piwik no script img

Tötung eines Mädchens in FreudenbergVerdächtigte Mädchen ohne Strafe

Die 12-jährige Luise wurde von zwei gleichaltrigen Mädchen erstochen. Diese sind noch nicht strafmündig. Die AfD fordert eine Änderung des Strafrechts.

Fundort des ermordeten zwölfjährigen Mädchens Foto: Roberto Pfeil/dpa

Karlsruhe taz | Die Tötung eines Mädchens in Freudenberg (NRW) wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Am vergangenen Samstag kam die 12-jährige Luise nicht nach Hause. Am nächsten Tag wurde ihre Leiche gefunden. Luise war mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Inzwischen haben zwei Mädchen, 12 und 13 Jahre alt, die Tat gestanden. Eine von ihnen war nach Medienberichten die beste Freundin von Luise, sie hatten zusammen den Tag verbracht.

Zum Motiv der Tat sagten die Er­mitt­le­r:in­nen bisher nur, dass „Emotionen“ im Spiel waren und: „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“

Strafrechtlich müssen die beiden Mädchen nichts befürchten: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“, heißt es in Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs. Es wird unterstellt, dass Kinder und Jugendliche erst ab diesem Alter in der Lage sind, das Unrecht von Straftaten einzusehen.

„Unerträglich“, dass keine Sanktionen möglich sind

Der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner forderte inzwischen eine Änderung des Strafrechts. Es sei „unerträglich“, dass hier keine strafrechtlichen Sanktionen möglich sind. Die AfD fordere schon seit Jahren, den Beginn der Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sah dagegen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Angesichts der sehr ungewöhnlichen Konstellation ist die Debatte noch zurückhaltend. Aber auch die CSU-Landesgruppe fasste 2019 einen entsprechenden Beschluss. Und die Deutsche Polizeigewerkschaft (im Beamtenbund) trommelt schon lange für eine frühere Strafmündigkeit.

Dass Kinder unter 14 Jahren vom Strafrecht verschont werden, gilt in Deutschland schon seit 1923, zuvor lag die Strafgrenze bei 12 Jahren. Die Festlegung solcher Strafgrenzen entspringt allerdings eher politischen Kompromissen als wissenschaftlich eindeutigen Erkenntnissen über Einsichtsfähigkeit und Reife. Zur Weimarer Zeit etwa endete mit 14 Jahren die Schulpflicht, was man damals für einen guten Anhaltspunkt hielt. 1980 forderten die Jugendminister der Länder sogar eine Anhebung auf 16 Jahre.

In den Niederlanden oder Irland gelten 12 Jahre

In anderen EU-Staaten liegt die Strafmündigkeit in der Regel zwischen 14 und 15 Jahren, ergab 2019 eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Es gibt aber auch Ausreißer nach unten, etwa die Niederlande und Irland mit einer Strafmündigkeit von 12 Jahren. In Großbritannien und der Schweiz liegt die Grenze sogar bei nur 10 Jahren. In Deutschland nimmt die Polizei auch gegen verdächtige Kinder unter 14 Jahren erst mal Ermittlungen auf. Sie kann diese mit auf die Wache nehmen, erkennungsdienstlich behandeln, die Zimmer durchsuchen. Erst die Staatsanwaltschaft stellt dann die Ermittlungen ein.

Auch Maßnahmen der Jugendhilfe sind möglich. So können Kinder, die für sich oder andere eine Bedrohung sind, in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden. Wenn die Eltern erzieherisch versagt haben, ist der Entzug des Sorgerechts und die Unterbringung im Heim oder einer Pflegefamilie möglich. Im Jugendstrafrecht steht zwar immer noch die Erziehung im Vordergrund, doch spielt ab 14 Jahren auch die Sühne von Schuld eine Rolle. Bei einem Mord sind Jugendstrafen bis zu zehn Jahren möglich.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

36 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Nach wie vor fassungslos.

  • "Der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner forderte inzwischen eine Änderung des Strafrechts. Es sei „unerträglich“, dass hier keine strafrechtlichen Sanktionen möglich sind. Die AfD fordere schon seit Jahren, den Beginn der Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken. "



    Soso, die AFD! Was fordert sie eigentlich bei von Erwachsenen verübten Straftaten aus niederen Beweggründen wie Rassismus?

    • @Uranus:

      Vermutlich das, was jetzt schon im StGB drin steht. Oder gibt es abweichende Formulierungen im Parteiprogramm?

  • Dass jetzt gefordert wird, das Strafmass zu senken, weil man 12jährige heute für "weierentwickelt" und "erwachsener als früher" hält, kann man sich klar bei Verstand kaum ausdenken.



    Als ob sich ein 12 jähriges Kind ausgesucht hätte, heute schon in einer digitalisierten und von den Verrohungen der Gesellschaft geprägten Welt zu leben.



    Gestern erst gelesen, dass 13jährige doch heute schon häufig schwanger werden, im Internet surfen und Ballerspiele spielen. Und deshalb müssten sie auch früher bestraft werden könnten.



    Klar, wir erwachsenen es nicht schaffen, eine kindergerechte Gesellschaft zu ermöglichen, will man auf die Schiefe Bahn geratene Fünftklässler im Knast sehen.



    Ein Wahnsinn....

    • @Deep South:

      Absolute Zustimmung. Wir haben hier ein Versagen westlicher Gesellschaften auf ganzer Linie.



      Meiner Erfahrung in der Schule nach, und das nochmal nach Corona, sind 12- bis 18-Jährige inzwischen eher unreifer als vor vier, fünf Jahren.

      • @cazzimma:

        Das sind die üblichen "die Jugend von heute..."-Diskussionen, die letztlich nur der eigenen Selbsterhöhung dienen - nach dem Motto:



        "Heute mag ich alt sein aber als ich in eurem Alter war, war ich weit besser als ihr es heute seid"

        Ich sag dann immer: "Früher waren auch die Alten besser!"

  • Wichtig ist nicht Strafe, sondern Gefahrenabwehr. Die beiden Täterinnen sollten erst dann wieder auf andere Menschen losgelassen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder gewalttätig werden, sehr viel geringer ist, als das Gegenteil.

  • In unserer Gesellschaft, die sich "Westliche Werte Gesellschaft" nennt ist es deutlich zu wenig Konsens, statt Strafen lieber ein Bemühen um die Täter*innen in den Vordergrund zu stellen. Rache ist nicht das Gebot, sondern Wissen um die Umstände und das Herangehen an die Ursachen. Aber es ist bequemer nach strengen Strafen zu schreien und - es ist billiger. Aber auch die Opfer müssen deutlich mehr von der Gesellschaft berücksichtigt werden, doch nicht selten werden die noch stigmatisiert, etwa nach einer Vergewaltigung. Kurzum: es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sich um Menschen zu kümmern, die "entgleisen". Und das gilt insbesondere bei jungen Menschen...

    • @Perkele:

      Dem ist entschieden zu widersprechen. Das Bemühen um den Täter hat bereits höchste Priorität, nicht umsonst ist die Resozialisierung das selbst erklärte Ziel allen Strafvollzugs. Zudem ist es unglaublich anmaßend, das Strafbedürfnis der Gesellschaft pauschal als Rache zu diffamieren. Neben der Bemühung um den Täter gibt es auch weitere Straftheorien, welche die Sühne des Täters und die Prävention weiterer Taten in den Vordergrund stellen. Das Bundesverfassungsgericht folgt wohl der Vereinigungstheorie. Demnach geht es bei Strafe auch um den Schutz der Gesellschaft vor sozialschädlichen Verhalten. Daneben dient Strafe auch der Wiederherstellung des Rechtsfriedens.

      • 6G
        663534 (Profil gelöscht)
        @Dominik Herzog:

        Ich denke, es geht bei unserem Strafsystem ganz wesentlich darum, Selbstjustiz zu verhindern (Gewaltmonopol des Staates-Ordnungsfunktion des Staates). Das ist nur möglich, wenn der Staat selbst Strafen verhängt. General- oder spezialpräventive Wirkung haben Freiheitsstrafen nicht. Die Resozialisierung im Strafvollzug ist auch sehr, sehr fraglich.

      • @Dominik Herzog:

        Es ist interessant bei Ihnen zu lesen, wie sich rechtaffine Leute das Strafrecht theoretisch schönreden. Praktisch wird doch eher einfach einer Art Gesetzeskult gehuldigt. Das heilige Recht wurde verletzt, das muss sanktioniert werden, und dafür sind Juristinnen und Juristen da. Täter aber insbesondere Opfer sind dem Staat herzlich egal.

    • @Perkele:

      "und - es ist billiger."



      Wohl kaum. Inhaftierung kostet unmittelbar, je nach Bundesland, im Schnitt etwa 150€ pro Tag und Insasse und volkswirtschaftliche Opportunitätskosten durch Produktivitätsausfall sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Das Knastsystem ist enorm teuer und das bei einer mE ziemlich mäßigen Erfolgsbilanz.

      • @Ingo Bernable:

        Die wirksame und nachhaltige Betreuung von gestrauchelten Menschen, von Kindern vor allem, ist ganz wesentlich teurer als die Kosten für den Strafvollzug. Das beginnt mit Kitas, geht über die Schulen und Sportstätten bis hin zu professioneller Betreuung im Bedarfsfall. Da kommt man mit €150 pro Tag ganz sicher nicht aus. Da ist es zudem bequemer, störende Menschen einfach wegzusperren.

        • @Perkele:

          Haben sie auch Zahlen die diese Behauptung stützen? Für die Beschulung eines Kindes zahlt der Staat etwa 6700€ pro Kopf und Jahr. Das sind weniger als 20€ pro Tag. Wenn sie weiterhin berücksichtigen, dass jeder in Bildung und Ausbildung investierte Euro langfristig eine makroökonomisch unschlagbare Rendite von rund 100% erwirtschaftet, scheint mir nach wie vor wenig für die Annahme zu sprechen, dass Kinderknäste die billigere Alternative wären, von humanitären Aspekten mal ganz zu schweigen.

  • Wenn unsere Gesellschaft die Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen möchte, sollte sie sich vielleicht etwas mehr anstrengen den völlig unbehinderten Zugang zu Gewaltpornographie und Sadismus jeder Art im Internet schärfer zu regulieren. Mir ist schleierhaft, warum man zu solchen Websiten ohne Online Ausweis-Kontrolle und gesicherter Altersverifikation Zugang haben kann.

    • @hessebub:

      Das ist allerdings der Wahnsinn schlechthin, was in dieser Hinsicht abgeht.



      Ein riesiges, unverantwortliches Experiment.



      Tendenzen der Verrohung sind klar zu erkennen, wenn man in der Schule arbeitet. Wir haben inzwischen erschreckende Fälle sexualisierter Gewalt, die wir einige Jahre vorher so nie hatten.

    • @hessebub:

      Völlig d´accord: das in der Industriegesellschaft herrschende Moral-Vakuum ist mittlerweile irrwitzig.

    • @hessebub:

      Was konkrete schlagen sie vor um eine in dieser Hinsicht eindeutige deutsche Rechtslage auf Servern die irgendwo im Ausland stehen durchsetzen zu können?

      • @Ingo Bernable:

        Bin kein Informatiker, aber es müsste gesamteuropäische Regelungen und globale bzw. bilaterale Abkommen geben, nach denen das durchgesetzt wird, und bei Verstoss abgeschaltet und strafrechtlich verfolgt. Ich stelle ja auch keine Zigarettenautomaten auf, auf denen lediglich gefragt wird, ob man 18 ist. Kindepornografie wird durch cyberpolizeiliche Massnahmen verfolgt. Dass Kinder inzwischen Vergewaltigungen und körperliche Misshandlung durch wahllosen Netpornkonsum als normalisierten Sexualakt wahrnehmen ist ja wohl keinen Deut besser. Siehe die kürzlich im UK dazu veröffentlichte Studie.

        • @hessebub:

          Solche internationalen Abkommen, die übrigens nicht Sache von Informatiker*innen, sondern der Politik sind, gibt es doch längst. Nur sind entsprechende Rechtshilfeersuchen an die Behörden von Ländern mit, sagen wir mal eher mäßig aufgestellten staatlichen Strukturen, eben allzu oft nicht sonderlich erfolgreich und wo sie es doch sind, taucht das entsprechende Material dann idR auf dem nächsten Server wieder auf. Das Netz ist eben kein Zigarettenautomat den die Behörden vor Ort kontrollieren und ggf. auch demontieren können.

  • Eventuell wäre ja angebracht, bei Tötungs-Delikten und schwerer Körperverletzung dieses in jeder möglichen Fassung letzlich willkürliche Konstrukt der "Strafmündigkeit" deutlich früher anzusetzen als bei anderen Tatbeständen ? Der letzlich religiöse Begriff der "Sühne" ist ohnehin problematisch. Abschreckung (so selten sie wohl im Einzelfalle wirken mag) wie auch künftiger Schutz der Umgebung vor den Tätern sollten Maßstab sein. Da steckt in dem Begriff "Wegsperren" schon viel Wahres. Jedes Land macht's anders - was meinen Europarat, UNO etc. ?

    • @lesnmachtdumm:

      Ich bezweifle dass Abschreckung bei Kindern hilft. Dazu ist in dem Alter der Begriff Gefängnis zu abstrakt.

  • Danke für die sachliche Zusammenschau.

  • In diesem Alter wissen sie sehr genau, was sie mit einem Messer anrichten können.



    Unfassbar, dass diese Tat keine Strafe nach sich ziehen soll.



    Mit 12 sind sie nicht mehr so dumm und kindlich um die Folgen nicht abzuschätzen.



    Eine Änderung des Strafrechts wäre erforderlich!

    • @Frau Flieder:

      Nur weil strafrechtlich nichts passiert, heißt das nicht, dass es keine Konsequenzen hat!

      Und hier geht es vor allem auch um Sozialprognosen.

      Dumm ist es, wenig Ahnung von dem Fachgebiet und speziell von dem Fall zu haben aber dann laut nach einer Bestrafung zu rufen!

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Frau Flieder:

      Strafen sind möglich und wurden auch benannt:

      - Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen.



      - Entzug des sorgerechtes der Eltern, also quasi Entwurzelung.

      Warum diese Maßnahmen hier ausgeschlossen werden sollten, wurde nicht benannt. Daher gehe ich davon aus das die Polizei/Staatsanwaltschaft diese in Betracht zieht.

      • @83191 (Profil gelöscht):

        Diese Maßnahmen sind zwar möglich, folgen aber dennoch keinem Strafgedanken. Gerade beim Sorgerechtsentzug geht es zentral um das Kindeswohl, nicht um "Entwurzelung" als Bestrafung. Und eine geschlossene psychiatrische Unterbringung bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist zwar ebenfalls möglich, aber - richtigerweise - mit hohen Hürden verbunden. Im konkreten Fall wäre wohl nachzuweisen, dass mit weiteren Taten zu rechnen ist und diese nicht auf anderem Wege abgewendet werden können. Und dann haben die Erziehungsberechtigten dabei auch noch ein Wörtchen mitzureden.

        • 8G
          83191 (Profil gelöscht)
          @Ingo Bernable:

          Ob sie einem strafgedanken folgen war nicht die Frage. Fakt ist, dass durch solche Maßnahmen das Leben besagter Kinder massiv geändert wird. In diesem Fall haben die Kinder bereits gehandelt, es muss also durch eine Psychiatrische Untersuchung festgestellt werden, ob sie nicht (!) wieder töten würden. Nicht ob sie töten würden, dann das sie das können haben sie ja bereits bewiesen.

          Worauf ich hinaus will: auf diese Handlung gibt es Möglichkeiten der staatlichen Sanktion auch bei Kindern. Die Hürden dafür sind berechtigt, da es eher spezielle Einzelfälle gibt. Und bei dem Alter macht ein Fokus auf Resozialisierung logischerweise viel Sinn.

          • @83191 (Profil gelöscht):

            "In diesem Fall haben die Kinder bereits gehandelt, es muss also durch eine Psychiatrische Untersuchung festgestellt werden, ob sie nicht (!) wieder töten würden."



            Eine einmalige Tat als Beweis einer zukünftigen Widerholungstat zu werten ginge noch weit über das hinaus was im Erwachsenenstrafrecht üblich ist. Würde man nach diesem Schema urteilen müsste grundsätzlich für jegliche Straffälligkeit Lebenslänglich verhängt werden und Erleichterungen nur dort gewährt werden wo eine zukünfige Wiederholung gutachterlich ausgeschlossen wird, was, mangels Glaskugel, wohl nur in seltenen Ausnahmefällen möglich sein dürfte.



            "Nicht ob sie töten würden, dann das sie das können haben sie ja bereits bewiesen."



            (Fast) jeder Mensch kann töten. Wie also wollen sie den Beweis dafür erbringen, dass eine solche Tat zukünftig unmöglich ist.



            So nachvollziehbar mir die Frustration über mangelnde Sanktionsmöglichkeiten auch ist, scheint es mir wenig ratsam als Reaktion darauf, ausgerechnet bei Kindern, mit Vorverurteilung für hypothethisch zukünftige Taten und Beweislastumkehr für Dinge die noch gar nicht passiert sind zu antworten.

            • 8G
              83191 (Profil gelöscht)
              @Ingo Bernable:

              Natürlich gibt es Hürden. Es geht hier schließlich vornehmlich um eine Erziehung der Kinder, nicht um eine Bestrafung. Aber ein Gutachten wird sowieso gebraucht, die Kids werden sicher nicht unbetreut draußen rumlaufen. Solche Taten sind selten genug, dass keine Standard Verfahren notwendig sind, sondern von den Fachleuten individuelle Urteile angewendet werden können.

              Ihr Vergleich mit der Glaskugel ist irrelevant. In diesem Fall geht es nicht darum zu bestrafen, sondern die Ursachen dieses Verhaltens zu ermitteln und das Verhalten zu korrigieren. Das irgendwo in Erziehung, Verständnis o.ä. ein Problem liegt, ist halt durch die Tat ausreichend belegt. Die Frage die sich der Gutachter folglich stellt ist nicht „Gibt es ein Problem?“ sondern „Wo liegt das Problem?“

    • @Frau Flieder:

      Wenn in der Schweiz die Strafmündigkeit bei 10 Jahren liegt, spricht eigentlich nichts dagegen, das bei uns auch so zu machen.

    • @Frau Flieder:

      Ja, richtig, das verstehen Kinder auch schon mit 5 Jahren. Und nun? Knast und Strafjustiz auch für diese Altersgruppe? Würde dann eben bedeuten, dass auch Schulhofrangeleien und gemopste Süßigkeiten nicht mehr Sache von Erziehungsberechtigten und Pädagog*innen sind, sondern ein Fall für Polizei und Justiz die daraus ein Vorstrafenregister mit Einträgen für Körperverletzung und Raub machen. Gleichzeitig spielt es für die Strafbarkeit bei Erwachsenen, etwa bei Cum-Ex, Wirecard oder Rasern, generell keine Rolle ob die Tragweite des eigenen Handelns komplett verstanden wird, solange nicht die Grenze zur geistigen Behinderung unterschritten wird, auch hier wäre dann wohl eine Anpassung derart notwendig, dass Strafe nur noch dort möglich ist wo der Nachweis gelingt, dass die Folgen der Tat korrekt abgeschätzt werden konnten.

  • 6G
    663534 (Profil gelöscht)

    Die Tat ist sehr verstörend. Man fragt sich, was in dem Umfeld der mutmaßlichen Täterinnen so derartig schief gelaufen ist, dass es dazu kommen konnte. Ggf. waren ja auch Drogen oder Medikamente im Spiel, was aber eine reine Spekulation ist. Eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit und/oder härtere Strafen bringen aber trotzdem gar nichts. Das Prinzip Rache bzw. Vergeltung ist ein böses Prinzip, so menschlich verständlich ein Bedürfnis nach Genugtuung auch ist, weil es an sich böse ist, wenn man möchte, dass ein anderer Mensch leidet. Es ist in der Forschung zudem anerkannt, dass das Strafrecht keine präventive Wirkung entfaltet. Das Leben der mutmaßlichen Täterinnen ist nun ohnehin zerstört. Nur wenn sie jedes Gewissen abstreifen können sis wohl "ganz gut" noch weiter leben, aber was ist das für ein Leben ohne Gewissen, was bedeutet, dass man seine Seele in die Mülltonne schmeißen muss. Und stellen sie sich ihrem Gewissen, distanzieren sie sich also nicht von ihrer Seele, dann werden die ggf. bis zu ihrem Lebensende heftigste Qualen durchlaufen. Das ist die höhere, nicht irdische Gerechtigkeit und wenn man dies erkennt, dann muss man eigentlich sagen, dass man auch mit den Straftätern Mitgefühl haben muss. Es heißt ja auch "verdamme die Sünde, nicht den Sünder". Die Katharer sind mit Sündern so verfahren, dass sie ihnen -entsprechend ihrer Vergehen - besonders wichtige Aufgaben anvertraut haben zB haben sie einem Dieb die Bewachung von Schätzen anvertraut etc. Dies damit sich der Sünder beweisen kann und seine Gewissensqualen heilen kann, damit er ein besserer Mensch -mit Gewissen- werden kann. Trotzdem ist es tieftraurig, dass das arme Opfer an einem grauen kalten Tag durch Messerstiche so grausam aus dem sehr jungen Leben gerissen wurde, aber könnte ich wählen würde ich lieber ermordet werden als mit der Gewissenslast einer solchen Tat leben. Das Opfer ist jetzt an einem besseren Ort.

    • @663534 (Profil gelöscht):

      Danke für Ihren Beitrag; so wie ich empfinde, der einzige, der sich mit der atmosphärischen Dimension dieses Geschehens auseinandersetzt.



      Rache, Strafe ist doch hier vollkommen nebensächlich. Es geht doch um die Seelen, die hier "betroffen" sind. Die Mädchen, die "Täter"- und "Opfer"-Eltern, das Umfeld. Wie kann da Zukunft gelingen... eine große Herausforderung...

  • "Dass Kinder unter 14 Jahren vom Strafrecht verschont werden, gilt in Deutschland schon seit 1923, zuvor lag die Strafgrenze bei 12 Jahren. Die Festlegung solcher Strafgrenzen entspringt allerdings eher politischen Kompromissen als wissenschaftlich eindeutigen Erkenntnissen über Einsichtsfähigkeit und Reife."

    Es macht zumindest Sinn darüber zu debattieren. Die Jugendlichen heute sind alle vernetzt und es gibt praktisch kaum Grenzen sich zu informieren. Da ist es zumindest im Bereich des möglichen, das Einzelpersonen oder Kleingruppen sich diese Schuldunfähig zunutze machen.

    • @lord lord:

      Schon in meiner Schulzeit gab es eine Schullektüre, in der genau diese Information Thema war.



      Jugendliche Straftäter haben sich lang und breit darüber unterhalten, was einem passieren kann, wenn man mit noch nicht 14 straffällig wird. Da hat sich mit dem Internet nicht wirklich was geändert.