Teures Essen in Gefängnissen: Viel Geld für Wasser und Brot
Im Knast kosten Lebensmittel viel mehr als draußen, zudem liegt der Verpflegungssatz meist unter Hartz-IV-Niveau. Zwei Gefangene haben nun geklagt.
M ichael Müller zahlt pro Jahr 177,84 Euro zu viel. Allein für Mineralwasser. 177,84 Euro, das sind etwa 13 Tageslöhne. Oder drei Monate Taschengeld.
Müller sitzt im Gefängnis. Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldheim in Sachsen, rund 350 Insassen. Müller heißt eigentlich anders, er will seinen Namen aber nicht öffentlich nennen, denn hier geht es nicht um die Tat, die ihm zur Last gelegt wird. Hier geht es um die Preise, die er und seine Mitgefangenen für Wasser und Wurst zahlen müssen. Müller trinkt pro Woche 18 Flaschen Mineralwasser. Im Supermarkt würde er dafür aktuell im Jahr 234 Euro zahlen, im Gefängnis sind es 411,84 Euro. 177,84 Euro Unterschied, 76 Prozent mehr. Auch viele andere Produkte sind teurer als in regulären Einkaufsläden.
Gefangene erhalten Mahlzeiten normalerweise über die Gemeinschaftsversorgung. Wer zwischendurch Schokolade, nach dem Sport einen Quark essen oder Wasser trinken möchte, muss das mit eigenem Geld bezahlen. Das gilt auch für Shampoo, Waschmittel, Rasierapparate, Briefporto und Telefonkosten. Viele Gefangene kommen bereits mit Schulden ins Gefängnis und häufen sie weiter an, weshalb sie sich teure Lebensmittel umso schlechter leisten können.
Geld bekommen Gefangene, wenn sie arbeiten. In den meisten Bundesländern sind sie dazu verpflichtet. Der Lohn ist allerdings sehr niedrig, durchschnittlich 14 Euro pro Tag. Können sie nicht arbeiten, bekommen sie ein Taschengeld von knapp 1,40 Euro pro Tag. Das könnte sich nun ändern. Noch im Sommer steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts an. Wahrscheinlich ist, dass der Lohn steigen muss, die Gefangenen dann aber mehr selbst zahlen müssen für Kost und Logis – also einen höheren Anteil an den Haftkosten selbst tragen müssen.
Was das Essen angeht: noch mehr, als ohnehin schon.
Arbeit gilt in der Haft als Maßnahme, die der Resozialisierung dient. Die Gefangenen sollen einen einigermaßen geregelten Tagesablauf haben und Geld verdienen. Dabei soll die Höhe des Entgelts ihnen auch vor Augen führen, dass Erwerbsarbeit zum Bestreiten der eigenen Lebenshaltungskosten sinnvoll ist. Doch wieso gilt ein ähnlicher Maßstab nicht genauso andersherum für das Lebensmittelangebot?
Gefangene haben kaum eine Lobby. Was hinter den Mauern passiert, wissen die wenigsten. Gefängnisinsassen verbüßen eine Strafe, sind deshalb aber nicht ohne Rechte. Müller hat beim zuständigen Amtsgericht in Döbeln Klage gegen die Gefängnisleitung in Waldheim eingereicht. Sie ist gesetzlich verpflichtet, den Gefangenen einen Einkauf zu marktgerechten Preisen zu ermöglichen. Müller meint, dass die JVA Waldheim ihre Pflicht nicht erfüllt. Das Gericht lässt sich nun fast schon zwei Jahre Zeit mit der Entscheidung. Im Dezember vergangenen Jahres hat Müller zum letzten Mal etwas vom Amtsgericht gehört.
Urteil könnte „weitreichende Folgen“ haben
„Brot ist teurer geworden, um 15 Cent“, sagt Norbert Konrad am Telefon. „Aber da beschwere ich mich gar nicht, das ist ja draußen auch so.“ Konrad sitzt in der JVA Werl in Nordrhein-Westfalen. Besuche im Gefängnis sind schwierig, Telefonate lassen sich leichter organisieren. Auch in Werl lagen schon vor dem Ukrainekrieg die Preise vieler Produkte in der JVA höher als im Supermarkt. Konrad hat ebenfalls deshalb geklagt. Von Müllers Klage wusste er da nichts. Nun liegt seine Klage – auch seit knapp zwei Jahren – beim Amtsgericht in Arnsberg. Gerade hat die zuständige Richterin entschieden, dass ein externes Gutachten eingeholt werden soll. Das Urteil könne „weitreichende Folgen“ haben, sagt eine Gerichtssprecherin.
Für Konrad wirken sich die hohen Preise besonders stark aus. Er sitzt in der Sicherungsverwahrung. Hierhin kommen Menschen nach Verbüßen ihrer Haftstrafe, wenn das Gericht damit rechnet, dass von ihnen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht, sie also weiterhin als gefährlich eingeschätzt werden. Ihre Haftbedingungen müssen besser sein – das ist gesetzlich festgelegt – als die der regulären Gefangenen. Sicherungsverwahrte dürfen beispielsweise selbst kochen. Das macht auch Konrad. Er hat Herdplatten auf seiner Zelle – vom eigenen Geld gekauft – und macht Salat, Pfannkuchen, Kartoffelpüree.
Ihm steht dafür pro Tag ein sogenannter Verpflegungszuschuss von 2,40 Euro zur Verfügung. Davon muss er alles kaufen, was er zum Frühstück, Mittagessen und Abendessen braucht. Und die Schokolade zwischendurch. Weniger als die Hälfte von dem, was Hartz-IV-Empfänger:innen zusteht.
Der Zuschuss richtet sich nach den Kosten, die die Anstalt für die Versorgung der Gefangenen mit Lebensmitteln ausgibt. Das heißt, die reinen Ausgaben für Nahrungsmittel – ohne Personal- und andere Betriebskosten – betragen in der Kantine in Werl 2,40 Euro pro Gefangenem. Das ist wenig. Aber die Anstalt kann immerhin von Mengenrabatten profitieren und die Preise verschiedener Anbieter vergleichen.
596 Sicherungsverwahrte gibt es in Deutschland. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen. Wie viel Essensgeld die Verwahrten erhalten, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Wenn die Sicherungsverwahrten selbst kochen, spart das Gefängnis Ausgaben und gibt das Geld an sie weiter. Wenn die Versorgung in der Kantine 3,80 Euro kostet, wie in Mecklenburg-Vorpommern, dann erhalten auch die Sicherungsverwahrten 3,80 Euro.
In Nordrhein-Westfalen ist der Verpflegungssatz in den vergangenen Jahren gesunken – und mit ihm der Satz, den die Sicherungsverwahrten bekommen: von 2,36 Euro im Jahr 2018 auf 2,11 im Jahr 2019. 2020 waren es dann 2,41 Euro, 2021 nur noch 2,27 Euro.
In Brandenburg bekommen Selbstversorger 4,16 Euro pro Tag. Hamburg und Hessen richten sich nach dem Hartz-IV-Satz und zahlen rund 5 Euro. Ein ähnlicher Satz gilt in Berlin. Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zahlen am meisten: pro Tag 8,77 Euro. Sie orientieren sich an den Verpflegungssätzen, die Arbeitergeber ihren Angestellten zahlen können, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Niedersachsen hat die Praxis zum Juli 2022 geändert und zahlte von da an nun nur noch das, was auch in der Gemeinschaftsverpflegung pro Insassen ausgegeben wurde: 3,20 Euro.
Die Justizvollzugsanstalten sind gesetzlich verpflichtet, den Gefangenen den Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Pflegeprodukten zu ermöglichen. Sie können dafür einen externen Kaufmann beauftragen. Das waren lange Zeit lokale Händler. So fing auch die Massak GmbH an: als kleines Familienunternehmen, Vater, Sohn, ein paar Angestellte. Massak führte zunächst nur einen Edeka in der Nähe von Bamberg. Dann belieferte die Firma das örtliche Gefängnis. Dann noch eines. Und noch eines. Heute ist Massak Quasi-Monopolist auf dem Markt der Anstaltskaufmänner und beliefert mindestens 121 der rund 160 Gefängnisse in Deutschland, darunter die Justizvollzugsanstalten in Waldheim und in Werl.
„Alle zwei Wochen mittwochs bekommen wir die wunderbaren Listen“, erzählt Michael Müller am Telefon. Die „wunderbaren Listen“ sind vier bis fünf Din-A3-Seiten mit dem Angebot des Händlers und führen Produktgruppen wie „Essig, Öl, Salatsaucen“ oder „Rasierer, Zubehör“ – Dinge des täglichen Bedarfs von Brot bis Shampoo.
Geliefert wird in Waldheim samstags in grünen Stapelkisten. „Dann holen sie pro Etage drei, vier, fünf Mann raus aus den Zellen. Du guckst, dass alles drin ist und unterschreibst.“ Etwa drei Stunden dauert es, bis alle Insassen ihre Waren bekommen haben. So erzählt es Müller.
Müller sitzt seit 2017 in Waldheim. Er bekam mit, so berichtet er, wie sich andere Gefangene über die Preise beschwerten. Er habe das Strafvollzugsgesetz mit Kommentar hervorgeholt, das er sich schon in der Untersuchungshaft gekauft habe. Die Zeit im Gefängnis habe er wenigstens sinnvoll nutzen wollen, um die Haftbedingungen für alle zu verbessern. Als kurz darauf ein Vertreter von Massak den Einkauf auf Müllers Station begleitete, habe er ihn gefragt, warum die Preise so hoch seien. Der Vertreter habe auf den großen Anteil an Tabak verwiesen, der dort verkauft werde.
Wenig Gewinn mit Genussmitteln
Tabak, Zigaretten und Zigarren hätten in Gefängnissen einen Umsatzanteil zwischen 32 und 50 Prozent, in stationären Supermärkten seien es nur 3 Prozent, heißt es in einer Stellungnahme zur Klage von Konrad, die die Firma Massak vor etwa zwei Jahren abgegeben hat. Sie liegt der taz vor. „Es ist bekannt, dass bei diesen Warengruppen keine hohen Margen zu erzielen sind“, schreibt das Unternehmen, denn: Sie unterliegen der Preisbindung. Für Massak heißt das offenbar: Geld muss über andere Produkte verdient werden. Auf wiederholte Anfragen der taz – zuletzt Mitte Juli – antwortet die Firma nicht.
„Das ist ein bisschen frech gegenüber Nichtrauchern“, sagt Müller am Telefon, der selbst nicht raucht. Doch nicht nur deshalb ärgert er sich – ihm ist noch etwas aufgefallen. Aus einer Hitliste des Unternehmens geht hervor, dass das meistverkaufte Produkt nicht Tabak ist – sondern stilles Mineralwasser. Als Müller seine Klage gegen die JVA-Leitung einreichte, kostete eine 1,5-Liter-Flasche Mineralwasser der Edeka-Hausmarke Gut & Günstig im Supermarkt 19 Cent. Im Gefängnis waren es 34 Cent – ein Aufschlag von etwa 78 Prozent.
Um ihre Interessen gegenüber der JVA-Leitung zu vertreten, können Inhaftierte eine sogenannte Gefangenenmitverantwortung (GMV) wählen. Die sprach in Waldheim die Preise im Haus immer wieder an. Doch nichts änderte sich. Im Mai wandte sich die Gefangenenvertretung schließlich an den Petitionsausschuss des sächsischen Landtags. Ein Preisvergleich habe ergeben, „dass ein Großteil der verglichenen Produkte zwischen 20 Prozent und bis zu 78 Prozent teurer sind“, heißt es in ihrem Schreiben. Die GMV fordert: „Um dieses Problem zu beheben, ist entweder der Auftraggeber (JVA) angehalten, auf den Anstaltskaufmann einzuwirken, die Preise marktgerecht anzubieten oder die Differenz zu einem marktgerechten Preis durch Eigenmittel zu erstatten.“ Die Antwort des Ausschusses wird frühestens in ein paar Monaten kommen.
Die Anstalten sind verpflichtet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren und deshalb auch die Preise regelmäßig darauf zu kontrollieren, ob sie marktgerecht sind, also in etwa denen außerhalb der Mauern entsprechen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von 2020 (hier einsehbar) trifft das zu, wenn ein Produkt nicht mehr als 20 Prozent teurer ist.
Die von Massak belieferten JVAen wissen um die hohen Preise. Die meisten erklären sie mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Mitarbeiter*innen bräuchten polizeiliche Führungszeugnisse, Lastwagen müssten verplombt werden, damit niemand nachträglich etwas hineinschmuggeln könne. Jeder Gegenstand müsse darauf überprüft werden, dass er keinen Alkohol enthalte und keine ätzenden Inhaltsstoffe. „Signifikante Abweichungen“ der Preise will kaum eine Anstalt festgestellt haben.
Vor allem Mineralwasser ist teurer
Ähnlich formuliert es die JVA Waldheim auf Anfrage der taz: „Bisher wurden keine unverhältnismäßig hohen oder gar sittenwidrigen Preiserhöhungen gegenüber dem externen Händler festgestellt“, schreibt eine Sprecherin. Von 45 Produkten seien bei einem Preisvergleich im Juni neben zwei gleichen und sieben geringeren Preisen als im nahen Edeka-Markt 21 Preise bis 25 Prozent höher und 15 Produkte noch teurer gewesen. Bei Mineralwasser seien Unterschiede von über 76 Prozent festgestellt worden. Gemäß dem Urteil des OLG Hamm müsste die Justizvollzugsanstalt demnach 36 Preise beanstanden. Stattdessen bildet sie einen Durchschnitt und kommt auf eine Differenz von lediglich plus 12 Prozent.
Noch ein Problem für die Gefangenen: Auf den eng bedruckten Din-A3-Seiten fehlen Angaben zu Inhaltsstoffen. Doch die Häftlinge würden gerne wissen, was sie kaufen, bevor es in ihrer grünen Kiste landet. „Gerade in Zeiten veganer Ernährung“, sagt Müller – oder bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Außerdem, so fragt Müller: „Wie soll die Anstalt die Preise vergleichen, wenn keine Marken dabei stehen?“
Oft steht auf den Bestelllisten nicht die Marke des Produkts. So gibt es zum Beispiel lediglich „Butter“ zu kaufen oder „Pizza Margherita 3er“. Dann sind sie meistens von einer Billigmarke, oft von Gut & Günstig. Die Billigmarken würden aus finanziellen Gründen in den Gefängnissen am meisten gekauft. Und hier gebe es die größten Preisdifferenzen. Das bestätigen der taz Gefangene aus mehreren Haftanstalten.
Norbert Konrad, Sicherungsverwahrter in Werl in Nordrhein-Westfalen
Als Müller den Massak-Vertreter bei einem seiner Besuche darauf ansprach, habe der auf die Bilderkataloge verwiesen, die auf den einzelnen Stationen der Gefängnisse einsehbar sind. Wer genauer wissen wolle, um welche Produkte es sich handele, könne dort nachschauen. Der taz liegen Kopien der Kataloge vor. Die Bilder zu den Produkten sind unscharf und klein, die genauen Marken und Inhaltsstoffe finden sich dort nicht.
Auch die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Ansicht, die Gefangenen müssten über die genauen Inhaltsangaben informiert werden. Ein Sprecher sagt der taz: „Wir halten es für erforderlich, dass der Anstaltskaufmann die Lebensmittel samt Name oder Firma genau bezeichnet, das Zutatenverzeichnis sowie die weiteren verpflichtenden Angaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung benennt.“ Bezüglich der Preise verweist er auf den Beschluss des OLG Hamm. Die Verbraucherzentrale sei zu dem Thema Gefangeneneinkauf im Gespräch mit dem Justizministerium. Den Ergebnissen wolle er nicht vorgreifen.
„Nie im Leben wäre Massak wettbewerbsfähig, wenn er in seinen Märkten die gleichen Preise nähme wie in der JVA“, sagt Müller. Doch ärgert er sich weniger über den Händler als über die JVA-Leitung. „Der Gefangeneneinkauf ist ureigenste Aufgabe der Haftanstalten. Massak nutzt nur die Leitplanken, die ihm gelegt wurden.“ Die JVA könnte den Einkauf selbst organisieren, das Gespräch mit Massak suchen oder letztlich den Vertrag wegen zu hoher Preise kündigen und den Einkauf neu ausschreiben.
„Ich kann mich gerade so über Wasser halten“, sagt Konrad. „Und auch nur, weil ich Lebensmittelpakete bekomme.“ Doch auch da gibt es Einschränkungen: Flüssigkeiten und Pulver sind nicht erlaubt. Auch Pads für die Kaffeemaschine wurden kürzlich verboten. Konrad glaubt, die Anstalt gehe davon aus, dass theoretisch überall Drogen versteckt werden könnten.
Anruf in Weißenstadt, im bayerischen Fichtelgebirge. Dort lebt Gabi Schmidt. Sie hilft Konrad aus einer christlichen Motivation heraus. Alle ein bis zwei Monate schickt sie Konrad ein Päckchen, seit etwa vier oder fünf Jahren. „Am Anfang konnte man noch alles reinpacken“, erzählt sie. „Kartoffelstampf“ hatte sie oft geschickt, als Pulver in der Packung. Doch das darf man jetzt nicht mehr schicken. Kaffeemilch in der Packung ist verboten, gefüllte Schokolade – mit Joghurt und Erdbeeren – geht auch nicht mehr. Geriebener Parmesankäse – verboten. „Das ist eine Frechheit“, sagt Schmidt.
Auch Hans König schickt Pakete. Er lebt in Wunsiedel in Bayern, kennt Konrad seit 1998. Er unterstützt viele Gefangene, ebenfalls aus christlicher Überzeugung, doch Konrad kennt er besonders gut. „Alle paar Wochen kommt eine neue Liste“ mit allem, was verboten ist, erzählt er. Das letzte Mal habe er ein Päckchen Kräutertee in den Karton gepackt. „Das haben sie rausgenommen!“ Was weiter möglich ist, und was er zuletzt auch geschickt hat: Nudeln, Tabak.
Immer mehr muss Konrad bei Massak einkaufen – wenn die Produkte denn überhaupt vorrätig sind. Seinen Lieblingssenf habe der Händler aus dem Sortiment genommen. Immerhin: „Sie werden lachen“, sagt Konrad, „ich habe tatsächlich zwei Liter Öl bekommen.“ Bei der letzten Lieferung sei zunächst gar keines dabei gewesen. Also bestellte er bei der nächsten Runde gleich doppelt: einen Liter Sonnen- und einen Liter Rapsöl. Am Ende kamen zwei Liter Sonnenblumenöl. Er kaufe auf Vorrat, sagt er. „Aber das machen die draußen ja auch“.
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