Spanisches Wohnungsgesetz: Mehrheit für Mietpreisdeckel steht
Insgesamt 13 Monate Verhandlungen waren nötig, nun feiert die linke Minderheitsregierung einen großen Erfolg: Spanien wird mieterfreundlicher.
![Pedro Sanchez lächelt Pedro Sanchez lächelt](https://taz.de/picture/6208839/14/290617526-1.jpeg)
In Spanien, wo „das Recht auf eine würdige und angemessene Wohnung“ in der Verfassung festgeschrieben ist, steigen die Mieten, vor allem in den großen Städten, seit Jahren unaufhörlich und haben längst Preise erreicht, die vor allem für junge Menschen und Arbeitnehmer, die mit dem Mindestlohn von 1080 Euro im Monat leben müssen, nicht mehr erschwinglich sind.
Das neue Gesetz will diese Preisspirale jetzt brechen. Für 2024 wird die Mietsteigerung auf drei Prozent festgelegt. Damit schreibt das Gesetz eine Dringlichkeitsmaßnahme aus dem Jahr 2022 fort. Damals wurde erstmals der Mietpreise bei Neuvermietungen auf eine Steigerung von zwei Prozent gedeckelt. Ab 2025 dürfen Mietersteigerungen nicht höher ausfallen als die allgemeine Inflation. Dazu wird vom statistischen Amt ein Index ausgearbeitet werden.
Bis zu 90 Prozent der Mieteinnahmen sind dann steuerfrei
Für Stadtteile mit „angespannter Wohnungslage“ gelten besondere Regelungen. Das sind Stadtteile, in denen die Mieter mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen müssen und die Mietensteigerung in den letzten fünf Jahren mehr als drei Prozent über der allgemeinen Preissteigerung lag. Dort wird ein Mietpreisspiegel Pflicht, der sich an den Mieten orientiert, die gültig waren, bevor die Mieten stärker als die allgemeine Preissteigerung anzogen. Vermieter, die weniger als fünf Wohnungen besitzen, können bei neuen Verträgen nur Mieten verlangen, die auf der alten Miete vor der Preissteigerung beruhen – plus die zwei Prozent pro Jahr seit 2022, drei Prozent für 2024 und ab dann plus dem neuen Index.
Vermieter von weniger als fünf Wohnungen bekommen Steuerermäßigungen, wenn sie in „angespannter Wohnungslage“ bei einer Neuvermietung fünf Prozent weniger Miete verlangen, als bisher. Bis zu 90 Prozent der Mieteinnahmen sind dann steuerfrei. Für Großvermieter mit mehr als fünf Wohnungen können die Regionen einen speziellen, strikteren Mietdeckel ausarbeiten. Bei Neuvermietungen darf der Eigentümer die Maklerkosten nicht mehr auf den Mieter abwälzen. Um leerstehende Wohnungen dem Mietmarkt zuzuführen, ermöglicht das neue Gesetz den Gemeinden, die Immobiliensteuern für ungenutzte Wohnungen um bis zu 150 Prozent zu erhöhen.
Das Gesetz hat allerdings ein Problem. Wohnungspolitik ist Ländersache, also die der autonomen Regionen. Die Zentralregierung steckt nur den Rahmen ab. Die konservative Partido Popular (PP) hat bereits jetzt angekündigt, dass in den von ihnen regierten Regionen nicht automatisch alle Maßnahmen umgesetzt werden. So kündigte bereits 2022, als die Regierung begann, Unterstützer für das Wohnungsgesetz zu suchen, der konservative Bürgermeister von Madrid an, die Immobiliensteuern für leerstehende Wohnungen auf keinen Fall erhöhen zu wollen.
50.000 Sozialwohnungen von der „Bad Bank“ Sareb
Der spanische Ministerpräsident will am kommenden Dienstag im Rahmen des Ministerrats 50.000 zusätzliche Wohnungen als Sozialwohnungen anbieten. Aktuell gehören sie der sogenannten „Bad Bank“ Sareb. Seit der Bankenrettung und der Gründung der „Bad Bank“ musste ein Jahrzehnt vergehen, damit die Regierung in einer Wohnungsnotsituation wie der jetzigen endlich beschließt, die Sareb-Wohnungen in den öffentlichen Mietbestand einzugliedern. 21.000 Wohnungen werden Gemeinden und Autonomen Gemeinschaften zur Verfügung gestellt; 14.000 weitere Wohnungen, die derzeit von Familien bewohnt werden, werden in das Sozialmietsystem überführt und 15.000 werden auf Grundstücken gebaut, die Sareb gehören.
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