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Umgehung des MindestlohnsTricksen bei den Überstunden

KellnerInnen und TaxifahrerInnen erhalten oft keinen Mindestlohn. Im Fall einer Jamaika-Koalition könnten ihn Arbeitgeber noch leichter umgehen.

Wer keinen Kunden hat, hat offiziell Pause. Das beleuchtete Taxischild auf dem Dach heißt deshalb „Hunger­leuchte“ Foto: imago/Future Image

Berlin taz | Hannes R., 22, arbeitet in einer Berliner Nachtbar, und der Chef gibt sich nett. Er hat seinen Leuten die Regeln offen erklärt: Für die ersten 20 Stunden im Monat gibt es den Mindestlohn von 8,84 Euro. Jede Stunde darüber hinaus wird nur noch mit 7 Euro vergütet. „Eine übliche Regelung in Kneipen“, sagt der Wirtschaftsstudent und zuckt mit den Achseln, „woanders verdient man auch nicht mehr“.

Einen Stundenzettel mit der Aufzeichnung seiner geleisteten Arbeitszeiten hat R. noch nie gesehen: „Die Bücher macht der Chef.“ Dieser muss eigentlich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für jeden Tag exakt dokumentieren.

Die gesetzliche Pflicht gilt für alle Beschäftigten mit regelmäßigen Löhnen von weniger als 2.000 Euro brutto in Branchen wie etwa dem Baugewerbe, in Gaststätten, dem Transportgewerbe, in Zustelldiensten, der Gebäudereinigung und generell für alle Minijobber außer jenen in Privathaushalten.

Den Arbeitgeber an seine Dokumentationspflicht zu erinnern, ihn beim dafür zuständigen Zoll zu verpfeifen oder ihn gar auf Zahlung des Mindestlohns zu verklagen käme R. jedoch nicht in den Sinn. „Wir wissen ja, dass die Umsätze nicht so doll sind. Außerdem haben wir noch das Trinkgeld“.

Niemand schwärzt den Chef an

So wie R. geht es vielen Arbeitnehme­rInnen in der privaten Dienstleistung: Die Betriebe sind klein, der Stundenlohn ist es auch, aber den Chef anzuschwärzen, gilt als sinnlos. Zudem ist es schwer, einen Mindestlohn zivilrechtlich einzuklagen. Warum, erklärt Jonas Bohl, Medienreferent bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Zahlt ein Arbeitgeber keinen Mindestlohn, raten wir den Leuten, ihre Arbeitszeit selbst täglich zu doku­mentieren, das heißt aufzuschreiben, wann sie gekommen und wann sie gegangen sind. Das sollte ein Kollege dann noch mit seiner Unterschrift bestätigen, als Zeuge“.

In der Regel klagen Beschäftigte gegen ihren Arbeitgeber nur dann, wenn sie den Job geschmissen haben. Es bräuchte also mit dem Zeugen mindestens noch einen Angestellten, der seine Stelle aufgibt, um dann den Arbeitgeber quasi rückwirkend zu verklagen. Das ist eine hohe Hürde.

Eine Stichprobe bei drei Bezirksstellen der Gewerkschaft NGG ergab, dass dort kein Fall bekannt ist, in dem ein Beschäftigter gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung des Mindestlohnes vor Gericht zog. „Von zivilrechtlichen Klagen auf Zahlung des Mindestlohnes ist uns aus der Gastronomie nichts bekannt“, bestätigt auch Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

„Man braucht einen gewissen Mut, sich offen für den Mindestlohn einzusetzen, weil man damit aus der Anonymität heraustreten muss“, sagt Bohl. Die Sorge, bei einer Klage namentlich bekannt zu werden, ist zudem in Zeiten von Social Media groß, „dann findest du keinen Job im Gastrogewerbe mehr“, sagt Hannes R.

Berüchtigte Software

Für manche Arbeitgeber sind Manipulationen mit der Arbeitszeit inzwischen eine Art Gewohnheitsrecht. „Die Arbeitszeit für die Bücher ist das eine, die Wirklichkeit das andere“, sagt Dimitri F., der in Berlin Taxi fährt. Sein Unternehmer hat dem 40-Jährigen vorgerechnet, dass F. pro Stunde 25 bis 30 Euro Kasse machen müsste, damit der Stundenlohn von 8,84 Euro brutto für ihn finanzierbar sei. „Der Chef sagt, die Kosten für das Auto, die Sozialversicherungen und den Krankheitsausfall sind so hoch, da könne er nicht den Mindestlohn zahlen, wenn ich zu lange an der Halte stehe“.

Die Aufzeichnung von Arbeitszeiten ist der Dreh- und Angelpunkt

Claudia Falk, Mindestlohnexpertin

Auch F. akzeptiert, dass nicht die gesamte Arbeitszeit als solche dokumentiert wird. „Natürlich kann man protestieren“, sagt er, „aber dann sagt der Chef: Ich muss dich leider entlassen. Sonst gehe ich pleite“. Eine Software, die längere Standzeiten automatisch als „Pause“ wertet, wenn man nicht etwas anderes eingibt, ist in der Branche berüchtigt.

Frederik Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP, kennt die Manipulationen bei der Arbeitszeitdokumentation. „Das sind Fehlentwicklungen. Außerdem ist das eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der legal arbeitenden Betriebe“.

Eine Entwicklung, gegen die die Behörden oft wenig unternehmen können, solange Kneipen oder Taxibetriebe korrekt Buch führen. Auch dann, wenn die Jobcenter die Tricks durchschauen. Mit Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015 fiel in den Jobcentern, die „Aufstocker“ betreuen, auf, dass manche Arbeitgeber plötzlich auf dem Papier die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten reduzierten, sodass die Personalkosten durch den Mindeststundenlohn insgesamt nicht stiegen.

2.400 Ermittlungsverfahren

Claudia Falk, Mindestlohnexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dokumentierte auf der DGB-Homepage ein Interview mit Dörthe Sund, Mitarbeiterin beim Jobcenter Vorpommern-Rügen. Sund erzählte von einem Arbeitgeber im Gaststätten­bereich, der geheime „Schwarzbücher“ auslegte, in denen Beschäftigte ihre Überstunden eintrugen, die dann nur mit 5 Euro die Stunde vergütet wurden. Da das Jobcenter an diese Bücher nicht herankam, sei die Beweislage für eine Klage leider sehr dünn, bedauerte Sund.

Doch es gibt noch die Überprüfungen der Betriebe durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter. In Berlin wird jede dritte Ermittlung auf diesem Gebiet durch private Tippgeber, oft anonym, angestoßen, ergab eine taz-Anfrage an das Hauptzollamt Berlin.

Bundesweit wurden im ersten Halbjahr 2017 aufgrund von Überprüfungen rund 2.400 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet. Dadurch wurden Bußgelder in Höhe von fast 19 Millionen Euro fällig. Die Beschäftigten haben aber nichts vom Bußgeld, ihren Lohn könnten sie nur als Einzelperson vor einem Zivilgericht einklagen.

„Handhabbarer und praxisnäher“

Die Arbeitgeber stöhnen über die Dokumentationspflicht für Mindestlöhner. Für die Gewerkschaften aber ist „die Aufzeichnung von Arbeitszeiten der Dreh- und Angelpunkt“, sagt Claudia Falk. Union und FDP wollen die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeit einschränken. „Unser erklärtes Ziel ist der Abbau unnötiger Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode“, heißt es im Wahlprogramm der Union. Die CDU-Mittelstandsvereinigung will Minijobber ganz von der Dokumentationspflicht ausnehmen.

Die Jamaika-Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Bundesrat im Oktober aufgefordert, den Mindestlohn für Teilzeitkräfte „handhabbarer und praxisnäher“ zu gestalten. Ihr entsprechender Gesetzesantrag sieht vor, dass die Arbeitszeit von besser verdienenden Teilzeitkräften nicht mehr dokumentiert werden muss. „Die Jamaika-Koalition in Kiel will den Mindestlohn aufweichen“, befürchtet DGB-Chef Reiner Hoffmann.

Die Gewerkschaften warnen, dass ohne die Dokumentationspflicht die Hemmschwelle bei Arbeitgebern, unbezahlte Überstunden anzuordnen, noch weiter sinkt. Der DGB befürchtet zudem mehr Verstöße gegen die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Falk: „Die Pläne von Union und FDP sind Gift.“

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29 Kommentare

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  • Man müsste eigentlich nur die Beweislast beim Arbeitgeber festschreiben. Dazu fehlt hier aber schlicht der politische Wille und die nötige Unabhängigkeit von den Arbeitgeberverbänden.

    Ein Mindestlohn, den ein Arbeitnehmer erst einklagen muss, ist doch von Anfang an gar kein Mindestlohn. Das ist allenfalls ein arbeitsmarktpolitischer Geburtsfehler.

  • Mich würde einmal interessieren, warum man nicht die sog. Arbeitgeber, nicht auch gesetzlich verpflichtet zu beweisen, wenn sie behaupten, sie können nicht mehr zahlen, das nach zu weisen, und wenn es stimmt warum?

     

    So wie es ja auch Empfänger von Leistungen müssen, alles offenlegen müssen, und wer sich weigert, auch keine Leistungen bekommt.

     

    Ich bin davon überzeugt, dass nicht mehr so viele Arbeitgeber übrig bleiben, die behaupten würden oder können, sie "können" nicht mehr zahlen.

  • Der Dreh- und Angelpunkt des Mindestlohngesetzes ist die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit d.d. Arbeitgeber.

    Das man die Arbeitszeit z.B. bei einem Bauingenieur der im Monat 5.000 Brutto verdient, ebenfalls nach dem Gesetz penibel aufzeichnen musste, war ein Fusch d.d. Gesetzgeber und eine unnötige Belastung der Betriebe mit Bürokratie. Durch Verordnung von Andrea Nahles, ist die Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten für Arbeitnehmer die 12 Monate 2.900 Bruttolohn ausbezahlt bekommen haben entfallen, auch wenn sie dann später nur noch 2.000 Brutto hatten. Der Reduzierung der Bürokratie wurde so genüge getan.

    Wenn die Union und FDP die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeit abschaffen wollen, dann ist es die praktische Abschaffung des Mindestlohngesetzes durch die Hintertür. Dann wird das Mindestlohngesetz genauso ein Murks wie die Mietbremse, ein Gesetz ohne Wirkung und ein Gesetz für Dumme.

     

    Die Grünen werden freilich dem zustimmen. Dafür wird man den Grünen gestatten, in Zukunft das Imbiss-Brot für Schüler mit 19% USt statt mit bisher 7% USt besteuern zu dürfen.

    • @Nico Frank:

      Was war denn falsch daran, pauschal alle Arbeitszeiten aufzuzeichnen? Ich bin sehr dankbar dafür. Denn sonst würde auch bei uns mehr Zeit erwartet und weniger gezahlt. Auch bei einem Verdienst von über 5000 Euro ist das Ausbeutung.

  • Der bizarre Deutsche. Der Unternehmer genießt in diesem Staat den Rang eines Gottes. Er gibt gnädig den Suchenden Arbeit und selbstverständlich darf man als Untertan nicht zuviel fordern, denn das ist unbescheiden, wenn der Unternehmer sowenig verdient.

     

    Bauern- und andere Lobbyverbände sind voll des Jammerns, sodass der normale Bürger unwillkürlich in die Tasche greifen möchte um dem Landwirt einen Euro zu schenken für das gute Gewissen.

     

    In einer Marktwirtschaft gilt aber nun der Grundsatz, wenn ein Unternehmen sich nicht rechnet, dann muss es eben in die Insolvenz gehen. Aber in Deutschland wird flächendeckend Insolvenzverschleppung oder -betrug praktiziert. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf das angemessene Entgelt seiner Tätigkeit. Das vergisst aber der gute Bundesbürger, wie er auch seine Rechte nicht Anspruch nimmt, wenn die Pflicht das Gegenteil erfordert. Preußischer Soldatengeist noch stets als Staatsräson.

     

    Der Kombilohn, den der Staat an marode Unternehmen herausreicht, gut getarnt als obrigkeitsstaatliche Gnade für faule Hartzer, weil im SGB II versteckt, ist eine illegale Subvention von Schwindelfirmen, die damit bewusst Lohndrückerei betreiben.

     

    Die "Jamaica-Koaltition" muss gestört, ihre Koalitionäre auseinandergetrieben werden. Dieser Staat ist unheilbar krank. Lebensverlängernde Maßnahmen zögern das Leid hinaus, denn am Ende wird es für den Bürger nicht einmal mehr zu einer Flasche Jamaica-Rum-Verschnitt vom LIDL reichen.

    • @achterhoeker:

      Richtig. Prominente Unterstützung Ihrer Meinung dürften wohl die (ähnlichen) Befunde des Koll. Prof. Bontrup darstellen.

    • 7G
      73176 (Profil gelöscht)
      @achterhoeker:

      Sie argumentieren ziemlich rational: Unternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen können, sollten in einer Marktwirtschaft nicht existieren.

      Sie sagen, der Arbeitnehmer hat ein Anrecht, auf ein "angemessenes Entgeld". Die Frage ist nun aber, was ist ein "angemessenes Entgeld". Rational betrachtet gilt: Grenzkosten = Grenznutzen. Aber da Sie für den Mindestlohn argumentieren, der ja z.T. über dem Grenznutzen liegt, verlassen Sie den rationalen Pfad. Bei vielen Menschen gilt, Mindestlohn > Grenznutzen. Somit wäre eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht mehr rational. Ich wiederhole: Sie verlassen also den Pfad der Rationalität. Ist das noch eine "faire" Argumentation? Ich gebe Ihnen fairerweise die Antwort: Sie argumentieren ziemlich verlogen!

  • Als dunnemals Taxidriver old school* -

     

    Danke. Für jeden halbwegs ehrlichen unterm Haaransatz gut Fuß -

    Ist damit klar - dieses leider auch via taz schwer hochgejazzte

    JAMAIIKA - egal Land oder Bund - ist! AGENDA 2017 HARTZ IVXXL & - Deregulierung + ÖPP! Aber pur!

    = Willfährige Aftermieter des Kapitals!

     

    kurz - Na Mahlzeit.

    Alles andere - Ihr PUs et al. - Performer!

    Ist dreist & asimäßig in die Tasche -

    Gelogen! Aber Hallo

    EndeGelände.

     

    (ps* habe immer statt Std-Lohn -

    20% vom Umsatz + Tipp gewählt!

    Was im Klartext hieß - 60 Pfennig/km Umsatz Einfahren & Arschlecken = + Fortgesetzter Betrug vs Firma!

    &

    Scheint's noch heute en vouge!

    In Dam der türkische Driver aus SU

    (=Suche Unfall - Siegburg) als ich seine Kladde sah: "Klar - so läuft das!

    Mit oder ohne Uhr?" "Na - ohne!"

    So geht das.

    = 60?cent/km & Arschlecken.

    & Geschäftsführer ist meist ein (ehemaliger) Oberbetrüger.

    = Er weiß & ich weiß!)

    &

    kurz - mundus vult debitur.

    vulgo - Die Welt will betrogen werden!

    Eingehegte Arbeitswelt aber -

    Sieht anders aus ihr Jamaiikaner!!

    • 6G
      61321 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Sie Schlingel :)

       

      Und was den Rest angeht: Würde mich interessieren, wie Minijobber gewählt haben.

      • @61321 (Profil gelöscht):

        Schlingel - Naja!;) Schonn.

         

        Hielt sich aber sehr in Grenzen - wg

        Schlafloser Nächte - ja Alpträumen.

        kurz - Schule des Lebens.

        ~ 50 DM pro Tour - hart verdient!

        Das ja.

        • @Lowandorder:

          Sorry - Tour - Quatsch - Schicht - Yes!

          = 11 Stunden aufm Bock -

          Day or Night.

  • Die Angst grassiert...

    Die Angst-Gesellschaft.

  • @Uranus

    Lebenslang Mindestlohn

    oder wie?Dazu noch einen Mindestlohn, den man sowieso nicht zahlen kann,so heißt es dann noch zynisch.

    Zahlen können wir(so die AG) nur Hungerlohn, sonst machen wir ja Pleite....

  • Die einen kloppen Überstunden, die anderen sind arbeitslos.

    Besonders schlimm ist die Lage im Journalismus...

  • „Natürlich kann man protestieren“, sagt er, „aber dann sagt der Chef: Ich muss dich leider entlassen. Sonst gehe ich pleite“.

    - Wieviel verdienen denn so die Chef_innen?

     

    "Die CDU-Mittelstandsvereinigung will Minijobber ganz von der Dokumentationspflicht ausnehmen."

    Was für eine Strategie: Sozialabbau und Repression dank Agenda 2010 > Altersarmut, Armut durch HartzIV > vermehrter Druck Lohnarbeit anzunehmen > Lohnregelungen aufweichen und damit Löhne absenken - gleichzeitig Unternehmen in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben entlasten und die Lohnarbeiter_innen entsprechend mehr belasten.

    • @Uranus:

      - Wieviel verdienen denn so die Chef_innen?

      Ja, das ist die Frage. Ganz sicher nicht soviel wie Amazon und Konsorten. Die abzukassieren ist aber deutlich schwieriger.

    • @Uranus:

      Ich denke sie überschätzen das Einkommen, des kleinen Taxiunternehmers oder einfachen Restaurantbesitzer. Diese haben selten wesentlich mehr als die Angestellten, bi oft deutlich längeren Arbeitszeiten.

      • @Ted Mosby:

        "Jedenfalls bei Hartz IV Empfängern ist das so. Warum also auch nicht bei Arbeitgebern?"

        Das sollte mensch dann aber nicht zu einem Leitsatz machen, oder? Also, ich würde solche Logiken lieber aufgehoben, als auf mehr Menschen angewendet sehen.

      • @Ted Mosby:

        Naja, reden können Chef_innen viel. Es gibt wohl kaum Transparenz und noch dazu kaum eine, die nachvollzogen werden kann.

      • @Ted Mosby:

        Wenn diese so "armen Arbeitgeber" behaupten, sie können nicht mehr zahlen, bitte schön dann wie auch jeder der Sozialleistungen kassieren muss, die Pflicht nachzuweisen, dass der Arbeitgeber nicht mehr zahlen kann, und wenn es stimmt, warum? Denn wer mutwillig seine Bedürftigkeit herbeiführt, hat keinen Anspruch auf Unterstützung. Jedenfalls bei Hartz IV Empfängern ist das so. Warum also auch nicht bei Arbeitgebern?

        • 8G
          83379 (Profil gelöscht)
          @Illoinen:

          Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sprechen, aber viel mehr als die Angestellten verdient der Chef in der Gastronomie nicht. Habe auch keinen Mindestlohn als Minijobber bekommen, aber lieber wenig Geld und in Arbeit als kein Geld und Arbeitslos.

          • @83379 (Profil gelöscht):

            Diese Gedanken und Ängste vor Erwerbslosigkeit sind nur nachvollziehbar. Für das System ist es praktisch, hält es doch die Lohnarbeitenden bei der Stange und das zu tendenziell geringeren Löhnen.

    • @Uranus:

      ... und sich dann wundern, wenn die AfD nächstes Mal bei 20% liegt.

      • @Cededa Trpimirović:

        Sie meinen, CDU-Anhänger_innen würden sich dann wundern? Oder was meinen Sie.

  • Man muss keine Arbeitszeiten dokumentieren:

    das Finanzamt muss nur pro Mitarbeiter die Wochenarbeitszeit kennen.

    Die Lohnüberweisungen dürfen die eh einsehen wenn sie wollen.

    Und über ein wenig Statistik für Abiturienten, kann man leicht ermitteln ob sich ein Arbeitgeber grob im Gesetzesrahmen bewegt.

     

    Aber das ist politisch ja gar nicht gewollt.

     

    Und wenn man wirklich Ausbeutung endlich nach vielen Jahrzehnten (Ja ich kenne die willkürlichen Stundenaufschriebe aus der Familie), würde man deutschlandweit die elektronische Erfassung der Arbeitszeiten vorschreiben. An der Einmalanschaffung, die dann auch noch abschreibbar ist, geht in Deutschland kein Arbeitgeber pleite!

    Dann wäre das putzen des Supermarktes um die Ecke plötzlich nicht mehr eine Art "Freizeitvergnügen" der Angestellten