Polizei in Mecklenburg-Vorpommern: Wieder Waffenfunde bei Polizist
Erneut wird das Haus eines Polizisten im Norden Deutschlands durchsucht. Es gibt Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Am Donnerstag durchsuchten Polizist*innen die Wohnung des 53 Jahre alten Wasserschutzpolizisten. Das Innenministerium in Schwerin führt ein Disziplinarverfahren gegen den Mann, ein Gericht genehmigte aufgrund der vorliegenden Hinweise die Hausdurchsuchung. Es bestünden begründete Zweifel daran, dass der Polizist seinen Dienst auf der Grundlage der Verfassung versehe, heißt es im Ministerium.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamt*innen Waffen und Munition. Sie hatten den Verdacht, die Fundstücke könnten dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, sagt Harald Nowack von der Rostocker Staatsanwaltschaft. Daraufhin hätten die Polizist*innen die Staatsanwaltschaft Rostock angerufen. Die Behörde schickte einige Waffenexperten, um die Funde zu beurteilen. Sie eröffnete ein eigenes Verfahren gegen den Polizisten aus Rostock.
Er wurde vorläufig festgenommen und noch am Donnerstagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt.
Am Freitag beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl, setze diesen später aber aus. Grund dafür war die Aussage des Mannes. Was genau der Polizist gesagt hat, wollte Staatsanwaltssprecher Nowack mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht sagen. Die Einlassung des Polizisten sei für die Ermittler*innen aber nachvollziehbar gewesen und habe zu den Funden gepasst. Der Mann müsse sich regelmäßig bei der Polizei melden.
Mehrere verdächtige Polizisten im Norden
Hinweise, dass der Polizist in Chatgruppen mit rechtsextremen Mitgliedern wie Nordkreuz oder Nord.com aktiv gewesen sei, habe er bisher nicht, sagte Harald Nowack weiter. Über die Menge der gefundenen Waffen und Munition sagte Nowack, es handele sich „bei weitem nicht um die Dimension, über die derzeit in Schwerin verhandelt wird.“
In Schwerin steht der ehemalige Elitepolizist Marko G. unter anderem deshalb vor Gericht, weil er 55.000 Schuss Munition gehortet haben soll. Eine Gruppe von ehemaligen Polizisten aus dem Spezialeinsatzkommando in Mecklenburg-Vorpommern soll ihm beim Beschaffen der Patronen geholfen haben.
Marko G. ist auch eine Schlüsselfigur des von der taz und anderen Medien aufgedeckten sogenannten Hannibal-Netzwerks mit rechtsextremen Mitgliedern in Armee, Polizei und anderen Behörden. Marko G, hatte die Chatgruppen Nordkreuz und Nord.com administriert, die Teil des Hannibal-Netzwerks sind.
Die Mitglieder des Netzwerks sind meistens Männer, die sich auf einen drohenden Ernstfall vorbereiten – manche legen nur einen größeren Vorrat an Wasser und Konserven an. Es gibt aber auch radikalisierte Prepper, die Waffen horten, weil sie rassistischen Vorstellungen von einer angeblich bevorstehenden Invasion von Geflüchteten anhängen.
Staatsanwaltschaft wartet auf Gutachten
Am Dienstag erst hatte eine Expertenkommission eine rechtsextreme Gruppe im Spezialeinsatzkommando der Polizei Mecklenburg-Vorpommern ausgemacht. Die zentrale Figur dieser Gruppe sei Marko G. gewesen. Es gebe keinen Anlass für einen generellen Verdacht gegen die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, sagten die Mitglieder der Kommission. Die Vorfälle beschränkten sich auf eine Gruppe im SEK.
Während das Verfahren wegen möglichen illegalen Besitzes von Waffen und Munition gegen den Beamten der Wasserschutzpolizei läuft, ruht das vom Innenministerium geführte Disziplinarverfahren.
Auf die Frage ob der Polizist aus Rostock Marko G. oder einen seiner Helfer bei der Munitionsbeschaffung kennt, blieb die Antwort aus dem Innenministerium vage. Das Disziplinarverfahren sei jedenfalls aufgrund der Vorkommnisse der letzten Zeit eingeleitet worden, hieß es aus dem Ministerium. In der Polizei sei man jetzt für entsprechende Verfehlungen sensibilisiert.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) meldete sich zum Fall per Pressemitteilung: „Grundlage für die Ermittlungen waren unsere selbstinitiierten intensiven polizeilichen Maßnahmen.“ Sein Ministerium wolle „alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen, um gegen Verfehlungen von Beamten vorzugehen.“
Die Staatsanwaltschaft in Rostock wartet unterdessen auf ein Gutachten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern ob die in Rostock gefundenen Waffen und Patronen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen oder nicht.
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