Urteil gegen Cum-Ex-Schlüsselfigur: Mehr als acht Jahre Haft

Steueranwalt Hanno Berger hat in einem zweiten Urteil mehr als acht Jahre Haft bekommen. Er hatte die Betrugsmasche Cum-Ex Investoren angeboten.

Ein Porträt von Hanno Berger

Hanno Berger betritt am Donnerstag den Gerichtssaal in Wiesbaden zur Verkündung des Urteils Foto: Helmut Fricke/dpa

WIESBADEN rtr/taz | Im zweiten Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen Steueranwalt Hanno Berger hat das Landgericht Wiesbaden eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. Berger habe sich der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte die vorsitzende Richterin Kathleen Mittelsdorf am Dienstag.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren sowie die Einziehung von Vermögenswerten gefordert. Die Ankläger hatten Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 mit Cum-Ex-Geschäften einen Steuerschaden von rund 113 Millionen Euro verursacht zu haben. Bei den von Berger vermittelten Geschäften seien zudem über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.

Der 72-Jährige gilt als einer der geistigen Väter des Cum-Ex-Betrugssystems, mit dem sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten ließen. Dazu verschoben sie um den Stichtag für die Auszahlung der Dividende herum untereinander Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch. Experten schätzen den Gesamtschaden durch den Cum-Ex-Betrug auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.

Richterin Mittelsdorf erklärte, Berger sei zwar nicht der Erfinder der Cum-Ex-Struktur gewesen, die bereits vor ihm hauptsächlich im Eigenhandel der Banken erfolgreich umgesetzt worden sei. Jedoch habe er für deren Verbreitung unter vermögenden Privatinvestoren gesorgt und diesen ein „Rundum-sorglos-Paket“ angeboten.

„Menschen wie Berger stehen nicht über dem Gesetz“

Berger hatte sich 2012 nach der Durchsuchung seiner Kanzlei in die Schweiz abgesetzt. Er war im Februar 2022 an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Die in der Schweiz bereits vollzogene Auslieferungshaft werde auf die Strafe angerechnet, sagte Richterin Mittelsdorf.

„Die Urteile gegen Hanno Berger senden wichtige Signale: Der Rechtsstaat ist wehrhaft, auch Menschen wie Hanno Berger stehen nicht über dem Gesetz“, kommentierte Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Klar sei aber auch: „Wir befinden uns erst am Anfang der juristischen Aufklärung“, so Schick. Nur sehr wenigen der insgesamt 1.700 Beschuldigten sei mehr als zehn Jahre nach dem Stopp der unseriösen Geschäfte der Prozess gemacht worden.

Vom Landgericht Bonn war Berger im Dezember in einem anderen Verfahren bereits zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen. Berger hat stets erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell. Doch im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Cum-Ex-Transaktionen als strafbar bewertet. Insgesamt ermitteln deutsche Staatsanwaltschaften gegen rund 1.500 Beschuldigte wegen Cum-Ex-Aktiendeals.

Gegen Berger wurden zwei getrennte Prozesse geführt, da sich die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Köln, die jeweils die Auslieferung Bergers angestrengt hatten, nicht auf eine Zusammenführung der beiden Verfahren einigen konnten. In Bonn hatten die Ankläger Berger vorgeworfen, einen Steuerschaden von gut 278 Millionen Euro verursacht zu haben.

Razzien bei Banken wegen des Cum-Ex-Komplexes gibt es immer noch, zuletzt etwa in den Frankfurter Büros der japanischen Investmentbank Nomura sowie von BNP Parisbas und in Frankreich bei den Großbanken Société Générale, BNP Paribas und HSBC. Die Deutsche Bank musste im September zusammen mit der Warburg Bank und The Bank of New York Mellon 60 Millionen Euro wegen der illegalen Aktiengeschäfte an den Fiskus zurückzahlen.

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