Räumungen in der Rigaer Straße in Berlin: Rechtsfreier Raum Rigaer 94

Den Durchsuchungen im linken Hausprojekt folgen Räumungen. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse unklar und fehlen entsprechende Gerichtsbeschlüsse.

Polizisten im Eingang der Rigaer 94

Polizisten im Eingang der Rigaer 94 Foto: dpa

BERLIN taz | Am Donnerstag rücken 200 Poli­zist*innen im linksradikalen Hausprojekt Rigaer Straße 94 an und vollstrecken Durchsuchungsbeschlüsse wegen Urkundenfälschung und aufgrund eines Angriffs mit einem Laserpointer. Gefühlsmäßig könnte man denken: Das ist großes Besteck für relativ geringe Vorwürfe, womöglich eine Machtdemonstration.

Und: Könnte die Polizei nicht mit demselben Ermittlungseifer den namentlich bekannten Verdächtigen der rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln auf die Füße steigen? Muss man aber auch nicht. Dann argumentiert man eben mit der Eigensicherung der Beamt*innen und damit, dass beide Fälle nichts miteinander zu tun haben.

Der Skandal an dem Einsatz beginnt an anderen Stellen. Zuerst beim Sprecher für Verfassungsschutz der SPD-Fraktion, Tom Schreiber. Der twitterte in Richtung der Bewohner*innen: „Eure letzten Tage im Objekt. Habt ihr schon eine neue Adresse?“ Wohlgemerkt, die Mieter*innen, auch wenn sie Schreiber politisch nicht passen, haben gültige Mietverträge.

Der Innenpolitiker setzt sich nicht nur darüber hinweg, was allein schon jede Rücktrittsforderung rechtfertigt, sondern deutet möglicherweise sogar an, mehr zu wissen: Geht es etwa um die – illegale – Räumung einzelner Wohnungen oder gar des ganzen Hauses?

Eigentümer unbekannt

Damit wären wir beim zweiten und größeren Problem: Die Polizisten hatten bei ihrem Einsatz Vertreter einer neuen Hausverwaltung, den Eigentümeranwalt, Securitys und einen Bautrupp im Schlepptau. Dabei hatte das Landgericht Berlin 2018 klar gemacht, dass die Briefkasten-Eigentümerfirma Lafone Investments Limited selbst die Grundvoraussetzungen für einen Rechtsstreit nicht erfüllen kann. Nachweise, dass der „director“ der Lafone handlungsbefugt ist, hat es niemals gegeben; demzufolge erkannte das Gericht auch die Vollmacht für ihren Anwalt Markus Bernau nicht an.

Bis die Polizei das Gegenteil beweist, muss davon ausgegangen werden, dass sie sich über diese Gerichtsentscheidung hinweggesetzt hat und eigenmächtig die Vollmachten des Strohmann-Geschäftsführers akzeptiert hat.

Wohnung geräumt

Schlimmer ist, was daraus folgte: Im Schutze der Polizei räumten die angeblichen Eigentümervertreter zunächst Dachboden und den Keller des Vorderhauses, am Freitag sicherte die Polizei trotz eines Dementis sogar die Räumung einer Wohnung ab; Gegenstände wurden in einem Container entsorgt. In eine weitere Wohnung wurde von außen ein Loch in die Wand geschlagen.

Von einem Räumungstitel oder einem Gerichtsvollzieher keine Spur, dabei sind diese zwingend erforderlich. Wie die taz erfuhr, gibt es für die Erdgeschosswohnung einen Mietvertrag. Ihre Räumung ist ein Rechtsbruch, ermöglicht durch die Polizei, deren Aufgabe es wäre, den Bauarbeitern in die Hände zu fallen.

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2016 hatte Polizei die Räumung der Kneipe „Kadterschmiede“ ermöglicht – ohne vorliegenden Räumungstitel. Für den damals zuständigen Innensenator Frank Henkel (CDU) endeten die Aktionen im politischen Desaster, Gerichte urteilten später, dass die Räumung niemals hätte stattfinden dürfen. Jetzt wiederholt sich dieses Szenario sogar in verschärfter Form. Für die rot-rot-grüne Landesregierung, die sich bislang beschämend wegduckt, ist das ein Armutszeugnis, genauso wie für die Polizei. Im Kampf gegen die radikalen Linken ist anscheinend jedes Mittel recht.

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Redakteur für parlamentarische und außerparlamentarische Politik in Berlin, für Krawall und Remmidemmi. Schreibt über soziale Bewegungen, Innenpolitik, Stadtentwicklung und alles, was sonst polarisiert. War zu hören im Podcast "Lokalrunde".

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