piwik no script img

Prozess wegen Koran-VerbrennungGrenzen des Protests

In Hamburg stehen zwei Protestierende vor Gericht, die bei einer Demo einen Koran verbrannt haben sollen. Der Richter stellt das Verfahren ein.

Anlaufpunkt für Proteste gegen die Mullah-Herrschaft im Iran: Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster, Foto: Breuel-Bild/imago
Friederike Gräff

Aus Hamburg

Friederike Gräff

Es ist eher leer im Zuschauerraum des Hamburger Landgerichts, dabei war der Prozess extra dorthin verlegt worden, weil Saal 288 viel Platz bietet und zusätzliche Sicherheitskontrollen. Aber die Öffentlichkeit und auch die Presse interessiert sich mehr für die neuesten Windungen im Entführungsfall Block als für die Frage, ob das Verbrennen eines Korans den öffentlichen Frieden stört.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft Jasmin M. und Reza K. laut Anklage „die Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“ vor, weil sie bei einer Demo vor der Blauen Moschee aus einem Koran Seiten herausgerissen und anschließend verbrannt haben sollen. Doch sie weigern sich, deshalb eine Strafe zu zahlen.

Ginge es nach den Anwälten, gäbe es heute gar keine Verhandlung. Der Anwalt von Reza K. gibt eine lange Erklärung ab und stellt drei Anträge. Darin beanstandet er, dass die Ermittlungen gegen M. und K. erst aufgenommen worden seien, nachdem das iranische Generalkonsulat „ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“ gefordert hatte.

Ähnliches hatte die Anwältin der Hamburger Schura, des Rates der islamischen Gemeinden der Stadt, verlangt und an die Stimmung nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in Dänemark erinnert. Dagegen habe der Polizeibericht direkt nach der Demonstration vor der Blauen Moschee vermerkt, es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben.

Wann ist der öffentliche Frieden gestört?

Dann wird es juristisch gesprochen noch grundsätzlicher: M. und K. sind aufgrund Paragraf 166 des Strafgesetzbuches angeklagt: Der stellt das Beschimpfen von religiösen Bekenntnissen oder Glaubensgemeinschaften unter Strafe, wenn es auf eine Weise geschieht, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Das sei viel zu vage formuliert, um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, kritisiert der Anwalt von Reza K., ein schmaler grauhaariger Mann in blau-weißem Hemd. Er fordert, dass zunächst die Verfassungskonformität von Paragraf 166 geprüft wird – was das Verfahren gegen seinen Mandanten in eine sehr ferne Zukunft verlegen würde.

Leider ist im Zuhörerraum kaum etwas davon zu verstehen. Dort haben sich, wenn man ihre Mimik und die kurzen Einwürfe richtig deutet, ein paar Sym­pa­thi­san­t:in­nen der Angeklagten versammelt, aber auch ein Jurastudent, der extra aus dem Ruhrgebiet angereist ist, weil er zu Paragraf 166 promoviert.

Später wird er in einer Pause auf dem Flur sagen, dass er Muslim sei und dass er es an manchen Stellen nicht einfach finde, seine Gefühle aus der juristischen Betrachtung herauszuhalten. Und dass er es gut finde, dass der Vorsitzende das Verfahren immer wieder auf die Sachebene bringe, es gehe schließlich hier doch darum, wie man in der deutschen Demokratie zusammenlebe und nicht um den Iran.

Jasmin M., Exiliranerin, lange dunkle Haare, enges Outfit und sorgfältig geschminkt, bestreitet, dass sie gewusst habe, dass das Buch, das drei Männer vor ihr auseinander rissen, ein Koran war. Es sei ein arabischsprachiges Buch gewesen, übersetzt die Dolmetscherin und M. sei ohnehin mit ihrer Rede befasst gewesen. Sie habe den Bericht einer jungen Kurdin vorgelesen, die von IS-Männern vergewaltigt wurde, die zudem ihren Vater und Bruder töteten.

Das Gericht lässt ein Video zeigen, auf dem M. ihre Rede hält, ihre Stimme ist laut und leidenschaftlich und das ist sie auch im Gericht. „Der Koran bedeutet für uns das Gesetzbuch, aufgrund dessen unsere Schwestern und Brüder hingerichtet werden“, sagt sie. „Ich bin eine Ex-Muslimin. Ich habe den Koran nicht zerrissen, aber ich bestätige diese Aktion zu hundert Prozent. Würden Sie dieses Buch akzeptieren?“, fragt sie den Richter.

„Ich bin nicht hier, um Fragen zu beantworten“, erwidert der. Er möchte stattdessen wissen, warum M. kein anderes Mittel für ihren Protest wählte, eines, das mutmaßlich auf weniger religiöse Empfindlichkeit gestoßen wäre. „Religiöse Gefühle sind nicht das Schutzgut des Paragrafen 166“, entgegnet ihr Anwalt.

Die blaue Moschee war am 6. August 2022, als M. dort eine von vielen Protestdemos organisierte, schon lange umstritten. Der Verfassungsschutz nannte die Moschee ein Propagandainstrument des iranischen Regimes. Viele forderten ihre Schließung – aber erst zwei Jahre später verbot das Bundesinnenministerium den dazugehörigen Verein.

Jasmin betont immer wieder, dass es ihr genau darum gegangen sei: um die Schließung der Blauen Moschee, den Kampf gegen einen politisch instrumentalisierten Islam und nicht um den Islam an sich. Sonst hätte sie ja vor allen Moscheen der Stadt protestiert. „Nicht alle Muslime sind Terroristen“, ruft sie. Und dann: „Aber alle Terroristen sind Muslime.“

Versöhnliche Geste am Rande

Der Richter versucht, anhand des Videos eher Praktisches herauszufinden. Was haben die Männer gerufen, die den Koran zerrissen haben? „Verdammt sei der Koran“, übersetzt die Dolmetscherin. Die Anwälte werden grundsätzlich. „Protest muss weh tun“, sagt M.'s Anwalt. „Natürlich war das eine Provokation – so wie die Fahnen der iranischen Monarchie. Im Iran führt das zur Hinrichtung. Aber warum hat es zehn Jahre gedauert, bis die Moschee geschlossen wurde?“

Der Richter sagt, dass er auch für diese Frage die falsche Adresse sei. Stattdessen bittet er den Staatsanwalt und die Anwälte zum Gespräch ohne Publikum. Danach geht alles sehr schnell: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt. Ist das ein Erfolg? Es bedeute: keine Verurteilung, sagt M.'s Anwalt hinterher vor dem Eingang zum Gericht. Und: Die Angeklagten müssen nur noch ein Viertel des ursprünglichen Strafbefehls zahlen.

Mindestens so interessant war ein Abschied vorher auf dem Gerichtsflur: Da haben sich der Jurastudent und ein Unterstützer der Demo zum Abschied die Hand gegeben. Definitiv ein Beitrag zum öffentlichen Frieden.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

28 Kommentare

 / 
  • In Wacken wurden Metal-Bibeln verteilt, aus denen ein paar Intellektuelle ein Feuer machten. Ärgerlich und respektlos, aber meinem Herrgott schadet das nicht.



    Wenn aber der Maßstab ist, ob es die öffentliche Ordnung stört, um verfolgt zu werden, dann liegt es völlig in der Hand derer, die provoziert sein wollen, was man darf.

  • Na ja mei, der Koran interessiert mich jetzt nicht besonders, wie ich gehört habe zu viel Diskriminierungen (über 500) von "Ungläubigen" und über 20 Tötungsaufforderungen dazu. Ein Blick in die Welt genügt, Resultate sind offensichtlich.

    Dazu eine Reihe Sutren zur Diskriminierung von Frauen, LGBTQs, Juden sowieso etc.

    Ich habe nur wenig Seiten gelesen, die mich nicht besonders ansprachen, doch habe ich mir sagen lassen, der Koran habe auch gute Anteile. Wie immer ist es eine Frage der jeweiligen Interpretation. Menschen, die im Herzen zu Hause sind, werden auch mit dem Koran spirituell weiterkommen.

    Vom Verbrennen des Korans halte ich nichts.

    Natürlich wäre ich nicht glücklich würden irgendwelche Leute das "Herz-Sutra" (Prajñāpāramitāhṛdaya), ein zentraler Text im Mahayana-Buddhismus, verbrennen oder Lao-Tses "Tao Te King", doch wäre das nicht eine wunderbare Gelegenheit Ärger in sein natürliches Gegenteil, Mitgefühl, zu transformieren? Zu entspannen, Distanz zu gewinnen, Bewusstheit aufzubauen?

    Love. Peace.

    • @shantivanille:

      Ich könnte mich ein weiteres Mal an Ihrem Islam-Bild abarbeiten (das in fataler Weise an antisemitische Diskurse aus dem 19. Jhd. erinnert, die ebenfalls u.a. mit solchen kontextlosen Versatzstücken die angebliche Grausamkeit der Juden belegen wollten); viel spannender finde ich allerdings, dass sie mit Buddhismus und Daoismus genauso umgehen, bloß unter positiven Vorzeichen. Beide Religionen sind, wenn man sich mit ihnen jenseits des westlichen Esoterik-Marktes beschäftigt, keineswegs so gelassen und friedfertig, wie von Ihnen dargestellt: Aufrufe zur Tötung von Nicht-Buddhisten finden Sie bereits in der klassischen Pali-Literatur (um das naheliegende Beispiel des japanischen „Kriegs-Zen“ im 2. WK zu meiden), und zum Daoismus gehören auch die Gelben Turbane und die Tianshi-Daoisten (die im wesentlichen einen theokratischen Staat anstrebten). All diese Religion sind komplexe Glaubenssysteme mit vielfaeltigen Erscheinungsformen, die nicht einfach in ein Freund-/Feindschema passen.

      • @O.F.:

        Die Gelben Turbane und die Tianshi-Daoisten kämpften gegen die Obrigkeit, die sich nicht um Hungersnöte kümmerten und das Volk darben ließen. Und Kriegs-Zen? Sie meinen die Samurai. Tja, zu deren Ausbildung gehört es eigentlich seine Gefühle zu beobachten und im Griff zu haben. Was sicherlich nicht allen gelang. Samurai zu sein ist ein gefährlicher Pfad, weil Sie gleichzeitig im Dienst eines Kriegsherrn stehen. Wenn die Leute nicht genug meditiert haben, kann das echt daneben gehen.

        Die Shaolin und andere Kampfkünste waren da schon erheblich weiter. Doch immer ist es der mehr oder weniger disziplinierte Mensch, der dahinter steckt.

        Diese Kampfkünste wurden auch entwickelt um durchgedrehte Diktatoren zu beseitigen. Ist erlaubt und manchmal gewünscht. Auserwählt wurden nur die, die ihre mentale Disziplin weit entwickelt haben.

        Mein Islam-Bild? Schauen Sie sich um. Schauen Sie sich in der Welt um. Und Sie sehen was ich sehe und höre und alle anderen auch.

        Aber gewiss hat der Islam auch bessere Zeiten erlebt.

        Zwischendurch.

  • Schade. Wäre eine Möglichkeit gewesen, einen weit auslegbaren Paragraphen durch das BVG konkretisieren zu lassen.

  • Ein wirklich interessantes Verfahren, allerdings lagen beide Seite auch weit auseinander. Der Richter musste eben schon überprüfen, was da genau passiert ist und das dann in Meinungsfreiheit und andere Faktoren sortieren. Das Ende ist m.M in Ordnung.

  • Das Generalkonsulat forderte „ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“.



    Der Herr Generalkonsul sollte sich mal lieber Gedanken über das Morden im eigenen Land machen und nicht über ein paar herausgerissene Seiten aus dem Koran.

    • @Il_Leopardo:

      Sehr treffend, Il Leopardo. MfG

  • Es gäbe wohl wenige Christen, die sich über eine Bibelverbrennung aufregen würden, letztendlich ist das auch nur Papier.

    • @FraMa:

      Das würde Christen auch stören, ob sich allerdings ans Gericht wenden würden, weiß ich nicht....

    • @FraMa:

      Interessant. Wie ordnen Sie mit dieser Ansicht die Bücherverbrennungen der Nazis ein?

      • @HinzUndKunz:

        Die meisten Nazis haben "Mein Kampf" erst im Mai 1945 verbrannt. Und leider wurde dieses Werk nicht schon vor 1933 umfassend vernichtet und aus dem Verkehr gezogen. Die von den faschistischen Machthabern organisierten Verbrennungen von Literatur sind mit dem diskutierten Protest der betroffenen Iraner nicht im Entferntesten vergleichbar!

      • @HinzUndKunz:

        H.u.K., wurden damals Bücher verbrannt, die zu Mord und Weltherrschaft aufgerufen haben? Eher nicht. Haben Sie schon mal im Koran gelesen?

      • @HinzUndKunz:

        Den Unterschied zwischen Handlungen von Privatpersonen und denen von Vertretern des Staates ist Ihnen hoffentlich klar? Ich hoffe, nie erleben zu müssen, dass der Koran hier mal von offizieller Stelle verbrannt wird. Wer das aber als Privatperson (für Staatsdiener gelten auch hier strengere Regeln) machen will, ist mir sicherlich nicht sonderlich sympathisch, kann aber prinzipiell mit seinem Eigentum tun, was er will, solange niemand durch das Feuer zu Schaden kommt.



        An dem Mord an zwei schwedischen Fußballfans 2023 in Brüssel sind mitnichten diejenigen schuld, die vorher in Schweden einen Koran verbrannt haben, sondern einzig und allein der Täter und ggf. diejenigen, die ihn aufgehetzt haben!

      • @HinzUndKunz:

        Das war ja wohl nicht nur ein symbolischer Akt - vielmehr ging es um die Verfolgung von Dichtern und Denkern und deren Anhängerschaft.



        Sollten nach der Verbrennung von Koran oder Bibel aber tatsächlich auch Gläubige verfolgt und vernichtet werden, wäre ich ganz auf Ihrer Seite.

  • Das man so rückständige Gesetze noch zur Anwendung bringt ist wirklich widerwärtig. Da wendet man Gewalt gegen Leute an, welche nur ihre freie Meinung zu einer Fantasygeschichte äußern, welche Sklavenhaltung befürwortet, Mord an Ungläubigen zur heiligen Pflicht erklärt und Frauen komplett einem Patriarchat unterstellt.



    Die schwammige Formulierung des Gesetzes liegt übrigens daran, dass der Staat auch keine sinnvolle Definition von "Religion" hat. Deswegen haben religiöse Lobbyisten ein Gesetz bekommen, schön weit auslegbar gegen jede Kritik, kennt man aus Unrechtsstaaten.



    Warum einem Fantasygruppen ihre Verhaltensweise aufzwingen dürfen ist mir rätselhaft. Wenn ich mein Eigentum zerstören möchte darf ich das - interessiert halt keinen was du dir für Regeln auferlegst. Lass die Leute mit deinem Mist in Ruhe.

    • @Genosse Luzifer:

      Von dem fragwürdigen Islam-Bild einmal abgesehen: Niemand zwingt Ihnen irgendeinen Glauben auf oder verbietet Ihnen Religionskritik (in jedem Buchgeschäft finden Sie stapelweise religionskritische Literatur). Dem Verbrennen von Büchern liegt – gerade in Deutschland – allerdings eine Symbolik zugrunde, die weit über die reine Kritik hinausgeht; um Religion geht es dabei auch nur am Rande: Fahnen dürfen Sie genauso wenig Verbrennen. Ob Verbote wirklich der richtige Weg sind, sei dahingestellt (in meinen Augen verlässt man sich heute zu sehr auf das Strafrecht, um gesellschaftliche Konflikte zu lösen), aber es stößt mir immer auf, dass sogar im Forum einer linksliberalen Zeitung für viele das Recht auf Meinungsfreiheit vor allem ein Recht ist, seinen Hass auf möglichst ungehemmte Weise ausleben zu können.

    • @Genosse Luzifer:

      Danke Luzifer, sehe ich ähnlich. Habe lange in Saudi-Arabien und anderen Ländern mit dieser Religion gearbeitet und kenne diese Ideologie sehr gut.

    • @Genosse Luzifer:

      Wenn Deutschland ein multikulturelles, migrantisches Land werden soll, ist er ein derartiges Gesetz nicht rückständig, sondern progressiv, weil es das Zusammenleben regelt.

      Wenn Sie Ihren Koran zu Hause zerstören, interessiert das auch keinen.

      Hier geht es um die Form der Meinungsäußerung.

      Da kollidieren zwei Grundrechte miteinander.

      Die Frage, ob der Islam eine Religion im Sinne des Paragraphen 166 StGB ist, ist im Kontext dieses Verfahrens nun nicht von überragender Bedeutung.

      • @rero:

        Die Einschränkung der Meinungsfreiheit, eine Ideologie - und nichts anderes ist Religion- zu kritisieren ( auch harsch) oder auch komplett abzulehnen als progressiv zu benennen stößt mir sauer auf.



        Wie so fordern Gläubige immer, dass ihre Ideologie fegenüber andere Weltbildern einen gesonderten Schutz genießen müssen. Und was Migration betrifft, darf man von Zuwanderern erwarten die heimischen Werte, wie Meinungsfreiheit, auch bei emotional aufgeladen Themen, zu respektieren. Wollen sie das nicht, steht ihnen frei nicht einzuwandern.



        Can’t have the cake and eat it too..

      • @rero:

        Wenn eine Relgion mehr Wert bekommt, als die Meinungsfreiheit, will ich nicht, dass Deutschland noch multikultureller und migrantischer werden – zumindest so, wie Sie es definieren. Zur Meinungsfreiheit gehört meiner Meinung nach auch Blasphemie. Leider ist Deutschland noch nicht so weit, Staat und Religion komplett zu trennen. Jeder Schritt in die gegenteilige Richtung darf nicht getan werden.

        Wenn Sie sich das wünschen, bestätigen Sie genau die Befürchtungen , die die Rechten haben.

      • @rero:

        Welche Grundrechte kollidieren bzw. werden eingeschränkt wenn ich eine Bibel oder einen Koran öffentlich verbrenne? Jeder kann ja glauben was sie/ er/ div. Glauben will. Kein Gott, kein Herr!

  • Spannend, dass unter den taz-Texten zum Iran immer mal neue Accounts auftauchen, die regime-unterstützende Parolen streuen.

    Danke für den Artikel (minus Kleidungsbeschreibung der Angeklagten) - insbesondere für den Subtext, der die Relevanz auch juristischer Für- und Wider-Argumentation für die individuelle Positionierung im Feld der Grundrechte verdeutlicht.

  • Das Foto zeigt, wie ambivalent die Lage ist. Da haben sich vor der am reaktionären Ajatholla orientierten Moschee an der Alster protestierende mit der Fahne des ebenso undemokratischen Ex-Shah Regimes gestellt, dessen Nachfolger in den USA auf seine Stunde wartet...

    • @Philippe Ressing:

      Die Diskussionen darüber insbesondere über den letzten Punkt zu verfolgen könnte helfen zu verstehen. Die Moschee hat sich nicht am Regime "orientiert", die wurde vom Terrorstaat finanziert und gesteuert.

  • Diese ganzen Proteste sind doch nur imperialistische Festivals.

    • @peace111:

      War Ihr Beitrag als postkoloniale Satire gemeint?

    • @peace111:

      Was ist das für ein Unfug.



      Umgekehrt: überall ist Einverleibung und Raubüberfall in Mode.



      Für mehr organisierten Protest und Widerstand!