denken geben - oder?

          • @Rainer B.:

            Sorry - daß Sie am Ende auch noch auf Rechtsverdreher können - Chapeau.



            & Fin.

            unterm———



            “Ach wieder einer - der die Generalprävention im Ausländerrecht nicht für rechtmäßig hält!“ - durfte ich mir als “enne von denne Linge!“ (hess.) als Entree in Westfälisch Sibirien anhören. (& der Herr KollegeVors hielt Ausländer für Untermenschen - also Spanier Italiener Griechen - daß er viel später wg Asyl permanent in Karlsruhe “arbeiten“ ließ - bestätigte entre nous mir unlängst noch eine Primadonna.



            “Es ist aber noch Hoffnung - gibt es doch BAMFler - die legen Verfahren - die drohen in dessen Dezernat zu gelangen. Auf Seite!! (Hoffentlich keine Prüfung!;))



            Er geht ja in zwei Jahren!“

            So geht’s doch auch.

            • @Lowandorder:

              Am Ende hatte ich doch nur Ihre juristische Bewertung aus Ihrer Antwort aufgegriffen. Dass Sie mir deswegen jetzt „Rechtsverdreherei“ bescheinigen, ist wirklich zum Schmunzeln. Wenn Sie gerne Eigentore schießen, soll's mir schon recht sein. Um „Generalprävention im Ausländerrecht“ geht's hier gar nicht.

              • @Rainer B.:

                Schmunzeln - wenn mann nix kapiert.



                Mit Verlaub - man muß es mögen - oder halt auch nicht.



                Normal.

                • @Lowandorder:

                  Manchmal schmeckt er auch nach Kork.

  • Die geforderten Aktivitäten sind Aufgaben der Öffentlichkeit. Insbesondere der Medien. Und über Gaming-Foren hat man seit Halle auch on der taz nahezu nichts gelesen.

    • Pia Stendera , des Artikels, Autorin
      @Rudolf Fissner:

      Lieber Rudolf Fissner,

      bereits kurz nach dem Attentat haben wir uns dem Thema Gaming im Zusammenhang mit dem Attentat gewidmet, u.a. hier:

      taz.de/Spieleentwi...remismus/!5633920/

      taz.de/Gamificatio...on-Halle/!5632766/

      taz.de/Antifaschis...merszene/!5681843/

      Das Gamingverhalten des verurteilten Rechtsextremisten hat im Prozess keine entscheidende Rolle gespielt, laut der externen Expert:innen ist die Radikalisierung über Imageboards deutlich relevanter. Diese können Sie in unserer Berichterstattung nachvollziehen: taz.de/Gerichtspro...726359&s=stendera/

      Liebe Grüße



      Pia Stendera

      • @Pia Stendera:

        Mir sind die Artikel von Ihnen u.a. bekannt. Die meinte ich mit "nahezu nichts".

        Der Satzteil des Artikels "Relevante Plattformen, auf denen sich der Täter bewegte, schienen nahezu unbekannt" hat auch weiterhin nach den taz-Artikeln seine Berechtigung.

        Die genannten Artikel passen zudem auf drei DinA4 Seiten. Kritik an einer oberflächlichen Behandlung der konkreten Hintergründe sehe ich daher auch bei der taz selber (und nicht nur dort) angebracht.

  • Das Gerich hat mit seinem Urteil einen guten Job gemacht!



    Nachher, wohlfeil zu lamentieren, das ist doch nur selbstgefällig

  • Guter Artikel, die Nebenklage hat diese Kritik ausführlich dargelegt (zuletzt am 8.12. in den Schlussplädoyers). Anwälte wie Alexander Hoffman oder Kati Lang, Opfer wie Talya Feldmann oder Christina Feist stimmten in der Kritik überein und nannten dieses Verhalten des Gerichts und der Behörden "beängstigend und frustierend". Aber die Kritik scheint allergische Reaktionen in der deutschen Gesellschaft hervorzurufen. Dass wie in Frankreich auch die Agitatoren aus der virtuellen Welt vor Gericht gebracht werden (Causa Samuel Paty), scheint in Deutschland utopisch.

  • Schreiben Sie doch nicht von Dingen, von denen Sie nichts verstehen.



    Ein Gericht hat nicht die Aufgabe das Werden und die Hintergründe dazu im Detail aufzuarbeiten. Ein Grericht muß eine Entscheidung beruhend auf Fakten und Erkenntnisse und im Rahmen des Gesetzes fällen - das hat es getan.



    Einer Aufarbeitung und Durchleuchtung des Umfelds können sich Leute Ihrer Wissenschaftsdisziplin widmen.



    Und hören Sie auf von Mythos zu sprechen. Es gab nur einen Täter, Mittäterschaften hat das Gericht nicht feststellen können. Wenn Sie dazu andere Erkenntnisse - und damit meine ich nicht Ihr Wunschdenken - haben, so wäre es Ihre Aufgabe gewesen, dies den Ermittlungsbehörden mitzuteilen!

    "Was diese bedeuten und über den Verhandlungssaal hinaus an Konsequenzen bedürfen, kommt im Urteil zu kurz." Nein, es ist auch nicht Aufgabe in einem Utrteil(!) Prognosen oder Empfehlungen für die Gesellschaft abzugeben.



    "Doch wie nachhaltig ist der Schutz vor einem Täter, dessen ideologisches Umfeld unberührt bleibt?" Vor diesem Täter? Was haben Sie an dem Urteil nicht verstanden?



    Weiter: Kollektiver Hass? Behörden und Gesellschaft unfähig? Was ist den dort gerade eben passiert? Ein Täter wurde ermittelt und zur Höchststrafe verurteilt. Da war viel Erkennen und es wurde bekämpft. Da ist nicht im Vorfeld irgendetwas im Sande verlaufen, nichts herausgefunden worden und auch gar nicht erst zum Prozess bekommen. Was haben Sie da nicht wahrgenommen?



    Das die Tat antisemitisch und ausländefeindlich motiviert war wurde zu keinem Zeitpunkt von den Behörden oder dem Gericht in Frage gestellt. Es wurde ausführlich in vielen Medien darüber berichtet und analysiert. Es war präsent und wird es bleiben.



    Was also wollen Sie? Sippenhaft? Auf Verdacht alle Menschen wegsperren, die sich gedanklich mit dem Täter gemein machen und die gleichen Foren, Medien, Internetpräsenzen, Organisatione etc. pp. nutzen wie der Täter?

    • @Lars B.:

      Es wurde, soweit ich es verstanden habe, hier nicht das Gericht kritisiert, sondern Polizei und Staatsanwaltschaft. Bei der Untersuchung dieses einen Täters kamen Kontakte und Hintergründe ans Licht, denen Ermittlungsbehörden, die ihrem Auftrag gerecht werden, hätten nachgehen müssen. Stattdessen war für sie der Täter ermittelt, Fall geschlossen, Akte zu. Das betrifft alles nicht den Prozeß selbst, aber es wurde im Prozeß nur zu deutlich sichtbar.

  • Das Urteil zumindest mit dieser Begründung, in der nicht explizit auf die rassistische Motivation des Täters eingegangen wird, die mögliche Vernetzung und Einbettung in ein größeres Netzwerk und noch nicht einmal der Angriff auf den Verkäufer im Döner-Job als versuchter Mord aus rassistischen Gründen gewertet wird ist eine Schande für Deutschland mit seiner Verfassung. Außerdem wurde dem Täter eine Bühne gegeben sich widerholt rassistisch im Gerichtssaal zu äußern und noch weiter seine menschenfeindliche Ideologie zu verbreiten. Dies alles trägt zu einer Normalisierung von Rassismus bei und dem Eindruck, dass Rassismus irgendwie erlaubt sein "und nicht verboten ist", wie jemand hier im Kommentarbereich schreibt. Dies sind die ersten Schritte zur Radikalisierung.

    • @Rumi:

      Im Artikel steht dagegen, dass die ideologischen Motive im Urteil benannt wurden, und die Richterin die ideologischen Ausführungen des Angeklagten abwehrte.

      Was bringt Sie zu dieser Sichtweise, die so im Gegensatz zum Artikel steht?

      • @rero:

        Die Opferverbände und die Jüdische Gemeinde von Halle haben explizit Das Urteil in dem Aspekt kritisiert, dass der Angriff auf den Besitzer des Dönerladens nicht als versuchter Mord aus rassistischen Gründen gewertet wurde. Warum sollte es nicht Aufgabe der Justiz sein, in einem Kriminalfall die Einbettung der Ideologie zu durchleuchten, die zu einem Mord geführt hat um damit weitere Gewalt zu verhindern? @Lars B.

  • Das Strafmaß ist ausgeschöpft, der Mann wird wohl nie wieder freikommen. Das Gericht hat ihm keine Bühne gegeben und die Hinterbliebenen der Opfer im Prozess nicht ignoriert. Mehr hat es nicht machen können. Hass ist unter denen kollektiv die ihn teilen.

  • Das Gericht hat einen ganz hervorragenden "Job" gemacht, alle Achtung. Es ist nicht fair, das herabzuwürdigen, indem man ihm Aufgaben zuschiebt, die nicht die seinen sind.

  • Was für ein unwürdigen Spektakel...



    eine gescheiterte Vita, ein arbeitloser Erwachsener der in seinem Kinderzimmer wohnt,ein mehrfacher Studienabbrecher, ein Einzelgänger ohne Freunde, lebt in der Dunkelwelt des Darknet....verbittert, radikalisiert, schwerst gestört bist manifest geisteskrank. Bekommt einen 6 monatigen Schauprozess... die Bühne teilt er sich mit 23 Nebenkläger.



    Was gab es 6 Monate zu verhandeln ?



    Alle Taten in Wort und Bild festgehalten, Schuldgeständnis lag vor...



    missglückter Terroranschlag auf ein jüdisches Gotteshaus, heimtückischer Mord an einer vorbeigehende Passantin( von hinten erschossen). Ein zweiter heimtückischer Mord an einem, sich ins Leben, reinkämpfenden jungen Mannes der um sein Leben bettelte. 6 Monate Bühne für einen schwerst gestörten Mörder was für ein Skandal.

    • @Pace#:

      Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass sich die lange Verhandlungsdauer auf 23 Nebenkläger zurückführen lässt? Jedem von ihnen (bzw. durch die Anwälte gewährleistet) stehen umfangreiche Prozessrechte zu, Akteneinsicht, Beweisanträge, Zeugenbefragung und und und. Ist das für Sie unwürdig?

      Das Recht zur Nebenklage (welches die meisten ausländischen Rechtsordnungen nicht kennen) ist eine Sternstunde der juristischen Gesetzgebung und ein echter Beitrag zum Opferschutz bzw. Mittel zur Bewältigung der Tat. Da ist nicht eine Minute verschwendet!

    • @Pace#:

      "schwerst gestört bist manifest geisteskrank"



      Wäre das so, müsste das Urteil aber auf eine Unterbringung in der Forensik hinauslaufen. Der Mann gilt aber laut Gutachten als voll schuldfähig.



      www.spiegel.de/pan...-a6db-11c1fea07a36

    • @Pace#:

      Ich hoffe, sie haben keine generelle Abneigung gegen psychisch kranke Menschen... Immerhin sind ja wir, als Gesellschaft, mit verantwortlich.

  • Das Gericht hat aber zu wenig Interesse am rechtsradikalen Nährboden der Taten gezeigt.

    Wieso hätte das Gericht Interesse zeigen sollen? Es kann hier nichts ändern. Dies ist Aufgabe von Soziologen und Kriminalisten (evtl. auch Journalisten) und am Ende von der Politik und nicht die einer Richterin.

    • @Strolch:

      @Strolch:



      Ich muss Ihnen recht geben. Die Erwartungshaltung der Autorin kann ein Strafprozess gar nicht erfüllen (ähnlich dem NSU Prozess). Es ist die Aufgabe des Gerichts konkrete strafrechtlich relevante Taten zu verfolgen.



      Der Täter ist nun verurteilt. Mittäter im Sinne des Strafrechts gab es nicht.



      Rassistisch oder einfach nur Scheiße sein, ist halt nicht verboten...

    • @Strolch:

      Sie vergessen die Staatsanwälte.