Trotz Kritik in Ausschüssen: Bundesrat billigt neues Heizungsgesetz weitgehend
Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung geht in etwa klar, sagen die Landesregierungen. In Ausschüssen hatten sie noch andere Töne angeschlagen.
Der Bundesrat hat die Reform des Heizungsgesetzes der Bundesregierung weitgehend gebilligt, obwohl aus dem Umwelt-, dem Wohn- und dem Wirtschaftsausschuss der Länderkammer heftige Kritik kam. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss monierten zum Beispiel, dass die Gesetzesnovelle die „gerade in Schwung kommende Wärmewende“ verlangsame und „damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“ verlängere. Eine entsprechende Formulierung lehnten die Landesregierungen allerdings ab. Auch ein verpflichtendes Ende fossiler Heizungen mit der gesetzlich festgeschriebenen Klimaneutralität 2045 fand keine Mehrheit.
Union und SPD hatten sich im Februar darauf geeinigt, das als Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz zu reformieren. Im neuen Gesetz, das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen soll, fällt vor allem die Regelung weg, dass neue Heizungen ab Juli 2026 mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Das hätte in den meisten Häusern Gas- und Ölkessel ausgeschlossen.
Stattdessen sollen mit der sogenannten „Bio-Treppe“ nach und nach immer höhere Anteile von Gas und Öl aus landwirtschaftlicher Erzeugung beigemischt werden – ab 2029 allerdings nur 10 Prozent, ab 2040 immer noch nur 60 Prozent. Kritik an der Reform äußerten neben Umweltverbänden auch Stadtwerke und Energiekonzerne.
Die Hamburger Wohnsenatorin Karen Pein (SPD) sagte im Bundesrat, sie würde „ein großes Fragezeichen anstellen“, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz wie von der Immobilienwirtschaft gewünscht Innovationssicherheit bietet.
Christian Meyer, Umweltminister Niedersachsens
Der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) warnte, die Reform dürfe mit Verweis auf die gestiegenen Öl- und Gaskosten infolge des israelisch-US-amerikanischen Angriffs auf Iran „diejenigen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben“ und sich für eine Wärmepumpe entschieden haben, nicht verunsichern. Die Wärmewende sei der „Schutzschild gegen die Kosten fossiler Energie“.
Meyer kritisierte vor allem die Bio-Treppe als „Kostenfalle“, da die Agrar-Brennstoffe ein „knappes Gut“ seien, das zum Beispiel auch in Industrie und Schifffahrt gebraucht werde. Das Potenzial für Biomethan aus Deutschland sei beschränkt, „wenn wir nicht wieder in Importabhängigkeiten geraten wollen“, sagte Meyer.
Bundesrat will, dass Länder Heizungen verbieten können
Der Bundesrat empfahl der Bundesregierung deshalb, Heizungskäufer*innen zur Beratung zu verpflichten. Darin soll es um die zukünftigen Preisrisiken von Agrar-Brennstoffen, anstehende CO₂-Preissteigerungen sowie die regionale Entwicklung der Gasnetz-Infrastruktur gehen.
Die Länderkammer sprach sich außerdem dafür aus, den Landesregierungen mehr Spielraum zu geben, um selbst bestimmte Heizungsarten verbieten zu können. Die Hamburger Wohnsenatorin Pein verwies auf den Volksentscheid, der die Hansestadt zu Klimaneutralität 2040 verpflichtet. Deshalb „kann es darum gehen, dass keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen“, sagte sie.
Eine Tücke des Gesetzes ließ der Bundesrat unangetastet: Die Mehrkosten von Agrar-Brennstoffen müssen Vermieter*innen zwar zur Hälfte tragen, wenn sie sich für eine fossile Heizung entscheiden. Diese Aufteilung gilt aber nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent – wenn ab 2040 der Anteil also 60 Prozent beträgt, müssen diesen Anstieg allein die Mieter*innen tragen. Einen entsprechenden Antrag, die Mehrkosten ohne Obergrenze hälftig aufzuteilen, lehnte der Bundesrat ab. Die Regelung soll lediglich 2030 statt 2036 überprüft werden.
„Die Wärmepumpe wird in sehr vielen Fällen künftig die bevorzugte Lösung sein“, verteidigte Stefan Rouenhoff (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, den Reformvorschlag seiner Regierung. „Der Markt regelt hier, wir geben den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidungsfreiheit zurück.“ Diese Freiheit hätten die Bürger*innen eingefordert.
Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun ans Wirtschaftsministerium. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann die Reform deshalb nicht verhindern, sondern höchstens verzögern.
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