Terrorverdächtiger in Berlin: Abschiebung in die Folter
Justiz absurd: Einem Terrorverdächtigen droht am Mittwoch die Ausweisung nach Tunesien. Sein Anwalt fordert ein Gerichtsverfahren.
Obwohl dringender Tatverdacht besteht, soll ein tunesischer Staatsangehöriger in sein Heimatland abgeschoben werden. Sein Anwalt spricht von einem Skandal: „Ich gehe davon aus, dass mein Mandant in Tunesien gefoltert wird“, sagte Jonathan Burmeister am Montag zur taz.
Der Beschuldigte, dem Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen wird, befindet sich derzeit im Haftkrankenhaus Plötzensee. Die Abschiebung sei für Mittwoch terminiert, so der Anwalt.Als der 24-jährige Charfeddine T. alias Ashraf Al-T. Anfang November festgenommen wurde, hieß es zunächst, er habe ein Messerattentat geplant. Der Mann wohnte zur Untermiete bei einem Flüchtlingshelfer in der Kolonnenstraße in Schöneberg (taz berichtete). Was dann geschah, war filmreif: T. wurde zum Haftprüfungstermin nach Karlsruhe geflogen. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) befanden indes: die Beweise reichen für die Annahme eines geplanten Terroranschlags nicht aus.
Vorgeschobener Haftgrund
Statt T. freizulassen, fuhren die Berliner Polizisten mit ihm in Karlsruhe zum Amtsgericht. Das erließ Haftbefehl wegen Verdachts der Urkundenfälschung. Anwalt Burmeister hielt das damals für vorgeschoben. Tausende anderer Flüchtlinge hätten gefälschte Papiere benutzt und kämen nicht in U-Haft. Zudem habe sein Mandat zugegeben, einen gefälschten syrischen Pass benutzt zu haben.
T. saß fünf Wochen wegen Urkundenfälschung in U-Haft, da erreichte ihn am 14. Dezember ein neuer Haftbefehl des BGH: Verdacht der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS. Vorgeworfen wird T., „sich in Deutschland zur Durchführung eines derzeit nicht näher bekannten Auftrags für den IS aufgehalten zu haben“.
Wenn der Extremismusvorwurf Substanz habe, solle man seinem Mandanten in Deutschland den Prozess machen, fordert Anwalt Burmeister. „Wenn nicht, muss man ihn freilassen“. T. stattdessen abzuschieben „ist ein menschenrechtlicher Skandal.“ Amnesty International verfüge über zahlreiche Belege für die Folterungen von Terrorismusverdächtigen in Tunesien.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert