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Sexuelle Belästigung am ArbeitsplatzEine Brust darf jeder

Das Bundesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Grabschers aufgehoben. Es sendet ein Signal gegen klare Grenzen und für Sexismus.

Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Das Bundesarbeitsgericht findet einmal Grabschen okay. Bild: -lith- / photocase.de

Brüste sind gefährlich. Viel zu oft bringen sie Gehirne zum Aussetzen und Unschuldige zum Kontrollverlust. Spätestens seit Brüderles Dirndl-Problem an der Hotelbar wissen wir: Sexismus und Übergriffe kann man entweder als solche benennen und kritisieren – oder verharmlosen: Dann wird aus einer Belästigung ein vermeintliches Kompliment und aus einem Opfer eine humorlose, prüde Frustrierte, die an ihrer Lage selbst schuld ist.

Das Bundesarbeitsgericht spielt nun vor allem denjenigen in die Karten, die meinen, ein einmaliges Vergehen sei noch nicht so schlimm. Ganz im Sinne von: einmal ist keinmal. Das Gericht hat die Kündigung eines Mannes für nichtig erklärt, der im Juli 2012 eine Reinigungskraft in den Räumlichkeiten seiner Firma sexuell belästigt hat.

Der Mechaniker fand den Busen der Frau schön und sagte das auch so. Dann berührte er eine der Brüste ungefragt. Er ging damit also noch einen Schritt weiter als Brüderle, der immerhin nur den Brustumfang der Stern-Journalistin anerkennend begutachtet hatte. Laura Himmelreich machte das Ganze öffentlich, die Reinigungskraft entschied sich dafür, sich ihrem Chef anzuvertrauen. Dass dieser seine Mitarbeiterin ernst nahm und umgehend den Arbeitgeber des Täters kontaktierte, war richtig, aber nicht selbstverständlich.

Dem Mann, der sich, so erklärte er es sich nachher selbst, „kurz nicht unter Kontrolle hatte“, wurde fristlos gekündigt. Sein eigener Chef hatte damit klare Grenzen gezogen – die das Bundesarbeitsgericht nun erneut verwischt hat. Die Kündigung sei nicht angemessen gewesen, eine Abmahnung hätte ausgereicht.

Warum? Weil die Frau selbst dem Mechaniker gewisse Signale gesendet hatte? Weil er schon seit Jahren in dem Betrieb gearbeitet hatte und nie zuvor auffällig geworden war? Weil er sich entschuldigte und sogar Schmerzensgeld zahlte? Weil er die Tat im Personalgespräch mit seinem Chef sofort gestand, obwohl er – da es keine Zeugen gab – alles hätte abstreiten können?

Ja, von allem ein bisschen, sagt das Bundesarbeitsgericht und meint das auch noch vollkommen ernst. Ungeachtet dessen, dass die Entschuldigung und die Schmerzensgeldzahlung erst auf die fristlose Kündigung folgte – und nicht von alleine kam. Ungeachtet dessen, dass mit der Andeutung, die Frau habe zuvor mit ihm geflirtet, Grenzen zwischen Täter und Opfer verwischt werden.

Je länger im Betrieb, desto mehr Freiheiten

Der Mechaniker, das sagen beide Beteiligte, habe sofort von der Frau gelassen, als diese ihren Unwillen bekundet hat. Das kann ihm zugutegehalten werden, doch was wäre die Alternative gewesen? Sexuelle Nötigung? Vergewaltigung? Verdient es nun schon ein Lob, dass es so weit nicht gekommen ist? Er hat ein klares Nein akzeptiert, na dann, herzlichen Glückwunsch! Den Richtern zufolge hätte Wiederholungsgefahr bestehen müssen oder aber der Vorfall hätte bereits eine Wiederholung sein müssen. Doch der Mann sei nie vorher auffällig geworden, und das, obwohl er schon seit Jahren in der Firma tätig war. Da zieht man beim Gericht offenbar den Hut.

Dabei sollte egal sein, wie lange jemand im Betrieb arbeitet, bevor er das erste Mal zum Grabscher wird. Dem Opfer bringt es nachher herzlich wenig, ob es jemand nach einem Monat, einem Jahr oder einem Jahrzehnt belästigt. Wenn eine erstmalige Diskriminierung keine drastischen Folgen hat, öffnet das Tür und Tor für weitere Vorfälle.

Sexuelle Belästigung ist niemals – nicht bei Brüderle und Himmelreich, nicht in den tausend anderen Fällen, die tagtäglich passieren und auch nicht in dem des Mechanikers und der Reinigungskraft – die Schuld des Opfers, das den Vorfall immerhin schlimm genug fand, um ihn direkt zu melden. Viele tun genau das nicht – was für Identifizierung von Wiederholungstätern ohnehin schwierig ist.

Wer es potenziellen Tätern dagegen besonders einfach machen will, muss genau so handeln, wie das Bundesarbeitsgericht es nun getan hat. Das Urteil lässt sich schlicht falsch verstehen als Freibrief: Belästigung ist schlimm, aber einmal darf jeder.

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60 Kommentare

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  • Wäre das an meinem Arbeitsplatz passiert, würde der betreffende Täter von nun an so stark gemobbt, bis er von selbst kündigt.

    • @Malte Kuller:

      Ein vergleichbares Vergehen in grün !

      Seelische Gewalt ist in jedem Fall daneben, und ich frage mich, wie Sie Ihren Machtgelüsten Geltung verschafft hätten, wären Sie als Mann geboren ?

      • @lions:

        (bin eigentlich auch davon ausgegangen, daß das aufgrund meines Namens eindeutig ist?)

      • @lions:

        Für Sie vielleicht unglaublich aber wahr: ich bin als Mann geboren (und sogar heterosexuell, falls sie dannach fragen).

        • @Malte Kuller:

          Sorry für die rhetorische Frage! Für eine Brasilianerin hatte der Name einen weiblichen Sound, ändert aber doch nichts an meiner Hauptaussage.

  • Derart verkürzende Berichterstattung schadet nicht nur dem Ruf der Taz, sondern auch dem Kampf gegen Sexismus. Denn wer den Eindruck erweckt, er lasse bewusst wesentliche Fakten weg, der setzt auch die guten Ziele dem Risiko aus, dass die Leser glauben, man hätte sowas nötig. Weil man keine echten Argumente hat. Von daher bevorzuge ich objektive Berichterstattung.

  • Liebe Frau Voss,

    leider kann ich zu diesem beispielhaft schlechten Journalismus nicht gratulieren. Warum kommt von Ihnen kein Wort über die entscheidungserheblichen Tatsachen oder die ausgetauschten Argumente? Nirgends in der Entscheidung findet sich die Aussage, dass sexuelle Belästigung keine Kündigung rechtfertigen kann. Im Gegenteil nimmt das BAG dies an. Die Kündigung scheiterte aber am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auf den Sie nicht eingegangen sind. Anstatt hierzu Argumente vorzubringen, wie das Arbeitsgericht in seinem Urteil, beschränken Sie sich leider auf unsachliche Polemik.

     

    Sie nennen leider nicht einmal das Aktenzeichen oder das Datum der Entscheidung. Dies ist insbesondere wichtig, da das Urteil bereits im November 2014 erfolgte, wie ich leider erst durch andere Presseberichte in Erfahrung bringen konnte. Im Vergleich zu ernst gemeinten Artikeln zu dem Thema wirkt dieser Text hier nicht wie ein journalistischer Beitrag, nicht einmal wie ein Kommentar, sondern leider wie eine unsachliche Hasstirade. Dadurch schaden Sie dem Ruf der Taz.

  • Die Aufhebung ist okay. Seine wirkliche Strafe wird dieser Mann wohl nach Rückkehr in die Firma ableisten und da ist die Abmahnung noch das geringste. Es sieht aus, als bereut der Täter, sodass

    die Frau nicht einmal mehr den Blickkontakt zu ihm fürchten muss.

    Ein solch hartes Exampel statuieren, wie es die Firma vorhatte, ist kein rechtsstaatliches Mittel.

  • Irreführend ist die Behauptung, das Gericht habe das Busengrapschen in irgendeiner Form verharmlost. Im Gegenteil wird es als schwerwiegender Verstoße behandelt, der auch eine Kündigung rechtfertigen kann - aber nicht muss. Das hänge vom Einzelfall ab.

    Und man sollte beim Einzelfall schon beachten, wie das Opfer die Lage beurteilt hat, das keine weiteren Konsequenzen wollte.

  • @Age Krüger:

    "Hier würde sich ein Bereich anbieten, sofern der Betrieb so etwas hat, wo er nicht mit Frauen in einem Raum allein sein muss..."

     

    Ich wusste gar nicht, dass Sie auch Satire können, werter Age.

    • @lichtgestalt:

      Och, ein bisschen kann ich das zwar auch, aber in diesem Falle habe ich das durchaus ernstgemeint.

       

      Man hätte evtl. eher schreiben sollen, "bei dem Frauen nicht mit ihm in einem Raum sein müssen", aber letztendlich geht es darum, dem Typen klarzumachen, dass er ein Fehlverhalten gezeigt hat, dass es erfordert, andere weibliche Mitarbeiterinnen vor ihm zu schützen. So ungewöhnlich ist das nicht. Es gibt Anweisungen an Prominente, dass die sich sofort aus einem Raum entfernen sollen, wenn sie mit einer Frau alleine sind, damit sie keine Anzeige wegen sexueller Belästigung bekommen.

  • Es ist unmöglich, über solche Fälle zu urteilen, wenn man nicht ganz genau weiß, wie es abgelaufen ist. Das ist das Problem. Aus diesem Grund sind auch all die Kommentare hier, die sich für oder gegen die eine oder andere Seite richten, nichts weiter als heiße Luft.

  • Mir kommt das so vor, als hätte der Arbeitgeber einfach vergessen, darzulegen, dass durch dieses Verhalten das Vertrauensverhältnis grundsätzlich zerrüttet ist.

     

    Dann ist auch eine Kündigung ohne Abmahnung bei schwerem Fehlverhalten möglich. Allerdings wird das immer auf eine entsprechende Abfindung mit entsprechend tadellosem Zeugnis herauslaufen. Der Vergleich wäre mir sinnvoller vorgekommen.

     

    Ist auch idiotisch, dass das Arbeitsrecht hier nicht vorsieht, dass der Arbeitnehmer bei einem solchen Fehlverhalten eine Änderungskündigung erhalten kann, bei der er mit niedriger Besoldung wieder neu eingestellt wird. Hier würde sich ein Bereich anbieten, sofern der Betrieb so etwas hat, wo er nicht mit Frauen in einem Raum allein sein muss.

    • @Age Krüger:

      Der Raum in dem das geschehen ist, war die (Männer?) Umkleide. Was macht die Frau da drin, wenn sich gerade ein Mann umziehen will?

  • Arbeitsrecht nicht verstanden

     

    Frau Voss hat das Prinzip des deutschen Arbeitsrechts nicht verstanden und den konkreten Fall ignoriert.

     

    Das deutsche Arbeitsrecht stellt hohe Anforderungen an eine Kündigung - auch und gerade bei erwiesenem Fehlverhalten: Es muss zunächst abgemahnt werden - auch bei groben Verstössen. Dies bedeutet nicht, dass das Fehlverhaltend dadurch bagatellisiert wird. Dies ist ähnlich wie eine Bewährungsstrafe, man wird mit Gefängnis bestraft, bleibt aber in Freiheit.

     

    Dieses Prinzip kann man gut finden oder nicht - die meisten Kommentator_innen in der taz fordern eher den Ausbau dieses Prinzips. Die bedenkliche Tendenz allgemeine rechtstaatliche Grundsätze (wie z.B. die Unschuldsvermutung) bei Delikten gegen Frauen in Frage zu stellen, gibt es leider auch in der taz.

     

    Den konkreten Fall ignoriert Frau Voss ebenfalls: Der Mann hat nichts geleugnet, hat sich entschuldigt und hat freiwillig Schadensersatz gezahlt. Alles Punkte, die sonst auch bei der taz gegen ein hartes Vorgehen gegen Ersttäter spricht.

  • Ist Busengrapschen OK? NEIN!

     

    Ist eine fristlose Kündigung übertrieben? In diesem Fall: JA!

     

    Zum Glück haben die Richter die Verhältnismäßigkeit im Auge gehabt im Gegensatz zu der Autorin dieses schlechten Beitrags.

    • @Franco:

      Zum Glück hast du nicht die Definitionsmacht dafür was übertrieben ist und was nicht.

      Ich bin mir ziemlich sicher, wenn den Artikel ein Mann geshrieben hätte, wärst du nicht so unreflektiert "kritisch". Der Mann hat Grenzen überschritten, die nicht nur die Arbeit selbst betreffen, sondern noch ganz andere Ebenen. Wenn ich in der u-bahn sitze und jemanden anlächle heißt das niht jemand soll mir an den Busen greifen! Solche Schlussfolgerungen zu ziehen deutet auf ein Fragwürdiges Frauenbild hin, dass mit Gleichwertigkeit beider Geschlechter nichts zu tun hat.

      Ich hoff sie besucht einen Selbstverteidigungskurs und dann: "Respekt my fist!!". Anders kommt Frau hier scheinbar nicht zu ihren Menschenrechten.

      • @Jemensch:

        Sie haben offenbar keinerlei Ahnung worum es hier geht, maßen sich hier aber an, besser Urteilen zu können, als das BAG... Schon der Vergleich zum U-Bahn-Grabscher zeigt dies. Es geht bei dem Fall in keiner Weise darum, zu bewerten, was man darf oder nicht darf, sondern um die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung. Mehr nicht. Hierzu haben sie in all ihren Beiträgen hier leider nichts beigetragen. Warum sollte eine Abmahnung nicht ausreichend sein, um das Fehlverhalten abzustellen? Weshalb bedarf es hierzu des letzten Mittels, der Kündigung? Eine Kündigung dient nicht der Bestrafung, denn dazu haben wir das Strafrecht! Bitte informieren sie sich über die Grundzüge der Gerichtsbarkeit vor der Beteiligung an derartigen Debatten!

  • Im Arbeitsrecht gilt, dass eine Kündigung, insbesonder die fristlose, das allerletzte Mittel ist. Hier hat immer eine Güterabwägung stattzufinden. Über das Ergebnis kann man sicherlich im Einzelfall diskutieren, aber ich dachte eigentlich, dass ein strenger Arbeitnehmerschutz gerade ein wichtiges Anliegen von linker Politik ist.

    Um mal einen Vergleich anzustellen. Bei Emiliy (Diebstahl am Arbeitsplatz) haben alle dem BAG Beifall geklatscht, als es in genau die gleichen Argumente gebracht hat: Lange im Betrieb beschäftigt, bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Jetzt soll diese Argumentation komplett falsch sein? Ich kann mich nicht erinnert, dass damals getitelt wurde: "Einmal Klauen darf jeder". Und bei Diebstahl handelt es sich um einen Straftatbestand, bei sexueller Belästigung nicht.

  • Zunächst an alle die über die Verhältnismäßigkeit urteilen: Einmal ist keinmal, wie vielen Männern begegnet eine weibliche Reinigungskraft oder anderweitig angestellte in Ihrem Berufsleben?-danke. Zweitens, dass Machtverhältnis wird hier von den Grapschbefürwortern komplett ausgeblendet. Was die Autorin ebenfalls aufgegriffen hat, ist die Tatsache dass immer noch häufig Beschwerden von den eigenen Arbeitgebern abgetan werden, keine Konsequenzen folgen und aufgrund dessen die meisten betroffenen sexueller Nötigung/Übergriffe, mit dem Angriff auf Sie alleine bleiben. Zudem, mal wieder nach unten gegrapscht- wie wahrscheinlich ist es, dass eine Angestellte einer Fremdfirma, die ebenfalls 100% auf die Einkünfte Ihrer Arbeit angewiesen ist, sich wehrt/ wehren kann. Also danke an das Gericht, dass die Verhältnisse/ Verhältnismäßigkeit für diese und die nächste Grapschergeneration wieder hergestellt hat. Menschenverachtende..

    • @Weller:

      Die Aussage "einmal ist keinmal" ist Unsinn. Eine Abmahnung wäre verhältnismäßig gewesen. Sagen Sie auch "einmal ist keinmal", wenn ein Dieb nur eine Bewährungsstrafe bekommt?

      Was soll die Frage, wie oft einem Reinigungskräfte begegnen? Was soll daraus folgern? Wo ist das angebl. ausgeblendete "Machtverhältnis" bei zwei Angestellten verschied. Firmen?

      • @Laurenz Kambrück:

        Laurenz das Machtgefälle ist nicht auf die Firma beschränkt. Stell dich nicht dümmer als nötig bitte.

  • Bin ich eigentlich der einzige Mann, der auch schon mal einen Klapps auf den Hintern von einer Kollegin bekommen hat?

    • 6G
      6474 (Profil gelöscht)
      @Sonnenblumen:

      nein,mir wurde auch während meiner ausbildung von einer ca. 30 jahre älteren frau auf den hintern gehauen.

      ich mochte sie nicht und sie hat mich immer von oben herab behandelt,insofern war es schon ein bischen eklig.

       

      ich finde es auch falsch, das immer nur einseitig über solche vorfälle berichtet wird.mann ist immer schuld,frau belästigt nie.ausserdem gibt es ja gar keinen weiblichen sexismus.

       

      allerdings sollte man als mann der fairness halber trotzdem eine sache beachten.ein bedohungszenario geht von weiblicher sexueller belästigung fast nie aus.es ist einfach nur lästig oder entwürdigend.ein körperlich überlegener mann der theoretisch zu einer vergewaltigung fähig ist,macht schon mehr angst als eine notgeile frau.

    • 1G
      12294 (Profil gelöscht)
      @Sonnenblumen:

      Mir hat einmal eine ca. 25 Jahre ältere Kollegin aus einem anderen Bereich den Oberarm begrapscht, weil ihr mein Bizeps gefiel. Vor ihren Kolleginnen.

       

      Ich fands eklig, hab mich aber mit ner Drehung aus ihrem Griff befreit. Und danach passiert ist nix.

    • @Sonnenblumen:

      Nein, sind Sie nicht. Auch ich wurde schon von Kolleginnen intim betatscht, ohne danach gefragt zu haben. Eine hat mir ihre Brüste minutenlang in den Nacken gelegt und hat sich dabei leicht hin- und hergewiegt, als sie sich von hinten über mich, der ich am Schreibtisch saß, beugte, angeblich, um mir etwas am Computer zu zeigen. Nun, es hat mich aber nicht weiter gestört, ich bin da nicht so kleinlich.

      Naja, wenn jetzt jemand mangelnde Körperhygiene ausstrahlt, würde ich mich davon vielleicht auch belästigt fühlen, ansonsten aber habe ich da wenig Berührungsängste.

    • @Sonnenblumen:

      Sind Mechaniker denn Kollegen von Reinigungskräften?

       

      KA, als was Sie arbeiten, aber ich würde es mir verbitten, wenn jemand aus einer ganz anderen Hierachie mir einen ungefragt auf den Arsch haut. Meine Bereichssleitung soll z.B. die Finger bei sich lassen oder mich vorher fragen.

      Wenn Kolleginnen mich vorher fragen, können sie auch noch ganz andere Sachen machen, ggf. nach Feierabend aber.

    • @Sonnenblumen:

      das kann ich nicht beurteilen, aber sie werden ab jetzt einer von vielen Männern sein, denen wildfremde Frauen ungefragt an die Eier greifen dürfen, einmal ist ja keinmal.

      • @Flujo:

        Hier liegt der Hund begraben, das BAG hat nicht gesagt einmal ist okay, sondern hat die Tat natürlich verurteilt und dass auch im Urteil klar gemacht. Hier geht es aber darum ob die Kündigung gerechtfertigt war und das ist es scheinbar nicht.

         

        Die Frau hätte die Tat strafrechtlich verfolgen können und damit auch sicherlich Erfolg gehabt, nachdem der Täter es seinem Chef ja bereits gestanden hat. Das hat sie aber nicht getan, sondern sich auf einen Täter-Opfer Ausgleich geeinigt. Das Verschweigt der Artikel aber lieber.

    • 8G
      849 (Profil gelöscht)
      @Sonnenblumen:

      Nö, aber schämen Sie sich, dass sie das ernsthaft miteinander vergleichen wollen. Wo kämen wir denn da hin?

  • Ich finde es ziemlich frech, diesen Fall mit der Causa Brüderle zu verbinden.

     

    Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es eine Bewegung gibt, den Busen zu entsexualisieren, da er ja kein (primäres) Geschlechtsorgan ist.

     

    Außerdem finde ich es schrecklich, wie hier alle nach dem Henker rufen. Das Gericht hat eindeutig gesagt, dass es nciht okay ist an den Busen zu fassen, das Gericht hielt in diesem Falle die (fristlose) Kündigung für nicht gerechtfertigt. Ich bemängele auch einen Journalismus, der die Hälfte der Fakten weglässt bzw. versteckt, z.B. die Tatsache, dass die Frau und der Mann sich in einem Täter-Opfer Ausgleich auf eine Zahlung geeinigt hatten, und somit eine Strafverfolgung nicht erfolgt ist. Dem Opfer war also scheinbar nicht daran gelegen dem Mann strafrechtlich zu leibe zu rücken.

    • @Kleopatros:

      1. Der Busen ist aber nicht entsexualisiert und das tut auch nichts zur Sache. Die Tat des Mannes ist doch ein Beweis dafür. Wenn ich mir vorstelle jemand hätte gemosert " wird doch eh entsexualisiert", wenn bei mir einer übergriffig wurde... da kommts mir echt hoch!! Argumentations-fail!

      Und wie sich die beiden geeinigt haben, hat auch ix damit zu tun welche signale dieses Urteil sendet und welche Machtverhältnisse es weiter Zementiert und ob sich in Zukunft mehr Frauen trauen übergriffe anzuzeigen ist auch fraglich, wenn klar ist, dass der Täter weiter in der Firma arbeitet. ZUM KOTZEN IST DAS!! Und das "DU, DU, das finden wir nicht gut" vom Gericht können die sich deshalb auch in die Haare schmieren. in einer Gesellschaft in der das als Kavaliersdelikt oder sogar als "der arme konnte nicht anders" abgetan wird hilft das vor allem damit alles so bleibt wie es ist!!

  • 1G
    1393 (Profil gelöscht)

    Was bezeochnend für die Autorin dieses Artikels ist, die geradezu nach der Kreuzizung des Täters schreit, ist das Auslassen der Beurteilung des Vorfalls durch das Opfer!

     

    Die Putzfrau hat jedenfalls nach der Entschuldigung des Täters und der Zahlung von Schmerzensgeld erklärt, dass für sie der Vorfall erledigt ist.

     

    Warum die Autorin diesen Punkt uninteressant findet, ist wohl eher ihrem persönlichen Rechtsempfinden geschuldet. Eine Wahrnehmung, die nicht mal einen Moment lang zu berücksichtigen vermag, dass es einen Flirt vorher gegeben haben könnte, welcher natürlich nicht zu einem Griff berechtigt. Allerdings würde ein Flirten und der Umstand, dass sehr viele Frauen "Initiative" belohnen, die Tat des Mechanikers verständlicher machen und seine Buße auch.

     

    Aber wieso sollte man denn das Opfer berücksichtigen, wenn man als Reporter das Opfer durch Auslassen ihrer Stellungnahme für die eigene Anklage missbrauchen kann?

    • @1393 (Profil gelöscht):

      Ein rational handelnder Mann sollte sich vielleicht gegenüber Frauen grundsätzlich jegliche tätliche Initiative verkneifen, um auf der sicheren Seite zu sein. Das wird dann zwar auch nicht allen Frauen gefallen, namentlich denen, die die Initiative im jeweiligen Fall wünschen und belohnen würden, aber immerhin würde es einen kleinen Beitrag gegen die Überbevölkerung leisten.

  • Was ist das für ein seltsames Zeug? "zum ersten Mal Grabscher": Kreuzigt ihn!

    Wie wäre es mal mit etwas Verhältnismäßigkeit?

  • nebenbei noch gesagt: der Mann ist auch schwer zu verstehen. Als wiedereingeklagter Busengrapscher wird er es ja sicher nicht besonders leicht haben bei der Arbeit oder...? ;)

    • @ceeduhb:

      In der Realität sieht das anders aus.

    • @ceeduhb:

      gemach -

      wie sagte doch mein Freund und Sangesbruder Klaus als ein Bierdeckelspezialist aus Westfälisch Sibirien via EHE den exorbitanten Kündigungsschutz in 'schland beklagte zu den eilfertigen Grünen - u.a. heute OB in Sturrgart -

      3 Monatsgehälter Abfindung -

      und Ende im Gelände

      &! für gefühlte Hemmschwellen - bin ich nicht zuständig!

       

      Nein - die Fristlose Kündigung ist vom Tisch - that's it ( zu recht);

      &der Rest - kommt endlich runter vom Balkon - besser is das!

      -

  • Leider kein guter Artikel. Allein die Fotounterschrift ("Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Das Bundesarbeitsgericht findet einmal Grabschen okay. ") ist schon ziemlich populistisch. Das Gericht hat den Vorfall an sich nicht beurteilt sondern lediglich die Schwere der Konsequenzen als zu stark eingestuft. Ein Freibrief zur Belästigung lässt sich nicht ableiten aber die Autorin schreibt ja auch mit ziemlich viel Schaum vor dem Mund.

  • Die Autorin bemüht die gleichen nicht zutreffenden Abschreckungs-" Nicht-Argumente wie Befürworter der Todesstrafe.

    Das Arbeitsgericht hat dagegen im Sinne der Verhältnismäßigkeit geurteilt und das in seinem Bereich, dem Arbeitsrecht. Ein "Aufschrei" ist hier kontraproduktiv und befördert nur da Lügen künftiger Grapscher in Situationen ohne Zeugen.

     

    Aber der Autorin geht es hier eh nur um das persönliche Gerechtigkeitsempfinden, ein Paradebeispiel für repressives anstatt restitutivem Strafrecht.

  • Das Urteil finde ich angemessen, verantwortungsbewusst und verhältnismäßig. Jeder weiß, was heute die Kündigung für einen langjährig Festangestellten bedeutet (Das wird von der Autorin leider nicht erwähnt). Das Gericht hat verschiedene Rechtsgüter (Schaden für das Opfer und Nachteil durch Sanktionierung für den Täter) abgewogen und eine verantwortungsbewusste Entscheidung gefällt. Mir scheint, die Autorin will verdammen und, da es sich beim Täter um einen Mann handelt, ihre eigenen Ansichten zur Geschlechterpolitik zur Grundlage der Rechtsprechung machen

    Ein gutes Urteil.

  • 4G
    4225 (Profil gelöscht)

    Wieso wurde dem Mann gekündigt ? Ich dachte immer Mehrarbeit ist Strafe und nicht weniger Arbeit.

  • Gut - wer ein Pferd vom Balkon heben kann - der ist vielleicht eher für´s Draufhauen - was immer das im Einzelfall auch bedeuten mag und wie nah frau da selbst in Wahrheit dem katolschen Unrechtsstaat auch immer ist;

     

    aber andererseits - nach dem Durchlesen von Fischer im Recht - ist mir nicht recht klar - warum KAIN das Urteil massiv stört.

     

    Der Beitrag selbst nimmt nicht etwa Entscheidungsgründe step by step auseinander, sondern wabert sich zu seinem Ergebnis --> Tür und Tor offen für Übergriffe;

    les ich da mit Verlaub nicht draus.

     

    Daß Kündigungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung - nochmals deutlich geworden bei den sozialstaatlich abgefederten Bagatellkündigungen - alle! relevanten Faktoren berücksichtigt und gegeneinander abwägt - ist gutes Handwerk und hinlänglich bekannt;

    das sollte nicht mit einem flapsigen ". ...sagt das Bundesarbeitsgericht und meint das auch noch vollkommen ernst.. . " beseite gewischt werden;

    um sodann eine - sorry - aber ziemlich stoppelige eigene Sicht an die Stelle zu setzen.

  • Ich bin auch für eine relativ totalititäre Verhältnismäßigkeit in der Rechtsprechung.

  • Die Autorin stellt selbst fest, dass der Täter vorher nie auffällig geworden ist und danach Buße getan hat. Trotzdem fordert sie die Höchststrafe. Die Zerstörung der Existenz. Was machen wir dann mit Wiederholungstätern? Aufhängen?

     

    Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass die Strafe unter Berücksichtigung aller Tatumstände angemessen ist. Wenn wir das abschaffen, haben wir einen amerikanischen Unrechtsstaat.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Wenn ihm sein Job so wichtig ist wieso hat er die Frau denn dann belästigt? vielleicht weil ihm klar ist, dass es keine großen Folgen haben wird? Vielleicht weil seine Haltung die ist, dass Frauen die einem zulächeln verfügbarkeit signalisieren(dann ist lächeln in Zukunft für Frauen verboten?). Vielleicht weil er weiß, dass es unter seinen Bezugspersonen bei der Arbeit keine große Sache ist? So, wie bei euch!

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Inwiefern ist denn seine "Existenz zerstört"?Er hat seinen Job verloren.mit Recht.

       

      Vielleicht überlegt er sich in seinem nächsten job nochmal genau, ob er wieder irgendwelche vermeintlich niedrigergestellten Menschen belästigt.

       

      "Buße tun," und alles ist vergessen, so läuft das vielleicht in einem "katholischen unrechtsstaat".

      • @pippilotta_viktualia:

        "Vielleicht überlegt er sich in seinem nächsten job nochmal genau..."

         

        Welchen nächsten Job? Mit der Verurteilung kriegt er nicht einmal mehr einen Job als Türsteher im Puff. Ich bin keinesfalls dafür, solche Vorfälle unter den Tisch zu kehren. Aber es muss eine Unterscheidung zwischen einem geständigen Täter, der nichts abstreitet und anstandslos Schmerzensgeld zahlt und einem notorischen Grapscher, der die Schuld dem Opfer zuschiebt, geben. Sonst verlieren wir das Maß für eine gerechte Bestrafung.

  • Zu diesem Thema was zu schreiben ist Glatteis pur, zumindest wenn man "Verständndis" für das Urteil zeigt.

     

    Unser Rechtssystem beruht darauf Täter nicht dauerhaft aus der Gesellschaft auszugrenzen oder unverhältnismäßig zu bestrafen. Jeder soll im Idealfall über einen Ausgleich per Strafe (an der Gesellschaft) und oder Wiedergutmachung beim Geschädigten eine Chance haben weiter Teil der Gesellschaft zu sien.

     

    Das halte ich im vorliegenden Fall für gegeben, auch wenn das emotional anders gesehen werden kann. Emotionaliät eines Themas ist aber kein Grund für eine besondere Schwere.

    Soweit ein Nichtjurist!

    Einen Vergleich dieser Tat mit andern Taten und deren Urteile verkneife ich mir jetzt.

    • 8G
      849 (Profil gelöscht)
      @Tom Farmer:

      Wenn es für den Schreiber Glatteis ist, sollte man sich fragen, wohin wir eigentlich gekommen sind, wenn wir uns schon nicht trauen, unsere Meinung offen kundzutn.

       

      Was der Mann getan hat, wenn es nur das gewesen ist, eine Brust zu "berühren", ist keinen Rauswurf wert. Basta! Was er getan haben könnte, ist Spekulation und nicht relevant, solange man in rechtlichen Kategorien denkt.

      • @849 (Profil gelöscht):

        "Nur eine Brust berührt."

         

        Ohne jegliche Zustimmung des Opfers.

         

        Inwiefern sehen sie sich befähigt, die "Schwere der Schuld" einschätzen zu können?

         

        Wie schon im Text erwähnt, wenn solche "Verfehlungen" konsequenzenlos bleiben, bereitet das den Weg in weitere "Verfehlungen" dieser Art.("Sie hat es sich doch schon mal gefallen lassen."lese ich dann im Kommentarbereich)

         

        zu deutsch: Solchen Typen muss man kräftig auf die Finger hauen,damit sie diese bei sich behalten.

        • 8G
          849 (Profil gelöscht)
          @pippilotta_viktualia:

          Frau muss ihnen auf die Finger hauen, das reicht!

          • @849 (Profil gelöscht):

            Ich könnte mich grad nur aufregen über diese Argumentationsweise!

            Eine selbstverständlichkeit die sie zu akzeptieren haben ist, dass kein Mann das Recht hat einer Frau irgendwohin zu fassen ohne ihre Zustimmung. Was sie ausdrücken ist, dass sie es ja einfahc machen können und die Ahndung dann bei den Frauen liegt. EKELHAFTE DENKE! das sind Ansichten die Mensch von heute lange hinter sich gelassen haben sollte. wenn ich mir vorstelle es liefe immernoch nach dieser Haltung (es gibt Länder da ist es genau so) dann frage ich mich ob sie selbst nicht jemand sind, der genau das schon gemacht hat und sich selbst hier indirekt rechtfertigt.

        • @pippilotta_viktualia:

          Diese Verfehlung blieb nur arbeitsrechtlich konsequenzlos.

           

          Es gibt neben dem Arbeitsrecht aber noch das Strafrecht und die zivilrechtliche Möglichkeit auf Schadensersatz zu klagen. Diese beiden Wege sind vom Opfer nur einfach nicht gegangen worden, weil es die Entschuldigung des Täters akzeptierte.

           

          Das Gerede vom Freibrief ist folglich Kokolores.

           

          Biene - die sich persönlich aber auch ein anderes Urteil gewünscht hätte.

          • @Biene Maya:

            Eine Abmahnung ist keine konsequenzlose arbeitsrechtliche Maßnahme.

            Und es hat eine zivilrechtliche Klärung gegeben. In anderen Medien wird darüber berichtet, dass es einen Opfer-Täter-Ausgleich gegeben habe.

             

            Und andere Urteile wünsche ich mir in anderen Bereichen auch oft ...

  • Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick auf den das dem Urteil zugrundeliegenden Einzelfall. Die Fischer-im-Recht Zeit Kolumne zeigt das sehr gut auf.

     

    Tja und mit diesem Wissen muss ich sagen: das Urteil stört mich massiv.

    • @Kain:

      ich gehe immer davon aus, was wäre, wenn es meine Familie, Frau , Tochter betroffen hätte !

      • @Georg Schmidt:

        Und das lieber Herr Schmidt ist eben der falsche Ansatz, denn bei Ihnen scheint es um Rache und nicht um Rechtsstaatlichkeit zu gehen.

         

        Menschen würden dann unterschiedliche Strafen fordern. Ich z.B. fände das Urteil gerecht, wenn es meine Frau gewesen wäre. Ein archaisch erzogener Kosovare würde den Täter töten.

         

        Wenn ein Autofahrer durch ein fahrlässiges Manöver ihre Frau tötet, möchten sie ihn dann auch wegen Mordes 50 Jahre lang einsperren oder lieber doch gleich töten? Ich denke sie haben ihr Rechtsempfinden aus dem AT geborgt.

  • Tja, Frau Voß, es gibt sie noch, die Einzelfallbetrachtung. Hat mich auch schon geärgert. Dann schlagen die Wogen hoch, besonders bei denen, die, wenn überhaupt, nur den Tenor, aber weder Sachverhalt noch Entscheidungsgründe kennen.

    • @Trango:

      Wenn nun aber das Gericht den Sachverhalt nicht im Gesamtkontext kennt, stehen die Betroffenen genauso machtlos da wie vorher. In vielen vielen Jahren, ich hoffe meine Kinder erleben es noch, wird Mensch sich über solch

      verkürzte Sichtweisen entrüsten, so bleibt zu hoffen.