Unkritische Berichte über Wacken-Festival: Rentner lustig entmündigt
Zwei Senioren besuchen nachts das Wacken-Festival. Die Polizei eskortiert sie ins Altersheim zurück. Ist das als selbstverständlich hinzunehmen? Nein.
Bremen taz | Dass zwei alte Männer nachts das Wacken-Festival in Schleswig-Holstein besucht haben, ist am Wochenende vielen Medien eine Meldung wert gewesen. Mit welchem Recht die Polizei die Beiden aber zurück in ihr Altenheim eskortierte, wurde nicht hinterfragt. Die Entmündigung scheint selbstverständlich, medial herrschte Einvernehmen. Korrigiert wurde dieser Eindruck in einem seltenen Anfall von Vernunft in den Online-Kommentarspalten.
„Die verrückte Irrfahrt der Heavy-Metal-Rentner“ titelte etwa Spiegel Online: „Offenbar verwirrt“, seien die „betagten Herren“ gewesen und aus ihrem Altersheim „ausgebüxt“, heißt es in der Unterzeile. Die Sprache signalisiert: Hier darf sich amüsiert werden, nicht mit, sondern über die Irren, die man nicht ernst nehmen muss. Denn „ausgebüxt“ seien sie und das ist ein Wort, mit dem man zuletzt das Schwein beschrieb, das im Hamburger Elbtunnel aus einem Schlachttransporter floh.
Andere Medien machten es ähnlich: „Wacken: Polizei bringt Metal-Fans zurück ins Altenheim“, formulierte die HAZ. „Sie wollten nach Wacken: Senioren hauen aus Heim ab“, lockte uns die Bild-Zeitung. „Gegen drei Uhr kümmerte sich eine Streife um zwei betagtere Herren, die an dem Metal-Festival offenbar Gefallen gefunden und sich aus einem Dithmarscher Altenheim auf den Weg gemacht hatten“, hieß es in dem Polizeibericht. „Natürlich vermisste man sie in ihrem Zuhause und organisierte rasch einen Rücktransport, nachdem die Polizei die Senioren aufgegriffen hatte“, schrieb die Polizei weiter. „Die Männer machten sich allerdings nur widerwillig auf den Heimweg, so dass ein Streifenwagen das beauftragte Taxi vorsorglich begleitete“.
Unhinterfragtes Kuriosum
Das Kuriosum, dass ältere Herren ein Festival für vermeintlich „junges“ Publikum besuchen, war vielen Zeitungen mindestens eine Meldung wert. Hinterfragt, ob die Senioren, die anscheinend immerhin „widerwillig“ waren, eigentlich von der Polizei zur Rückfahrt gezwungen wurden – und wenn, mit welchem Recht – haben die wenigsten. Der NDR immerhin zitierte eine Polizeisprecherin: Die Beiden hätten „desorientiert und apathisch“ gewirkt.
Eine echte Erklärung ist das nicht. Denn „desorientiert und apathisch“ ist ein Zustand, der sich von dem anderer Wacken-Besucher wohl kaum unterschied, die vielleicht delirant in ihren Zelten vegetierten, vielleicht im Dreck lagen und drohten, an ihrem Erbrochenen zu ersticken. Oder was man sonst eben so auf Festivals treibt.
Die Rentner aber waren angeblich zu verwirrt für Wacken und wurden vermisst. Doch muss man sie dafür wie kleine Kinder behandeln? Das fragten auch viele LeserInnen in den Kommentarspalten, denen das Problem auffiel, das sich bei den wenigen Informationen ergab, die berichtet wurden.
„Von alten Menschen wird erwartet, dass man sie bevormundet. Das ist völlig falsch.“
„Wieso darf ein Bewohner eines Altenheim nicht dort hingehen, wo es ihm gefällt?“, fragte ein HAZ-Leser. „Ein Pflegeheim ist keine JVA“, bemerkte ein Leser bei Spiegel Online. „Wer bestimmt, ob alte Menschen kein Heavy Metal Konzert besuchen dürfen?“, fragte eine Frau auf NDR.de.
Für den Juristen Peter Winterstein sind das die richtigen Fragen. Er war Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock und kümmert sich als Vorsitzender des „Betreuungsgerichtstages“ um Fragen betreuungsrechtlicher Praxis. Auch er wundert sich über die Medienberichte. „Von alten Menschen wird erwartet, dass man sie bevormundet. Das ist völlig falsch“, sagte Winterstein der taz. „Auf Festivals sind viele Leute mit drogeninduzierten Verwirrtheitszuständen und es kommt keiner. Bei alten Menschen sind wir leider nicht so tolerant wie bei jungen. Die elementaren Menschenrechte sind noch nicht in den Köpfen der Menschen angekommen.“
Es geht um Freiheitsentzug
Letztendlich gehe es um die Frage, ob hier ein Freiheitsentzug stattgefunden hat, dem aber enge Grenzen gesetzt wären, so Winterstein. „Ein Altenheim kann nicht bestimmen, dass Bewohner wieder zurückzukommen haben.“ Dafür bräuchte es einen vom Gericht bestellten Betreuer, der ausdrücklich das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben muss. Auch über sogenannte Vorsorgevollmachten könne man sich selbst in Abhängigkeit begeben, etwa von einem nahen Verwandten. Aber: „Wenn damit ein Freiheitsentzug verbunden ist, braucht es dazu eine ausdrückliche gerichtliche Genehmigung“, sagte Winterstein. „Wenn die beiden Männer mit Gewalt ins Taxi gezerrt wurden, gibt es ein Problem“.
Eine Ausnahme wäre eine Notmaßnahme der Polizei. Bei akuter Gefahr einer Selbstgefährdung habe sie die Befugnis, einzuschreiten. In jedem Fall fehle bei den Berichten eine Schilderung, auf welcher Grundlage gehandelt wurde.
„Sie sind aus einer Pflegeeinrichtung entwichen“
Auf Nachfrage erklärte ein Pressesprecher der Polizeidirektion Itzehoe am Montag zu den beiden alten Männern in Wacken: „Sie sind aus einer Pflegeeinrichtung entwichen“. Die Männer seien „als hilflose Personen aufgefallen“ und von einer Streife zunächst zu Sanitätern auf das Gelände gebracht worden. „In Rücksprache mit der Pflegeeinrichtung wurde ein Taxi bestellt, damit sollten die Beiden zurückfahren.“ Einer der Männer habe aber lieber mit einem Shuttlebus zurückfahren wollen. „Er wurde nicht unter Zwang weggebracht. Sie wollten zurück“, erklärte der Polizeisprecher. Auf Nachfrage, ob die beiden einen gesetzlichen Betreuer hatten, erklärte er: „So lese ich das heraus.“
Für Rolf Dieter Hirsch, Gerontopsychiater und früher Chefarzt der Rheinischen Kliniken Bonn, ist der Fall und vor allem die Berichterstattung darüber keine Überraschung. „Leider ist es gesellschaftlich fast selbstverständlich, dass man alle ab einem bestimmten Alter für verwirrt hält.“ Wenn ältere Menschen als sonderbar auffielen, werde oft die Polizei gerufen „und dann läuft die Maschinerie“. Dass Menschen das Heim verlassen, ist für Hirsch hingegen „das normalste von der Welt“: „Ich bin auch nicht gern da drin.“
Leser*innenkommentare
SixT8
Diese Meldung hat die Polizei schon vor zwei Tagen korrigiert. Die Beamten haben nun mitgeteilt, das sich das Geschehen anders abspielte. Beide Senioren sollen knapp 60 Jahre alt und psychisch krank sein. Nach Informationen des NDR stehen sie unter rechtlicher Betreuung. Als sie am Abend nicht nach Hause kamen, soll das Pflegeheim, in dem sie leben, die Polizei informiert haben.
Die griff die beiden Männer schließlich an einer Bushaltestelle in Wacken auf. Weder sollen die Senioren laut Polizei Tickets gehabt, noch geplant haben, das Festival überhaupt zu besuchen. Offenbar hatten sie lediglich den letzten Bus verpasst.
Sommerloch
Joachim Petrick
Auf ungesicherter Recherche Basis ein bestimmtes Ereignis ins Ungefähre mit einem allgemein beklagenswert gesellschaftlichen Verhältnissen zu verbinden, um guten Willen für das Menschenrecht zu bekunden, erweist sich leicht als Bärendienst am menschenrecht, Wie wäre es stattdessen, das undifferenziert gesellschaftliche Verständnis v gesetzlicher Betreuung auf die Agenda zu heben, die den Einzelfall n. m. E. bisher zu wenig berücksichtigt. Will sagen, auch gesetzlich Betreuten sollten nicht nur pro forma de jure sondern praktisch lebensnah über das Recht auf Anhörung die Anerkennung, Wahrung freien Willens eingeäumt werden, Außer es liegt fremd- ind Selbstgefährdung vor.
Bei der Frage tTaxi nach "Paris" bzw. Shuttle ins Altenheim geht es ja auch darum, wer bezahlt gegen seinen Willen das Taxi, eskortiert von der Polizei? Ginge es wirklich um Gefahrenabwehr wäre die Polizei verpflichtet gewesen, die Rentner selbst ins Altenheim zu bringen, statt womöglich im "Nebenerwerb" Taxiunternehmen Touren zu vermitteln?
Das ist leider aus dem Artikel nicht ersichtlich.
Liegt nicht genau darin ein Beleg von Geschäftsfähigkeit, lieber mit dem kostenlosen Heavy Metal Wacken Shuttel statt mit dem teuren Taxi zurück ins Altenheim fahren zu wollen?
Rainer Leipold
@Joachim Petrick Es gibt leider viel zu viel Unkenntnis bei den Journalisten und Kommentatoren. Ich bin selbst vom Amtsgericht bestellter Betreuer für eine Person, die dementiell erkrankt ist. Selbst diese Person darf nicht im Pflegeheim festgehalten werden oder gegen ihren Willen zurückgebracht werden. So was ist nur möglich, wenn es dafür einen besonderen Beschluss des Amtsgerichts "zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung" gibt. Betreuung alleine berechtigt niemanden zum Freiheitsentzug.
Eine Ausnahme ist lediglich eine Hilflosigkeit durch zum Beispiel eine akute Erkrankung. Aber das ist dann ein Fall für den Rettungsdienst und nicht für die Polizei.
Pat Appleton
Endlich setzt sich mal bei der Taz jemand für alte weisse Männer ein! Und dann ist's auch nicht recht! :-D
90191 (Profil gelöscht)
Gast
Altenheime haben eine Aufsichtspflicht. Diese zu verletzen oder zu vernachlässigen kann empfindliche Strafen für die Angestellten nach sich ziehen.
Horst Deinert
Hallo, ein sehr vernünftiger Kommentar. Was man leider weder von den zitierten Medien und den Kollegen der Polizei nicht behaupten kann. Was den „Vorfall“ als solches betrifft, zeigt das wieder mal, dass man als Altenheim („Seniorenresidenz“)-Bewohner wohl seine Grundrechte an der Garderobe abgibt. Schande aber eigentlich, dass sich Journalisten, statt ihre Arbeit zu tun, sich über so etwas lustig machen. Lustig wäre es gewesen, wenn man dergestalt mit Mick Jagger und anderen Rock-Opas umgesprungen wäre (nachdem die ihre e-Gitarren lautschreiend auf der Bühne zerstört hätten). Aber offenbar spült ja genügend Jim Beam (oder was die schlucken) die Alzheimer-Ablagerungen weg. Darauf ein Vita Gerin Geistlich!
anja zellner
@Horst Deinert Die andere Seite ist aber auch, dass diese Menschen nunmal in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind und die Heimleitung für deren Sicherheit haftet.
Dafür wird unterschrieben.
Entweder vom Bewohner selbst oder von Angehörigen. Also muss so ein "lustiger Ausflug" unterbunden werden.
Der Heimleitung ist daraus absolut kein Vorwurf zu machen.
Über den gesundheitlichen und geistigen Zustand konnte sicher keiner so von außen eine Aussage treffen, das ist richtig. Nur können das weder die Journalisten, noch die Leser beurteilen.
Die Verantwortung obliegt dem Heim, und so bitter das klingt, so wurde auch gehandelt.
80975 (Profil gelöscht)
Gast
Das hat auch etwas mit dem geselschaftlichen Stand zu tun.
Als ich meinen Zivildienst in einem Altenheim absolvieren musste, sind mir zwei Menschen begegnet, die ich bereits vorher gekannt habe. Einen Dr., der ein Einzelzimmer inne hatte und standesbewusst agressiv reagierte, wenn er etwas nicht wollte. Und das gewährte man ihm auch. Dann war da noch Frau Schneider, die an unserer Schule über Jahrzehnte einen Kios betrieben hatte. Ihr wurden die Zigarretten weggenommen und eingeteilt. Ihr Protest, dass Sie lange einen Kiosk geleitet habe und niemand ihr die Zigaretten einteilen müsse, blieb ungehört. Argumentiert wurde dabei über ihre Gesundheit.
Es tat mir sehr leid, wie diese gestandene Frau, mit der Ankunft im Altenheim augeblicklich ihr Suverän verlor. Und das nicht, weil Sie dement o.ä. gewesen wäre. Es war ihr sichtlich anzusehen, dass Sie darunter geliten hat.
Hellbeard
Lieber Autor,
durchaus nachdenkenswert, da haben Sie vollkommen recht. Aber warum zur Hölle dann dieser Absatz:
"Eine echte Erklärung ist das nicht. Denn „desorientiert und apathisch“ ist ein Zustand, der sich von dem anderer Wacken-Besucher wohl kaum unterschied, die vielleicht delirant in ihren Zelten vegetierten, vielleicht im Dreck lagen und drohten, an ihrem Erbrochenen zu ersticken. Oder was man sonst eben so auf Festivals treibt."
Ich war einer dieser "anderen Wacken-Besucher" und kann mich mit dieser pauschalen Kategorisierung überhaupt nicht indentifizieren. Hat sich da vielleicht auch etwas in ihrem Kopf festgesetzt?
Die Medienschelte bezüglich der beiden Herren ist korrekt, keine Frage. Aber haben Sie sich nicht gerade selbst so verhalten und einen Eindruck erweckt, der so nicht stimmt?
Sorry, das war nix...
Lowandorder
@Hellbeard Jau - anschließe mich!
Bekannt lausiger tazi-Jargon!
Journaille - pur.
Kategorie - Fischeinwickelgazette!
kurz - Wie arm nich ab - Aber Kopp ooch nich dran - wa! - Is das denn!
Op jot öscher Platt - “Ach herm!“
jonglifant
Achja, und niemand wurde in diesem Fall entmündigt. Beide Herren standen bereits unter gesetzlicher Betreuung.
jonglifant
Oh Mann - diese unnötige reißerische wir-füllen-das-Sommerloch-Berichterstattung und die taz steigt auch noch drauf ein.
Als ob jemand zwei geschäftsfähige Personen von einem Festivalgelände verschleppt hätte, weil sie "zu alt" sind.
Fakt ist: die beiden hatten kein Ticket für Wacken und wurden auch nicht auf dem Festivalgelände aufgegriffen. Das Festival war auch nie ihr Ziel. Laut Polizeibericht waren sie hilflos, desorientiert und psychisch krank, einer blind. Daher wurde ein Taxi zurück ins Pflegeheim bestellt und dieses nur vorsichtshalber begleitet. Mit dem Festivalgeschehen hatte dies gar nichts zu tun, die Senioren hätten auch zufällig in einem anderen Ort stranden können.
Lowandorder
Ja. Da ist scheint‘s noch viel Luft nach oben! Fürwahr.
Als mal schwer neve de Kapp & hück liggers was angejahrt - erinner ich gut einen gar aus der Kategorie R 2-Betreuungsrichter - der erst dank tatkräftiger Hilfe (kollegiale Nachhilfe fruchtete nicht!) eines versierten Kollegen - via LG/OLG-rauf&wieder runter - aus dem lapidaren karoeinfach Zuruhesetzungsverfahren rausflog!
(“Eine weitere Beschwerde ist mir unbekannt!& Die ist unzulässig! Weiß nicht - wie das geht!“
“Na ja - das macht ja nichts! Ham Sie ja eh nicht drüber zu befinden! Newahr.
Ich diktier‘s Ihnen!“ So geschah es!
&
Ein hamburger Weggefährte - machte einst erstmal rundum klar!
Daß ein mal - etwas aufgelöst im Pyjama & Schlappen morgens um 4 Uhr - Nähe Alster oder anderwo anbetroffener älterer Herr - keineswegs zu entmündigen oder gar einzuweisen sei! Na das gab ein Rauschen in den Schachtelhalmen der allfertigen Behörden Erbschleichern & ähnlichen rücksichtslos Interessengesteuerten!
unterm—— Alles nicht neu!;)
Der Ichthyosaurus
Es rauscht in den Schachtelhalmen,
Verdächtig leuchtet das Meer,
Da schwimmt mit Thränen im Auge
Ein Ichthyosaurus daher.
Ihn jammert der Zeiten Verderbniß,
Denn ein sehr bedenklicher Ton
War neuerlich eingerissen
In der Liasformation.
»Der Plesiosaurus, der Alte,
Er jubelt in Saus und Braus,
Der Pterodactylus selber
Flog neulich betrunken nach Haus.
»Der Iguanodon der Lümmel
Wird frecher zu jeglicher Frist,
Schon hat er am hellen Tage
Die Ichthyosaura geküßt.
»Mir ahnt eine Weltkatastrophe,
So kann es ja länger nicht geh'n;
Was soll aus dem Lias noch werden,
Wenn solche Dinge gescheh'n?«
So klagte der Ichthyosaurus,
Da ward es ihm kreidig zu Muth,
Sein letzter Seufzer verhallte
Im Qualmen und Zischen der Flut.
Es starb zu derselbigen Stunde
Die ganze Saurierei,
Sie kamen zu tief in die Kreide,
Da war es natürlich vorbei.
Und der uns hat gesungen
Dies petrefaktische Lied,
Der fand's als fossiles Albumblatt
Auf einem Koprolith.
Lowandorder
@Lowandorder Jau by Joseph Victor von Scheffel
(1826 - 1886), deutscher Schriftsteller, Romanautor, Kommerslieder
www.aphorismen.de/gedicht/133311
& wie passend - gell!;))
Fotto - commons.wikimedia....rium_coprolite.jpg
“Koprolith von Anthracotherium
Ein Koprolith (von altgriechisch κόπρος kopros, deutsch ‚Kot‘ und λίθος líthos ‚Stein‘) oder Kotstein besteht aus fossilen Exkrementen (Kot) in meist phosphatischer Erhaltung. Sie gehören zu den Spurenfossilien und werden darum auch als Kotspuren bezeichnet. Die ältesten bekannten Koprolithe stammen aus dem Ordovizium. Eingeführt wurde der Begriff durch den britischen Paläontologen William Buckland im Jahr 1824.
Koprolithe spielen als Quelle von Mikrofossilien eine bedeutende Rolle, da diese die Nahrungszusammensetzung von Fleisch- und Fischfressern aufgrund der in ihnen enthaltenen unverdauten biologischen Hartteile wie Schalen und Schalenteile, aber auch von Knochenresten, aufzeigen können. Kotspuren lassen sich nur in wenigen Fällen ihren Erzeugern zuordnen. Im Jahr 1998 gelang es erstmals, aus Koprolithen DNA-Fragmente zu isolieren und für Sequenzanalysen aufzubereiten.
1842 in Suffolk begründete der Theologe und Naturforscher John Stevens Henslow[1] in Falkenham und Kirton[2] den Bergbau auf Koprolithe und deren Verwendung als Düngemittel.…“
de.wikipedia.org/wiki/Koprolith
Ha noi. Da steht also noch bannig an Vielfachverwendung an!
Es muß ja gar nicht immer Wacken sein! Gellewelle! Na - Si’cher dat!
Normal - wa!;))
Stefan Mustermann
Das erinnert an einen sehr guten Film.
Knockin’ on Heaven’s Door ist ein deutsches Roadmovie aus dem Jahr 1997, bei dem Thomas Jahn Regie führte. Das Drehbuch schrieb Jahn gemeinsam mit Til Schweiger.
Der Film war mit über 3 Millionen Kinobesuchern der erfolgreichste deutsche Kinofilm 1997.
... Rudi Wurlitzer hat Knochenkrebs. In der „Abnippelstation“ eines Krankenhauses trifft er auf Martin Brest. Martin hat einen inoperablen Hirntumor. Zusammen fassen sie den Entschluss, dass sie ihre letzten Tage auf keinen Fall so verbringen wollen; außerdem überzeugt Martin Rudi, dass dieser das Meer gesehen haben muss, bevor er stirbt. Sie nehmen eine bereitstehende Flasche Tequila mit und klauen im Parkhaus des Krankenhauses einen Mercedes „Pagode“ 230 SL-Cabrio in Babyblau...
www.youtube.com/watch?v=WAX74gIkfj8
www.youtube.com/watch?v=fm6VINfWrd4
Fazit: Jeder Mensch, ob er krank oder alt ist, muss sein Leben bestimmen und genießen können!
Stefan Mustermann
Einige Unternehmen, die Altersheime und Pflegeheime als Eigentümer besitzen, schreiben, dass das ein lukratives Geschäft und ein in wachsender Markt in Deutschland ist. Man kann damit also viel Geld machen. Zum einen zahlen Pflegekassen für pflegebedürftige Menschen zum anderen zahlen diese Menschen zusätzlich selbst. Interessant wie viel Gewinn pro Monat oder Jahr/pro Menschen erwirtschaftet wird.
Zugleich aber kann man feststellen, dass viele Menschen unzufrieden sind und oft ausbrechen bzw. fliehen.
Warum können eigentlich Menschen in solchen Einrichtungen frei über das eigene Leben verfügen und zum Beispiel Ausflüge unternehmen?
Und wahrscheinlich werden mehrere Artikeln im Grundgesetz (dort Menschenrechte/Grundrechte) durch Pflegeheimbetreiber verletzt. Übrigens auch wenn man per Unterschrift erklärt, sämtliche Regelungen des jeweiligen Pflegeheimes immer einzuhalten, trotzdem gelten Grundrechte für jeden Menschen immer und davon unberührt.
Stefan Mustermann
„Sie wollten nach Wacken: Senioren hauen aus Heim ab“, lockte uns die Bild-Zeitung.
Ein Heim ist aber kein Gefängnis. Oder dürfen bestimmte Gruppen von alten Menschen hierzulande ihre Rechte per Grundgesetz etwa nicht wahrnehmen?
fly
Klare Ansage, Jagger und Co sollten beim nächsten Auftritt in D vorsichtig sein. Ruckzuck sind Musikrentner von der Bühne geholt.
n.
el presidente
@fly Wieder mal eine Voraussage Simpsons die eingetroffen ist:
i.imgur.com/QLqex.jpg
88181 (Profil gelöscht)
Gast
@fly Und werden zurück auf ihr Schloss an der Loire gebracht.
www.arte.tv/de/vid...2-A/micks-schloss/
Lowandorder
@88181 (Profil gelöscht) Schonn. But.
Keith “…& wenn mich die Roadies auf die Bühne rollen!“ *18. 12. 1943
&
Die Greifer ihn wieder runter - wa!
unterm——
Wer sich mit dem Revolver nen Loch durch den neuen Hut schießt!&“Paßt!“;)
Kann doch nicht ganz dicht sein - kerr!
Hat doch nen Schuß! Alter.
Na - Aber Si‘cher dat!
Normal.
81331 (Profil gelöscht)
Gast
@88181 (Profil gelöscht) ...nur kein Neid ; )
Lowandorder
@81331 (Profil gelöscht) Nöjawiesodennoderdochnich - wa*¿!*
Is doch das größte Kompliment!;)