Sozialpolitik in Deutschland: Altersarmut trotz Mindestlohn
Für ordentliche Renten bräuchte es mindestens 11,50 Euro Stundenlohn. Auch für jüngere Hartz-IV-Empfänger gibt es schlechte Nachrichten.
Foto: Reuters/Thomas Peter
taz | 8,50 Euro Mindestlohn bringen „mehr Gerechtigkeit“. Das verspricht zumindest das Bundesarbeitsministerium. Nun musste die Behörde allerdings einräumen, dass dieser Betrag im Alter nicht mal für ein Einkommen oberhalb der Grundsicherungsgrenze reicht.
Das ergab eine Anfrage des rentenpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Bundestag, Matthias W. Birkwald. Laut Antwort des Ministeriums müsste ein Beschäftigter nach derzeitiger Lage 45 Jahre lang einen Stundenlohn von rund 11,50 Euro verdienen, um im Alter keine Sozialhilfe beantragen zu müssen.
Damit liegt der aktuelle Mindestlohn um glatte 3 Euro unterhalb der Grundsicherungsschwelle im Alter. Das findet das Ministerium offenbar nicht so dramatisch – man könne schließlich mit zusätzlicher Altersvorsorge eine „deutlich höhere Gesamtversorgung“ erzielen. Birkwald kritisierte, das sei gerade für Familien mit geringem Einkommen schwierig: „Die Zeit der Riester-Ausreden ist endgültig vorbei.“
Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger bleiben
An anderer Stelle soll dagegen tatsächlich nachgebessert werden – allerdings weniger als geplant. Ursprünglich wollte das Arbeitsministerium die scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger mildern. Nun liegt ein Entwurf vor, der genau das nicht vorsieht. Bei unter 25-Jährigen dürfen Jobcenter bereits nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen ihre Auflagen die staatliche Hilfe für drei Monate kappen.
In dem Entwurf finden sich stattdessen bessere Bedingungen für Ehrenamtliche. Außerdem sollen Bescheide nur noch einmal jährlich verschickt werden. Damit will man Abläufe vereinfachen. Die Arbeitsagentur begrüßte diese Änderung: So würden in den Jobcentern mehr Kapazitäten frei, um sich um Flüchtlinge zu kümmern.
Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping kritisierte, Grundrechte kürze man nicht. Man solle Hartz-IV-Sanktionen deshalb ganz abschaffen, um es den Jobcentern zu ermöglichen, sich besser um alle Betroffenen zu kümmern – einschließlich der Flüchtlinge.
Kipping sagte, Arbeitsministerin Andrea Nahles sei „offensichtlich vor der CSU eingeknickt“. Deren Vorsitzender Horst Seehofer hatte angekündigt, das „Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern“ zu verhindern.
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