Rehabilitierung homosexueller Männer: Akten sind weg, Aufarbeitung dauert
Die Linkspartei kritisiert die schleppende Rehabilitierung verurteilter Schwuler. Der Paragraf 175 wurde schon 1994 abgeschafft.
Eigentlich ist die Aufarbeitung der Strafverfolgung homosexueller Männer in der Bundesrepublik beschlossene Sache. Aber eben nur eigentlich: Im Juli legte Bundesjustizminister Heiko Maas ein Eckpunktepapier vor, in dem es um die Rehabilitierung nach § 175 StGB verurteilter Schwuler geht. Konkret getan hat sich seitdem wenig, wie ein Blick auf die Landesebene zeigt.
Da ist zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Schon 2012 hatte der dortige Landtag die Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB verurteilten Männer beschlossen und 2014 gar eine Resolution mit dem Titel „Die strafrechtliche Verfolgung und Unterdrückung muss aufgearbeitet werden“ verabschiedet. Dass diese Aufarbeitung auf sich warten lässt, legt die Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei nahe.
Demnach gab es von 1953 bis 1994 allein in Nordrhein-Westfalen 13.276 Verurteilungen, bundesweit wurden 50.886 Personen wegen „Unzucht zwischen Männern“ verurteilt. Selbst 1994 – im Jahr der endgültigen Abschaffung des Paragrafen – wurden bundesweit noch 55 Männer verurteilt, 15 davon in Nordrhein-Westfalen.
Unbeantwortet bleibt die Frage, wie lange nach Abschaffung des Straftatbestands noch Männer inhaftiert blieben. „Aufgrund der gesetzlichen Löschungsfristen“ für die betreffenden Akten lägen „hierzu keine Daten mehr vor“, heißt es in der Antwort von Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD).
§ 175 StGB wurde wörtlich aus der NS-Gesetzgebung in die Bundesrepublik übernommen, erst 1969 wurde er modifiziert und der einvernehmliche homosexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen entkriminalisiert. Trotzdem konnte bis 1994 der Verkehr eines Mannes über 18 Jahren mit einem Mann unter 21 Jahren mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Die Linkspartei kritisiert nun, dass vier Jahre nach dem Landtagsbeschluss zur Aufarbeitung noch keine umfangreichen Daten vorliegen. Es sei denkbar, die Dauer der Haftstrafen über die Eingangs- und Ausgangsbücher der Justizvollzugsanstalten herauszubekommen. „Wenn Justizminister Kutschaty eine Aufarbeitung will, muss er die Anstaltsleitungen anweisen, entsprechende Nachforschungen anzustellen“, sagt Jasper Prigge, queerpolitischer Sprecher der NRW-Linken.
Die Landesregierung betont, die Rehabilitierung sei der Landesregierung ein „wichtiges Anliegen“, dem „mit verschiedenen Maßnahmen“ Rechnung getragen werde, vor allem durch Veranstaltungen und Bildungsprojekte. Ob weitere Maßnahmen nötig seien – zeige sich „erst nach Vorlage eines Gesetzentwurfs des Bundes“.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert