piwik no script img

Räumung des Punk-Protestcamps auf SyltGekommen, um zu bleiben

Bis zum 10. September haben De­mons­tran­t:in­nen in Westerland Zeit, das Protestcamp zu räumen. Einige möchten auch danach auf der Insel bleiben.

Nicht alle wollen weg: Punks in Westerland Foto: Axel Heimken/dpa

Hamburg taz | Lange wurde gerungen, jetzt ist es gewiss: Das Protestcamp auf Sylt wird aufgelöst. Bis zum Abend des 10. September haben die Pun­ke­r:in­nen noch Zeit, um das Camp in Westerland zu räumen. Am Dienstag hatte das zuständige Verwaltungsgericht entschieden, dass die Auflösung des Camps zum 31. August durch den Kreis Nordfriesland rechtens war. Die Or­ga­ni­sa­to­r:in­nen hatten daraufhin Widerspruch eingelegt, doch die Entscheidung bleibt bestehen. Jetzt müssen die Be­woh­ne­r:in­nen des Camps am Rathauspark in Westerland die Zelte packen.

Wie der Bürgermeister der Gemeinde Sylt, Nicolas Häckel, am Mittwoch bei Facebook mitteilte, haben sich Ver­tre­te­r:in­nen des Camps, des Ordnungsamts, der Polizei und er selbst darauf geeinigt, dass der Rathauspark bis Samstag freiwillig und friedlich geräumt wird. Andernfalls müsse die Polizei um Hilfe ersucht werden.

Seit Anfang August hatten Pro­tes­tan­t:in­nen im Park gecampt – ganz offiziell und von der Versammlungsbehörde genehmigt. Die Kreisverwaltung Nordfriesland stufte den politischen Protest, der unter anderem die Gentrifizierung der Insel kritisierte, als legitim ein.

Die Verlängerung der Demonstration über den 31. August hinaus hatte die Verwaltung Ende August aber abgelehnt. „Wir mussten sorgsam abwägen zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den Grundrechten der Anwohner, der Einwohner und der Urlaubsgäste, die durch das Protestcamp beeinträchtigt wurden“, sagte Kai Mintrop von der Kreisverwaltung.

Punks müssen Kosten tragen

Wie es für die Punks nun weitergeht, ist teilweise noch unklar. Diese Woche seien noch etwa 30 Personen im Camp gewesen, viele davon obdachlos, wie Jörg Otto, Mitorganisator des Camps und Linken-Politiker im Bezirk Hamburg-Mitte, dem Hamburger Abendblatt sagte. Manche wollten die Insel verlassen, andere versuchten aber auch, sich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sylt obdachlos zu melden. Die Obdachlosenunterkunft in Sjipwai biete dazu Beratungsgespräche an. Allerdings gäbe es auch Probleme mit fehlenden Unterlagen und Personalausweisen.

Sowohl der Gemeinde als auch den De­mons­tran­t:in­nen ist wichtig, dass es auf legalem Wege weitergehen soll. Otto plane daher die Gründung eines gemeinnützigen Vereins „Sylt für alle e. V.“, wie er dem Abendblatt sagte. Wichtig sei ihm vor allem, die politische Arbeit vor Ort fortzusetzen. Dazu gehöre auch antikapitalistischer Protest.

Zunächst müssen sich die Punks aber weiter mit der Verwaltung herumschlagen. Neben der kurzfristigen Räumung müssen die Or­ga­ni­sa­to­r:in­nen auch für die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht aufkommen. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde bereits abgelehnt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • "Grundrecht[e] der Anwohner, der Einwohner und der Urlaubsgäste"

    Welche sind das konkret?

    "Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde bereits abgelehnt."

    Mit welcher Begründung?

    • @Ajuga:

      zu 1): das gleiche Recht, mit dem auch überall sonst "wildes Campieren" verboten ist.

      zu 2): fehlende Erfolgsaussicht vermutlich.

      • @Dr. McSchreck:

        Das Verbot für wildes Campieren ist ein Grundrecht?

        • @Andreas J:

          Nein, aber es beruht darauf, dass Rechte anderer geschützt werden.

  • "Zunächst müssen sich die Punks aber weiter mit der Verwaltung herumschlagen."

    Das ist tendenziös geschrieben. Dass man die Prozesskosten tragen muss, wenn man unterliegt, und für einen Termin am Amt einen Ausweis mitbringen muss ist nun bekanntlich ganz normal.