piwik no script img

Streit über Böhmermanns SchmähgedichtRegierung lässt Strafverfolgung zu

Die Bundesregierung lässt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen der Beleidung Erdoğans zu. Sie kündigt aber an, den Paragraphen 103 abzuschaffen.

Bald vor Gericht: ZDF-Moderator Jan Böhmermann Foto: dpa

BERLIN epd/afp | Die Bundesregierung lässt eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu. Die dafür notwendige Ermächtigung der Staatsanwaltschaft sei erteilt worden, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag in Berlin mit. Die Türkei hatte wegen des Schmähgedichts von Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan förmlich eine Strafverfolgung verlangt.

Merkel sagte weiter, es habe bei der Frage unterschiedliche Auffassungen der Koalitionspartner gegeben. Sie äußerte Sorge über die Lage der Medien in der Türkei und die Einschränkung des Demonstrationsrechtes dort. Zu Böhmermann betonte sie, die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung bedeute keine Vorverurteilung.

Die Bundesregierung musste der Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung erteilen, wenn weitere Ermittlungen nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches möglich sein sollen. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraf 103 mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Böhmermann hatte Erdoğan in dem umstrittenen Gedicht am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ unter anderem als „sackdoof, feige und verklemmt“ bezeichnet.

Neben dem Ersuchen einer Strafverfolgung nach Paragraf 103 hat der türkische Staatspräsident zudem persönlich Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs gestellt. Die Staatsanwaltschaft Mainz führt die Vorermittlungen. Zudem verlangt Erdoğan über einen deutschen Anwalt zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung von Böhmermann, die dieser aber ablehnt.

Zugleich kündigte Merkel jedoch an, die Bundesregierung wolle den umstrittenen Strafparagrafen zur Beleidigung ausländischer Staatschefs abschaffen. Paragraf 103 des Strafgesetzbuches sei nach Auffassung der Bundesregierung „für die Zukunft entbehrlich“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin. Noch in dieser Wahlperiode werde ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

47 Kommentare

 / 
  • Die Entscheidung war richtig. Als Regierung nicht in die Justiz hineinzureden zu wollen und gleichzeitig den Paragraphen abschaffen zu wollen.

  • Bei allem, was Erdogan falsch gemacht hat (so ziemlich alles!), eines hat er dann doch richtig gemacht: Zivilrechtlich ein zweites Verfahren ins Rollen bringen, auf das die Politik keinen Einfluß hat.

     

    Wie hätte Merkel denn dagestanden, hätte sich zivilrechtlich herausgestellt: Doch, die Freiheit der Kunst wurde hier überschritten, bzw. war nur ein Deckmäntelchen, um das Eigentliche, die Beleidigung, scheinbar zu legalisieren, Böhmermann wird verknackt; und sie aber hätte einem schärferen und angemesseneren Strafmaß durch den §103 entgegengestanden?

     

    So ist die raus aus der Nummer. Die Politik hat alles nur Erdenkliche getan, nun liegt der Ball bei der Justiz.

     

    (Angemessener, weil sich jede Menge Erdo-Fans, nach Meinung Erdogans das gesamte türkische Volk, mitbeleidigt fühlen.)

  • Je suis Böhmermann!

  • Also, jetzt sollten eigentlich Putin und Kim Jong-un nachlegen.

     

    Die könnten bestimmt massig Anträge nach 103 StGB stellen.

  • Jetzt kommt Edogan! Da muss sich Herr Voßkuhle vom Bundesverfassungsgericht warm anziehen! Dieser Streit um Böhmermann ist weit bessere Satire als das Schmähgedicht von Böhmermann. Wann setzt sich Merkel eine rote Pappnase auf? Wann wird Böhmermann Regierungssprecher in Ankara?

    • @Der Alleswisser:

      Die Pappnase hat Edogan auf. Er ist der Hampel, der in der Türkei den Gerichten vorgibt, wo es lang gehen soll. Das dies nun auch von Merkel gewollt ist, ist ein Treppenwitz.

  • Böhmermann hat mit einem höchst unappetitlichen Gedicht, dass sich an der Grenze zum Rassismus bewegt (ein Türke ist „Ziegenficker...“) den recht guten clip in extra3 in den Schatten gestellt, hat Erdogan nun doch noch die Möglichkeit gegeben, zu intervenieren (welch Triumph: Gegen „Erdowie,Erdowan... hätte das nicht geklappt) und zwingt mich und die halbe Republik dazu, sich mit ihm und seinem Sch...-gedicht zu solidarisieren (wegen der Presse- und Satirefreiheit). Ich wünsche ihm nicht, dass er verurteilt wird, dass er sich aber vor der Justiz verantworten muss, geht in Ordnung. Und dass sich die Kanzlerin, anders als der Türkische Ministerpräsident nicht in die Justiz einmischt, geht auch in Ordnung, v.a., wenn sie das zum Anlass nimmt, unsinnige Paragraphen infrage zu stellen und möglicherweise streichen zu lassen.

  • Was für eine Welt, wie wir sie, immer abstruser/totalitärer, zulassen! Schuld haben Flüchtlinge, denen wir (pardon, unsre VertreterInnen) bei ihnen zuhause wirtschaftsankurbelnde Bomben - Guten Tag! - rein schmeissen. Und nicht die bombastischen Schacherer und deren Politarme. Verfolgt werden (derweil "bloss" juristisch) muss einer, der einen teroristischen Mörder euphemistisch "sackdoof" nennt. Statt den sackdoofen Mörder im Staatsanzug am Justizkragen zu packen. U.s.w. und so fort.

    Und keiner fühlt sich, scheints, so angeschissen von so viel institutionalisierter Scheinheiligkeit, dass dagegen zur breiten demokratischen Strassentat geschritten wird. Kein Zweifel: Es herrscht Frieden im (nicht nur Euro-) Land. Auf dem Humus eines neoliberal geförderten Sozialautismus und Vogelstraussfeigheit.

  • Jetzt wird's interessant. Ob wer eingeknickt ist, jemand erpresst wurde oder die Regierung mit Merkel komisch handeln lasse ich einfach mal außen vor.

     

    Ich bin persönlich dafür, dass es zu einem Freispruch kommt. Das ärgert den Erdo viel mehr, als wenn wir die Klage nicht zulassen.

    Ich hoffe, dass die künstlerische Freiheit weit genug reicht und Böhmis "Ironisierung von Satire" (hab ich irgendwo aufgeschnappt) davon abgedeckt ist.

  • „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch.“

    (Josef Fischer, Ex-MdB, am 18. Oktober 1984 im Bundestag)

     

    Mit Verlaub, Frau Merkel ........ ;-)))))

  • Das wird als -

     

    GroßKotz-Türkei-Deal 2. Ordnung

    In die Geschichtsbücher eingehen!

    Böhmermann de Jan - IS dran!

    Didi Hallervorden - klingeln Ohren?

    Bleibt - glücklich - Ungeschoren.

     

    Nur das Mondschaf -

    Steht allein auf weiter Flur!

    Und wartet - Auf die Große Schur!

    Das Mondschaf! - Shure -

    Denn das - verriet es mir im Stillen -

    Angie - tats um des Sultan Receps -Willen!

    • @Lowandorder:

      & wo wir grad bei Jan&Krischan sün &

      Zur Ehrenrettung Böhmermanns -

      Sei doch - mit der Fassung mod. des

      Steinalten Bauernliedes noch ergänzt:

       

      "Der Sultan schrie - Oh Schreck -

      Oh Graus -

      Und hielt den Arsch zum Fenster raus

      Da kam die Leut von Nah & Fern -;)

      Und dachten 's wär der Morgenstern!

      Der Morgenstern - der war es nicht!

      Es war des Sultans - Arschgesicht!

       

      Und die Moral von der Geschicht -

      Trau nicht des Sultans Arschgesicht!

      kurz - Masseltov - Jung!

  • 6G
    6020 (Profil gelöscht)

    Laut n-tv haben in einer Blitzumfrage 94% der Anrufer diese Entscheidung als „Merkel hat sich Erdogan gebeugt“, also als ein devotes Einknicken gegenüber Erdogan, als Folge der Abhängigkeiten aufgrund des EU-Türkei-Deals, gewertet.

     

    Das ist genau die Ebene worum es hier geht, eine politische!

     

    Merkel hat nicht, und darf nicht juristisch über Schuld dies bzgl. entscheiden, .. „ und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.“, so §104, da stehen dies bzgl. keinerlei Auflagen, oder gar eine Verpflichtung zu einer Zustimmung (nur Ausschlüsse)!

     

    Merkel hat aber genau das Gegenteil gemacht, sie hat sich letztlich auf eine Ebene mit einem Staats-Verbrecher gestellt, mit Erdogan, der in seinem Land eine Vielzahl von Menschenrechtsverstößen incl. das gegen die Presse- & Meinungsfreiheit begeht!

     

    Hier noch mal die Einschätzung eines Staatsrechtlers (Alexander Thiele, Uni Göttingen) dazu:

    http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/

     

    Worum es in der Strafrechtlichen Beurteilung der Sache geht, ist ob Böhmermann mit dem Vortrag des „Schmähgedichtes“ in einem satirischen und edukatorischen Zusammenhang sich dessen Inhalte zu eigen machte, oder dies nur als ein satirisches Lehrstück, als ein Beispiel für eine strafbare Handlung in Abgrenzung zu erlaubten Satire, wie die zuvor schon von Erdogan beanstandete Extra3 Satire, zu verstehen sei, sich also Böhmermann die in dem „Schmähgedicht“ vorgetragenen Inhalte, Behauptungen und Beleidigungen selber zu eigen machte, oder nicht!

     

    Und genau da hat Merkel über ihren Regierungssprecher Seibert (also folglich auch NICHT als Privatperson, sondern als Kanzlerin!) bereits ein Urteil gefällt, indem Sie verkünden ließ, Böhmermanns Schmähgedicht sei "bewusst verletzend", demnach hat sich also der Satiriker diese Beleidigung bewusst zu eigen gemacht und wäre demnach nach dt. StGB schuldig und zu bestrafen!

    Der Strafrahmen ist dabei bis zu 5J Haft!

    • 6G
      6020 (Profil gelöscht)
      @6020 (Profil gelöscht):

      Evtl. ist auch genau dieses rechtswidrige Vorgehen Merkels dazu geeignet, den Prozess gegen Böhmermann wg. unerlaubter Vorverurteilung seitens eines Staatsorgans zum Scheitern zu bringen, jedenfalls stellt sich da ja genau die Frage nach einer gezielten Beeinflussung der Unabhängigkeit der Justiz, auch wenn Merkel dies jetzt anders darstellt!

       

      Und denen, die hier sagen, Merkel habe damit die Sache einfach nur den Gerichten übertragen, nun, das stimmt so nicht, denn die Sache würde auch so, aufgrund der Privat-Klage, nach §186+188 (Üble Nachrede, bis zu 5J Haft) juristisch entschieden, es bestand demnach überhaupt keine rechtliche Notwendigkeit nun auch den Strafrahmen nach §103 zu eröffnen, zumal Merkel dann auch noch mitteilte, Sie wolle den Paragrafen abschaffen.

       

      Wer da den Zusammenhang mit der Entrechtung von 100tausenden von Flüchtlingen über den EU-Türkei Deal, den Abhängigkeiten davon vor allem innenpolitisch in D mit Blick auf den braunen Mob und die diktatorischen, für viele auch tödlichen Zustände im Reich Erdgans nicht sehen will, und auch noch Merkel dies bzgl. verteidigt, der habt mE jeden Moralischen Anspruch verloren, oder ist einfach nur dumm und naiv! (das auch noch christlich zu nennen, erfüllt mE schon deutlich den §103, jedenfalls für entspr. Gläubige!)

  • Die Kanzlerin leidet an einer bedauernswerten Form von Schizophrenie. Sie wendet einen seit Ende des 2. WK nie angewandten Paragrafen an, um ihn anschließend abzuschaffen (also so 2018). Erklärbar ist das eigentlich nur als Unterwerfungsgeste gegenüber ihrem Herren Recep. Mit der laaaangsamen Abschaffung von §105 sendet sie außerdem ein Signal an alle durchgeknallten Diktatoren der Welt, noch innerhalb der nächsten zwei Jahre Strafanträge in Deutschland zu stellen.

    • @Dorian Müller:

      Googeln Sie mal den Paragraphen zusammen mit dem Schah von Persien...

  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    MUSS eine Staatsanwaltschaft jetzt anklagen, oder DARF sie? Welche Staatsanwaltschaft? Vor welchem Gericht würde das verhandelt? Welche Verteidiger würden dafür zuständig sein? Was geschieht, wenn der Ausgang der Privatklage in Mainz anders ausfällt als die BRD-zugelassene Klage?

    Viele Fragen, über die uns die taz noch berichten möge.

    • @4932 (Profil gelöscht):

      Es gibt noch ca. 100 (?) weitere Anzeigen gegen Böhmermann von in Deutschland lebenden Türken. Mal sehen wie sich das hinzieht...

  • Erst mal: ich habe begrenzt Mitleid mit Böhmermann: Sein "Gedicht" ist bestenfalls eklig, schlimmstenfalls rassistisch: Türken als "Ziegenficker" ist noch schlimmer, als wenn ich Araber als "Kameltreiber" beschreibe. Und die Erklärung Böhmermanns, er habe nur mal zeigen wollen, was man nicht darf, ist etwa so, wie wenn ich mit 120 durch eine Ortschaft fahre, um meinem Sohn zu zeigen, was man nicht darf - gehe ich da dann straffrei aus???

    Problematisch ist tatsächlich der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches und es ist nur konsequent, diesen "Majestätsbeleidigungsparagrafen" angesichts dieses Vorfalls abzuschaffen. Solange er aber noch existiert, tut Merkel gut daran, die Strafverfolgung nicht zu blockieren: Gerade erst ist Erdogan von deutscher Seite klargemacht worden, dass ein demokratischer Staat auf Medien und Justiz keinen Einfluss nimmt (anders, als derzeit in der Türkei) und so auch nicht für das Absetzen des (eingermaßen guten) "Erdowie, Erdowo, Erdogan"- Gedichtes sorgen kann. Das Dilemma, dass die Kanzlerin nun auch nicht zugunsten von Böhmermann eingreifen kann, hat letzterer selbst verursacht. Tatsächlich ist es in unserm Staat nur die Justiz, die entscheiden kann - gottseidank !!!

    • @stph:

      " Und die Erklärung Böhmermanns, er habe nur mal zeigen wollen, was man nicht darf, ist etwa so, wie wenn ich mit 120 durch eine Ortschaft fahre, um meinem Sohn zu zeigen, was man nicht darf - gehe ich da dann straffrei aus???"

       

      Nee! Wenn Sie mit 120 durch eine geschlossene Ortschaft fahren, gefährden Sie sich, Ihren Sohn und viele andere Menschen.

      Wen gefährdet ein Stilmittel der Satire, die Übertreibung, körperlich? Wenn Sie zwischen Handlung und sprachlichem Ausdruck nicht unterscheiden können, dann ist dies eher ein bedenklicher Umstand, der zu Kriminalität führen kann.

      • @Age Krüger:

        Formal geht es um die Frage einer strafbaren Handlung und die ist nun mal nicht damit zu rechtfertigen, dass man sagt "ich wollte nur zeigen, was man nicht darf". Inhaltlich kann ein Gericht natürlich klären, welche Gefahr von einer strafbaren Handlung ausgeht und das z.B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Strafmaß berücksichtigen. Man sollte aber nicht Form und Inhalt verwechseln: strfabar ist strafbar.

  • Für die Zukunft entbehrlich, aber im Moment noch ganz praktisch, wenn's darum geht unsere guten Freunde in der Türkei zu besänftigen.

  • Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich, denn damit kann jetzt endlich mal an kompetenter Stelle das Verhältnis Erdogans zu Ziegen im Allgemeinen und im Besonderen geklärt werden.

  • 9G
    970 (Profil gelöscht)

    Da ist er, der Moment, an dem die Postdemokratie gesiegt hat.

    • @970 (Profil gelöscht):

      Rechtsstaatlichkeit ist postdemokratisch? Nur weil es eine Mehrheit mit Sympathie für den Angeklagten und Antipathie für den Kläger gibt?

      • 9G
        970 (Profil gelöscht)
        @ShieTar:

        §103 StGB ist anachronisitsch und widerspricht den Prinzipien des Grundgesetzes, da er Staatsoberhäupter über "andere" Menschen stellt. Ein klarer Widerspruch zu Artikel 3 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

         

        Rechtsstaatlichkeit hätte man auch wahren können, indem Herr Erdogan seine persönliche Klage wegen Beleidigung durchzieht, aber keine "Extrawurst" zugelassen wird.

  • 3G
    3784 (Profil gelöscht)

    Eine gute Nachricht, dass der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches abgeschafft wird :-) Im anderen Falle könnte sonst eines Tages nach dem Großwesir auch noch Onkel Donald kommen, und mit seinem Atomkoffer drohen.

    • @3784 (Profil gelöscht):

      Die Abschaffung ist aber auf die lange Bank geschoben und kann deshalb schnell "vergessen" werden. Um einen Paragraphen ersatzlos zu streichen braucht man keinen großen Aufwand treiben. Mit etwas gutem Willen könnte man es noch vor der Sommerpause erledigen.

  • Unsere Kanzlerin hat völlig richtig gehandelt. Sie hat dem Rechtstaat Genüge getan . Deutsche Justiz entscheidet unabhängig von der Politik über den Fall Böhmermann. Wer zu Recht die Abhängigkeit der türkischen Justiz anprangert, darf nicht den selben Fehler begehen, indem er eigenes Recht beugt und somit dem türkischen Präsidenten in die Hände spielt. Noch gilt der §103 StgB.

    Warten wir also ab, wie die deutsche Justiz entscheidet.

    • @Hans-Georg Breuer:

      "Wer zu Recht die Abhängigkeit der türkischen Justiz anprangert, darf nicht den selben Fehler begehen, indem er eigenes Recht beugt und somit dem türkischen Präsidenten in die Hände spielt."

       

      Deutsches Recht würde nicht gebeugt. §104a sieht ausdrücklich vor, dass für die Strafverfolgung eine Ermächtigung der Bundesregierung vorliegen muss. Das wurde bis jetzt nicht in Frage gestellt.

       

      Durch die Zustimmung legalisiert die Bundesregierung aber indirekt die Verfahren in der Türkei. Erdogan wird das zu nutzen wissen.

    • @Hans-Georg Breuer:

      Sorry, aber das sehe ich anders. Wenn dem so wäre hätte unsere Kanzlerin vielleicht 5 Minuten, nicht aber Tage. Ich sehe hierin eher ein Abwägen, was wäre wenn. Die Entscheidung über die Nichtanwendung eines nicht mehr zeitgemäßen Paragraphen muss die Politik treffen. Das Gericht muss sich an geltendes Recht halten.

    • @Hans-Georg Breuer:

      Richtig! Das verstehen viele Leute nicht.

       

      Gesetze ändern nachdem die Anklage gestellt wurde, geht gar nicht.

      • @Nobodys Hero:

        Natürlich geht das. Es zählt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat. Auf das "verbrecherische Gedicht" hätte eine Gesetzesänderung also keinen Einfluss.

         

        Oder ist das am Bosporus schon anders?

  • Es war einmal eine Kanzlerin, es war aber keine wahre Kanzlerin. Eine neue Lehre: Wie unterwerfe ich mich einem Despoten.

  • Wie immer in der letzten Zeit: Im Zweifel stellt sie sich gegen das eigene Volk.

  • Na ja, bis zur Strafverfolgung ist es noch etwas hin. Herr des Verfahrens ist auch hier die Staatsanwaltschaft, nicht die Türkei. Es ist nur ein spezielles Verfahrenshindernis entfallen.

     

    Eigentlich müsste dann die Privatklage von Erdogan mit dem Verfahren zusammengelegt werden, es ist ja derselbe Vorgang.

     

    Von zwei möglichen Entscheidungen war das m.E. die weniger Schlechte, schon um keinen Präzedenzfall für Trittbrettfahrer zu schaffen, davon gibt es ja reichlich.

  • 6G
    6020 (Profil gelöscht)

    [...]







    Alle die jetzt immer noch glauben diese Partei, diese Frau wählen zu können, sollten sich schämen, incl. Vor allem der CSU, die sich immer mehr als das Sprachrohr des braunen Sumpfes präsentiert!

     

    [...]











    Meinen Inhaltlichen politischen Standpunkt zu der Sache, incl. meiner Rechtsauffassung (und einem verlinkten Artikel eines Staatsrechtlers dazu) kann man hier nachlesen:



    http://www.taz.de/Pro-und-Contra-zur-Causa-Boehmermann/!5290311/

     

     

    Die Moderation: Kommentar gekürzt. Bitte seien Sie nicht so unflätig.

    • @6020 (Profil gelöscht):

      In welchem Sender lief die Schmähkritik nochmal? Und die Heuteshow...

       

      Außerdem finde ich es eine seltsame Auffassung von Gewaltenteilung, wenn eine Regierung entscheiden kann, ob es zu einer Strafverfolgung kommt oder nicht. Das ist nun mal Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die Regierung, mit Zustimmung des Parlaments, kann Gesetze ändern oder abschaffen, aber wohl kaum willkürlich entscheiden, wann diese zur Anwendung kommen.

    • @6020 (Profil gelöscht):

      Ich weiss nicht warum alle so einen Film schieben. Das eine ist eine Frage von Moral dass andere eine Frage des Rechts.

      Ich interpretiere das er als ein "Ja ja wir gucken mal" der Regierung gegenüber der Türkei. Wenn die Kanzlerin populistisch nen Harten gegen über Erdohitler markiert geht das nur nach hinten los. Wer weiss den schon was der Herr sich dann als nächstes einfallen lässt.

      Das der Paragraph 103 "entbehrlich" ist lässt schon vermuten in welche Richtung die Reise geht.

    • @6020 (Profil gelöscht):

      Lieber Orabus,

      Ihr Kommentar hat in etwa das Niveau der Schmähkritik Böhmermanns, welche Sie vielleicht als angemessen finden.Ihre Kraftausdrücke in Ehren, aber wir sind in diesem Forum nicht bei RTL 2 oder ähnlichen Sendern.

      Als Teil dieser Zivilgesellschaft respektiere ich unsere Rechtsstaatlichkeit.

      Und von den politischen Repräsentanten dieses Staate erwarte ich dieses auch, nichts anderes hat unsere Kanzlerin getan.

      • @Hans-Georg Breuer:

        "wir sind in diesem Forum nicht bei RTL 2 oder ähnlichen Sendern."...sondern bei...?

      • 6G
        6020 (Profil gelöscht)
        @Hans-Georg Breuer:

        Denen die meinen Standpunkt, und auch den Fall als solchen nicht verstehen, die sollen meinen obigen Beitrag, und die von mir verlinkten Kommentare lesen, ja und richtig, ich finde hier die Kraftausdrücke nicht verkehrt, nein sondern angebracht, denn das alles ist eine „Schweinerei“ (wobei Schweine sehr intelligente Tiere sind, die i.ü.von mir als Vegetarier auch nichts zu befürchten haben!)

        Alle von der TAZ gestrichenen Aussagen würde ich jederzeit wiederholen, wer will könnte mich ja verklagen, nun gut ..

  • Alter. Angesichts äußerungen der türkischen Regierung würd ich ja - klar, ein Publicity Stunt... als bräuchts noch Publicity - eine Gegenklage vorbereiten  http://diekolumnisten.de/2016/04/12/boehmermann-verbrechen-gegen-menschheit-gehts-noch/

    Auf der anderen Seite: vll kann man Gerichten hier wirkich ruhigeres Blut zutrauen als der wohl panischen Regierung.

    • @sh:

      Auf Hampeleien, reagiert man doch nicht mit noch mehr Hampeleien.

       

      Wenn man Erdogan über Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung lehren möchte, lässt man diese einfach zu und verhindert ein Verfahren nicht demonstrativ.

       

      Es werden nun die Gerichte sein, die Erdogan in seine Schranken weisen.

       

      Mir gehts da gar nicht um Merkel oder den Flüchtlingsdeal. Ich sehe hier auch niemanden "einknicken". Der Person Erdogan muss man nichts beweisen.

       

      Im Vodergrund der Entscheidung steht die eigene Souveränität: Warum soll man sich überhaupt mit solchem Pipifatz befassen oder sich gar zu Provokationen hinreissen lassen und plötzlich abseits der eigenen Agenda arbeiten?

       

      Auch das ist eine wichtige Botschaft an die Türkei...