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Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier„Kleiner Höcke“ ist noch zu stoppen

Das sächsische Justizministerium sieht sich verpflichtet, den AfD-Politiker Maier wieder als Richter einzustellen. Ein Staatsrechtler widerspricht.

Jens Maiers Mundschutz ist ähnlich löchrig wie sein Verständnis von Menschenwürde und Demokratie Foto: Jens Jeske

Berlin taz | Jens Maiers klar rechtsextreme Gesinnung lässt sich schnell zusammenfassen: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD Sachsen sprach mit Blick auf Migration von der „Herstellung von Mischvölkern“, in Bezug auf NS-Aufarbeitung von „Schuldkult“ und nannte die NPD die einzige Partei, „die immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe. Maier gehört zur völkischen Strömung der Partei, bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“ und äußerte Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik. Auch der sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein.

Das sächsische Justizministerium unter der Leitung der Grünen-Politikerin Katja Meier scheint das eher wenig zu stören. Trotz alledem erkennt es an, dass Maier nach seiner verpassten Wiederwahl für den Bundestag wieder Richter werden kann. Den Antrag auf Wiedereinstellung habe Maier im Dezember fristgerecht gestellt.

Da könne man nichts machen, so das Ministerium sinngemäß auf taz-Anfrage mit Verweis auf das Abgeordnetengesetz: „Danach ist ein Richter […]spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen.“ Amt und Gehalt müssten mindestens „gleichwertig“ sein. Spätestens Ende März könnte Maier also wieder Richter sein. Zwar gab es bereits einen disziplinarischen Verweis, aber der ist offenbar bereits verjährt.

Die defensive Haltung des Ministeriums zog vergangene Woche große Empörung nach sich. Aber Schadensbegrenzung schien das Einzige zu sein, wozu sich die grün geführte Behörde imstande sah: Maier habe keinen Anspruch auf dieselbe Dienststelle. Das Justizministerium entscheide, wo Maier eingesetzt werde. Ebenso betont das Ministerium mittlerweile, dass Maier nach seiner Rückkehr ein weiteres Disziplinarverfahren drohen könnte – insofern der dann zuständige Vorgesetzte dies für erforderlich hält.

„Rechtsextremer Marsch durch die Institutionen“

Justizministerin Meier, die sich sonst gern den Kampf gegen rechts auf die Fahnen schreibt, möchte sich nicht zur Sache äußern. „Da es sich um eine nicht abgeschlossene Einzelpersonalmaßnahme handelt, können hierzu keine Kommentare durch Frau Staatsministerin abgegeben werden“, teilt Sprecherin Anna Gürtler mit. Auch Fragen zu Disziplinarverfahren gegen Maier seien „mangels verwertbarer Informationen hierzu“ nicht zu beantworten. Wie man wenigstens künftig verhindern könne, dass Rechtsextremisten zurück in den Justizdienst dürfen? Auch hierzu könne keine Antwort erteilt werden, so das Ministerium auf taz-Anfrage. Fürs Abgeordnetengesetz sei der Bund zuständig.

Der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano kritisiert derweil die „skandalöse Nonchalance“ des sächsischen Justizministeriums. In einem Beitrag im Verfassungsblog schreibt er, dass Maier auf keinen Fall wieder Richter werden dürfe: „Am sächsischen Beispiel zeigt sich wie in einem Brennglas, wie wenig wehrhaft die deutsche Justiz gegen die grassierende Gefahr des Rechtsextremismus aufgestellt ist und wie ungehindert der rechtsextreme Marsch durch die Institutionen vonstatten geht.“

Laut Fischer-Lescano hat das Ministerium angesichts der Radikalität von Maiers Ausfällen durchaus die Möglichkeit, tätig zu werden. Nach seiner Einschätzung könnte das Ministerium parallel zum Rückkehrverfahren ein weiteres Disziplinarverfahren gegen Maier einleiten, Disziplinarklage erheben und Maier vorläufig des Dienstes entheben.

Anlässe gebe es dafür genug: Schließlich habe sich Maier während seine ruhenden Dienstzeit im Bundestag weiter radikalisiert. Auch Richter außer Dienst seien der demokratischen Grundordnung verpflichtet, so Fischer-Lescano. Erst im März 2021 sei im Fall des rechtsextremen Staatsanwalts und AfD-Abgeordneten Thomas Seitz höchstrichterlich geklärt worden, dass dessen Entlassung rechtmäßig war. Demnach können rechtsextreme Ausfälle schwere Dienstvergehen darstellen. Seitz hatte ähnlich wie Maier rassistisches Gedankengut in den sozialen Medien geteilt.

Auf erneute Nachfrage der taz, inwiefern das sächsische Justizministerium vor diesem Hintergrund möglicherweise ein weiteres Disziplinarverfahren anstreben will, äußerte sich die Behörde bislang nicht. Auch Maier selbst wollte auf taz-Anfrage keine Stellung beziehen.

Maier ist dabei nicht die einzige Baustelle der sächsischen Justiz: Erst kürzlich hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof die Nicht-Zulassung eines III.-Weg-Kaders zum Rechtsreferendar kassiert – obwohl dessen Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht 2021 noch abgewiesen wurde. Dabei hatte das Justizministerium die Ausbildungsbedingungen sogar noch verschärft, weil in Sachsen bereits im Mai 2020 ein nach Neonazi-Krawallen wegen Landfriedensbruchs verurteilter Mann Volljurist werden durfte.

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35 Kommentare

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  • Fritz Bauer kotzt im Grab!

  • Man stelle sich mal die Konstellation von Richter Maier, einem pöbelnden LKA-Mann mit Deutschlandfahnen-Hut als Zeugen und einem RA Ralf Hoecker als Klagevertretung in einer mündlichen Verhandlung vor, wo die Beklagte dem linken politischen Spektrum erkennbar zuzuordnen ist und ggf. sogar der zu klärende Sachverhalt einschlägig ist.

    Ich will, wenn der Typ in Kürze wieder im Richterinnenamt sein sollte, dass absolut alles, was er macht, haarklein und aus allen Richtungen unter die Lupe genommen wird.

    Und ich erwarte, dass alles, was rechtlich möglich ist, unternommen wird, um zu verhindern, dass eine Person, die Probleme mit dem grundgesetzkonformen Handeln hat, wieder Richterin wird.

  • Der Breivik Verehrer Maier steht nur in Kontinuität zur BRD Justiz Geschichte.

  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Richter von praktisch jeder Kontrolle - außer der FSK - freizustellen schafft offenbar ebenso große Probleme, wie Staatsanwälte weisungsgebunden arbeiten zu lassen.

    Solange der Rechtsstaat Beschuldigten genug Möglichkeiten lässt, sich zu wehren, gibt es immerhin über den Instanzenweg eine Form von Feedback.

    Aber der Trend geht ja zum Verkürzen der Instanzen, die Hürden werden höher gelegt, die Polizeiaufgabengesetze der Länder schaffen für viele Delikte "Klärungsmöglichkeiten" im Vorfeld.

    Mit der gleichzeitigen Überlastung praktisch aller Gerichte fehlt es auch zunehmend an der Bereitschaft auf dem Instanzenweg die Arbeit der Vorurteilenden ernsthaft zu bewerten.

    Gar keine Kontrolle ist offenbar zu wenig Kontrolle - und das gilt für jeden Aspekt des Staatswesens. Lustigerweise erkennen wir das in Russland und Kasachstan sehr genau, aber den Balken im eigenen Auge will das Establishment nicht sehen.

    • 9G
      95820 (Profil gelöscht)
      @05989 (Profil gelöscht):

      „gibt es immerhin über den Instanzenweg eine Form von Feedback.“



      Unter die Urteilbegründung schreiben Richter:innen demnächst: „Voten Sie uns on fratzebuck“

    • @05989 (Profil gelöscht):

      Btw but not only - Äpfel mit Birnen vergleichen - mit Verlaub - würd ich lassen. Viel windschiefer geht‘s nicht.

  • Failed State Sachsen ... abwink

  • Man muss diese Kämpfe ausfechten, mit allen legalen Mitteln und Ausschöpfung aller Rechtswege. Es ist doch eigentlich offensichtlich, dass Leute wie Maier auf Grund ihrer eindeutigen Gesinnung und fraglichen Rechtstreue nicht geeignet sind das Richteramt auszuüben. Es kann eigentlich auch nicht sein, dass solche fundamentalen Argumente gegenüber rein formaljuristischen zurückstehen sollten.

    • @Benedikt Bräutigam:

      "Formaljuristisch" ist also nur noch ein Argument?

      Na dann haben wir übermorgen wohl die Gesinnungspolizei.

      • @DiMa:

        Mitnichten ist "formaljustisch" "nur noch ein Argument". Weder geht das aus dem Kommentar von Benedikt Bräutigang explizit noch implizit so hervor.

        Es wurde explizit und umfangreich auf die Unbedingtheit des Rechtsweges verwiesen. Damit sollte klar sein, dass 1) unsere rechtlichen Statuten als solche nicht nur Argumente sind, aber in der Bewertung des Sachverhalts es aufgrund der dabei entstandenen Abstraktionsgraderhöhung angebracht ist, von der simplen Betrachtung des benannten Statuts des Bundesbgeordnetenrechts als Dogma, abzulassen und 2) wird deutlich, dass auf gar keinen Fall die Erschaffung einer "Gesinnungspolizei" in den Raum gestellt wurde.

        Die Rechte der Beteiligten Instanzen werden immer gegeneinander abgewogen. Es wird also argumentiert. Und zwar umfangreich, frei und ergebnisoffen.

        Den Kontext sollte man doch bitteschön originalgetreu mitlesen und einbeziehen. Sich einer Rosinenpickerei zu bedienen, um einen Makel zu konstruieren, ist, wenn wir sehr freundlich sind, kaum mehr als die Selbstbestätigung der eigenen Position. Fachkreise, die sich an der Wahrheitsfindung verdingen, bewerten sowas als Bankrotterklärung der Position der Klägerin.

        • @Black Polished Chrome:

          Na dann haben Sie den letzten Satz nicht gelesen. Das Wort "...formaljuristischen..." bezieht sich auf das Wort "Argument". Es werden fundamentale Argumente mit formaljuristischen Argumenten verglichen.

          • @DiMa:

            Doch, ich habe den Satz gelesen. Und ich habe ihn auch verstanden und nichts hinzugefügt, was ihn verändert, wie z.B. "nur noch".

            Falls Sie es immernoch nicht verstanden haben, "fundamentale Argumente" sind auch Gesetze. Und nicht irgendwelche, sondern jene, die im Grundgesetz verankert sind.

            • @Black Polished Chrome:

              "Fundamental" kann alles mögliche bedeuten: bedeutend, entscheidend, elementar...

              Einen Bezug zum Grundgesetz gibt es dabei nicht. Wer weiß schon was der Kommentator für "fundamental" halten mag. Im Zweifel ist es nur dessen eigene Meinung.

      • @DiMa:

        Schonn. Aber Bräutigame begeben sich ja traditionell auf Glatteis. Gelle.

        “Wußte hei was man em brochte -



        Hei wohl weinen mochte!“



        Brachte uns Ohl mal schmunzelnd von der Aufgebotsbank in Nürnberg mit!



        (Wie passend - “Die Stadt der Reichsparteitage“! - Gellewelle;)(



        www.donaukurier.de...tage;art598,267093

  • Deutschland hat wieder faschistische Richter!

    • 0G
      05989 (Profil gelöscht)
      @Kappert Joachim:

      Deutschland hatte nie keine faschistischen Richter!

      Wobei faschistisch eigentlich ein bisschen zu niedlich daherkommt:

      Deutschland hatte nie keine Nazi-Richter! Und vor 1933 hatte man nur noch keine Namen dafür...

    • @Kappert Joachim:

      noch... und Politiker, Polizisten, Ärzte, Anwälte,...

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Dem Mann möchte ich nicht ausgeliefert sein.



    Von der Sorte gibt es noch mehr bei Gericht und die machen mir Sorgen, weil unerkannt.

  • Ich kenne Herrn Meier nicht, will ihn nicht in Schutz nehmen und stehe auch nicht in dessen Lager.

    Ungeachtet dessen gilt § 5 des Abgeordnetengesetzes. Demnach ruhen sämtliche Rechte und Pflichten während der Abgeordnetentätigkeit.

    Im Fall von Herrn Seitz ging es um Äußerungen während seiner Dienstzeit als Staatsanwalt vor dessen Zeit als Abgeordneter.

    Insoweit muss sich die strafrechtliche Immunität auch auf ein dienstrechtliches Verfahren erstrecken. Anders allenfalls im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung.

    Und inwieweit man der Rechtsauffassung von Herrn Andreas Fischer-Lescano trauen kann hat sich spätestens seit dem Gerichtsbeschluss des Verfassungsgerichts über den Mietendeckel gezeigt. Anders als das BVerfG ging Herr Fischer-Lescano von einer Gesetzgebungskompetenz des Landes aus.

    Das Land Sachsen würde sich bei einer Disziplinarklage also nur eine blutige Nase holen.

    • @DiMa:

      Vielen Dank, dass Sie den Unterschied zum Fall Seitz herausgearbeitet haben.

      Das macht den Fall verständlicher.

  • Der Justizminister ist nicht der Vorgesetzte eines Richters!

    Das sich das Ministerium nicht äußert ist absolut korrekt. Alles andere ist Bruch der Gewaltenteilung.

    • @el presidente:

      Um sich zu äussern, braucht man keine Vorgesetzte zu sein. Das Justizministerium ist für die Einsetzung von Maier zuständig, wird also eine Entscheidung treffen. Diesbezügliche Fragen einfach gar nicht zu beantworten, sollte verboten werden.

      Mit der Gewaltenteilung hat das null komma gar nichts zu tun.

      • @Black Polished Chrome:

        "Mit der Gewaltenteilung hat das null komma gar nichts zu tun."

        Das stimmt so nicht. Das Justizministerium ist als Justizverwaltung Teil der Exekutive und soll hier einen Richter als Teil der Judikative aus dem Dienst entfernen.

        Das ist schon - zumindest auch - ein Gewaltenteilungsproblem/-thema.

        Ich beführworte zwar durchaus den Versuch Herrn Maier, wie auch Herrn Seitz, aus dem Dienst zu entfernen. Allerdings halte ich das nicht für so einen Selbstläufer, wie von Herrn Fischer-Lescano dargestellt.

        Allein die Mitgliedschaft in der AfD wird wohl - ohne die Einstufung der AfD als klar rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich - wohl nicht reichen. Bliebe noch der Flügel, der es aber nur bis zum rechtsextremistischen Verdachtsfall "geschafft" hat.

        Wirklich gerichtsverwertbares hat der Verfassungsschutz hier wohl "noch" nicht produziert.

        Daher tut das Ministerium gut daran, Sinn und Unsinn einer Dienstentfernung gegeneinander abzuwägen.

        Meine persönliche Einschätzung wäre "versuchen wirs wenigstens", je nach Risikoprofil des Entscheiders wäre aber auch ein "das will ich nur, wenn ich halbwegs sicher bin, dass es gerichtsfest ist" auch durchaus vertretbar.

        Man stelle sich die übliche Zelebrierung der AfD als Opfer dar, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Dienstentfernung kassiert:

        "Grüne Ministerin versucht AfD-Mitglied rechtswidrig aus dem Amt drücken!" Wahlweise garniert mit Worten, wie "illegal", "Öko-Stalinismus", etc. Da gäbe es wieder genug, die sagen, dass hätte man ja vorher sehen können.

  • TAZ: Anlässe gebe es dafür genug: Schließlich habe sich Maier während seine ruhenden Dienstzeit im Bundestag weiter radikalisiert.

    Es wäre schön, wenn man dazu mehr erfahren würde. Noch schöner, wenn man etwas zu Parallene im Fall Seitz erfahren würde. Wo bleibt hier die Recheche?

    Ich hoffe nicht ,dass Meier in den Justizdienst zurückkehren kann. Aber die pauschale Aussage, er ist Rechtsradikaler wird wohl nicht reichen.

    Und Fischer Lescano lag schon beim Mietedeckel sehr weit daneben.

  • Sachsen ist doch echt ein Vorort der Hölle.

    • @HoboSapiens:

      Eher Abort des Reiches.

      • 0G
        05989 (Profil gelöscht)
        @Euromeyer:

        Gefällt mir... ;)

  • Andreas Fischer-Lescano - Er hob KTG aus dem Sattel. *



    Da sollten Meier & Maier unit - nicht fehlen.

    kurz - Schlimm - daß JuMis zum Jagen getragen werden müssen.



    Um einen sojet schlimmen Finger - AbzuMaiern •



    Das sollte aber mit den überzeugenden Darlegungen von Fischer-Leskano im Verfassungsblog - verfassungsblog.de...chter-werden-darf/ - gelingen.



    Dank im Voraus. Newahr.



    Normal Schonn - wa.

    unterm——* launig servíce— 🥳 -



    www.freitag.de/aut...ag/er-wars-er-wars

    • @Lowandorder:

      "Andreas Fischer-Lescano - er hob TG aus dem Sattel. * "



      Klaus Theo Gärtner ?? wie passt der den jetzt in dieses Spiel ? War mein 1. Gedanke beim Lesen :-) .

      • @Waldo:

        Tja - KTG - aber der Mörder ist ja immer der 👩‍🌾!



        “Seine Kinder aber sagten - Vaddern du wirst alt!;))“

    • @Lowandorder:

      Den Zitierhinweis am Ende des Blogs sollte Herr Fischer-Lescano auch in türkischer Sprache hinterlegen (oder gleich den ganzen Text des Blogbeitrages). Herr Erdogan argumentiert ja ganz identisch hinsichtlich der Entfernung von CHP Abgeordneten aus dem Staatsdienst.

      • @DiMa:

        Ach was! © Vagel Bülow

        Aber bisher hattens doch die unteren Schubladen vermieden. Is was passiert?

    • @Lowandorder:

      Ich denke, dass JuMin bereits tätig ist und dies aus einzelfalltaktischen Gründen nur nicht an die große Glocke hängt. 🤷

      • @Gerhard Krause:

        May be. Glaube aber @El Presidente s.o. liegt da richtig.



        Ob @Dima auch - laß ich mal offen.



        (Der olle Dienstrechtler hat Feyerabend für 🎷🎺 ff 🎶- Enkel Girls 🍺 & Co!;)🤫

    • @Lowandorder:

      Danke für den Link-Service! :-)