Ein Mitarbeiter klagt in Bremen gegen seine Kündigung beim TÜV und wirft dem Arbeitgeber Rassismus vor. Solche Fälle kommen oft nicht zur Anklage.
Eine Bürgermeisterin bekommt Schadenersatz, weil sie weniger Geld bekam als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Die Diskriminierung ist hier ganz eindeutig.
Wer Diskriminierung erfahren hat, kommt nur schwer zu seinem Recht – und manche gar nicht. Wie das Antidiskriminierungsgesetz verbessert werden kann.
Wer rassistisch oder ableistisch diskriminiert wird, kann in Deutschland klagen. Ein Bündnis sieht Lücken und fordert eine Neuerung des Gesetzes.
Die Integrations- und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung legt einen Rassismusbericht vor. Der adressiert explizit strukturellen Rassismus.
Sexarbeiter*innen können folgenlos diskriminiert werden. Das darf so nicht bleiben. Ein Plädoyer für Gleichstellung aus Hurenperspektive.
„Aufhängen und steinigen“ fordert ein Beamter der Schulbehörde Braunschweig für eine Mitarbeiterin. Sie muss später gehen, für ihn ändert sich nichts.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) trat vor einem Jahr in Kraft. Verbände ziehen positive Bilanz und loben die Arbeit der Ombudsstelle.
Das Antidiskriminierungsgesetz (LAGD) soll Minderheiten besser gegenüber Behörden und Ämtern schützen. CDU und Polizeigewerkschaft laufen Sturm.
Ein Bewerber mit türkischem Namen wird nicht zur Besichtigung eingeladen, sein deutscher Alias schon: Vermieter wegen Diskriminierung verurteilt.
Eine E-Mail belegt Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Gut, dass die öffentlich wurde!
Berlin will als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz einführen, das Klagen gegen Behörden ermöglicht.
Der Senat hat den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes beschlossen. Es schützt Bürger vor Behörden und deren Mitarbeitern.
Zwei Senioren besuchen nachts das Wacken-Festival. Die Polizei eskortiert sie ins Altersheim zurück. Ist das als selbstverständlich hinzunehmen? Nein.
Ein neues Gesetz soll es diskriminierten Personen erleichtern, ihre Rechte einzufordern. Auch gegen die öffentliche Verwaltung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebietet dem Verdacht gegen ganze Gruppen Einhalt. Diese werden meistens aus Angst diskriminiert.
Die Geschichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem greift es oft nicht. So ist die Klagefrist viel zu kurz.
Werden Flüchtlinge pauschal von Diskotheken abgewiesen, können sie auf Schadenersatz klagen, sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
EIn Migrant wollte eine Disko wegen Diskriminierung verklagen. Die gründete eine neue Betreibergesellschaft und gilt nun nicht mehr als verantwortlich.