Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) trat vor einem Jahr in Kraft. Verbände ziehen positive Bilanz und loben die Arbeit der Ombudsstelle.
Das Antidiskriminierungsgesetz (LAGD) soll Minderheiten besser gegenüber Behörden und Ämtern schützen. CDU und Polizeigewerkschaft laufen Sturm.
Ein Bewerber mit türkischem Namen wird nicht zur Besichtigung eingeladen, sein deutscher Alias schon: Vermieter wegen Diskriminierung verurteilt.
Eine E-Mail belegt Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Gut, dass die öffentlich wurde!
Berlin will als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz einführen, das Klagen gegen Behörden ermöglicht.
Der Senat hat den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes beschlossen. Es schützt Bürger vor Behörden und deren Mitarbeitern.
Zwei Senioren besuchen nachts das Wacken-Festival. Die Polizei eskortiert sie ins Altersheim zurück. Ist das als selbstverständlich hinzunehmen? Nein.
Ein neues Gesetz soll es diskriminierten Personen erleichtern, ihre Rechte einzufordern. Auch gegen die öffentliche Verwaltung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebietet dem Verdacht gegen ganze Gruppen Einhalt. Diese werden meistens aus Angst diskriminiert.
Die Geschichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem greift es oft nicht. So ist die Klagefrist viel zu kurz.
Werden Flüchtlinge pauschal von Diskotheken abgewiesen, können sie auf Schadenersatz klagen, sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
EIn Migrant wollte eine Disko wegen Diskriminierung verklagen. Die gründete eine neue Betreibergesellschaft und gilt nun nicht mehr als verantwortlich.