Rehabilitierung verurteilter Schwuler: Die Grünen machen Druck
Ein „monströser Schandfleck“ sei es, dass nach Paragraf 175 Verurteilte noch nicht entschädigt wurden, finden die Grünen. Sie haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
„Der fortbestehende Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind, muss ein Ende haben“, heißt es laut den Funke-Zeitungen in einem beigefügten Schreiben der Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck.
Die Zeit dränge: „Angesichts des Alters der Betroffenen und der inzwischen sehr langen Debatte sollten aber bis zum Ende der Sommerpause die Weichen zu einer schnellen Entscheidung des Bundestages gestellt werden.“
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im Mai einen eigenen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller angekündigt. Bislang hat das Ministerium aber nur ein Eckpunktepapier formuliert.
In der Bundesrepublik wurden bis zur Entschärfung des Paragrafen 175 im Jahr 1969 nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Danach wurden noch einmal etwa 3.500 Männer eingesperrt. Endgültig abgeschafft wurde die Regelung erst im Jahr 1994. In der DDR galt der „Schwulenparagraf“ bis 1968. Der Paragraf 175 stammt aus der Zeit des Kaiserreichs und wurde 1935 von den Nationalsozialisten verschärft.
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