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US-Prozess um Tod von Ahmaud Arbery„Wir schießen dir den Kopf weg!“

Im US-Bundesstaat Georgia wird die Tötung des Schwarzen Ahmaud Arbery verhandelt. Angeklagt sind drei weiße Männer, fast alle Geschworenen sind weiß.

Ein Schusswaffenexperte prüft eine Flinte im Prozess um die Erschießung von Ahmaud Arbery Foto: Stephen B. Morton/ap

New York taz | „Im Gerichtssaal sitzen zu viele schwarze Pastoren“, bemängelt Anwalt Kevin Gough. Die beiden anderen Verteidiger in dem Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder des unbewaffneten Schwarzen Joggers Ahmaud Arbery stimmen ihm zu. Sie beantragen, dass die Pastoren ausgeschlossen werden. Die Begründung der weißen Anwälte: die Anwesenheit der Geistlichen, die zugleich prominente Bürgerrechtler sind, könnte die Geschworenen „beeinflussen und einschüchtern“.

Fast alles in dem Mordprozess in Brunswick, im Süden des Bundesstaates Georgia, hat mit der Hautfarbe zu tun. Es fängt an mit der Verfolgungsjagd vom 23. Februar 2020, bei der sich drei weiße Männer in zwei Pickups das Recht genommen haben, den 25-jährigen Schwarzen Jogger auf den Straßen ihrer Vorstadtsiedlung zu verfolgen, in die Enge zu treiben und zu erschießen. „Bürgerfestnahme“ nennen sie ihre Aktion. Und begründen sie damit, dass zuvor ein Schwarzer junger Mann dabei beobachtet worden sei, wie er unbefugt einen Rohbau in Augenschein nahm.

Es geht weiter damit, dass die drei weißen Männer, von denen einer früher für die Polizei gearbeitet hat, monatelang auf freiem Fuß geblieben sind. Sie kamen erst hinter Gitter, nachdem im Mai 2020 das Video bekannt wurde, das einer der drei von der tödlichen Verfolgungsjagd gefilmt hat. Es löste einen Aufschrei des Entsetzens aus.

Und es setzt sich fort in der Zusammensetzung der Jury in dem Prozess. In Glynn County, in Georgia, sind mehr als 25 Prozent der Bevölkerung Afroamerikaner, aber in dem Prozess sind elf der zwölf Geschworenen weiß. Es gab genügend Schwarze Kandidaten für die Jury. Aber die Verteidiger lehnten sie wegen angeblicher Befangenheit ab. „Wir brauchen Bubbas“, sagt einer der Anwälte, „weiße Männer über 40 ohne Universitätsabschluss“.

Die Angeklagten berufen sich auf Selbstverteidigung

Wanda Cooper-Jones, die Mutter des toten Joggers, nennt die Geschworenenauswahl „niederschmetternd“. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Fall von „absichtlicher Diskriminierung“. Der weiße Richter Richter Walmsley, der den Prozess leitet, stimmt dieser Einschätzung zu. Aber er unternimmt nichts gegen die Geschworenenauswahl. Sein Ton wird jedoch ärgerlich, als die Verteidiger in der vergangenen Woche beginnen, den Ausschluss der „Schwarzen Pastoren“ zu verlangen und als sie in dieser Woche zusätzlich den Antrag stellen, den Prozess wegen deren Anwesenheit als „fehlerhaft“ abzubrechen. Richter Walmsley nennt das Ansinnen „verwerflich“ und mahnt die Verteidiger zu Mäßigung: „Ihre Worte haben eine Wirkung“.

Das Video von der Verfolgungsjagd und den tödlichen Schüssen unter den Palmen in Satilla Shores, einem mehrheitlich weißen Stadtteil am Rand von Brunswick, erinnert viele in den USA an einen Lynchmord. Als Arbery am frühen Nachmittag des 23. Februar 2020 an der Einfahrt des angeklagten Vaters und seines Sohnes vorbei joggte, schulterten die beiden Hauptangeklagten ihre Gewehre, sprangen in ihren Pickup-Truck und nahmen die Verfolgung des Joggers auf. Ein Nachbar von ihnen, der jetzt der dritte Angeklagte ist, schloss sich ihnen in einem zweiten Pickup an und filmte, was folgte.

Die Verfolger kannten den jungen Mann nicht. Der Jogger versuchte mehrfach, ihnen auszuweichen und wechselte seine Laufrichtung. „Wir schießen Dir den Kopf weg“, schrie ihm einer von ihnen aus seinem Pickup zu. Bei einem Polizeiverhör beschrieb er später: „Er war in der Falle wie eine Ratte“.

Vor Gericht argumentieren die Angeklagten mit „Selbstverteidigung“. Nachdem sie Arbery in die Enge getrieben hatten, soll der unbewaffnete Jogger einen von ihnen, der mit einem Gewehr unmittelbar vor ihm stand „angegriffen“ haben. Arbery erlitt zwei Schussverletzungen, von denen jede einzelne tödlich war.

Jesse Jackson (Mitte) mit den Eltern des erschossenen Ahmaud Arbery im Gericht Foto: Stephen B. Morton/ap

Das Gesetz über „Bürgerfestnahmen“, auf das sich die Angeklagten berufen, stammt aus der Ära der Sklaverei. Seit dem Tod von Arbery haben Bürgerrechtler in Georgia durchgesetzt, dass es abgeschafft wurde. In dem Bundesstaat dürfen Bürger jetzt nur noch in Ausnahmefällen – unter anderem bei Ladendiebstahl – selbst Festnahmen vornehmen. In zahlreichen anderen Bundesstaaten der USA sind „Bürgerfestnahmen“ bis heute geltendes Recht.

Die Schwarzen Pastoren, die bislang nur einzeln in den Gerichtssaal gekommen sind, um an der Seite der Eltern von Arbery zu sitzen, wollen als nächstes eine andere Form der Unterstützung zeigen. Sie haben angekündigt, dass sie sich am Donnerstag zu einem öffentlichen Gebet vor dem Gerichtssaal in Brunswick versammeln werden.

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8 Kommentare

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  • Ein derartig bewusster Rassenhass und eine derartige Selbstverständlichkeit des Rassismus bei allen Anwesenden und Mittätern ist mir so sonst nicht bekannt. Aber die Sklaverei-geprägte USA sind dafür bekannt.



    Die Bürgerfestnahme?! unglaublich. Als wollten sie alle das Recht auf Lynchen demonstrieren.

  • Kann man echt fordern, das weisse ungebildete Landeier die Jury stellen? Are you the fuck kidding?

  • Ein wirklich erschütternder Fall.



    Ahmaud Arbery, seine Angehörigen und seine Freunde haben meine herzliche Anteilnahme!

    Ebenso erschütternd ist Auftreten und Argumentation der Verteidigung



    Zweifelhaft aus meiner Sicht auch ein Geschworenenprozess als solcher.

    Gibt es überhaupt heute noch überzeugende Argumente für dieses Prozessverfahren?

    • @Waage69:

      "Ebenso erschütternd ist Auftreten und Argumentation der Verteidigung"



      Ich finde die Verteidigung in ihrer Argumentation eher zynisch, aber das ist ihr gutes Recht und quasi ihre Pflicht, für die Angeklagten alles zu erreichen, was ihnen möglich scheint. So gesehen ist eine solche Argumentation auch ein Spiegel des Rassismus-Diskurses in den USA.

      • @Marius:

        Klar stehen die Verteidiger zu den Angeklagten. Die Verteidiger könnten ja auf mangelnde Schuldfähigkeit wegen schwerer Kindheit oder mangelnde IQ hinarbeiten oder sonst was hinarbeiten wenn es denn so ist um das mögliche Strafmaß zu reduzieren.

        Eine Täter-Opfer-Umkehr ist in diesem Fall aber wie ich finde nicht nur "eher zynisch" sondern regelrecht bizarr und von der Verteidigung unredlich und das finde ich eben erschütternd.

        Selbst der Auslöser für die "Bürgerfestnahme" ist doch Irrsinn:

        "Und begründen sie damit, dass zuvor ein Schwarzer junger Mann dabei beobachtet worden sei, wie er unbefugt einen Rohbau in Augenschein nahm."

        Abgesehen davon, dass nicht mal sicher aus dem Artikel herauskommt, ob es sich überhaupt dabei um den Jogger handelte -



        ich bin in jüngeren Jahren auch schon mal halblegal aus purer Neugier auf Baustellen rumgeturnt, mehr als eine reine Ordnungswidrigkeit kann man daraus doch nicht stricken.

  • Diese gefährlichen Pastoren! Gut dass die weg sind aus dem Gerichtssaal, welcher weiße Geschworene kann schon eine freie Entscheidung treffen, wenn er von solch einschüchternden Würdenträgern umzingelt ist.

    USA at it's best.

    Aber jetzt ernsthaft die Frage: Wer sucht die Geschworenen denn aus? Wikipedia meint, dass sich beide Streitparteien auf die Geschworenen einigen müssen. Also hat sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung nichts gegen diese Auswahl gehabt? Nun aber sind alle inklusive Richter unzufrieden. Wie jetzt?

  • § 127 StPO gibt es auch in Deutschland und hat per se nichts mit sklaverei zu tun, oder verzichten wir jetzt auch auf Baumwolle?

    "a Jury of Peers" iss halt wie es ist.

    Schlussendlich hoffe ich, dass sie - nach allem was ich weiß - lebenslang wegen Mordes bekommen. Der Artikel ist mir aber dennoch zu Polemisch und das Thema hätte mehr Potential

    • @Beowulf:

      Der Vergleich mit § 127 StPO ist eben nicht sonderlich sinnvoll denn das Gesetz auf das sich die Mörder von Ahmaud Arbery berufen besteht unverändert seit 1863 in Georgia und wurde damals eingeführt und geflüchtete Sklaven festzunehmen.

      „Schlussendlich hoffe ich, dass sie - nach allem was ich weiß - lebenslang wegen Mordes bekommen.“

      Und genau das ist das Problem. Dieses sehr alte Gesetz ist eben schlecht bzw. schwammig formuliert und besagt dass die Festnehmenden nur "reasonable and probable suspicion" haben müssen. Deswegen fordert die Verteidigung auch Freispruch für die Angeklagten.

      Und somit unterscheidet sich dieses Gesetz doch sehr stark vom § 127 StPO.