Inflation in Gefängnissen: Entlastungspakete für Häftlinge

Auch in Gefängnissen werden Lebensmittel teurer. Doch die Regierungsmaßnahmen, um die Inflation abzufedern, gelten nicht für Insassen.

Lebensmittel stehen an einem vergitterten Fenster zur Kühlung

Gefangene werden trotz der hohen Inflation beim Kauf von Lebensmitteln nicht entlastet Foto: C3 Pictures/imago

BERLIN taz | Die Nahrungsmittelpreise sind in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Bei Molkereiprodukten um fast 30, bei Speiseölen sogar fast 50 Prozent. Um die Menschen zu entlasten, hat die Bundesregierung bisher drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Passgenaue Maßnahmen für jede Bevölkerungsgruppe gibt es nicht. Eine Gruppe aber bekommt die hohen Preise besonders zu spüren, ohne in irgendeinem Entlastungspaket berücksichtigt zu sein: Gefangene.

Eine taz-Recherche hat nun ergeben: Trotz steigender Preise wurden nur in vier Bundesländern die Budgets für die Küchen erhöht, und zwar zwischen 5 und 25 Prozent. Auch für die meisten Selbst­ver­sor­ge­r:in­nen, also Insassen, die selbst kochen, gibt es kaum Unterstützung. Eine Ausnahme sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg.

„Die Preise steigen immer weiter“, sagt Norbert Konrad, Insasse der Justizvollzugsanstalt Werl in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Ende seiner Haftstrafe sitzt er nun in Sicherungsverwahrung. Während Gefangene in der Regel über die Gemeinschaftsverpflegung versorgt werden, dürfen Sicherungsverwahrte auf Antrag selbst kochen. Nudeln, Gemüse und Öl können sie allerdings nur über einen „Anstaltskaufmann“ einkaufen. In Werl und den meisten Gefängnissen in Deutschland ist das die Massak GmbH, wie die taz bereits berichtete. Massak hatte schon vor der Coronakrise hohe Preise genommen. Konrad klagte im Jahr 2020 dagegen.

Unterschiedliche Bedingungen je nach Bundesland

Viele Gefangene kommen bereits mit Schulden ins Gefängnis, teure Lebensmittel können sich viele nicht leisten. In den meisten Ländern sind Gefangene verpflichtet zu arbeiten und bekommen dafür einen Stundenlohn von nicht einmal 2 Euro. Wer nicht arbeiten kann, bekommt ein Taschengeld, das noch niedriger ist. Selbstversorger erhalten einen Verpflegungszuschuss, der je nach Bundesland pro Tag zwischen 2,42 Euro und bis zu 8,68 Euro beträgt.

Im Juli bekam Konrad ein Gerichtsurteil zu einem Eilantrag eines Mitgefangenen in Werl in die Hände. Der hatte wegen Inflation und einer besonderen Diät beantragt, seinen Verpflegungszuschuss von 2,42 Euro – dem niedrigsten im ganzen Bundesgebiet – auf 4 Euro zu erhöhen. Das Gericht entschied: Steigen muss der Zuschuss, 3 Euro reichten aber, um sich gesund zu ernähren. Daraufhin stellte auch Konrad einen Antrag. Am 27. September erhielt er den positiven Gerichtsbescheid.

Zum 1. Oktober erhöhte die Anstalt schließlich für alle Sicherungsverwahrten den Zuschuss „aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise“ auf 3 Euro, wie ein Sprecher des Justizministeriums Nordrhein-Westfalens der taz mitteilte. Das sind rund 24 Prozent mehr als vorher. Aber immer noch ein Drittel weniger als das, was Hartz-IV-Empfänger:innen pro Tag für Verpflegung zusteht. Auch in anderen Ländern haben die JVAen auf steigende Preise reagiert. In Baden-Württemberg wurde der Zuschuss für Selbstversorger Mitte April um etwa 10 Prozent erhöht, auf 2,83 Euro pro Tag. In Berlin gab es zum 1. Oktober eine Erhöhung um etwa 20 Prozent. Berlin zahlt aber sowieso schon mehr als Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg: bisher 5,50 Euro, seit Oktober nun 6,70 Euro pro Tag.

In Bayern erhalten nicht nur Selbstversorger, sondern alle Gefangenen einen „finanziellen Entlastungsausgleich für steigende Preise beim Anstaltskaufmann“. Die erste von sechs monatlichen Raten der „einmaligen Soforthilfe“ sei bereits im Juli gezahlt worden, heißt es. Insgesamt gibt es 110,02 Euro.

Mehr brauche es nicht, da die meisten Steigerungen bei Verpflegung, Unterkunft, Heizung und Strom durch den Justizvollzug getragen würden, sagte ein Ministeriumssprecher der taz. Dass Gefangene kaum die Last der Inflation tragen, ist auch das Argument der meisten Länder, warum sie keinen „Entlastungsausgleich“ wie Bayern gewähren. Aus Bremen heißt es: „Gleichwohl hat die JVA-Leitung die Preisentwicklung generell fortlaufend im Auge – und wirkt beim Anstaltskaufmann auf die Produktauswahl, eine „bezahlbare“ Preisstruktur und ggf. preisgünstigere Alternativangebote für bestimmte Produkte hin.“ Eine Sprecherin der Senatorin für Justiz in Hamburg teilt mit: „Wir behalten natürlich die Entwicklung der Preise im Blick.“

Hamburg hat aber einen anderen Ausgleich geschaffen: Gefangene beziehen für jeden Tag, an dem sie unverschuldet nicht ihrer Arbeit nachgehen können, 50 Prozent ihrer bisherigen Bezahlung. Sicherungsverwahrte erhalten 60 Prozent. „Damit zahlt Hamburg als erstes Bundesland eine teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Gefangene.“ Hintergrund sei, dass im Januar erstmalig wegen eines Corona-Ausbruchs in der JVA Fuhlsbüttel alle Betriebe geschlossen werden mussten. Knapp bleibt das Geld von Gefangenen weiterhin. Aber: Das Bundesverfassungsgerichts will in Kürze darüber entscheiden, ob der Lohn von Häftlingen steigen muss.

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