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Schwarze Pädagogik in HamburgSchulen zeigen Kinder an

In Hamburg müssen Schulen Fälle von Gewalt der Polizei melden. Schon Neunjährige werden dann bei der Kriminalpolizei zum Gespräch vorgeladen.

Freundlich sein, sonst kommt die Polizei: Grundschüler in Hamburg (Symbolbild) Foto: dpa

HAMBURG taz | In Hamburg hilft die Polizei Schulen jetzt bei der Erziehung. Der neunjährige Leo* kann deshalb nicht mehr gut schlafen. Seit seine Mutter Heike Schmidt* vor einigen Wochen per Post eine Strafanzeige bekam, hat Leo Albträume. Seine Schule hatte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Leo ist zwar zu jung, um als schuldfähig zu gelten, dennoch müsse die Polizei den „Sachverhalt nachprüfen, eine begangene Straftat erforschen und die dafür Verantwortlichen ermitteln“, heißt es in dem Schreiben. Schmidt möge mit ihrem Kind auf der Wache erscheinen.

Immer wieder hätte sie ihrem Sohn versichern müssen, dass er nicht ins Gefängnis kommen werde. Eigentlich hatte seine Schule nur einen Vorfall gemeldet, an dem Leo beteiligt war.

Weil er dabei aber einen Gegenstand in der Hand hatte, verbuchte die Hamburger Schulbehörde den Vorgang als gefährliche Körperverletzung. Es reicht dafür schon aus, in einer Konfliktsituation einen Stift oder einen Schlüssel in der Hand zu haben. Heike Schmidt will den Vorfall zum Schutz ihres Kindes nicht konkreter beschreiben. Die Mutter stört am meisten, dass Leo – obwohl er laut Gesetz strafunfähig ist – zur Polizei soll.

Auf Nachfrage erklärte ihr die Polizei, dass die Anzeige zwar eingestellt werde, ihr Kind aber im Polizeicomputer für mehrere Jahre aktenkundig bleibe.

Gewalt an Schulen

Kinder unter 14 Jahre gelten laut Paragraf 19 des Strafgesetzbuch als schuldunfähig. Die Polizei kann sie aber vernehmen, um Gefahren aufzuklären.

Hamburgs Schulen haben im Schuljahr 2015/16 202 Gewaltvorfälle gemeldet. 77 Tatverdächtige, die vorschriftsgemäß eine Strafanzeige zu erwarten hätten, waren Grundschulkinder.

Die Gewalt an Schulen geht jedoch laut Statistik der Unfallkassen seit 1997 zurück –bei leichten Fällen um 44 Prozent, bei schweren Fällen sogar um 62 Prozent.

Dass Schulen strafunmündige Kinder unter 14 Jahren bei der Polizei anzeigen, kam in Hamburg bereits öfter vor, seit ihnen im Jahr 2009 ein umfangreiches Meldesystem auferlegt wurde. Die zugehörige Richtlinie wurde im September nochmals verschärft.

Seither sind Schulleitungen bei Delikten wie Raub oder gefährlicher Körperverletzung, wenn etwa mehrere Schüler einen Mitschüler schlagen oder ein Gegenstand involviert ist, zur Anzeige aufgefordert. In einem Schreiben an die Schulleiter bemängelt die Behörde, dass im Schuljahr 2015/16 nicht jeder gemeldete Gewaltvorfall wie vorgeschrieben tatsächlich angezeigt worden sei: „Sie haben als Schulleitung dabei keinen Ermessensspielraum“, schreibt die Behörde.

Schulbehördensprecher Peter Albrecht begründet diese Praxis damit, dass die Polizei besonders bei Kindern unter 14 Jahren helfen könne, um „Regelverstöße und Verletzungen als unzulässiges Verhalten zu thematisieren“. Außerdem könne die Polizei die Gefährdungslage prüfen – und gegebenenfalls „an das Jugendamt weiterleiten“.

In bestimmten Fällen sei der Kontakt zur Polizei wichtig für die Wahrnehmung von Realität, sagt auch Michael Schulte-Markwort, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Eppendorf. „Wenn bei uns in der Klinik ein Kind etwas gestohlen hat, bestehen wir drauf, dass es eine Selbstanzeige macht.“ Die Polizei habe mittlerweile Jugendbeauftragte, die sehr gut geschult seien.

Doch eine Kindertherapeutin, die mit mehreren angezeigten Schulkindern zu tun hatte, sieht das anders: „Es geht bei dieser Praxis darum, den Kindern und ihren Eltern Angst einzujagen“, kritisiert die Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will.

Sie wertet die Hamburger Praxis als eine Form struktureller Gewalt und „übler Schwarzer Pädagogik“ gegen Kinder. Der Kriminologe Christian Pfeiffer bezeichnet das Vorgehen als „absurd“. „Es macht keinen Sinn, mit Strafanzeigen Druck zu erzeugen, es ist Sache der Behörde, kindgerecht zu reagieren.“ Denn die Schule sei, ähnlich wie die Familie, ein geschützter Raum, auf den ein Kind vertraue.

Heike Schmidt hat den Termin bei der Polizei verstreichen lassen. Dazu rät auch der Strafrechtsanwalt Marc Wandt. Es gebe keinerlei Zwang, bei der Polizei auszusagen, sagt er. „Ich würde Eltern raten, anzurufen und zu sagen, dass man nicht kommt“.

Die Pflicht zu erscheinen gebe es nur bei staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungen. Hierzu komme es im Verfahren gegen strafunmündige Kinder jedoch fast nie.

*Name geändert

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39 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Das Ziel der Abschreckung von Straftaten durch Aufzeigen von Konsequenzen, und nichts anderes ist die Vorladung bei der Polizei, ist also eine Form "struktureller Gewalt".

     

    Na dann, mal wieder etwas gelernt. ...

  • "Heike Schmidt will den Vorfall zum Schutz ihres Kindes nicht konkreter beschreiben. "

     

    Damit erübrigt sich doch jedes weitere Urteil über das Verhalten der Schule.

    Der Artikel bezieht leider sofort Stellung ohne den Leser ausreichend über die Sachlage zu informieren.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    „Wenn bei uns in der Klinik ein Kind etwas gestohlen hat, bestehen wir drauf, dass es eine Selbstanzeige macht.“

     

    Super, dann soll sich ein Kind von HartzIV-Empfängern auch noch selbst kriminalisieren, wenn es sich nimmt, was andere Kinder selbstverständlich haben, wie ein Paar Markenturnschuhe z.B..

    Derweil wäre eine solche Reaktion durchaus gesund und es ist ein politisches Problem, mit einer solchen Reaktion auf gesellschaftliche Ungerechtigkeiten umzugehen.

    Statt dessen prostituiert sich eine für Kapitalkritik völlig blinde "Psychologie" für eine politische Ideologie des Eigentums.

    Um Kindern wirklich zu helfen, müsste von Fall zu Fall unterschieden werden, ob das Klauen tatsächlich Symptom einer psychischen Störung ist oder einfach eine normale Reaktion auf die Lebensbedingungen des Kindes.

    Im zweiten Fall müsste dann ganz klar gesagt werden, dass es kein psychologisches Problem gibt, sondern ein politisches und soziales! Statt dessen werden stehlende Heranwachsende pauschal für krank erklärt und noch perverser: Sie sollen sich für eine im Grunde sozio-politische Widerstandshandlung auch noch selbst kriminalisieren.

    Das erinnert an den Großen Bruder und an das Stockholm-Syndrom - die Kinder sollen sich mit der Gewalt identifizieren, die sie unterdrückt.

    Das nennen die Täter dann "helfen".

    • @85198 (Profil gelöscht):

      das muss nicht kriminalisiert werden. In unseren Breiten wird Stehlen als kriminell angesehen und es ist sinnvoll, Kinder darauf vorzubereiten, dass sie sich nicht nehmen können, was sie wollen, nur weil sie ärmer sind. Sonst droht ihnen ein Leben mit viel Haftzeit und das ist sicher nicht das, was man seinen oder fremden Kindern wünscht.

    • @85198 (Profil gelöscht):

      @ Hannibal Corpse

      Damit konstruieren Sie jetzt etwas, dass nicht im Artikel stand. Denn die von Ihnen zitierte Aussage hat auch einen konkreten Kontext.

       

      Wie kommen Sie von einer psychiatrischen Einrichtung für Kinder/Jugendliche auf den Sprung zu Hartz4?

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    „Wenn bei uns in der Klinik ein Kind etwas gestohlen hat, bestehen wir drauf, dass es eine Selbstanzeige macht.“

     

    Super, dann soll sich ein Kind von HartzIV-Empfängern auch noch selbst kriminalisieren, wenn es sich nimmt, was andere Kinder selbstverständlich haben, wie ein Paar Markenturnschuhe z.B..

    Derweil wäre eine solche Reaktion durchaus gesund und es ist ein politisches Problem, mit einer solchen Reaktion auf gesellschaftliche Ungerechtigkeiten umzugehen.

    Statt dessen prostituiert sich eine für Kapitalkritik völlig blinde "Psychologie" für eine politische Ideologie des Eigentums.

    Um Kindern wirklich zu helfen, müsste von Fall zu Fall unterschieden werden, ob das Klauen tatsächlich Symptom einer psychischen Störung ist oder einfach eine normale Reaktion auf die Lebensbedingungen des Kindes.

    Im zweiten Fall müsste dann ganz klar gesagt werden, dass es kein psychologisches Problem gibt, sondern ein politisches und soziales! Statt dessen werden stehlende Heranwachsende pauschal für krank erklärt und noch perverser: Sie sollen sich für eine im Grunde sozio-politische Widerstandshandlung auch noch selbst kriminalisieren.

    Das erinnert an den Großen Bruder und an das Stockholm-Syndrom - die Kinder sollen sich mit der Gewalt identifizieren, die sie unterdrückt.

    Das nennen die Täter dann "helfen".

  • Das es in der Strafverfolgung einen Unterschied macht, wie alt Verdaechtige sind, hat seinen Sinn. Das kann allerdings dazu fuehren, dass Kinder nicht annaehernd denselben Schutz vor Gewalt geniessen, wie Erwachsene. Das wiederum macht ueberhaupt keinen Sinn.

     

    Wuerden mir Arbeitskollegen auflauern, versuchen mich zu erpressen, schlagen oder zusammentreten - dann waere das (zu Recht) eine grosse Sache. Als mir das als Schueler widerfuhr schien es 'dazu zu gehoeren' und hatte fuer die Taeter keine Konsequenzen.

     

    Ich hoffe, die Schule, die ich besuchte, war aussergewoehnlich scheisse und waere es heute noch viel mehr. Ich hoffe, bullying _hat_ heute Konsequenzen. Und dass die sinnvoller sind als ein blosses Abschieben auf die Polizei.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Du meine Güte das ist ja nicht zu fassen! Hier kann man den Begriff Nanny-Staat ruhig wörtlich nehmen!

  • "Weil er dabei aber einen Gegenstand in der Hand hatte, verbuchte die Hamburger Schulbehörde den Vorgang als gefährliche Körperverletzung. Es reicht dafür schon aus, in einer Konfliktsituation einen Stift oder einen Schlüssel in der Hand zu haben."

     

    Das würde nicht den Richtlinien (s. Link) entsprechen. Für schwere Körperverletzung muss man mit dem Schlüssel schon zugeschlagen haben (S.4 der verlinkten Richtlinie).

    Anzeigepflicht besteht nur bei schweren Delikten (ausgenommen vielleicht die BTM-Verstöße :)). Bei diesen (auch auf S.4) jedoch völlig zu Recht.

     

    Es geht darum, im Rahmen der Gewaltprävention sog. „early-starter“, d.h. Kinder (und deren Eltern), bei denen sich aggressiv-antisoziales Verhalten zu verfestigen droht, frühzeitig zu identifizieren und ihnen zu helfen, um "Gewaltkarrieren" zu verhindern. http://www.hamburg.de/contentblob/1770794/698bd6ceaa062b14fbc6ac86cffbf39b/data/bsb-vo-meldung-gewaltvorfaelle.pdf

    • @jhwh:

      Vielen Dank für den Link! Das versachlicht (hoffentlich) die Diskussion. Der Artikel stellt den Sachverhalt verzerrt dar, ärgerlich. Bei leichteren Vorfällen (Kategorie II) haben die Schulen sehr wohl einen Ermessensspielraum; bei den unter Kategorie I aufgeführten Taten macht es Sinn, die Polizei hinzuzuziehen.

    • @jhwh:

      danke für den Link, das klingt aus meiner Sicht sehr vernünftig, was man dort macht. Polizei also nur bei schweren Fällen.

  • Dass Heike Schmidt den Termin bei der Polizei hat verstreichen lassen, muss nicht unbedingt bedeuten, dass sie (ausschließlich) ihren Sohn Leo schützen wollte. Es könnte auch bedeuten, dass sie sehr genau weiß, wer verantwortlich ist, wenn Leo andere Kinder in der Schule verprügelt, womöglich gar mit einem Gegenstand: Sie nämlich.

     

    Wir wissen nicht, wie oft sie ihrem Sohn geraten hat: "Setze dich durch!" oder: "Lass dir nichts gefallen!", ohne sich zuvor tatsächlich seine Geschichten angehört zu haben. Sie hatte keine besseren Lösung für ihn. Womöglich hat sie selbst schon das Gefühl, ständig zu kurz zu kommen. Weil sie eben kein Junge ist, kein Mann, sondern "nur" eine Frau. Ein Schicksal, dass sie ihrem Sohn ersparen will. Um (beinah) jeden Preis. Weil: Er hat eine Chance. Er ist ein Junge. Und er wird ein Mann werden.

     

    Die Schule soll tatsächlich ein geschützter Raum sein. Allerdings einer, in dem alle Kinder sich sicher fühlen können, nicht nur die, die sich gern prügeln, weil sie sich stark genug dafür fühlen. Heike Schmidt wird ihrem Sohn vermutlich nicht erklärt haben, dass große Stärke auch große Verantwortung bedeutet. Wahrscheinlich hat ihr das noch nie jemand erklärt. Es war nur immer eine Rede von den Chancen, die man nutzen muss.

     

    Schade nur, dass ausgerechnet die Hamburger Schulbehörde aus pädagogischen Totalversagern zu bestehen scheint. Wieso traut sich da eigentlich niemand zu, Müttern wie Heike Schmidt zu erklären, dass es auch bei der stinknormalen Schulhofschlägerei nur darum geht, Angst einzujagen, dass der, der Schläger schützt, eigentlich keinen Anspruch darauf hat, selber geschützt zu werden vor der Angst? Es gibt wohl keine Omas in der Schulbehörde, die sagen könnten: "Was du nicht willst, dass man dir tu, …"

  • ich glaube kaum, dass jetzt jeder Schulhofsstreit an die Polizei gemeldet werden muss. Wenn es aber um Taten geht, bei denen Jugendliche ein Strafverfahren erwarten, ist es nicht so falsch, Kindern zu vermitteln, dass sie etwas falsch gemacht haben.

     

    Leider sind viele Eltern nicht mehr dazu bereit oder in der Lage. Dann wäre zwar m.E. eher das Jugendamt als die Polizei der Ansprechpartner, "Tätern" Angst zu machen halte ich aber nicht für "schwarze Pädagogik". Denn die Angst ist ja eine realitische, dass so etwas, was sie getan haben, in ein paar Jahren für sie zu einer Strafe führen würde. Es sollte aber nur um Fälle gehen, die wirklich von Gewicht sind, also zB Raub oder erhebliche Körperverletzungen, die nicht in einem "Streit" passiert sind.

     

    Vor einigen Wochen ging doch ein Fall aus Euskirchen durch die Presse, wo ein Junge sogar in Lebensgefahr geriet, weil er niedergeschlagen wurde. An solche Situationen denke ich, auch wenn es weniger schwere Folgen hat.

     

    Je mehr die Eltern in der Erziehung versagen, desto früher muss der Staat an deren Stelle den Kindern zeigen, wo die Grenzen liegen.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    Ohja, US-amerikanische Zustände in Deutschland. Nächstens verhaftet man 5-jährige Kinder, wenn sie ihr Geschlechtsteil blank ziehen ; )

  • Es wird sicher ab und zu Vorfälle geben, bei denen Lehrer/innen die Polizei holen (müssen), aber dass die Schulbehörde dabei keinen Ermessensspielraum einräumt, ist sicher nicht im Sinne einer vernünftigen Pädagogik.

  • Es gibt doch durchaus immer wieder Heranwachsende, die sich extrem verhaltensauffällig und antisozial gebärden. Das fällt aber nicht nur in der Schule, sondern auch im Wohnumfeld irgendwann auf. Meist findet sich dann eine Mischung aus Unreife, gesteigertem Aufmerksamkeitsbedürfnis und problematischem Elternhaus. Aus meiner Sicht ist es da durchaus sinnvoll und nötig, dem so früh wie möglich zu begegnen und diesen Jugendlichen auch klar ihre Grenzen aufzuzeigen, denn sonst schließen sich andere Jugendliche denen an und eh man sich versieht, hat man im Kiez ein Problem mit Jugendkriminalität und Jugendbanden und früher oder später wird Schlimmeres und der Kontakt mit der Polizei dann ohnehin nicht ausbleiben können.

    Drohen macht grundsätzlich ja nur dann Sinn, wenn man stark genug ist, seine Drohung notfalls auch konsequent wahr zu machen. Auf jeden Fall wäre es hier zu begrüßen, wenn alle Institutionen da an einem Strang ziehen würden und verbindliche adäquate Hilfen anbieten würden. Wenn einige wenige ob ihres Verhaltens Angst haben müssen, halte ich das insgesamt für vertretbar und weit weniger schlimm, als wenn später der halbe Kiez Angst haben muss. Ob nun der hier skizzierte Weg der richtige und angemessene ist, vermag ich so gar nicht zu beurteilen. Allein mit "Toleranz" wird man in den Fällen, die mir dabei spontan einfallen, ganz sicher nichts erreichen.

  • Gestaffelte Eskalation hat einen Sinn. Bereits Schubsen oder das Wegnehmen eines Bleistifts kann ein Straftatbestand sein. Die Schule ist aber gerade ein Raum, in der u.a. sozialadäquates Verhalten gelernt werden soll. Daher ist es ein Offenbarungseid, wenn sich die Schule dieser Aufgabe entledigt und bei jeder kleinen Straftat nach der Polizei ruft. Umgekehrt muss die Schule aber auch ihre Aufgabe ernst nehmen. Neben der Möglichkeit zu überzeugen steht ihr ein Sanktionsappart zur Verfügung. Erst wenn die Mittel der Schule erschöpft sind oder angesichts der Schwere der Tat nicht ausreichen, sollte eskaliert werden. Die Alternative zum Melden bei der Polizei ist eben nicht "nichts" tun.

    Der schulische Sanktionsapparat ist in den letzten Jahren immer mehr begrenzt worden. Dort wo schwarze Pädagogen diesen missbraucht haben, erscheint dies auch richtig. Jetzt aber nach der Polizei zu rufen, da Sanktionen wie Nachsitzen oder Strafarbeiten nicht mehr zulässig sind, stellt die Frage, ob wir nicht doch der Schule wieder einen grösseren Sanktionsspielraum geben müssen. Das Lineal sollte dabei aber nicht wieder ausgepackt werden.

  • [...] Beitrag entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette. Vielen Dank! Die Moderation

    • @Thomas Schöffel:

      Tja - weiß ja nicht wie groß das "kleine Mädchen" - aber eigentlich auch egal!

      Feine Erzählung meines lebensklugen Ohl*04 -;) ~> AG HH - der Richter ruft einen gerade Strafmündigen(14j) als Zeugen an den Tresen - "Na Jung - komm mal nach vorne!" -

      "Se - ik bün Nietenwarmer bi Blohm&Voss - Se hebben Se to mi to seggen!"

       

      So geht das & prustend hörte ich mal auf dem

      RP-Klo - meine Tochter - (keine 10;) - einen dieser Hochgestochenen "was Sie denn auf dem

      Männer-Klo mache" - Bescheid stoßen: "sie müsse Pippi -

      Sei mit ihrem Papa da & was bitte ihn - Das denn angehe!"

      kurz - die etwas längere Übersetzung von Ihrem

      "…Zeitung auf den Kopf senken…" - Geht schlicht gar nicht!

      Nehmen sie statt "geschlagen" - "angetatscht" - & dann

      Fällt Ihnen - vielleicht "distanzlos" & "von oben herab" ein.

      Ungefähr klar geworden¿

      Fein.

       

      (ps - meine Mutter (vier Lungenschnitte=1 L Luft) -

      Für die ich schon als ganz kleiner Butjer Einkaufen ging -

      Brachte mir früh bei - daß die schwergewichtigen Matronen sich nicht mit " ach du kannst ja warten"

      Dreist vorzudrängen hatten - Gekauft!!

      kurz - Ich hab ein sehr lautes & deutliches Organ!

      Immer wieder herrlich - & funzt - bis heute!;))

    • @Thomas Schöffel:

      Ich verstehe den Zusammenhang zum Artikel nicht.

  • "schwarze Pädagogik" = Repression , drohen mit Polizei und Knast. Vorführeffekt: Schau her, der Otto und der Mehmet da, die sind jetzt bei der Polizei gemeldet. Aus denen wird nix = Eltern müssen jetzt aber wirklich was tun, die Schule macht aber nix, die meldet jetzt lieber.

  • "gegebenenfalls „an das Jugendamt weiterleiten“."

     

    Nur, dass der ASD solche Vorfälle in der Regel gar nicht aufgreifen will, besonders dann nicht, wenn Mutter und Vater halbwegs normal sind.

     

    Die Hilfen zur Erziehung und andere Leistungen des SGB VIII nerven die Hamburger Politik, besonders die SPD. Die will m.M. mit der Repression Kosten sparen, es soll tatsächlich nicht zu einer Behörde gehen, sondern die vielen wilden Kinder sollen im frühen Stadium 'abgeschockt' werden. Dabei ist der Knast sowieso die schlechteste Lösung und eher eine Produktionsstätte für gefährliche Menschen als eine Schule, wo mal die Fäuste fliegen.

     

    Das belegt doch ein Mal mehr, wie wenig die Behörde ihre eigenen Bücher und Grundlagenliteratur liest. Jugendliche springen auf Repression gar nicht an, sondern machen oft trotzdem und gerade deswegen weiter. Auch das hier wird die Zahl der Gewalttaten und der gemeldeten Vorfälle nicht senken, sondern steigern.

     

    Weil die Melder jetzt hochalarmiert sind. Die sehen ja, darauf kommt es an, mach eine Meldung.

     

    Und was ist eine Waffe? Eine Pistole? Nein, ein Bleistift kann eine Waffe sein und so wird es paranoide Meldungen dieser Art geben. Die betroffenen Eltern werden sich wundern.

     

    Früher dauerte es zwei bis drei Minuten, bis der Lehrer die Prügelei beendete, Zeit genug, die interne Hackordnung zu determinieren. Heute soll alles unterbunden oder dokumentiert werden.

     

    Weil Menschen in der Hamburger Straße mit der Realität nicht genug zu tun haben? Weil sie da Statistiken machen (müssen)? Oder weil sie irgendwie und irgendwann Sparen wollen oder müssen, je nach Standpunkt?

     

    -> Das wird nix bringen, außer Stress für Eltern.

  • Den Ansatz finde ich gut. Konsequenz wäre es, bei der 3. Meldung eines Kindes das Kind mindestens 14 Tage in eine Bootcamp, nach US Vorbild, einzuweisen. Das kann gern auch in den Ferienzeiten erfolgen, damit kein Unterricht versäumt wird ;)

    • @Eimsbüttler:

      Und wie kommen Sie auf die Idee, dass ausgerechnet die USA in dieser Hinsicht in irgendeiner Form ein Vorbild seien, dem nachzueifern wäre?

  • Was soll daran "schwarze Pädagogik" sein, schon Kindern klarzumachen, dass sie Straftaten begangen haben und lediglich ihr Alter sie davor schützt, weiter belangt zu werden?

     

    Als ehemaliges Opfer hätte ich mir gewünscht, dass Körperverletzungen und Raub in der Grundschule nicht bloß mit erhobenem Zeigefinger geahndet worden wären. Dann wären die Racheakte fürs "Petzen" auf dem Heimweg wohl auch weniger brutal ausgefallen.

     

    Die Methode mag fragwürdig sein, die gesendete Nachricht aber korrekt: Gewalttaten sind schwere Straftaten, auch wenn die Täter Kinder sind!

  • Mit dieser Praxis werden Kinder bereits in frühester Jugend kriminalisiert!

    Jedwede legitime Selbstbestätigung in der Hierarchie des Zusammenlebens, ob auf dem Schulhof oder später im Beruf wird aus der Eigenverantwortlichkeit ausgelagert.

    Es sind diverse Verhaltensweisen in der Psychologie der Menschen die sich erst dann unterdrücken lassen, wenn man nach der Pubertät anstatt durch Hormone gesteuert zu werden die Vernunft dagegen stellen kann.

    Der Staat hat ja nicht umsonst für alle wichtigen Entscheidungen ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt. Es gibt noch genug Ausnahmen, im Wissen, dass viele auch dann noch nicht Reif genug sind!

     

    Das liegt nun mal in den Genen der Menschen verankert, sonst würden wir ja inzwischen alle bereits auf der gleichen Position in unserer Gesellschaft stehen.

     

    Selbstverständlich sollte es zu den Aufgaben der Eltern im Hause genauso zu den Aufgaben der Lehrer in der Schule und auf den Pausenhöfen gehören, den Kindern eine angemessene Art und Weise zu vermitteln, wie diese Auseinandersetzungen aus getragen werden dürfen.

    Allerdings sollte die Einmischung erst erfolgen, wenn der Streit aus dem Ruder läuft.

    Dies ist aber nur mit einer guten Hofaufsicht zu gewährleisten.

    Leider weis ich aus Erfahrung, ich habe 9 Kinder durch die Schule gebracht, dass erstens nicht einfach für die Lehrer ist, aber im überwiegenden Fällen einfach nicht praktiziert wird.

     

    Häufig haben die Lehrer nicht das geringste Interesse einzugreifen, weil sie, wenn es die älteren Schüler betrifft, sich auch mal gegen sie richten kann.

    Oft wird den Lehrern bei der Schlichtung eine Parteilichkeit gegen den jeweils anderen Part vorgeworfen, also reagieren sie eben nicht.

    Festgestellt habe ich aber auch, dass die meisten Lehrer ein großes Desinteresse gezeigt haben, proportional zur Größe der Schule.

     

    Ergo, man sollte sich nicht immer sofort Einmischen, und die Polizei am besten vorbeugend in den Unterricht einladen, um präventiv Tätig zu werden!!!

    • @urbuerger:

      Die Polizei sollte mit dem Verkehrskasper in die Schule kommen, den Rest sollten Lehrer, Schulleitung und Sozialpädagogen bzw. Schulpsychologen hin bekommen. Und präventiv ist eine Demonstration von Uniform und Macht sowieso nicht. Präventiv ist eine Schule, die Kinder und Jugendliche dort abholt, wo sie sind, nicht wo sie nach Meinung von Bürokraten sein sollten, aber eben immer häufiger gar nicht mehr sind.

  • Tendenziöse Überschrift und Artikel. Hilft bestimmt nicht zur Lösung des Problems. Eher das Gegenteil. Insbesondere die Begrifflichkeit der "schwarzen Pädagogig" ist verunsichernd und wird leider zu oft bei jedem "strengen" Vorgehen ausgerufen.

  • Ich finde die Komentare mitunter echt traurig. Das hier gleich wieder Leute auf dem Plan stehen die sowas wie: "Der Klassenschläger lacht sich ins Fäustchen." vom Stapel gelassen wird bestätigt unsere "postfaktische" Gesellschaft (höhö).

    Wenn ich nur die Komentare lese komme ich zu dem Schluss, dass es in dem Artikel um Schläger geht die nicht bestraft werden.

    • @FriedrichH:

      Leider haben einige Kommentare sehr wohl mit Fakten zu tun. Kenne böse Beispiele! Z.B. ein Grundschulkind, das von anderen Kindern immer wieder zusammengeschlagen und die Treppe runter geschupst wurde, bis er einen Selbstverteidigungdkurs gemacht und sich schlagend zur Wehr gesetzt hatte. Dann war Ruhe, denn er war kein einfaches Opfer mehr. SO etwas darf nicht nötig sein! Denn natürlich wurde von den Schlägern daraufhin einfach ein anderes Kind als Opfer ausersehen...

      Die Täter müssen Konsequenzen tragen bzw. ihre Eltern! Nicht die Opfer sich verbiegen!!!

  • Wie oft beschweren sich Foristen, wenn mal wieder ein 17jähriger jemanden zusammengeschlagen hat, und es dann heißt "war seit Jahren auffällig, aber es gab immer Bewährung". Wenn so ein Kind nun schon im vor-straffähigen Alter aktenkundig wird, kann man es, wenn es denn 14 geworden ist, ganz anders behandeln... und fängt nicht mit 14 mit einer leeren Akte an.

    (auch @Wortabstrakt)

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Das alles beweist nur eines: es wird viel (!) zu wenig (!) Geld für die Erziehung im Allgemeinen und für die Schulen im Besonderen ausgegeben. Seit Jahrzehnten ist es die gleiche Leier, zu große Klassen, zu wenig Lehrer und seit Jahren auch noch marode Gebäude. Das alles wäre vermeidbar, würde die Gesellschaft andere Prioritäten setzen. Die normalen Konflikte unter Heranwachsenden sind beherrschbar, gehören zum Erwachsenwerden dazu. Sind es schlimmere Fälle, dann wäre gut ausgebildetes und vor allem ausreichend vorhandenes Personal durchaus in der Lage die Spreu vom Weizen zu trennen und einzugreifen. Doch wir debattieren viel lieber über Steuererleichterungen für Großkonzerne und über die PKW-Maut. Wir sind selber schuld...

    • @1714 (Profil gelöscht):

      Da kann ich Ihnen nur zustimmen! Wenn Kinder in Konflikten zu Gewalt greifen, kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Aber nicht jeder, der als 9-jähriger einen Mitschüler haut, ist ein potenzieller Gewaltverbrecher. Und auch wenn Kinder wiederholt zuschlagen, oder wenn der Verdacht naheliegt, dass da ein Kind etwas weitergibt, was es daheim am eigenen Leib erfährt, ist es fraglich, ob die Polizei der richtige Ansprechpartner ist.

  • Ich vermisse in diesem Artikel zwei wichtige Aspekte:

    1. Was ist mit den Opfern? Mit den Tätern hat man mal wieder Mitleid, die Opfer haben halt still zu halten. Schule als Schutzraum - für wen? Schläger? Wer schützt die anderen Kinder vor den Schlägern / Mobbern etc.? Wo ist da die Aufsicht in den Schulen? Wo die pädagogische Grundregel, dass Gewalt definitiv gar nicht akzeptabel ist? Egal in welchem Alter?

    2. Eltern haften für ihre Kinder. Ganz besonders, wenn sie darauf bestehen ihren Nachwuchs nicht zu erziehen bzw. zu mißhandeln (beides geht nicht!) und deshalb zu junge Gewalttäter werden zu lassen? Sind da die Eltern nicht in die Verantwortung zu nehmen?

    Unser Grundgesetz sagt: die Erziehung der Kinder ist das Recht und die Pflicht ihrer Eltern.

    Nicht auf das Recht zurückziehen und die Pflicht erlassen, wie es leider viele Jugentämter etc. handhaben!

    • @Mainzerin:

      Eltern haften nicht für ihre Kinder. Der Irrtum rührt von den Baustellenschildern her, die versuchen eine Haftung zu postulieren. Gäbe es eine Haftung von Eltern für ihre Kinder, so bräuchte es diese Schilder nicht.

      Eltern haften aber immer nur für eigene Fehler. Dieser kann zwar ggf. in der nicht richtigen Beaufsichtigung der Kinder liegen. Niemand haftet jedoch für das Fehlverhalten anderer - auch nicht der eigenen Kinder.

    • @Mainzerin:

      Haben Sie selbst eigentlich Kinder?

  • Kann man ja so sehen wie man will. Aber ich finde das Vorgehen zeigt mal wieder die Unfähigkeit von Behörden.

     

    1.) Der Abzieher in der Klasse, ist in der Regel mit allen Wassern gewaschen. Den juckt es nicht im geringsten ob er irgendwo registriert ist.

    2.) Die die leiden sind die schwachen die zufällig in die Situation kommen.

     

    Als Beispiel: Der Klassenschläger terrorisiert permanent den gleichen Jungen. Schlägt diesen, beklaut diesen. In einer unbewussten Situation wehrt sich der Junge und hat dabei zufällig seinen runtergefallenen Schlüssel in der Hand. Der Lehrer kommt rein und zack. Dieses Kind ist für die nächsten Jahre definitiv traumatisiert da dieses Kind auf schwärzeste Weise bestraft und angezeigt wird.

     

    Der Klassenschläger lacht sich ins Fäustchen.

  • "…Die Pflicht zu erscheinen gebe es nur bei staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungen. Hierzu komme es im Verfahren gegen strafunmündige Kinder jedoch fast nie."

     

    Die Vorladungen müssen zwingend einen entsprechenden Hinweis enthalten. Abgesehen davon - was solches soll - iSv Christian Pfeifer und der Kindertherapeutin zur Schwarzen Pädagogik! - & - nochens -

     

    @ - verlaufen in Wirrnis - wa!

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