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Plan für Kliniken im KrisenfallHamburg will Krankenhäuser kriegstüchtig machen

Ein Rahmenplan soll Hamburgs Kliniken auf den Verteidigungsfall vorbereiten. Die Linke kritisiert die Krisenmedizin, in der die Triage zur Regel wird.

Es sind Szenarien wie aus Katastrophenfilmen, aufgeschrieben in trockenem Behördendeutsch. Mit dem neuen „Rahmenplan Zivile Verteidigung im Bereich der Hamburger Krankenhäuser“ (ZVKH) haben die Sozialbehörde, die Hamburgische Krankenhausgesellschaft und die Plankrankenhäuser, also jene 33 Krankenhäuser, die in den Landes-Krankenhausplan aufgenommen worden sind, einen gemeinsamen Handlungsrahmen für „außergewöhnliche und langanhaltende Krisenlagen“ vorgelegt.

„Das Ziel ist es, ein tragfähiges Krisenmanagement in den Krankenhäusern für möglichst alle denkbaren Szenarien sowie resiliente und skalierbare Versorgungsstrukturen in der medizinischen stationären Versorgung zu gewährleisten“, heißt es in dem Plan. „Darüber hinaus soll eine Standardisierung der Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren erreicht werden.“

Erstmals wird damit ausdrücklich auch die Vorbereitung auf einen Nato-Bündnisfall und die militärische Nutzung ziviler Gesundheitsstrukturen offiziell zum Bestandteil der Hamburger Klinikplanung.

Während die Behörde in dem Plan ein notwendiges Sicherheitsinstrument für eine veränderte geopolitische Lage sieht, kritisiert die Linksfraktion die Ausrichtung der neuen Strategie. Sie warnt vor den sozialen und arbeitsrechtlichen Problemen, die entstünden, wenn Krankenhäuser nicht nur krisenfest, sondern „kriegstüchtig“ gemacht würden.

Konkrete Maßnahmen für Krisenfälle

Der Plan ist als „All-Gefahren-Ansatz“ und Ergänzung zu den bisherigen Alarm- und Einsatzplänen konzipiert, die sich vor allem auf lokale Ereignisse wie Großunfälle konzentrieren. Der neue Rahmenplan adressiert nun Szenarien, die das ganze gesellschaftliche Gefüge gefährden könnten. Darunter fallen etwa Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, großflächige Stromausfälle oder eben die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa.

Die skizzierten Maßnahmen sind konkret: Der Plan regelt beispielsweise den Informationsaustausch bei Totalausfällen der Informationstechnologie, er gibt Empfehlungen, wie Notstromaggregate autark betrieben und verschüttete Trinkwasserbrunnen reaktiviert werden können. Zudem entwirft der Plan Logistikkonzepte, bei denen die Hamburger Hochbahn, der Flughafen oder die Airbus-Werke Ankunftspunkte für Massen an Verletzten werden könnten.

Ein Aspekt ist die „personelle Resilienz“. Um den prognostizierten Bedarf an medizinischem Personal in Krisenzeiten zu decken, soll ein „Landespool“ aus rund 20.000 Pflegeunterstützungskräften aufgebaut werden, die im Ernstfall die medizinischen Einrichtungen verstärken sollen.

Grundsatz „Alles für alle“ wird aufgegeben

Zudem soll die Steuerung von Pa­ti­en­t:in­nen neu geordnet werden, die greifen soll, wenn Kliniken überlastet sind. Geplant sind dafür standardisierte Verfahren, die es ermöglichen sollen, Verletztenströme überregional zu koordinieren, um Engpässe in den Krankenhäusern abzufedern.

Ethisch heikel ist, dass der ZVKH erstmals das Konzept einer „dekompensierten Krisenversorgung“ ausbuchstabiert: Wenn eine individualmedizinische Standardversorgung nicht mehr aufrechterhalten werden kann, geht es ausdrücklich nur noch um eine reine Überlebenssicherung, bei der eine medizinische Triage – also eine Priorisierung nach Überlebenschancen – zur Regel wird. Der Grundsatz „Alles für alle“ wird aufgegeben, medizinische Güter werden dann so verteilt, dass die größtmögliche Anzahl an Menschenleben gerettet werden kann.

Wenn im Bündnisfall militärisch zugeführte Verwundete in Hamburger Krankenhäuser verteilt werden, stellt sich die zentrale Frage: Wer verliert dann Betten, Personal, OP-Kapazitäten und Intensivplätze?

Deniz Çelik, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion

Der Plan unterscheidet vier Stufen: Während in der Standardversorgung ein uneingeschränkter Krankenhausbetrieb möglich sei und medizinische Standards erfüllt werden, gehe es bei einer „gesicherten kompensierten Krisenversorgung“ noch darum, „Überleben und funktionelles Outcome“ sicherzustellen sowie die „Wiederherstellung der Lebensqualität“ zu ermöglichen. In der dritten Stufe, der „gefährdeten kompensierten Krisenversorgung“, gehe es nur noch um Überleben und funktionelles Outcome. In der vierten Stufe, der „dekompensierten Krisenversorgung“ schließlich gehe es nur ums Überleben möglichst vieler.

Funktionelles Outcome heißt in diesem Zusammenhang, dass ein:e Pa­ti­en­t:in nach einer Verletzung oder Krankheit wieder so gut wie möglich am Leben teilnehmen kann. Bei einer „dekompensierten Krisenversorgung“ reichen die Ressourcen nur aus, um den Tod abzuwenden, aber nicht mehr, um eine Genesung oder Rehabilitation zu garantieren.

Dass mit dem Rahmenplan explizit in Kauf genommen wird, medizinische Standards abzusenken und auch das Arbeitszeitgesetz im Krisenfall weitgehend auszusetzen, lässt bei der Linksfraktion die Alarmglocken läuten. Sie fordert, dass die Hamburgische Bürgerschaft sich umfassend mit dem Konzept auseinandersetzt.

Krankenhäuser müssten krisenfest sein, sagt Deniz Çelik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion. Er warnt aber davor, Krankenhäuser „kriegstüchtig“ zu machen. „Wenn im Bündnisfall militärisch zugeführte Verwundete in Hamburger Krankenhäuser verteilt werden, stellt sich die zentrale Frage: Wer verliert dann Betten, Personal, OP-Kapazitäten und Intensivplätze?“, so Çelik. „Der Rahmenplan bleibt gefährlich unklar, was das für zivile Patientinnen und Patienten bedeutet.“

Krisensichere Gesundheit in Bund und Ländern

Der Hamburger Rahmenplan soll als „lebendiges Dokument“ kontinuierlich an bundesweite Vorgaben angepasst werden.

Im Prozess zum „Petersberger Papier haben Bund und Länder gemeinsame Standards und Strukturen für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung entwickelt und sich auf ein gemeinsames Eckpunktepapier geeinigt. Dieses wurde von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einstimmig beschlossen. Es formuliert die konkreten Anforderungen und Konzepte der Länder für die zivile Gesundheitsverteidigung.

Das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) ist die Reaktion des Bundes auf diesen Impuls. Das Gesetz soll die strategische Steuerung von Patient:innen, eine Vorratshaltung von Medikamenten sowie die Qualifikation von medizinischem Personal für Ausnahmesituationen rechtlich verankern und regeln.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Finanzierung. Während Hunderte Millionen Euro für die Militarisierung im Krankenhauswesen vorgesehen seien, fehle es im Alltag an Personal, Notaufnahmen seien überlaufen und die Pflege am Limit, kritisiert die Linke.

Um die Krankenhäuser auf einen Ernstfall vorzubereiten, veranschlagt der Plan Investitionskosten von 134,7 Millionen Euro und jährliche Betriebskosten von 30 Millionen Euro. Bislang gibt es dafür aber weder auf Bundesebene noch im Hamburger Haushalt verbindliche Zusagen.

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