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Umfrage zur KirchensteuerNicht mehr zeitgemäß

Eine große Mehrheit der Deutschen lehnt die Kirchensteuer ab. Doch ein Online-Austritt funktioniert immer noch nicht.

Schweres Kreuz Foto: Nicolas Armer/dpa

Berlin taz | Geld zahlen, um Mitglied in einer Kirche zu sein? Knapp drei Viertel der Menschen in Deutschland finden das nicht mehr zeitgemäß, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur zeigt.

Der rechtspolitische Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg, sieht das ähnlich. Es gibt beispielsweise auch keine Onlinefunktion, um den Austritt zu beantragen.

Dass es vielen Menschen so geht, zeigt die sinkende Zahl der Christen in Deutschland. Die beiden „großen“ Kirchen sind gar nicht mehr so groß – weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche. Im Jahr 2022 traten über 500.000 Menschen aus der katholischen und rund 380.000 aus der evangelischen Kirche aus, Rekordzahlen.

Die Kirchensteuer ist ein wesentlicher Grund, er belegt den zweiten Platz in der YouGov-Umfrage. Hauptgrund sind die Fälle von sexuellem Missbrauch, 49 Prozent der Befragten verließen deshalb 2022 die jeweilige Glaubensgemeinde.

Mit der Kirchensteuer werden vor allem Gemeindearbeit, Seelsorge und Caritas finanziert. „Im karitativen Bereich leisten die Kirchen viel“, so Schlüsselburg. Aber sie müssten sich überlegen, wie sie sich auch ohne Steuergelder finanzieren können.

Wer austreten will, muss übrigens erst mal zahlen – in Berlin 30 Euro. Die Berliner Linksfraktion möchte die Austrittsgebühr mit Unterstützung von SPD und Grünen abschaffen.

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29 Kommentare

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  • Es wird Zeit, dass das Geld für die mit der Kirchensteuer verbundenen sozialen und kulturellen Leistungen sowie die Organisation von ehrenamtlichen Engagement endlich von der ganzen Gesellschaft getragen werden und nicht nur von Kirchensteuerzahlern.

    • @Rudolf Fissner:

      Wenn kirchliche Organisationen soziale Leistungen im Auftrag der Kommunen erbringen, werden diese auch von der Kommune bezahlt, also von der ganzen Gesellschaft. Das wird ja oft gemacht, weil sich Kommunen oft um die zu erbringenden sozialen Leistungen (u.A. Beratungs- und Betreuungsangebote) nicht selber kümmen wollen oder können und dafür geeignete Träger beauftragen. Ehrenamtliches Engagement erfolgt übrigens von vielen Bürgern quer durch die Gesellschaft.

  • Ich finde, dass jeder Verein die Möglichkeit haben sollte seine Mitgliedsbeiträge über das Finanzamt einziehen zu lassen. Diese Dienstleistung sollte allen - natürlich gegen Gebühr - zur Verfügung stehen. Bei gemeinnützigen Vereinen kann der Beitrag dann auch gleich steuerlich berücksichtig werden.

    Die eigenliche Sauerei in diesem Staat ist, dass Nichtvereinsmitglieder mit ihren Steuern immer noch Bischoffsgehälter und antiquierter Pfründe finanzieren müssen.

    Schafft das Kirchenrecht und die Kirchenprivilegien ab. Es gibt genügend Gesellschaftsformen in den deutschen Gesetzbüchern.

  • Nur mal zur Info, insbes. für diejenigen, die mit monatelangen Wartezeiten für einen Amtstermin konfrontiert sind: »Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein. Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die notariell beglaubigte Erklärung beim Amtsgericht bzw. Standesamt eingegangen ist.«



    www.kirchenaustritt.de/notar



    Nach einem der zahlreichen Online-Notarkostenrechner kostet es 36 EUR, wenn die Austrittserklärung vom Notar an das Amt geschickt wird. Ob dann nochmal eine Rechnung vom Amt kommt (im Artikel wurden 30 EUR genannt) weiß ich nicht. Der Kircheneintritt kostet übrigens nichts bzw. kein Geld.

  • Steuergelder sind vom Staat nicht nur kassierte sondern auch autoritär festgelegte Abgaben, keine Beiträge, deren Zahlungsppflicht man jederzeit durch einen simplen Rechtsakt beenden kann. Und die 30 Euro - bitte! Für wen das zu viel ist, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

    Also: Wenn zwei Vereine, die jeweils zig Millionen Mitglieder haben, ihre Mitgliedschaftsbeiträge sozial - also einkommensabhängig - und effizient erheben wollen und sich dafür gegen Entgelt von den Finanzbehörden unterstützen lassen, ist das eigenlich nur klever und gut für die Privatshäre. So müssen die Mitgleider nämlich nur einmal die Hosen runterlassen, was sie verdienen.

    Wo liegt das Problem? In dem Wort "Steuer"??

  • Das mit der Kirchensteuer wird gerne falsch verstanden. Es ist der Beitrag, den jedes Kirchenmitglied zahlt, eingezogen über die Finanzämter als Dienstleister. Dafür geht auch eine Aufwandsentschädigung an die Ämter. Letztlich ist es wie ein Vereinsbeitrag, den halt jedes Mitglied zahlen muss. Mir wäre es lieber, wenn jedes Kirchenmitglied seinen Beitrag direkt an die Gemeinde zahlt, ohne Umweg über das Finanzamt. Das sorgt für Transparenz. Bisher ist es ja für die oberen Kirchenetagen sehr bequem. Wir müssen endlich mal die Welt vom Kopf auf die Füße stellen, denn ich will eine Kirche von unten. Dann wäre die Motivation zum persönlichen, ehrenamtlichen, Engagement wesentlich höher als derzeit. Die derzeitige Struktur der Kirche ist immer noch Ausdruck aus der zeit als Kirche ein großer Machtapparat war. Ich bin übrigens Mitglied der EKD und denke schon zu wissen worüber ich hier schreibe.

  • Ich wäre sofort bereit anstatt der Kirchensteuer eine "Sozialabgabe" für Einrichtungen und deren Personal zu bezahlen. Die Intransparenz der Kirchen und der Umgang mit den Gläubigen war für mich der Grund aus der Kirche auszutreten. Noch vor Jahren war das in der bayerischen Provinz ein gewagter Schritt. Mittlerweile zeugt es nur noch von Unvermögen seitens der Kirche mit dem Wandel in unserer Gesellschaft zurecht zu kommen. Frauen zu ignorieren und engagierte Laien wie Kinder zu behandeln ist der falsche Weg. Eskapaden wie die eines Limburger Bischofs waren insofern interessant anzusehen, weil es die entrückte Einsichtslosigkeit der Verantwortlichen aufzeigte.



    Die Verdeckung und aktive Vertuschung von Straftaten und das Billigen von neuerlichem Mißbrauch durch einfaches Versetzen der Täter ist unentschuldbar.



    Der Umgang mit den Opfern ist beschämend und zeigt welch Geistes Kind in den Köpfen der Herren vorherrscht. Erst unter immensem Druck und den immer weiter steigenden Austrittszahlen sieht man sich gezwungen kleinlaut und halbherzig zu reagieren.



    Für mich ist auch ein eigenes Kirchenrecht, z.B. im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte, nicht mehr akzeptabel. Genau dieses Selbstverständnis „Richten zu dürfen“ machte den Mißbrauch in diesem Umfang erst möglich. Der Staat hat eine klare Gewaltenteilung. Dort soll sie auch bleiben.



    Das gilt im Übrigen auch für die Gehälter der Bischöfe und Landesbischöfe. Auch die werden vom Staat bezahlt und nicht von der Kirche.

    • @Tom Lehner:

      "Ich wäre sofort bereit anstatt der Kirchensteuer eine "Sozialabgabe" für Einrichtungen und deren Personal zu bezahlen. "

      ROFL. "wäre"

      "wäre bedeutet: Sie nutzen das eingesparte Geld also doch nur ganz schnöde privat.

      Warum spenden Sie nicht einfach die gleiche Summe eingesparten Geldes an eine x-beliebige Einrichtung ihrer Wahl? Z.B. an Opferorganisationen.



      Die Kirchen stehen ihnen da scher nicht im Weg.

    • @Tom Lehner:

      (1) Zum sog. "Kirchenrecht": hierbei handelt es sich um eine innerkirchliche Disziplinarordnung, wie sie jeder größere Sportverband, jede Partei ebenfalls hat. Das sog. "Kirchenrecht" ersetzt also nicht staatliches Recht, sondern ergänzt es.



      (2) Was die Gehälter der Bischöfe und anderer Geistlicher angeht, machen Sie sich einfach mit den Begriffen "Säkularisation", "Reichsdeputationshauptschluß" und "Staatsleistungen" vertraut. Dann wird vielleicht einiges in diesem Punkt klarer.



      (3) Nur als Ergänzung: die sog. "Kirchensteuer" wird auch von den jüdischen Gemeinden unter der Bezeichnung "Kultussteuer" erhoben, ebenso haben fünf Landesverbände des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR) das Recht, eine entsprechende Steuer von ihren Mitgliedern zu erheben.

      • @KatholischerVerbindungsstudent:

        Zu (1) Kirchen"recht":



        Es gab wohl eine interne Anweisung der katholischen Kirche, dass Missbrauchsfälle erst "nach interner Prüfung" bei der Polizei angezeigt werden sollen.



        Dass sich ein Verein die Strafverfolgungshoheit der staatlichen Exekutive anmaßt, ist wohl ein ziemlicher Übergriff.

        Zu (2) Darüber, ob die vor jetzt über 200 Jahren getroffenen Abmachungen noch rechtsverbindlich sind, ließe sich trefflich streiten. Sie wurden ja schließlich nicht einmal mit Deutschland getroffen.



        Es will ja auch niemand mehr Reparationszahlungen von Frankreich wegen der Napoleonischen Kriege.

        • @The Calif:

          Über die rechtliche Verbindlichkeit dieser Verträge besteht nun einmal überhaupt kein Streit, da die Übernahme dieser landesherrlichen Verpflichtungen durch die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 klar und eindeutig positiv geregelt sind. Wenn Sie hier behaupten, darüber ließe sich trefflich streiten, ist das nur eine nicht sonderlich geschickt platzierte Nebelkerze. Und Ihr Einwand, diese Abmachungen seien nicht einmal mit "Deutschland" getroffen worden, zeigt nur, wie beschränkt Ihr Wissenshorizont in diesem Bereich ist: die Bundesrepublik Deutschland, genauer die einzelnen Bundesländer stehen in der Rechtsnachfolge der früheren Fürstentümer, so daß eine Abmachung mit "Deutschland" - was auch immer damit gemeint sein soll - nicht notwendig ist.

        • @The Calif:

          An öffentlichen Schulen in DE sieht es folgendermaßen aus: "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zwar Empfehlungen auf Bundesebene gibt, von einer Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden nur in Einzelfällen abzusehen. Allerdings sind diese Empfehlungen nicht rechtsverbindlich, so dass es nach der derzeitigen Rechtslage in einem Fall von sexualisierter Gewalt keine Anzeigepflicht für Schulen gibt." ( Keine Anzeigepflicht für Schulen bei sexualisierter Gewalt! - Stellungnahme der BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, www.bundeskoordini...pic/2.kontakt.html )

          Kirchliche Institutionen verfahren da also nicht anders als die staatlichen Institutionen. Der Unterschied ist, dass den staatlichen Institutionen niemand auf die Finger schaut.

    • @Tom Lehner:

      "Ich wäre sofort bereit anstatt der Kirchensteuer"

      Das steht Ihnen doch absolut frei. Spenden Sie den Betrag, den Sie bisher als Kirchensteuer gezahlt haben einfach an die Arbeiterwohlfahrt. Der Verein macht im Bereich der Wohlfahrtspflege nichts anderes als die Kirche und ist konfessionell ungebunden.

      Diese Spende können Sie wie die Kirchensteuer von der Einkommensteuer abziehen.

      Da Sie ja bereits aus der Kirche ausgetreten sind, frage ich mich allerdings, weshalb Sie den Eingangssatz im Konjunktiv schreiben.

  • Es ist doch vollkommen egal, ob es in diesem Bereich Mehrheiten gibt oder halt auch nicht.

    Entweder ich bin Mitglied und ich zahle Kirchensteuer, dann verdient der Staat gut mit, den er bekommt eine Art Provision oder ich lasse es halt bleiben und trete aus.

    Derjenige, der sich die 30 Eur Gebühr nicht leisten kann, wird wohl kaum ein Einkommen haben um die KiSt zu bezahlen. In diesen Fällen ist die Mitgliedschaft in finanzieller Hinsicht total egal.

  • Ich verstehe das alles nicht mehr: Die Kirchensteuer war lächerlich gering, über die Verwaltungsgebühr kann man auch lachen – das amortisiert sich schnell, wenn man überhaupt Steuern zahlen muss. Ich bin ausgetreten, weil ein Glauben, dessen Gemeinschaft ich angehören möchte, bitte nicht wissenschaftsfeindlich sein und damit dem Verschwörungs- und anderen Aberglauben Vorschub leisten soll (der Islam fiel damit schon von vornherein flach ...). Bis heute habe ich übrigens keinen passenden Glauben gefunden, vermutlich wäre er aber gewissen Ausprägungen des Buddhismus nicht unähnlich.

    • @Zangler:

      Haben Sie sich schon mal mit den Bahai auseinandergesetzt?

  • Das ist ja keine große Kunst denn Steuern sind ja immer ungeliebt.

    Viel schlimmer sind die "Apanagen" an die Amtskirchen die ja auch von den Nichtmitgliedern bezahlt werden



    und von denen die Kirche selbstverständlich auch die weltlichen Rechtsanwälte in der nicht enden wollenden Mißbrauchscausa bezahlt.

    • @Bolzkopf:

      Ihnen ist aber schon bewußt, daß das, was sie als "Apanagen" bezeichnen, das Ergebnis der - auch schon damals rechtswidrigen - Enteignungen kirchlichen Besitzes vom Dreißigjährigen Krieg 1618-1648 bis zur Säkularisastion im Reichsdeputationshauptschluß 1803 ist. Da der Kirche damit ihre wirtschaftliche Grundlage genommen wurde, übernahmen die Landesherren die entsprechenden Verpflichtungen, die über die Weimarer Reichsverfassung 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949 bis heute bei der Bundesrepublik Deutschland liegen. Die Ablösung dieser sogenannten Staatsleistungen ist grundgesetzlicher Auftrag an die Bundesländer, wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da die dann fälligen Einmalzahlungen die Länderhaushalte zu sehr belasten würde. Um eine Vorstellung zu bekommen: das Großherzogtum Baden verfünffachte seine Fläche und vervierfachte seine Einwohnerzahl, das Herzogtum Württemberg verdoppelte Fläche und Einwohnerzahl.



      Nicht zu den Staatsleistungen gehören dagegen Zahlungsverpflichtungen des Staates, die er durch Erbschaft übernommen hat, etwa wenn aus dem Ertrag eines an den Staat gefallenen Gutshofes kirchliche Einrichtungen mit einem bestimmten Anteil zu unterstützen waren.

      • @KatholischerVerbindungsstudent:

        De jure mal das stimmen.

        Allerdings darf man natürlich nicht verkennen, dass die Kirche sich Recht auch oft genug selber geschmiedet hat.

        Und wie die Kirche an ihr Vermögen gekommen ist darf man auch nicht vergessen (z.B. Erbschaften von unter der Inquisition Gefolterter)

        Empfehle hierzu Corvins Pfaffenspiegel ...

        • @Bolzkopf:

          Wenn Ihr erster Satz lautet "De jure mal (sic!) das stimmen.", sind alle weiteren Ausführungen ihrerseits dazu überflüssig, weil damit die Frage der Anspruchsgrundlage geklärt ist. Alles andere ist nur ein Versuch, sich mittels vorgeschobener moralischer, historisch nicht haltbarer Einwände aus der Verantwortung zu stehlen.



          Die Inquisition ist dafür übrigens ein denkbar schlechtes Beispiel, da die als Inquisitionsverfahren geführten Hexenprozesse von der weltlichen Gerichtsbarkeit durchgeführt wurden. Was den finanziellen Teil angeht, wurde bereits 1252 durch die Bulle "Ad extirpanda" festgelegt, daß durch Konfiszierungen und Geldstrafen eingenommes Vermögen zu Dritteln der Stadtgemeinde, den an den Untersuchungen beteiligten Amtsträgern sowie dem Ortsbischof bzw. der Inquisitionskommission zufließen sollte.

          • @KatholischerVerbindungsstudent:

            Hmm ich bin nun kein Religionswissenschaftler aber ich habe da so meine Zweifel ob mal weltliche und kirchliche Gerichtsbarkeit trennen kann



            Denn meiner Kenntnis nach wirkte "Ablass", "Beichte" und "Vergebung" auch vor weltlichen Gerichten.

  • Einmalig €30,- ist doch ok. Das Geld bekommen nicht die Kirchen sondern die Kommunen die ja den Aufwand haben. Es ist zwar richtig, dass die Kirchen im karitativen viel leisten aber das kann man auch anders finanzieren. Genauso wie Kosten für Schulen die unter privater kirchlicher Trägerschaft sind (90-95% der Kosten für diese Schulen übernimmt eh schon das Bundesland).

    • @Der Cleo Patra:

      Diese "Austrittsgebühr" ist eine beispiellose Schikane.

      Wenn der Staat Verwaltungsaufgaben für eine Institution wahrnimmt soll doch diese Institution für die Kosten aufkommen. Und nicht der Kunde bzw. Verbraucher.

      Und am Rande sei angemerkt dass neben den unzähligen Opfern der Kirche auch der Astronom Giordano Bruno unvergessen bleibt.

      de.wikipedia.org/wiki/Giordano_Bruno

  • Die sogenannte Kirchensteuer ist ein Beitrag, den nur Mitglieder der Kirche zahlen - oder eben austreten. Die Aussage, daß 3/4 der Menschen in Deutschland die sogenannte Kirchensteuer ablehnen, wenn einige Zeilen später darauf hingewiesen wird, daß weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland noch Mitglied der römisch-katholisschen Kirche bzw. der EKD sind, zeigt nur, wie wenig der Autor verstanden hat, worum es bei der sogenannten Kirchensteuer geht. Zumindest wurden offensichtlich Menschen befragt, die von der sogenannten Kirchensteuer gar nicht betroffen sind.



    Der Satz "Aber sie müssten sich überlegen, wie sie sich auch ohne Steuergelder finanzieren können." legt zudem nahe, daß es sich bei der sogenannten "Kirchensteuer" um eine allgemeine staatliche Steuer handelt, die dann an die Kirche ausgeschüttet wird.

    • @KatholischerVerbindungsstudent:

      www.rbb-online.de/...fuer-gottlose.html

      • @Bolzkopf:

        "Ich bin ja vermeintlich, wie ich dachte, ordnungsgemäß ausgetreten zu DDR-Zeiten aus der Kirche." - "Aus ihrer Heimatstadt Salzwedel erfuhr sie: ihr Austritt war ungültig, denn sie hätte vor dem Amtsgericht oder dem Notariat austreten müssen."

        Die gute Frau muß sich mindestens Naivität vorhalten lassen, wenn sie meint, sich mit einem einfachen Brief ohne Zustellnachweis von einer Steuerpflicht befreien zu können! Und wer schreibt bitte an das Pfarramt, wenn das Finanzamt eine Steuerschuld einfordert?

    • @KatholischerVerbindungsstudent:

      In dem Zusammenhang sei an jene Fälle aus der jüngeren Vergangenheit erinnert in denen die Amtskirchen von Bürgern der DDR Steuernachzahlungen über mehrere Jahren verlangt hat weil diese in jüngsten Jahren "getauft" wurden, es aber unterlassen hatten aus der Kirche auszutreten.

      Die Betroffen wussten allerdings nichts von einer Taufe ...

      • @Bolzkopf:

        Sie machen also die Kirche für ein Versäumnis der Familie der Betroffenen verantwortlich, weil die Eltern ihre Kinder nicht informierten, daß sie getauft und mithin Mitglieder einer Kirchengemeinde geworden waren?

        • @KatholischerVerbindungsstudent:

          Nein. Genau nicht.

          Ich mache der Kirche den Vorwurf, dass sie über Jahrzehnte ohne irgendeine Leistung zu erbringen oder zumindest regelmäßig anzubieten ("Gemeindebrief" Einladungen zu "Messen" und "kirchlichen Sakramenten", "Weihanchtskarte", "Ostergruß" )

          Sie hat vielmehr die ungewollten Christen (die ja auch nicht im Zuge der Firmung oder Konfirmation ihr Bekenntnis zur Amtskirche "erneuert" haben) - also selbst niemals rechtswirksam ihre Zustimmung erklärt haben, einfach nur abgemolken haben.